Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters
Als Antwort auf: Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters von Nikos am 10. Februar 2006 21:29:
Hallo
Pass auf daß Du nicht im Gefängnis landest.
Keine Angst, so schnell landet niemand wegen Unterhatsplichtverletzung im Knast. Bei einer Verhandlung, bei der ich Zuschauer war, meinte der Richter: "Was ich hier mache ist völligst Sinnlos. Stecke ich den Angeklagten in den Knast, gibt es erst recht keinen Unterhalt. Eine Geldstrafe fällt deshalb auch aus und eine Bewährungsstrafe wird als Freispruch empfunden."
Ich selbst bin Verurteilter und habe die Bewährungsstrafe als Freispruch empfunden, da ich eigentlich mit Knast rechnete (letzteres hatte ich bereits eingeplant). 2 Std. Verhandlung vor dem AG und 9 Stunden Verhandlung vor dem Schöffengericht des LG. Was ein Aufwand für einen Freispruch
Rainer
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Norbert,
09.02.2006, 19:09
- Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters -
Conny,
09.02.2006, 21:38
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Nikos,
10.02.2006, 23:29
- Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters - Conny, 11.02.2006, 08:55
- Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters - Rainer, 13.02.2006, 04:56
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Nikos,
10.02.2006, 23:29
- Re: Erklärungsversuche eines schlampigen Richters - Christian, 09.02.2006, 22:00
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Conny,
09.02.2006, 21:38