Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Ralf, Saturday, 29.04.2006, 00:28 (vor 6783 Tagen)

...oder wie sonst soll ich diesen Text aus dem aktuellen EMMA-Online-Newsletter verstehen:

Wenn eine oder einer so etwas über Schwarze schreiben würde, würde mensch noch
am selben Tag gefeuert.

Apropos gefeuert: Als Herman-Kollege Jens Riewa dem Playboy verriet, seine
Frendin sei "im Bett eine Bombe", musste er drei Monate lang von seinem Job
zwangspausieren. Die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten haben nämlich
Grundsätze. Unter anderem den, dass NachrichtensprecherInnen "glaubwürdig" sein
müssen – und dass die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und
Männern zu diesen Grundsätzen gehört.

Wir dürfen gespannt sein, welche Konsequenzen die sexistischen Sprüche von
Tagesschau-Sprecherin Herman haben werden. Verantwortlich dafür ist der
Chefredakteur Dr. Kai Gniffke, (Fax 040/4156-5480, Email
redaktion@tagessschau.de)

Gruß Ralf

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Zeitgenosse, Saturday, 29.04.2006, 00:36 (vor 6783 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 28. April 2006 21:28:

Wir dürfen gespannt sein, welche Konsequenzen die sexistischen Sprüche von
Tagesschau-Sprecherin Herman haben werden.

Jetzt, da das ausgesprochen ist, dürfen wir tatsächlich gespannt sein, wie weit der Arm von Emma reicht respektive was die Meinungsfreiheit tatsächlich noch wert ist.

Bin gespannt ...

Gruß

Zeitgenosse

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Magnus, Saturday, 29.04.2006, 00:40 (vor 6783 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 28. April 2006 21:28:

Wir dürfen gespannt sein, welche Konsequenzen die sexistischen Sprüche von
Tagesschau-Sprecherin Herman haben werden. Verantwortlich dafür ist der
Chefredakteur Dr. Kai Gniffke, (Fax 040/4156-5480, Email
redaktion@tagessschau.de)

Aha - dann sollte man dem mal schreiben, er solle auf das Gequatsche von den Emma-Tanten nicht hören.

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Nikos, Saturday, 29.04.2006, 01:47 (vor 6783 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 28. April 2006 21:28:

Ich habe in "Mein Kampf" gelesen, daß Adolf ein guter Mensch gewesen sein soll...

Stimmt das?

Nikos
*ahnungslos*

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Saturday, 29.04.2006, 02:32 (vor 6783 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 28. April 2006 21:28:

Apropos gefeuert: Als Herman-Kollege Jens Riewa dem Playboy verriet, seine
Frendin sei "im Bett eine Bombe", musste er drei Monate lang von seinem Job
zwangspausieren. Die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten haben nämlich
Grundsätze. Unter anderem den, dass NachrichtensprecherInnen "glaubwürdig" sein müssen – und dass die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu diesen Grundsätzen gehört.

Hmm, da würde ich sagen, es ist tatsächlich die Forderung nach Gleichbehandlung. Wenn Riewa wegen eines Playboyinterviews, daß soweit ich das dem Zitat entnehmen kann indiskret war (Pleonasmus, oder?) drei Monate nicht auf Sendung gehen durfte, dann ist klar, daß Herrmann mit ihrem Cicero-Interview, daß biologistischer Schwachsinn ist das gleiche zu erwarten hat. Es sei denn die ARD ließe Kulanz walten, weil Herrmann eine Frau ist. Und das wäre nicht nur ein EMMA-Thema, sondern sinnigerweise auch hier eines. Denn was sagen uns E.H.s Äußerungen zu ihrem Selbstverständnis als Journalistin? Will jemand wirklich eine Tagesschau, die derart Ideologiebehaftet ist? "Betrachten wir einmal den soziologischen und biologischen Kontext. Der Mann steht in der Schöpfung als der aktive, kraftvolle, starke und beschützende Part, die Frau dagegen als der empfindsamere, mitfühlende, reinere und mütterliche Teil." Freuen wir uns also über eine Berichterstattung über z.B. Verbrecherinnen, die vom Gedanken getragen sind, sie seien rein und mütterlich? Und "Es ist eine simple, naturwissenschaftliche Feststellung: Wenn Frauen sich zunehmend zu maskulinen Wesen entwickeln, werden wir keine Nachkommen mehr haben. Wenn wir gegen die Natur arbeiten, müssen wir uns nicht wundern, wenn die Natur sich gegen uns wendet." macht mir Angst, weil die Tagesschau ja auch schon mal über Naturwissenschaftliche Erkenntnisse berichtet. Hoffentlich nicht so offenkundig ohne Recherche wie das hier.

