Als Antwort auf: Ein paar Gedanken zur Babyklappe... von stiller Mitleser am 26. Februar 2006 16:45:
Hallo stiller Mitleser,
Es gab ja letztens hier einen Thread über die Babyklappe in Potsdam(?). Ich hab mir mal so meine Gedanken zu diesem Thema gemacht...
Ich auch. Stand schon vor so einer Babyklappe. Also ich könnte nie im Leben dort mein eigen Fleisch und Blut dort hinein legen und dann einfach gehen. Die Stelle ist öffentlich gut einzusehen und das Baby liegt dann hinter einem großen Glasfenster. Ich glaube, ich Fotografiere das demnächst mal. Am liebsten wäre es ja, wenn ich eine Frau fände, die sich mit Puppe auf dem Arm vor dieser Babyklappe fotografieren ließe.
Also eine Frau kann "ihr" Kind einfach da ablegen, anonym. Und wenn sie es sich anders überlegt, es nach 8 Wochen auch wieder abholen. Und das Ganze, damit sie im "inneren Konfliktfall" nicht auf die Idee kommt, es zu ermorden.
Hmmmm....
Eine Frau kann sich also ganz einfach und legal aus ihrer Pflicht stehlen. Sollte man Männern nicht auch das Recht einräumen? Ich meine: es könnte ja einer auf die kranke Idee kommen, sein Kind umzubringen, weil ihn seine Unterhaltsverpflichtungen in seiner Freiheit einschränken.
Habe ich mir auch schon überlegt. Aber ein Mann, vor dem die Frau angst hat, daß er das Kind umbringt, würde das Kind erst gar nicht unbetreut bekommen. Eigentlich müßte man einer Frau, bei der man die Befürchtung hat, daß sie dem Mann ein Kind abtreibt (falls er das nicht will), nach dem 1. Sex mit ihr auch eine 24-Stunden Betreuung geben. Das mit der Babyklappe ist auch noch eine Option und von daher darf die Betreuung nicht mit der Geburt enden.
Apropos Unterhalt: warum muß eine Frau für das abgegebene Kind keinen Unterhalt zahlen?
Sie ist und bleibt ja anonym. Wie will man von einer unbekannten Frau unterhalt fordern?
Mal ein Gedankenspiel: eine Frau gibt ein Kind anonym ab, hinterläßt aber Hinweise, wer der Vater sein könnte. Würde das Jugendamt an ihn herantreten? Müßte er auf eigene Kosten nachweisen, ob er der Vater ist? Wenn er es ist - müßte er Unterhalt zahlen? Wenn der so ermittelte Vater seinerseits Hinweise gibt, wer die Mutter sein könnte - würde das Jugendamt an sie herantreten und Unterhalt verlangen?
Weitere Frage: Könnte er das Kind denn bekommen, wenn fest steht, daß er der Vater ist? Ich denke aber kaum, daß eine Frau auf die Idee käme, da sie dann damit rechnen müßte, ausfindig gemacht zu werden.
Weiteres Gedankenspiel: eine Frau überlegt es sich anders und will das Kind zurück. Muß sie einen ähnlich teuren Test wie den Vaterschaftstest machen/selbst finanzieren?
Ich glaube, daß die Frau auf diesem Wärmebettchen ein Dokument findet, das sie mitnimmt und dadurch die Bestätigung hat, daß das ihr kind war. Noch dazu wird sie auch Datum und Uhrzeit wissen, zu der sie das Kind dort hinein legte.
Noch ein Gedankenspiel: ein Mann hat die Vermutung, daß sein Kind bei so einer Babyklappe abgegeben wurde. Hat er das Recht, daß ihm das Kind herausgegeben wird? Hat er überhaupt ein Recht auf Auskunft, ob ein Kind da abgegeben wurde?
Denke ich weniger. Dadurch würde ja auch wieder die Mutter ausfindig gemacht werden können. Grundsätzlich ist das abgeben dort, soviel ich weiß eine Straftat. Es ist gegen die Menschenrechte, da ein Babyklappenkind nie seine Wurzeln kennenlernen kann.
Freundliche Grüße
Conny