Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die hypothetische Gewalt gegen Frauen

Scipio Africanus, Wednesday, 22.03.2006, 20:03 (vor 6824 Tagen)

Gewalt gegen Frauen – eine Definition ( Amnesty international )

amnesty international gründet ihre Arbeit auf Art.1 der UN-Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Sie definiert Gewalt als „jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit
gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden oder
Leid zugefügt wird oder werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich“.

Aha... oder Leid zugefügt wird oder WERDEN KANN. Damit ist der Gewaltbegriff auf hypothetische Nichtereignisse ausgedehnt. Hätte ja sein können, dass Ulrike, hätte sie erfahren, dass Klaus mit Annemarie geflirtet hat, seelisches Leid erfahren hätte. Ein hypothetisches Opfer männlicher aaahm ja also das ist auf alle Fälle eine Sauerei.

Und weiter gehts :

Nur 16 Länder haben eine Gesetzgebung, die spezifisch auf sexuelle Übergriffe hinweist, und nur drei Länder, verfügen über ein Gesetz, das Gewalt gegen Frauen als eigenen Straftatbestand bezeichnet ( Bangladesh, Schweden, USA).

Bangladesh, Schweden, USA ... humm.



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