Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Frau zu 30 Jahren Haft wegen Sexparties verurteilt

Flint, Wednesday, 16.11.2005, 20:40 (vor 6938 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Re: Frau zu 30 Jahren Haft wegen Sexparties verurteilt von Chris am 16. November 2005 12:08:

"In einem Punkt allerdings unterscheidet es sich doch ziemlich vom deutschen. Während in Deutschland Männer und Frauen für das gleiche Delikt unterschiedlich hart bestraft werden, gibt es in den USA da zumindest so etwas wie Gleichberechtigung."
Stimmt leider nicht.Ich vermute mal ein Mann wäre auf dem elektrischen Stuhl gekommen.

Da hast du sicher recht!

Das US - Rechtssystem ist völlig gurchgeknallt und geisteskrank(mittlerweile verrückter als in China oder Russland)

Zum Thema Männer und Frauen sind vor dem Gesetz ungleich:

Auszug von Martin van Creveld (fett markiert von mir):

„Wie Forschungen in einer Reihe von Ländern ergeben haben, ist die Wahrscheinlichkeit der Festnahme bei einer Frau, wenn sie das Gesetz gebrochen hat, geringer als bei einem Mann. Wird sie doch verhaftet, fordert man wahrscheinlich ihren Ehemann auf, eine Kaution zu stellen, ist sie unverheiratet, hat sie gute Aussichten, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Für alle Straftaten, ganz gleich welcher Art, gilt außerdem, dass Männer häufiger angeklagt, häufiger vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Sie erhalten höhere Haftstrafen, und sie werden seltener auf Bewährung entlassen als Frauen. Kein Wunder, dass in amerikanischen Gefängnissen nur etwa halb soviele Frauen sitzen wie angemessen wäre, wenn die Justiz Männer und Frauen gleich behandeln würde. Das trifft für die Todesstrafe noch mehr zu. So sind in den USA ungefähr zehn Prozent aller überführten Mörder weiblichen Geschlechts, doch hat man während des gesamtem zwanzigsten Jahrhunderts nicht eine einzige Mörderin hingerichtet. Wenn Männer und Frauen gegeneinander vor Gericht ziehen, ist die Situation für Letztere sogar noch günstiger. In vielen modernen Ländern kann ein Mann aus seinem Haus geworfen werden, nur weil die Frau sich bedroht fühlt (mit anderen Worten, reale physische Gewalt muss gar nicht vorliegen); hat man ihn hinausbefördert, ist er dennoch weiterhin verpflichtet, seine Kinder und sie zu versorgen. Ein Mann, der sich wegen sexueller Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs zu verantworten hat, muss sich einer genauen Prüfung seiner Vergangenheit unterziehen, damit ermittelt werden kann, ob ein "Verhaltensmuster" vorliegt; dasselbe Gericht, das eine solche Untersuchung als Beweismittel anerkennt, wird sich jedoch weigern, der Frage nachzugehen, ob sie eine Schlampe ist oder ihn provoziert hat. Entgegen den elementarsten Regeln der Justiz muss eine Frau, die einen Mann der Vergewaltigung bezichtigt, diesem nicht einmal unbedingt vor Gericht gegenüberstehen. Stattdessen ist es gut möglich, dass man ihr gestattet, mit der Unterstützung eines Aufgebots an Sozialarbeitern ihre Aussage auf Video zu machen und sich so einem Kreuzverhör zu entziehen.“

Quelle: http://www.welt.de/data/2003/04/08/67612.html?prx=1


gesamter Thread:

 

powered by my little forum