Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Finde ich ziemlich merkwürdig ! Lest selbst :
Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Als Antwort auf: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Scipio Africanus am 04. Februar 2006 14:42:
Wer Kinder als Schaden bezeichnet (Schadensersatz) hat selber einen Schaden!
Diese Verhütungsmethode wird es vermutlich nicht mehr lange geben. Glasröhrchen unter der Haut entfernen Kind machen lassen Glasröhrchen wieder rein Arzt abzocken.
Entsetzt
Olsen-Twins-Fan
Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Als Antwort auf: Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Olsen-Twins-Fan am 04. Februar 2006 17:08:
Wer Kinder als Schaden bezeichnet (Schadensersatz) hat selber einen Schaden!
Diese Verh�tungsmethode wird es vermutlich nicht mehr lange geben. Glasr�hrchen unter der Haut entfernen � Kind machen lassen � Glasr�hrchen wieder rein � Arzt abzocken.
Entsetzt
Olsen-Twins-Fan
Eigentlich schon ein alter Hut und völlig ok. Der Arzt hat gemurkst, also soll er blechen! Und als Schaden gilt nicht das Kind, sondern die vereitelte Selbstbestimmung der Eltern und der Unterhalt.
GruÃ
Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Als Antwort auf: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Scipio Africanus am 04. Februar 2006 14:42:
Finde ich ziemlich merkwürdig ! Lest selbst :
http://www.welt.de/data/2006/02/04/840818.html
Mir ist es unbegreiflich, daß die Frau, nachdem beide Elternteile das Kind nicht wollen, das Kind
1. bei den Eltern ist, bleibt und nicht zur Adoption freigegeben wurde und
2. auch nicht abgetrieben wurde.
Aufgrund dieser beiden Tatsachen dürfte man den Gynekologen gar nicht zur Zahlung von Unterhalt und auch noch Schadenersatz verurteilen. Ist aber schon klar, daß diese Stäbchen bestimmten Leuten ein Dorn im Auge sind. Zum einen ist das eine sehr sichere Verhütungsmethode und zum anderen kann sie der Mann auch noch ertasten. Heimlich raus machen geht damit nicht.
Freundliche Grüße
Conny
Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Als Antwort auf: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Scipio Africanus am 04. Februar 2006 14:42:
Ähem, wie sind in diesem Zusammenhang die Fälle zu betrachten, in denen ein Kind durch eine Vergewaltigung (Opfer wahlweise ein Minderjähriger) von der Frau aus entstand?
Bei einem Kunstfehler muss man also für den Schaden aufkommen, aber bei einer Straftat nicht?