Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sohn schlief: Mutter schlug mit dem Beil zu

Scipio Africanus, Saturday, 01.04.2006, 15:52 (vor 6611 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Sohn schlief: Mutter schlug mit dem Beil zu von Andreas (d.a.) am 01. April 2006 09:12:

Zitat: „Nach ersten Erkenntnissen“, so ein Polizeisprecher, „ist die Frau psychisch krank.“
Potzblitz, man konnte es ahnen!
Diese "psychische Krankheit", die Frauen so überaus häufig dazu zu bringen scheint, ihre Kinder töten zu wollen oder auch zu töten, sollte eigentlich eines der bestdotiertesten Themen der Psychologie sein. Schließlich findet man so eine richterliche Diagnose alle zwei, drei Tage. Diese Krankheit scheint von daher äußerst gefährlich zu sein. Warum nur ist sie nicht besser erforscht, man könnte gar präventiv tätig werden ...?!

Es ist eine ad-hoc Behauptung, welche die Hypothese "Frauen, insbesondere Mütter sind gemäss ihrem Wesen friedfertig" stützen soll. Salopp gesagt : Die Frau ist eben nicht "normal", und die Norm ist das hypothetische Kostrukt "friedfertige Mutter". Ein Zirkelschluss ohne Ende.

Bei Männern jedoch gilt die Hypothese "Gewalt ist männlich". Gewalttätigkeit wird also als eine männliche Eigenschaft aufgefasst, als Teil des Wesens jeden Mannes, mal unter Kontrolle, mal nicht. Kindstötungen durch einen Mann sind deshalb gemäss der männerdiskriminierenden Hypothesen nicht wesensfremde Handlungen, sondern vielmehr Ausdruck einer ausgeprägt männlichen Handlungsweise. Die feministisch - sexistische mediale Dauerpropaganda der letzten 40 Jahre hat ihre Spuren hinterlassen.

Somit wird der Frau oft "Unzurechnungsfähigkeit zur Tatzeit" strafmildernd attestiert. Da Gewalt nicht Teil des Wesens der Frau sei, ist eine positive Prognose vor Gericht wahrscheinlich. Die Beweislast liegt gewissermassen bei der Anklage. Der Mann jedoch, der seine ihm wesenseigenen Triebe - so die Theorie - nicht kontrollieren kann, muss mit lebenslanger Verwahrung rechnen. Da Gewalttätigkeit Teil seines Wesens sein soll, liegt die Beweislast bei ihm.


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