Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offene Petition

Wolfgang Wenger, Tuesday, 27.12.2005, 00:30 (vor 6898 Tagen)

Ich möchte einmal das neue Verfahren einer offenen Petition ausprobieren und habe folgenden Text erstellt
Ich hoffe, ihr könnt euch noch an mein Posting mit dem drohenden Freispruch für die Mutter, die ihre 8 Kinder ermordet hat, erinnern.

Schaut euch mal den Text an und sagt mir eure Meinung dazu. Ich denke, falls es wirklich zu einem Freispruch kommt, wäre die Petition etwas, worauf auch die Medien eingehen würden und jedermann würde ersichtlich, dass hier eine Beobachtung wichtig ist. Wenn nicht, dann geht sie eben unter. Sie soll also die Bevölkerung für das Problem erstmal sensibilisieren:
---------------------------------------------------------------
Der Staat hat das Gewaltmonopol in Deutschland.
Den Bürgern ist es nicht gestattet, sich mit Gewaltmitteln zur Wehr zu setzen - außer in Notsituationen - sondern sie sind darauf verwiesen, bei den staatlichen Organen Schutz und Hilfe zu suchen. Im Gegenzug garantiert der Staat diesen Schutz und die erforderliche Hilfe.

Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz gerade für unsere Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt.

Besonders schutzlos sind aber auch die Kinder. Durch viele Urteile muss der Eindruck entstehen, dass Kinder noch immer das persönliche Eigentum der Mütter sind. Väter sind hier ausgegrenzt und Kinder bleiben ausgeliefert.
Diese Petitionen wendet sich gegen besonders milde Strafen bei Kindesmord und -Misshandlung zur Mütter. Diskussionen über häusliche Gewalt blenden diese Problematik meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindesmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit “Überforderung” der Mutter vorschnell entschuldigt. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.

Als Beispiele mögen folgende Fälle dienen:

Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine „Wiederholungsgefahr“, da beide Kinder bereits tot
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

Das milde Urteil für eine Mutter nach Kindsmord:
Thüringische Landeszeitung 16.07.03
Junge Frau von der Geburt "überrascht" - 750 Euro Geldstrafe und Therapieauflage für Kindesmord
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/07/17/baby__mord/baby__mord.html

Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall:
(Neun) Tote Babys sind kein Beweis
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.11.2005/2187082.asp

Unsere Forderungen:

1) Eine Überprüfung, inwieweit Männer und Frauen bei Kindsmord bei ähnlichen Straftaten unterschiedlich verurteilt wurden
2) Eine Überprüfung, ob Frauen deutlich häufiger als “psychisch krank” oder “überfordert” und damit “teilweise schuldunfähig” oder schuldunfähig eingestuft werden
3) Eine Überprüfung, ob eine Totgeburt nicht meldepflichtig sein soll und eine Nicht-meldung nicht als Straftat gewertet werden soll, um ein totes Kind besser untersuchen zu können, um eine Lebend- oder Totgeburt besser feststellen zu können.
4) Eine Untersuchung, inwieweit es Frauen durch ihr Verhalten möglich ist, teilweise ungestraft oder mit milden Strafen aus einer Gerichtsverhandlung zu gehen und eine Einbindung der Ergebnisse dieser Untersuchung in Fortbildungsangebote der Richter.
5) Eine statistische Untersuchung, inwieweit Kinder besser vor Mißhandlung und Mord geschützt sind, wenn der leibliche Vater in der Familie wohnt
6) Falls dies zutrifft, eine Änderung des Grundgesetzes und die Aufnahme des Schutzes von Vaterschaft in das Grundgesetz (Artikel 6,4)

____________________
Wolfgang Wenger
Dipl.Soz.päd (FH)
www.majuze.de - Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim
www.pro-test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
www.vaetermafia.de

Re: Offene Petition

Conny, Tuesday, 27.12.2005, 10:46 (vor 6897 Tagen) @ Wolfgang Wenger

Als Antwort auf: Offene Petition von Wolfgang Wenger am 26. Dezember 2005 22:30:

