Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
TÖDLICHER PUDDING
Stiefmutter muss nicht ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen eine Frau wegen Körperverletzung bestätigt. Sie hatte ihre Stieftochter gezwungen, einen Pudding zu essen, in den das Kind versehentlich Salz gestreut hatte. Das Mädchen starb an einer Kochsalzvergiftung.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die Bewährungsstrafe gegen die zur Tatzeit 22 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz. Sie war durch das Landgericht Frankenthal in der Pfalz zu 14 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Landgericht hatte keinen Anhaltspunkt dafür gesehen, dass die Stiefmutter einen Tötungsvorsatz hatte.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen nachmittags allein mit der Stiefmutter einen Fertigpudding nachsüßen wollen und dabei irrtümlich 32 Gramm Salz genommen. Die Mutter hatte das Kind aus erzieherischen Gründen gezwungen, den Pudding aufzuessen. Bereits 0,5 bis ein Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht sind tödlich. Das Mädchen wog 15 Kilogramm. Es erbrach sich und musste schließlich ins Krankenhaus gebracht werden. Dort starb die Vierjährige nach 34 Stunden.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl die leibliche Mutter des Kindes als auch die Verurteilte Revision eingelegt. Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten. Beide Revisionsanträge wies der BGH nun ab. Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.
Den Richtern zufolge ist die Verurteilte nicht nur der einfachen Körperverletzung, sondern der gefährlichen Körperverletzung durch Gift schuldig. Diese Feststellung führte aber nicht zu einer Aufhebung des bisherigen Urteilsspruchs, denn der Straftatbestand komme auch in Betracht, wenn der Täter Kochsalz oder einen anderen Stoff des täglichen Bedarfs für unschädlich halte, entschieden die Richter. Die 14-monatige Bewährungsstrafe, die das Landgericht ausgesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Sven am 17. März 2006 09:09:
Eine 22-jährige verantwortungslose Oberzicke als Stiefmutter, die eine Tatbeteiligung immer noch bestreitet und wahrscheinlich niemals auch nur im Ansatz "erzogen" worden ist, will nun selbst ein Kind "erziehen" indem sie es zwingt (giftigen) Unmengen an Salz zu essen. Sie wusste es nicht? Hat sie denn den Ausdruck "versalzen" niemals gehört, hat sie noch nie selbst etwas versalzenes gegessen, um zu wissen wie ecklig das ist? Kann sie dabei nicht eins und eins zusammenzählen, um zu wissen daß soooo viel Salz nicht gut für ein Kind sein kann? UND, die größere Frage: WIE BITTE hat sie das Kind gezwungen? Doch nicht per Gewalt, oder? Wieso wird dieser Gewalt als "erzieherische Maßnahme" abgetan? Wieso erkennt das Gericht nicht, daß die Mörderzicke eigentlich ein bitter-böse Person ist? Weil sie eine Frau ist?
Und der Staat sieht da keine Tötungsabsicht, mildert die Strafe deshalb erheblich.. Was würde ein Mann vergleichsweise für ein Urteil bekommen? Lebenslänglich ohne Bewährung? Und den ganzen Spot der Gesellschaft mit dazu?
Das ist ein Spekulazionsfall? Ich bitte euch! Das ist noch brutaler als ein Kind aus dem Fenster hinaushängen, wenn es seine Hausaufgaben nicht gemacht hat! Da passiert nämlich nicht wirklich viel. Obwohl das auch unmenschlich ist. Und die Zicke ist sich keinen Schuld bewusst, evl. sieht sie das Kind als selbst schuld? Wo sind die ganzen Werte geblieben?
Wo leben wir eigentlich?
Nikos
*fassungslos*
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Sven am 17. März 2006 09:09:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Odin am 17. März 2006 10:48:47:
Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen<
Warum nicht? Begründung?
Grüße
Nikos
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Odin am 17. März 2006 10:48:47:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Mit anderen Worten: Du hast versagt. Sowas muss doch viel professioneller vorbereitet werden u.a. mit persönlichem Erscheinen. Am besten sollte eine ganze Delegation auftreten. Ansonsten läuft es garantiert so dass der Zeitgeist die Oberhand behält. Es muss so viel Druck gemacht werden bis den Kleingeistern der Arsch auf Grundeis geht.
