Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter

Andreas, Tuesday, 13.12.2005, 15:44 (vor 6911 Tagen)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5043148_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter

Zeitgenosse, Tuesday, 13.12.2005, 17:22 (vor 6911 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Andreas am 13. Dezember 2005 13:44:02:

Nachdem die Mutter sich vom Vater getrennt und jeden Kontakt unterbunden hatte ... Da der Vater seit elf Jahren keine Beziehung mehr zu dem Kind habe, entspreche die Adoption dem Kindeswohl, hieß es in der damaligen Begründung.

Justitia muß partiell senil sein.

Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. Damit übernahm das höchste deutsche Gericht Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im März 2005 in einem Beschluss festgelegt hatte.

Und für diese Trivialität des Rechtsempfindens muß erst der Bundesgerichtshof bemüht werden. Dieser schein immerhin noch intakt zu sein.

Ich staune Bauklötze.

Zeitgenosse

Re: Karlsruhe BESTÄTIGT Rechte nicht verheirateter Väter

Wodan, Tuesday, 13.12.2005, 17:29 (vor 6911 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Andreas am 13. Dezember 2005 13:44:02:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)
<A

Die übliche Propaganda: die Bestätigung geltenden Rechts wird als STÄRKUNG der Väterrechte verkauf, um zu zeigen, daß man plötzlich ach so viel für Väter übrig hat.
Es ist doch ein Skandal, daß man für die Bestätigung eines eindeutigen Gesetzesparagraphen sich bis nach Karlsruhe hochklagen muß!

Gruß
Wodan

Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter

Wodan, Tuesday, 13.12.2005, 17:31 (vor 6911 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Andreas am 13. Dezember 2005 13:44:02:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)

(Sorry. So ist es deutlicher:)

Die übliche Propaganda: die Bestätigung geltenden Rechts wird als STÄRKUNG der Väterrechte verkauf, um zu zeigen, daß man plötzlich ach so viel für Väter übrig hat.
Es ist doch ein Skandal, daß man für die Bestätigung eines eindeutigen Gesetzesparagraphen sich bis nach Karlsruhe hochklagen muß!

Gruß
Wodan

Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter

Lupus, Wednesday, 14.12.2005, 14:37 (vor 6910 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Karlsruhe stärkt Rechte nicht verheirateter Väter von Wodan am 13. Dezember 2005 15:31:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)

(Sorry. So ist es deutlicher:)
Die übliche Propaganda: die Bestätigung geltenden Rechts wird als STÄRKUNG der Väterrechte verkauf, um zu zeigen, daß man plötzlich ach so viel für Väter übrig hat.
Es ist doch ein Skandal, daß man für die Bestätigung eines eindeutigen Gesetzesparagraphen sich bis nach Karlsruhe hochklagen muß!
Gruß
Wodan

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