Ich möchte einmal das neue Verfahren einer offenen Petition ausprobieren und habe folgenden Text erstellt
Ich hoffe, ihr könnt euch noch an mein Posting mit dem drohenden Freispruch für die Mutter, die ihre 8 Kinder ermordet hat, erinnern.
Schaut euch mal den Text an und sagt mir eure Meinung dazu. Ich denke, falls es wirklich zu einem Freispruch kommt, wäre die Petition etwas, worauf auch die Medien eingehen würden und jedermann würde ersichtlich, dass hier eine Beobachtung wichtig ist. Wenn nicht, dann geht sie eben unter. Sie soll also die Bevölkerung für das Problem erstmal sensibilisieren:
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Der Staat hat das Gewaltmonopol in Deutschland.
Den Bürgern ist es nicht gestattet, sich mit Gewaltmitteln zur Wehr zu setzen - außer in Notsituationen - sondern sie sind darauf verwiesen, bei den staatlichen Organen Schutz und Hilfe zu suchen. Im Gegenzug garantiert der Staat diesen Schutz und die erforderliche Hilfe.
Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz gerade für unsere Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt.
Besonders schutzlos sind aber auch die Kinder. Durch viele Urteile muss der Eindruck entstehen, dass Kinder noch immer das persönliche Eigentum der Mütter sind. Väter sind hier ausgegrenzt und Kinder bleiben ausgeliefert.
Diese Petitionen wendet sich gegen besonders milde Strafen bei Kindesmord und -Misshandlung zur Mütter. Diskussionen über häusliche Gewalt blenden diese Problematik meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindesmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit “Überforderung” der Mutter vorschnell entschuldigt. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.
Als Beispiele mögen folgende Fälle dienen:
Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine „Wiederholungsgefahr“, da beide Kinder bereits tot
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html
Das milde Urteil für eine Mutter nach Kindsmord:
Thüringische Landeszeitung 16.07.03
Junge Frau von der Geburt "überrascht" - 750 Euro Geldstrafe und Therapieauflage für Kindesmord
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/07/17/baby__mord/baby__mord.html
Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall:
(Neun) Tote Babys sind kein Beweis
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.11.2005/2187082.asp
Unsere Forderungen:
1) Eine Überprüfung, inwieweit Männer und Frauen bei Kindsmord bei ähnlichen Straftaten unterschiedlich verurteilt wurden
2) Eine Überprüfung, ob Frauen deutlich häufiger als “psychisch krank” oder “überfordert” und damit “teilweise schuldunfähig” oder schuldunfähig eingestuft werden
3) Eine Überprüfung, ob eine Totgeburt nicht meldepflichtig sein soll und eine Nicht-meldung nicht als Straftat gewertet werden soll, um ein totes Kind besser untersuchen zu können, um eine Lebend- oder Totgeburt besser feststellen zu können.
4) Eine Untersuchung, inwieweit es Frauen durch ihr Verhalten möglich ist, teilweise ungestraft oder mit milden Strafen aus einer Gerichtsverhandlung zu gehen und eine Einbindung der Ergebnisse dieser Untersuchung in Fortbildungsangebote der Richter.
5) Eine statistische Untersuchung, inwieweit Kinder besser vor Mißhandlung und Mord geschützt sind, wenn der leibliche Vater in der Familie wohnt
6) Falls dies zutrifft, eine Änderung des Grundgesetzes und die Aufnahme des Schutzes von Vaterschaft in das Grundgesetz (Artikel 6,4)
____________________
Wolfgang Wenger
Dipl.Soz.päd (FH)
www.majuze.de - Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim
www.pro-test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
www.vaetermafia.de

[usa-denken]
Dazu fällt mir noch eins ein: Einen Internetpranger für Frauen die abgetrieben haben (wenn das auch der Mann (evtl. werdende Vater) wollte natürlich auch sein Bild). Natürlich mit Angabe der Gründe.
[/usa-denken]
Dann könnte auch ich durchaus mit der straffreien Abtreibung leben. Nebeneffekt für Frau Merkel: Die Geburtenrate würde wieder steigen.

Den 3. Punkt könnte ich mir noch am ehesten zu verwirklichen sein, denn ich glaube, daß sehr viele bei einem Freispruch dieser 9-Fachen-vielleicht-Kindsmörderin den Kopf schütteln würden.

Re: Offene Petition

Magnus, Tuesday, 27.12.2005, 16:17 (vor 6897 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Offene Petition von Conny am 27. Dezember 2005 08:46:

[usa-denken]
Dazu fällt mir noch eins ein: Einen Internetpranger für Frauen die abgetrieben haben (wenn das auch der Mann (evtl. werdende Vater) wollte natürlich auch sein Bild). Natürlich mit Angabe der Gründe.
[/usa-denken]

Interessante Idee. Halte zwar nicht viel vom Pranger, aber Frauen tun ja alles selbstbestimmt und hätten ja bestimmt kein Problem mit dieser Seite, schließlich haben sie sich ja das Recht auf "Abtreibung" hart erkämpft und überhaupt ist das doch nur ein Zellklumpen der da entfernt wurde.

