Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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und die Gutmenschen

Norbert, Monday, 19.12.2005, 01:23 (vor 6906 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Freispurch dank ZEIT-Recherche von Zeitgenosse am 16. Dezember 2005 22:01:29:

sind da auch gleich da.
Können zwar zwischen zwei Personen nicht unterscheiden, bläffen aber durch die Gegend.

Tenor: Opfer war die Falschbeschuldigerin.

Der völlig unschuldige Onkel ist aber schuldig, weil er von der Gewalttätigkeit des Vaters der Frau "wohl gewußt habe".
Ist damit auch problemlos als ein Vergewaltiger zu verurteilen.
Also eine Unterstellung eines Wissens reiche völlig aus.

Nun, da mir der Fall schon vor längere Zeit mal ausführlicher mit mehr Fakten bekannt wurde.
Dieser Onkel war die meiste Zeit auf Ölplattformen tätig.
Also weit weg vom Geschehen.
Es reichte, daß er bezichtigt wurde, um als Mann verurteilt zu werden.

Der oberste Witz war dabei.
Die Frau gab vor vielfach, brutalst vergewaltigt worden zu sein.
Nur, medizinschen Untersuchungen hatten schon im Verfahren ergeben, daß sie immer noch Jungfrau war!

Wie einige andere Schreiber richtig sagten:
keinerlei auch nur andeutungsweise gesundes Rechtsverständnis.

Was für eine Baggage.

Die Schlimmsten sind aber die "unfehlbaren" Richter, die sich empört(!) gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gewehrt hatten.
Diese Art "Rechtsbrecher" in ihren Roben gehören allesamt ihres Amtes enthoben.
Unter Verlust ihrer Pensionsansprüche.

Gruß
Norbert


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