Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Krischan, Tuesday, 29.11.2005, 20:29 (vor 6925 Tagen)
Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.
Weitere Infos:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/info-service,did=40460.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/index.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/lexikon/index.php?index=1328
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_562.html
Vorbauen ist angesagt,
Krischan
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Nihilator, Tuesday, 29.11.2005, 23:02 (vor 6925 Tagen) @ Krischan
Als Antwort auf: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 29. November 2005 18:29:
Wie ich dankenswerterweise
Gerne, Krischan.
aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.
Ganz neu ist das hier aber nicht; in der Liste juristischer Diskriminierungen steht es mit drin:
index.php?id=62007
Und da habe ich es auch erstmals -ungläubig staunend- gelesen. *g*
Trotzdem sicher nicht verkehrt, immer mal wieder darauf hinzuweisen. Denn:
Vorbauen ist angesagt,
und das heißt in diesem Fall: gemeinsame Erklärung zur Übertragung der Ansprüche VOR Antritt der Erziehungszeit abgeben! Rückwirkung ist nur für mickrige zwei Monate möglich, das hat der Gesetzgeber (oder die Rentenversicherung, was weiß ich) aus _unerfindlichen_ (?) Gründen so geregelt.
Für die Anerkennung der Zeiten gilt hingegen keine Frist, das kann frau gemütlich auch noch 30 Jahre später erledigen...
Krischan
Freundlicher Gruß,
nihi
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Cleo, Wednesday, 30.11.2005, 01:34 (vor 6925 Tagen) @ Krischan
Als Antwort auf: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 29. November 2005 18:29:
Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe,
Scheinst ja noch aufmerksam mitzulesen.
Mann lernt nie aus.
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Conny, Wednesday, 30.11.2005, 03:28 (vor 6925 Tagen) @ Cleo
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Cleo am 29. November 2005 23:34:48:
Mann lernt nie aus.
Solange Frau auslernt, wenn sie Feministin wird ist doch alles Prima. Farbe ins Gesicht und Haar und aus dem Mund kommt immer das gleiche.
Label IchWiederholeMich:
Laura isch bin dein babagei und wiederhole bis zum Tod Femiquatsch
if Cleo NimmerDa Goto Stumm
Goto IchWiederholeMich
Label: Stumm
Ruhe
PS: Komme mir nich zu nahe ... denk' an meine Nase
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Cleo, Wednesday, 30.11.2005, 10:42 (vor 6925 Tagen) @ Conny
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Conny am 30. November 2005 01:28:
Deinem Gestammel entnehme ich schwere kognitive Schwierigkeiten.
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Krischan, Wednesday, 30.11.2005, 20:15 (vor 6924 Tagen) @ Cleo
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Cleo am 29. November 2005 23:34:48:
Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe,
Scheinst ja noch aufmerksam mitzulesen.
Mann lernt nie aus.
Falls es dir entgangen sein sollte: Ich schreibe auch einiges mit. Folglich habe ich auch aufmerksam zu lesen. Naja, logisches Denken ist ja auch patriarchal, wie uns Frl. Göttner-Abenroth in den 80ern schon erklärte.
Krischan
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Wodan, Wednesday, 30.11.2005, 21:40 (vor 6924 Tagen) @ Krischan
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 30. November 2005 18:15:
Naja, logisches Denken ist ja auch patriarchal, wie uns Frl. Göttner-Abenroth in den 80ern schon erklärte.
Krischan
Sehr gut! Aber sie wiederholen es nicht gern; denn die Konsequenz daraus ist: spezifisch matriarchal ist v.a. die Dummheit!
Gruß
Wodan
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Wodan, Wednesday, 30.11.2005, 11:42 (vor 6925 Tagen) @ Krischan
Als Antwort auf: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 29. November 2005 18:29:
Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.
Wohlgemerkt: gemeinsam geleistete. Erziehungszeiten des Vaters, auch hauptsächliche Erziehungszeiten des Vaters werden auf Nachweis auch ohne Zustimmung von Mutti beim Vater angerechnet.
Was sind nun "gemeinsam geleistete"? Halbe-halbe? Ist ein überwiegender Anteil an Erziehungszeiten bei keinem der Eltern vorhanden, dann, so schreibt die BfA vor, sind diese Zeiten der Mutter anzurechnen. Dies ist schlicht verfassungswidrig. Aber mit Verfassungswidrigkeiten, solange sie zum Vorteil von Frauen bestehen, halten wir uns in Deutschland bekanntlich nicht lange auf.
Dennoch: bei hauptsächlicher Erziehung durch Papa bedarf es der Zustimmung Muttis nicht. Ging auch bei mir ohne.
Gruß
Wodan
Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Nihilator, Thursday, 01.12.2005, 09:33 (vor 6924 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Wodan am 30. November 2005 09:42:
Dennoch: bei hauptsächlicher Erziehung durch Papa bedarf es der Zustimmung Muttis nicht. Ging auch bei mir ohne.
In welcher Form hast Du denn den Nachweis alleiniger Erziehungszeit erbracht? Kann es sein, daß dieser Nachweis als die geforderte "gemeinsame Erklärung" gewertet wurde?
Gruß
Wodan
Gruß,
nihi