Man müsste die Seite so machen: Foto der Frau, Begründung für Abtreibung, Abtreibungswoche, Foto eines Embryos/Fetus im abgetriebenen Alter zur Veranschaulichung, Abtreibungsmethode, Foto eines Embryos/Fetus nach Abtreibung mit dieser Methode zur Veranschaulichung.

Die Fotos würden dafür sorgen, dass Abtreibung schön als das dargestellt wird, was es ist.

Ihr Spinner...

Lucius I. Brutus, Tuesday, 27.12.2005, 17:52 (vor 6897 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Offene Petition von Magnus am 27. Dezember 2005 14:17:43:

Das ist doch nicht euer Ernst, oder?

Alles Lynchen oder was?

Wieso?

Magnus, Tuesday, 27.12.2005, 22:57 (vor 6897 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Ihr Spinner... von Lucius I. Brutus am 27. Dezember 2005 15:52:

Das ist doch nicht euer Ernst, oder?
Alles Lynchen oder was?

Abgesehen davon, dass ich so eine Seite nicht gestalten oder befürworten würde, müssten doch die Frauen, die abgetrieben haben, nichts gegen eine solche Darstellen haben, denn
1. Abtreibung ist ja "legal"
2. Abtreibung ist ja ein "Frauenrecht"
3. Der Embryo ist sowieso kein Mensch.
4. Abtreibung ist somit moralisch vollkommen berechtigt...

Wenn obige Punkte also richtig sind, Abtreibung legal ist und in der heutigen Zeit so selbstverständlich, ja dann kann doch auch eine solche Internetseite nicht moralisch verwerflich sein. Also warum die Empörung? Wo also ist das Problem? Da sollte doch keines sein - oder etwa doch? Wenn ja, dann stimmen ja obige Punkte sonderbarer Weise gar nicht! Warum denn das? Sollten wir etwa Gesetze in unserem Land haben, dass diejenigen, die sich an diese Gesetze halten und vom Staat abgesegnet Handlungen vollziehen, für diese Handlungen an einen "Pranger" gestellt werden können?

Wenn das der Fall ist, ja dann stimmt etwas ganz gewaltig nicht.

Re: Ihr Spinner...

Conny, Wednesday, 28.12.2005, 02:00 (vor 6897 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Ihr Spinner... von Lucius I. Brutus am 27. Dezember 2005 15:52:

Das ist doch nicht euer Ernst, oder?
Alles Lynchen oder was?

Mir fiel das ganz spontan ein und dann hielt mich nichts mehr, das noch in den Kontext der Freierpranger in den USA zu bringen. ich wollte erst ja anstelle usa-denken, ironie schreiben. Nur finde ich das nicht ironisch.

Ein Mann könnte dann wenigstens einen Bogen ums Bett einer solchen Frau machen, die ein Kind abtreibt, falls er selbst was gegen die Abtreibung hat.

Re: Offene Petition

Kommentar aus der Ecke, Tuesday, 27.12.2005, 11:18 (vor 6897 Tagen) @ Wolfgang Wenger

Als Antwort auf: Offene Petition von Wolfgang Wenger am 26. Dezember 2005 22:30:

Ich würd sagen:

du kannst mit so nem Ding all die positive Arbeit, die Du bisher geleistet hast, unter den Tisch fegen und vergessen.
An so ein Thema kannst Du nicht mit unterschwelligen Unterstellungen herangehen, mit Zeitungsberichten aus der BILD als Beleg.
Du solltest mindestens die Urteile gelesen haben, um die Fälle überhaupt beurteilen zu können.
Ansonsten würde ich mich an Deiner Stelle darum bemühen, eine solche Studie selbst erstellen zu lassen und nicht den ach so verhassten Staat damit beauftragen - den folgte man der Logik, bescheisst er eh beim Ergebnis, oder?
Es gibt doch viele finanzkräftige Jungs hier, erfolgreiche Buchautoren und so Leute - lass Dir doch helfen :-)
-ich-

Re: Offene Petition

Nikos, Tuesday, 27.12.2005, 12:25 (vor 6897 Tagen) @ Wolfgang Wenger

Als Antwort auf: Offene Petition von Wolfgang Wenger am 26. Dezember 2005 22:30:

Super schön gemacht!

