Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offene Petition

Wolfgang Wenger, Tuesday, 27.12.2005, 00:30 (vor 6898 Tagen)

Ich möchte einmal das neue Verfahren einer offenen Petition ausprobieren und habe folgenden Text erstellt
Ich hoffe, ihr könnt euch noch an mein Posting mit dem drohenden Freispruch für die Mutter, die ihre 8 Kinder ermordet hat, erinnern.

Schaut euch mal den Text an und sagt mir eure Meinung dazu. Ich denke, falls es wirklich zu einem Freispruch kommt, wäre die Petition etwas, worauf auch die Medien eingehen würden und jedermann würde ersichtlich, dass hier eine Beobachtung wichtig ist. Wenn nicht, dann geht sie eben unter. Sie soll also die Bevölkerung für das Problem erstmal sensibilisieren:
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Der Staat hat das Gewaltmonopol in Deutschland.
Den Bürgern ist es nicht gestattet, sich mit Gewaltmitteln zur Wehr zu setzen - außer in Notsituationen - sondern sie sind darauf verwiesen, bei den staatlichen Organen Schutz und Hilfe zu suchen. Im Gegenzug garantiert der Staat diesen Schutz und die erforderliche Hilfe.

Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz gerade für unsere Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt.

Besonders schutzlos sind aber auch die Kinder. Durch viele Urteile muss der Eindruck entstehen, dass Kinder noch immer das persönliche Eigentum der Mütter sind. Väter sind hier ausgegrenzt und Kinder bleiben ausgeliefert.
Diese Petitionen wendet sich gegen besonders milde Strafen bei Kindesmord und -Misshandlung zur Mütter. Diskussionen über häusliche Gewalt blenden diese Problematik meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindesmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit “Überforderung” der Mutter vorschnell entschuldigt. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.

Als Beispiele mögen folgende Fälle dienen:

Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine „Wiederholungsgefahr“, da beide Kinder bereits tot
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

Das milde Urteil für eine Mutter nach Kindsmord:
Thüringische Landeszeitung 16.07.03
Junge Frau von der Geburt "überrascht" - 750 Euro Geldstrafe und Therapieauflage für Kindesmord
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/07/17/baby__mord/baby__mord.html

Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall:
(Neun) Tote Babys sind kein Beweis
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.11.2005/2187082.asp

Unsere Forderungen:

1) Eine Überprüfung, inwieweit Männer und Frauen bei Kindsmord bei ähnlichen Straftaten unterschiedlich verurteilt wurden
2) Eine Überprüfung, ob Frauen deutlich häufiger als “psychisch krank” oder “überfordert” und damit “teilweise schuldunfähig” oder schuldunfähig eingestuft werden
3) Eine Überprüfung, ob eine Totgeburt nicht meldepflichtig sein soll und eine Nicht-meldung nicht als Straftat gewertet werden soll, um ein totes Kind besser untersuchen zu können, um eine Lebend- oder Totgeburt besser feststellen zu können.
4) Eine Untersuchung, inwieweit es Frauen durch ihr Verhalten möglich ist, teilweise ungestraft oder mit milden Strafen aus einer Gerichtsverhandlung zu gehen und eine Einbindung der Ergebnisse dieser Untersuchung in Fortbildungsangebote der Richter.
5) Eine statistische Untersuchung, inwieweit Kinder besser vor Mißhandlung und Mord geschützt sind, wenn der leibliche Vater in der Familie wohnt
6) Falls dies zutrifft, eine Änderung des Grundgesetzes und die Aufnahme des Schutzes von Vaterschaft in das Grundgesetz (Artikel 6,4)

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Wolfgang Wenger
Dipl.Soz.päd (FH)
www.majuze.de - Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim
www.pro-test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
www.vaetermafia.de


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