Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: gelyncht wegen Sex mit Freundin

susu, Saturday, 22.04.2006, 22:57 (vor 6789 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: gelyncht wegen Sex mit Freundin von Odin am 22. April 2006 16:43:21:

Neue Hexenjagd!
Die "Gerechten" sind mal wieder vorne. Gutmenschen aus allen Kirchen: Endlich dürft ihr wieder, was ihr so sehr vermißt habt!

Das tollste dabei ist, daß einige dieser Datenbanken nicht die Tat nennen und natürlich auch die Leute gelistet werden, die gegen die, bis zu ihrer Aufhebung durch das oberste Gericht (Ende 2003) akuten, sodomy laws verstoßen haben. Also Verbrechen der Marke "schwul", "Masturbation" oder auch "hatte Oralverkehr mit seiner Frau" begangen haben. Das war bis dahin in Alabama, Florida, Idaho, Louisiana, Mississippi, North Carolina, South Carolina, Utah und Virginia illegal.

Beispiel aus Mississippi: http://www.sor.mdps.state.ms.us/So_qryIndivid.asp?search_key=3242

Zugrundeliegendes Gesetz:

"§ 97-29-59. Unnatural intercourse

Every person who shall be convicted of the detestable and abominable crime against nature committed with mankind or with a beast, shall be punished by imprisonment in the penitentiary for a term of not more than ten years."

Wir können ja mal spekulieren, wofür der genau saß. Kuh gevögelt?, Darkroom? oder einfach nur seine Alte geleckt. Dafür ist der Pranger schließlich da...

susu


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