Erinnert mich an die Situation, in der jemand mich dauernd schubst, und ich versuche mich immer wieder so zu artikulieren:

"Bitte, bitte, nicht mehr schubsen, das ist ganz bestimmt nicht richtig.."

Ich fände es viel besser, ohne den Dialog zu vernachläßigen, genau das zu sagen, was gemeint ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren, bei solchen Ungerechtigkeiten und solches totalitäres Verhalten Männern und Vätern gegenüber, wird die Geburtenrate in Deutschland weiter und so weit sinken, daß wir bald Goethe nur noch in der türkische Sprache in den Buchläden vorfinden werden. Allerdings, wäre die türkische Kultur für Deutsche auch nicht übel. Mit freundlichem Gruß"

Beispiele kann man immer noch anführen, um die Aussage zu untermauern.

Anders tun wir der Demokratie nichts Gutes, sondern wir verraten sie!

Nikos

Re: Offene Petition

Wolfgang Wenger, Tuesday, 27.12.2005, 15:58 (vor 6897 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Offene Petition von Nikos am 27. Dezember 2005 10:25:

Super schön gemacht!
Erinnert mich an die Situation, in der jemand mich dauernd schubst, und ich versuche mich immer wieder so zu artikulieren:
"Bitte, bitte, nicht mehr schubsen, das ist ganz bestimmt nicht richtig.."
Ich fände es viel besser, ohne den Dialog zu vernachläßigen, genau das zu sagen, was gemeint ist:
"Sehr geehrte Damen und Herren, bei solchen Ungerechtigkeiten und solches totalitäres Verhalten Männern und Vätern gegenüber, wird die Geburtenrate in Deutschland weiter und so weit sinken, daß wir bald Goethe nur noch in der türkische Sprache in den Buchläden vorfinden werden. Allerdings, wäre die türkische Kultur für Deutsche auch nicht übel. Mit freundlichem Gruß"
Beispiele kann man immer noch anführen, um die Aussage zu untermauern.
Anders tun wir der Demokratie nichts Gutes, sondern wir verraten sie!
Nikos

Irgendwie scheint der Sinn der Petiton doch nicht so klar zum Ausdruck zu kommen, wie ich mir erwünscht hatte. Es ging um von mir vermutete mildere Gerichtsurteile gegen Frauen und Mütter und die evtl. Folgen daraus. Wenn Du hier klare und belegbare Zahlen hast, kann man natürlich anders auftreten. Mir liegen keine vor, deshalb die Petition, um diesen Sachverhalt zu klären.

Re: Offene Petition

Lucius, Tuesday, 27.12.2005, 13:09 (vor 6897 Tagen) @ Wolfgang Wenger

Als Antwort auf: Offene Petition von Wolfgang Wenger am 26. Dezember 2005 22:30:

Hmmm,

Auf das Thema aufmerksam zu machen ist ohnehin notwendig jedoch,

Wenn ich nicht wüßte worum es ginge, würde ich den Zusammenhang aus dem Petitionstext schwer verstehen: Die leitenden Absätze sind eher verwirrend als verständlich.

Würde lieber auf bereits vorhandene empirische Datenerhebungen (sofern eine verlässliche Quelle dafür gibt) verweisen, statt explizit auf Einzelfälle.

Zu viele Begriffe, die ein Laie schwer miteinander verknüpft, wenn ihm das notwendige Background dafür fehlt: häuslische Gewalt, Vaterschaft, Kindestötung, Frauengewalt, etc..

Ich schließe mich also der Meinung von "der Ecke". Der Text ist nicht sachlisch genug für eine Petition.

Gruß.

Re: Offene Petition

Rainer, Wednesday, 28.12.2005, 03:10 (vor 6897 Tagen) @ Wolfgang Wenger

Als Antwort auf: Offene Petition von Wolfgang Wenger am 26. Dezember 2005 22:30:

Hallo

Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz gerade für unsere Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt.

Folgendes erklärt vieles. Es ist der Grundtenor unserer "Moral" (Justiz)

"Dabei betonte der Führer (A.Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind."

Zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, Seiten 703, 704

Rainer

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