Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justizirrtum aufgeklärt

Wodan, Thursday, 15.12.2005, 11:15 (vor 6909 Tagen)

"Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte angeklagte 51-Jährige unschuldig ist. «Wir sind überzeugt, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben», sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung.

Zugleich sei die Kammer «erschüttert und betroffen» darüber, was der Angeklagte in den vergangenen Jahren erleiden musste. Der heute 51-Jährige aus dem emsländischen Papenburg war wegen dieser Vorwürfe 1996 vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden und hat die Haftzeit zwischenzeitlich voll verbüßt. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt."

http://de.news.yahoo.com/14122005/336/justizirrtum-aufgeklaert.html

Re: Für mich ist das kein Justizirrtum sondern ein schweres Justizverbrechen! nt

Christian, Thursday, 15.12.2005, 19:34 (vor 6909 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Justizirrtum aufgeklärt von Wodan am 15. Dezember 2005 09:15:

"Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte angeklagte 51-Jährige unschuldig ist. «Wir sind überzeugt, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben», sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung.
Zugleich sei die Kammer «erschüttert und betroffen» darüber, was der Angeklagte in den vergangenen Jahren erleiden musste. Der heute 51-Jährige aus dem emsländischen Papenburg war wegen dieser Vorwürfe 1996 vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden und hat die Haftzeit zwischenzeitlich voll verbüßt. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt."

Re: Justizirrtum aufgeklärt

Odin, Thursday, 15.12.2005, 19:46 (vor 6909 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Justizirrtum aufgeklärt von Wodan am 15. Dezember 2005 09:15:

"Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte angeklagte 51-Jährige unschuldig ist. «Wir sind überzeugt, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben», sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung.
Zugleich sei die Kammer «erschüttert und betroffen» darüber, was der Angeklagte in den vergangenen Jahren erleiden musste. Der heute 51-Jährige aus dem emsländischen Papenburg war wegen dieser Vorwürfe 1996 vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden und hat die Haftzeit zwischenzeitlich voll verbüßt. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt."

Und wieviele gestehen und gelten dann als Kinderschänder, weil sie ein milderes Urteil wollen?

Re: Justizirrtum aufgeklärt

Magnus, Friday, 16.12.2005, 14:48 (vor 6908 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Justizirrtum aufgeklärt von Odin am 15. Dezember 2005 17:46:02:

Und wieviele gestehen und gelten dann als Kinderschänder, weil sie ein milderes Urteil wollen?

Genau das ist ein Problem. Ich halte diese Praxis sogar für eine Art Erpressung Unschuldiger. Ist ja wie in China: wer gesteht, bekommt vielleicht nur lebenslänglich oder 20 Jahre und wird nicht hingerichtet...

Und dann kann sich die Justiz auf die Schultern klopfen: wieder ein Fall, der als "aufgeklärt" in die Statistik fließt.... na klasse!

Magnus

Vermutlich nur die Spitze eines Eisbergs ... (nT)

Sven, Friday, 16.12.2005, 12:01 (vor 6908 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Justizirrtum aufgeklärt von Wodan am 15. Dezember 2005 09:15:

"Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte angeklagte 51-Jährige unschuldig ist. «Wir sind überzeugt, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben», sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung.
Zugleich sei die Kammer «erschüttert und betroffen» darüber, was der Angeklagte in den vergangenen Jahren erleiden musste. Der heute 51-Jährige aus dem emsländischen Papenburg war wegen dieser Vorwürfe 1996 vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden und hat die Haftzeit zwischenzeitlich voll verbüßt. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt."

Interessanter Nebenaspekt:

Magnus, Friday, 16.12.2005, 15:02 (vor 6908 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Justizirrtum aufgeklärt von Wodan am 15. Dezember 2005 09:15:

"Die Wiederaufnahme ins Rollen gebracht hatte ein Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» aus dem Mai 2002. Unter dem Titel «Unrecht im Namen des Volkes» berichtete das Blatt über den Fall. Der Prozess sei ein «Justizirrtum, von dem die Justiz nichts wissen will». Wegen der gravierenden Vorwürfe und der neuen Sachverhalte setzten das niedersächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg einen Sonderermittler ein. "

Da kann man mal sehen, welche Verantwortung die jounalistische Tätigkeit mit sich zieht. Nur leider wird von der sachlichen und positiven Wirkung viel zu selten Gebrauch gemacht. Oft ist es ja auch so, dass die jounalistische Tätigkeit hetzend ist und auch Ungerechtigkeiten verursacht. Wer weiß, wie die Presse davor über Vater und Onkel geschrieben haben... Anderes kann man ja auch in Arnes neuem Buch lesen.

Magnus

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