Frankie
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Nikos am 17. März 2006 10:53:
Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen<
Warum nicht? Begründung?
Die Petition wurde schon angenommen, nur nicht als "öffentliche" Petition, also als solche, über die im Internet diskutiert werden kann - und genau darauf war ich ja aus.
Begründung: "Weil es sich im Wesentlichen um Bitten zu Untersuchungen handelt, zu denen eine öffentliche Diskussion nichts beitragen kann."
Zu den Untersuchungen kann die Diskussion natürlich nichts beitragen, aber dazu, dass diese Untersuchungen überhaupt endlich erstmal zustande kommen.
Ich denke nicht, dass die Petition ohne öffentlichen Druck überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Und den Druck wollte ich eben über das Internet herstellen.
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Frankie am 17. März 2006 12:28:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Mit anderen Worten: Du hast versagt. Sowas muss doch viel professioneller vorbereitet werden u.a. mit persönlichem Erscheinen. Am besten sollte eine ganze Delegation auftreten. Ansonsten läuft es garantiert so dass der Zeitgeist die Oberhand behält. Es muss so viel Druck gemacht werden bis den Kleingeistern der Arsch auf Grundeis geht.
Frankie
Das war jetzt hoffentlich satirisch gemeint
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Odin am 17. März 2006 10:48:47:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Das würde mich auch sehr interessieren. Ich habe immer wieder das Gefühl, dass bei Müttern sehr stark auf die ( schwierigen ) sozialen Umstände der Täterin fokussiert wird, was sich dann wiederum strafmildernd auswirkt.
Ich bin zwar grundsätzlich dafür, dass im Sinne einer Gesamtbetrachtung schwierige soziale Umstände strafmildernd wirken, allerdings sollte dies auch für Männer gleichermassen gelten. Da hab ich auch so meine Zweifel.
Eigentlich wäre dies die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, nämlich festzustellen, ob hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Aber leider haben diese Frauen keinerlei Sensibilität für männerspezifische Problematiken.
Scipio
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Odin am 17. März 2006 13:07:53:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Mit anderen Worten: Du hast versagt. Sowas muss doch viel professioneller vorbereitet werden u.a. mit persönlichem Erscheinen. Am besten sollte eine ganze Delegation auftreten. Ansonsten läuft es garantiert so dass der Zeitgeist die Oberhand behält. Es muss so viel Druck gemacht werden bis den Kleingeistern der Arsch auf Grundeis geht.
Frankie
Das war jetzt hoffentlich satirisch gemeint
Angesichts eines schweren Verbrechens ist mir nicht satirisch zumute. Da folgt ein Verbrechen auf das andere. Bleibt nur zu hoffen dass du den Kids von diesem grassierenden Wahn erzählst, sie aufklärst was da abgeht.
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Scipio Africanus am 18. März 2006 14:13:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Das würde mich auch sehr interessieren. Ich habe immer wieder das Gefühl, dass bei Müttern sehr stark auf die ( schwierigen ) sozialen Umstände der Täterin fokussiert wird, was sich dann wiederum strafmildernd auswirkt.
Ich bin zwar grundsätzlich dafür, dass im Sinne einer Gesamtbetrachtung schwierige soziale Umstände strafmildernd wirken, allerdings sollte dies auch für Männer gleichermassen gelten. Da hab ich auch so meine Zweifel.
Ich habe da keine Zweifel. Ist tausendmal und abertausendmal bestätigt worden. Es ist ein regelrechter Wahn, dessen Ergebnis unter anderem mildere Urteile für Frauen sind. Aber wie gesagt nur ein kleiner Stein.
Eigentlich wäre dies die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, nämlich festzustellen, ob hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Aber leider haben diese Frauen keinerlei Sensibilität für männerspezifische Problematiken.
Scipio
Was willst du auch erwarten wenn in jeder Frauenzeitschrift das Bild des bösen Mannes projiziert wird? Ich meine, was heutzutage so alles abgeht wäre unter umgekehrten Vorzeichen undenkbar. Das ist nicht mehr nur Sexismus, das ist schon hart an der Grenze zum Faschismus.
