Frage an einen Juristen
In Deutschland sind ja Eheverträge oder prenups so eine Sache, schwierig zu forulieren und leicht als sittenwidrig aus den Angeln zu heben. Falls ich das richtig verstehe, brechen dann die im Zivilrecht definierten Regeln oder guten Sitten, die im privatrechtlichen Ehevertrag definierten Klauseln. Traurig aber fakt.
Deswegen habe ich mir jetzt etwas anderes ausgeheckt. Wenn ich mit einem Partner aus einem anderen EU-Staat einen privatrechtlichen Vertrag abschließe, daß Familienangelegenheiten, etwa eine Heirat oder eine Scheidung oder auch eine außereheliche Elternschaft, nach dem Zivilrecht des Staates des Partners geregelt werden, wäre der dann immer noch so leicht aus den Angeln zu heben?
Je nach Partner /Staat könnte das bedeuten, volle 50:50 Bilokation auch als nichtehelicher Vater und keinerlei Unterhalt.
gesamter Thread: