Re: Weil die Frauen in Deutschland Narrenfreiheit besitzen! n/t
Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:
zu dem unten angelinkte Inzest-Fall. Dort ist zu lesen, daß der Mann bereits in der Sache mehrfach verurteilt wurde. Die Frau hingegen nicht. Kann mir das einer erklären?
Gruß.
gesamter Thread:
- wieder mal eine juristische Frage -
Lucius I. Brutus,
10.11.2005, 15:40
- Re: wieder mal eine juristische Frage - Conny, 10.11.2005, 18:57
- Die Femi-Antwort wäre: -
Dark Knight,
10.11.2005, 20:25
- Re: Die Femi-Antwort wäre: - Conny, 11.11.2005, 04:55
- Die Frau war in den ersten Fällen noch unmündig. -
Martin,
10.11.2005, 22:10
- Unmündig ? - Dark Knight, 11.11.2005, 01:08
- Re: Weil die Frauen in Deutschland Narrenfreiheit besitzen! n/t - Christian, 11.11.2005, 07:44
- Inzest wird erst ab 18 verfolgt (n/t) - Soph, 11.11.2005, 21:43