Frankie
10 Jahre mehr für mordende Männer
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Odin am 17. März 2006 10:48:47:
Hallo
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Die USA kann man zwar nicht unbedingt mit uns vergleichen, der folgende Link zeigt aber die ungleiche Behandlung von Frauen und Männern durch die Justiz. Leider in englisch, aber sehr aufschlussreich.
10 Jahre mehr für mordende Männer
Rainer
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Sven am 17. März 2006 09:09:
Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)
KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. .
TÖDLICHER PUDDING
Stiefmutter muss nicht ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen eine Frau wegen Körperverletzung bestätigt. Sie hatte ihre Stieftochter gezwungen, einen Pudding zu essen, in den das Kind versehentlich Salz gestreut hatte. Das Mädchen starb an einer Kochsalzvergiftung.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die Bewährungsstrafe gegen die zur Tatzeit 22 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz. Sie war durch das Landgericht Frankenthal in der Pfalz zu 14 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Landgericht hatte keinen Anhaltspunkt dafür gesehen, dass die Stiefmutter einen Tötungsvorsatz hatte.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen nachmittags allein mit der Stiefmutter einen Fertigpudding nachsüßen wollen und dabei irrtümlich 32 Gramm Salz genommen. Die Mutter hatte das Kind aus erzieherischen Gründen gezwungen, den Pudding aufzuessen. Bereits 0,5 bis ein Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht sind tödlich. Das Mädchen wog 15 Kilogramm. Es erbrach sich und musste schließlich ins Krankenhaus gebracht werden. Dort starb die Vierjährige nach 34 Stunden.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl die leibliche Mutter des Kindes als auch die Verurteilte Revision eingelegt. Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten. Beide Revisionsanträge wies der BGH nun ab. Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.
Den Richtern zufolge ist die Verurteilte nicht nur der einfachen Körperverletzung, sondern der gefährlichen Körperverletzung durch Gift schuldig. Diese Feststellung führte aber nicht zu einer Aufhebung des bisherigen Urteilsspruchs, denn der Straftatbestand komme auch in Betracht, wenn der Täter Kochsalz oder einen anderen Stoff des täglichen Bedarfs für unschädlich halte, entschieden die Richter. Die 14-monatige Bewährungsstrafe, die das Landgericht ausgesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,406352,00.html
Dummheit als Entschuldigung ist problematisch
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:
"Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)
KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. ."
Dem würde ich widersprechen. Warum? Weil es höchst problematisch ist in so einem Fall "Dummheit" zur Entlastung der Täterin heranzuziehen. Wenn man erst damit anfängt, wären vollkommen absurde Szenarien denkbar: Ein Straftäter könnte dann auch behaupten, er hätte nicht gewusst, dass ein sich mit Schallgeschwindigkeit fortbewegendes Metallprojektil beim Eindringen in einen menschlichen Schädel mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode führt.
Das sehr grosse Mengen Salz tödlich sind, ist m.E. Allgemeinbildung. Und diese müsste als Massstab herangezogen werden. Tut man dies nicht, kommt es irgendwann genau zu den absurden Szenarien wie oben beschrieben: Man muss einfach nur blöd genug sein (oder so tun), dann hat man Narrenfreiheit. Das kann es ja wohl nicht sein.
Gruss,
Paul
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:
Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)
Volle Zustimmung! Komisch, daß das sonst keinem auffällt und hier von Mord geredet wird.
Aber Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge war es, und in §227 steht "Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."
Nicht unter drei Jahren also.
KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. .
Das eröffnet ja ungeahnte Möglichkeiten! Wenn jemand jetzt nicht in der Lage ist, die Gefährlichkeit eines mit 70 durch die Stadt fahrenden Autos zwischen parkenden Fahrzeugen abzuschätzen.. oder oder oder.
Bist Du auch so ein ganz klein bissel ein Anhänger des "Frauen können für ihr Tun nicht so richtig verantwortlich gemacht werden?"
Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten.
