Bundesrat: Zwangsheirat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafen
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Berlin:Do, 30.03.2006Redaktionsschluss:15:30 Uhr(102)
Recht/Gesetzentwurf
BUNDESRAT: ZWANGSHEIRAT MIT BIS ZU ZEHN JAHREN GEFÄNGNIS BESTRAFEN
Berlin: (hib/BOB)Nötigung zu einer Zwangsheirat soll durch einen
eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf
des Bundesrates (16/1035) vor.
Dadurch solle klar gemacht werden, dass es sich dabei um ein
strafwürdiges Unrecht und nicht um eine tolerable Tradition aus früheren Zeiten
oder anderen Kulturen handelt.
Im Zivilrecht solle die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung
zustande gekommenen Ehe durch eine Verlängerung der Antragsfrist von
einem auf drei Jahre erleichtert werden. Die Länderkammer macht in diesem
Zusammenhang deutlich,
gerade in der ersten Zeit nach Beendigung der meist traumatisch
empfundenen Zwangslage sei der genötigte Partner emotional oft nicht in der
Lage, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Unterhaltsansprüche des
genötigten Partners sollten nicht mehr davon abhängen, dass die Drohung durch
den anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen vorgenommen worden ist.
Damit, so die Länderkammer, würde verhindert, dass der genötigte
Ehegatte nur deshalb die Aufhebung nicht beantragt und das
Scheidungsverfahren wählt, weil er sonst unterhaltsrechtliche Nachteile zu erwarten
hätte.
Schließlich solle beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche
Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn ein
Antrag auf Aufhebung der Ehe noch keinen Erfolg hatte.
Der Bundesrat begründet seine Initiative damit, Zwangsheirat sei eine
Menschenrechtsverletzung und müsse als solche öffentlich geächtet
werden. Ziel sei es daher, die Zwangsheirat wirksamer zu bekämpfen und die
Opfer von Zwangsehen zu stärken.
Für die Betroffenen - in Deutschland vor allem Frauen aus türkischen
oder kurdischen Familien, oft Minderjährige - sei es sehr schwer, Wege
aus der Zwangsehe zu finden, da die eigenen Familien und der Ehemann sie
überwachten, teilweise sogar einsperrten.
Zwangsverheiratung sei oft das Mittel, die eigenen Töchter zu
disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwüchsen und sich nicht mehr
in alte Traditionen fügen wollten. In vielen Fällen komme auch der
finanzielle Aspekt in Form eines Brautpreises hinzu.
Die Bundesregierung führt zu dem vorliegenden Entwurf aus, der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU vom November vorigen Jahres sehe
vor, Zwangsheiraten zu verhindern und zu diesem Zweck alle geeigneten
Maßnahmen zu prüfen.
Zwangsverheiratungen sollten als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch
aufgenommen werden. Die Regierung prüfe derzeit, wie diese Vereinbarung
umgesetzt und damit eine stärkere Sensibilisierung für die
Strafwürdigkeit eines solchen Verhaltens erreicht werden kann.