Schaffnerin muß alleine arbeiten
Na das ist doch mal Gleichberechtigung!
Urteil: Schaffnerin muss Silvester allein im Zug arbeiten
Schleswig (dpa/lno) - Eine Bahnschaffnerin muss ihren für die Silvesternacht eingeteilten Dienst antreten, auch wenn sie die einzige Zugbegleiterin in einer Regionalbahn ist. Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Die Frau hatte einen Eilrechtsschutzantrag gestellt, da sie sich Silvester als Frau von angetrunkenen Fahrgästen schon anzügliche Bemerkungen anhören musste und Angst vor Übergriffen hat. Sie berief sich als Beamtin auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.