Wirkt so etwas nicht normalerweise strafverschärfend?
Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.
Bin ich der Einzige, dem es etwas seltsam vorkommt, daß die Vorsitzende Richterin "mehrfach" betonen mußte, daß man nix Genaues wissen kann?
Wie war es denn dann? Wenn die Stiefmutter nicht beteiligt war, hat das bekloppte Gör wohl alles allein ausgelöffelt, als Stiefmama mal kurz nicht hingeguckt hat?
Gruß,
Nihilator
Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Scipio Africanus am 18. März 2006 14:13:
Ich habe vor Monaten eine Petition an den Bundestag eingebracht, zu untersuchen, ob Frauen in solchen Fällen milder verurteilt werden, als Männer. Leider wurde die Petition nicht als "öffentliche Petition" angenommen. Darauf kam es mir vor allem an. Dann hätten wir jetzt ein öffentliches Forum im Bundestag, worauf wir jetzt zugreifen könnten und diesen Fall als Beispiel anführen könnten.
Das würde mich auch sehr interessieren. Ich habe immer wieder das Gefühl, dass bei Müttern sehr stark auf die ( schwierigen ) sozialen Umstände der Täterin fokussiert wird, was sich dann wiederum strafmildernd auswirkt.
Ich bin darauf gestoßen, als mir die Polizeibeauftragte für Frauen und Mäd.. äh, Kinder tatsächlich sagte, dass Frauen zu härteren Strafen verurteilt werden. Sie bezog sich auf Untersuchungen. Deshalb denke ich, dass es dringend ansteht, dies mal zu klären.
Re: 10 Jahre mehr für mordende Männer
Als Antwort auf: 10 Jahre mehr für mordende Männer von Rainer am 19. März 2006 13:12:
Die USA kann man zwar nicht unbedingt mit uns vergleichen,
Eben, und in Deutschland gibts nichts! Daher die Petition - die aber wohl als "nichtöffentliche" abgelehnt wird.
Aber mal sehen - vielleicht kann man danach ja noch etwas nachlegen und denen die Hölle heiß machen. Leider habe ich mich damals etwas entmutigen lassen, sonst hätte ich die Ablehnung nicht so hingenommen.
Woher weisst du, dass es kein Vorsatz war ? (nT)
Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:
Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)
KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. .
TÖDLICHER PUDDING
Stiefmutter muss nicht ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen eine Frau wegen Körperverletzung bestätigt. Sie hatte ihre Stieftochter gezwungen, einen Pudding zu essen, in den das Kind versehentlich Salz gestreut hatte. Das Mädchen starb an einer Kochsalzvergiftung.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die Bewährungsstrafe gegen die zur Tatzeit 22 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz. Sie war durch das Landgericht Frankenthal in der Pfalz zu 14 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Landgericht hatte keinen Anhaltspunkt dafür gesehen, dass die Stiefmutter einen Tötungsvorsatz hatte.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen nachmittags allein mit der Stiefmutter einen Fertigpudding nachsüßen wollen und dabei irrtümlich 32 Gramm Salz genommen. Die Mutter hatte das Kind aus erzieherischen Gründen gezwungen, den Pudding aufzuessen. Bereits 0,5 bis ein Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht sind tödlich. Das Mädchen wog 15 Kilogramm. Es erbrach sich und musste schließlich ins Krankenhaus gebracht werden. Dort starb die Vierjährige nach 34 Stunden.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl die leibliche Mutter des Kindes als auch die Verurteilte Revision eingelegt. Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten. Beide Revisionsanträge wies der BGH nun ab. Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.
Den Richtern zufolge ist die Verurteilte nicht nur der einfachen Körperverletzung, sondern der gefährlichen Körperverletzung durch Gift schuldig. Diese Feststellung führte aber nicht zu einer Aufhebung des bisherigen Urteilsspruchs, denn der Straftatbestand komme auch in Betracht, wenn der Täter Kochsalz oder einen anderen Stoff des täglichen Bedarfs für unschädlich halte, entschieden die Richter. Die 14-monatige Bewährungsstrafe, die das Landgericht ausgesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,406352,00.html