Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Habe mal eine Frage zu Alg 2 und Kindsbesuche ;-)

Conny, Tuesday, 24.01.2006, 02:24 (vor 6882 Tagen)

Wenn man nur noch Alg 2 hat, dann muß einem dochh das Amt die Besuche seines Kindes bezahlen. Jetzt habe ich aber die letzten ca. 5 Jahren mein Kind nicht mehr besucht. Größten teils, weil mich das Geld gekostet hätte, das ich dafür nich einsetzen wollte. Nun so langsam zu meiner Frage, nachdem mir das Arbeitsamt gesagt hat, daß ich mich bewerben müsse. Dafür bekäme ich auch pro Jahr 5 * 52 Euro Bewerbungskosten, die für den Staat im Grunde hinausgeworfenes Geld sind, da ich nach meinen jetzt 3 Jahren arbeitslosigkeit ( 1/2 Jahr Krankheit ist auch mit dabei) mich auch von meinem Beruf entfernt habe.

Nun meine Idee: Wenn ich mich Bewerben muß, will ich auch wieder mein Kind sehen (dazu muß ich 600 km durch Deutschland fahren ... einfach). Noch dazu brauche ich dazu auch eine Unterkunft. Des weiteren will ich, nachdem man mir schon den Vorwurf gemacht hat, daß ich Kinderpornografie produziert hätte (was nie bewiesen wurde und ich auch nie machte, auch keine Kinderpornografie übers Netz vertrieben habe), eine Betreuung im Umgang mit meinem Kind. Das ganze soll dem Staat so richtig gut Geld kosten und nur dann bin ich bereit, mich auch (weil das ja auch nichts bringt) zu bewerben.

Wie stehen meine Chancen? Muß ich dann das Kind besuchen oder kann ich mit dem Geld auch irgendwo hin fahren?

Freundliche Grüße
Conny

PS: So ne Animateurin bei so einem Treffen zu haben, den man auch noch so bezeichnet wäre echt was tolles. Die würde dabei auch als mein Sklave tituliert werden. Auch wenn das nur einmal ginge wäre das schon mal eine Genugtuung für diesen Mist hier.


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