Ekki hat ja bereits auf die passende Reaktion im Spiegel hingewiesen und Scipio hat die Position, die hier angebracht wäre, sehr eloquent zusammengefasst. Ich füge hinzu: Eine sinnvolle Position der Männerbewegung wird nicht weniger sinnvoll, nur weil Alice Schwarzer sie auch vertritt.

susu (seit langer Zeit mal wieder mit einer Aktion der EMMA einverstanden)

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Wodan, Saturday, 29.04.2006, 02:51 (vor 6783 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

dann ist klar, daß Herrmann mit ihrem Cicero-Interview, daß biologistischer Schwachsinn ist das gleiche zu erwarten hat.

Susu, Du bist sehr schlecht informiert. Es war nicht mal ein Interview.

Gruß
Wodan

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Saturday, 29.04.2006, 22:45 (vor 6782 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Wodan am 28. April 2006 23:51:

Susu, Du bist sehr schlecht informiert. Es war nicht mal ein Interview.

Du hast Recht, wobei das im Grunde die Sache nur schlimmer macht. Schließlich kann ein Interview Dinge aus dem Kontext reißen und nicht zuletzt ist ein Artikel immer durchdachter als eine Verbaläußerung, die eventuell unter Zeitdruck stattfindet.

susu

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Garp, Saturday, 29.04.2006, 04:25 (vor 6783 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

susu (seit langer Zeit mal wieder mit einer Aktion der EMMA einverstanden)

Also das ist mir jetzt dann doch etwas zu konstruiert.
Zunächst, warum fordert ausgerechnet die EMMA den Rücktritt?
Weil sie gleiche Strafen für beide Geschlechter befürwortet? Weil sie sich über naturwissenschaftliche Fehldarstellungen empört? Weil sie um die Neutralität der Tagesschausprecher besorgt ist? Sicher nicht! Es gibt nur einen Grund: Kampf dem Feind!
Der Feminismus wurde beschmutz und die Ehre erfordert das ein Kopf rollt. Da kennen totalitäre Ideologien wenig Gnade. Vor den Karren sollte man sich nicht spannen lassen, auch wenn man die Aussagen von Herman nicht teilt.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Bestrafung von Jens Riewa gerechtfertigt war? Wer hat eigentlich damals seinen Kopf gefordert? Etwa ein Zeitgeist, der hinter der Formulierung: „ Sie war eine Granate im Bett“ einen Sexismus vermutete?
Professoren, die in Effekthascherei die genetische Minderwertigkeit des Mannes propagieren, haben nichts zu befürchten. Eine EMMA schweigt hier diskret und die Öffentlichkeit amüsiert sich. Aber eine Tagesschausprecherin, die es wagt die Ursachen für den Geburtenmangel in der Frauenbewegung zu vermuten, die soll jetzt plötzlich nicht mehr tragbar sein?
Der Gerechtigkeitsmaßstab kann hier nicht an der Bestrafung von Jens Riewa angelegt werden, denn schon hier lag der Fehler.
Aus der drakonischen Bestrafung eines Diebes lässt sich wohl kaum die Todesstrafe für Verräter legitimieren. Es sei denn, man hat ein etwas archaisches Verständnis über Straftheorien.

Grüße
Garp

Zustimmung! (n/T)

Rüdiger, Saturday, 29.04.2006, 04:49 (vor 6783 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Garp am 29. April 2006 01:25:45:

.

Ebenfalls voellige Zustimmung n/t

Maesi, Saturday, 29.04.2006, 15:08 (vor 6782 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Garp am 29. April 2006 01:25:45:

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Saturday, 29.04.2006, 23:28 (vor 6782 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Garp am 29. April 2006 01:25:45:

Also das ist mir jetzt dann doch etwas zu konstruiert.
Zunächst, warum fordert ausgerechnet die EMMA den Rücktritt?
Weil sie gleiche Strafen für beide Geschlechter befürwortet? Weil sie sich über naturwissenschaftliche Fehldarstellungen empört? Weil sie um die Neutralität der Tagesschausprecher besorgt ist? Sicher nicht! Es gibt nur einen Grund: Kampf dem Feind!
Der Feminismus wurde beschmutz und die Ehre erfordert das ein Kopf rollt. Da kennen totalitäre Ideologien wenig Gnade. Vor den Karren sollte man sich nicht spannen lassen, auch wenn man die Aussagen von Herman nicht teilt.

Wenn ich mir dieses Forum anschau, dann wurden die ersten Ablehnenden Meinungen zu Herrmann vor der EMMA-Aktion hier gepostet. Es ist hier auch nicht weiter relevant, ob Schwarzer oder sonstwer aus den gleichen Gründen Herrmann kritisiert.

Zudem stellt sich die Frage, ob die Bestrafung von Jens Riewa gerechtfertigt war? Wer hat eigentlich damals seinen Kopf gefordert? Etwa ein Zeitgeist, der hinter der Formulierung: „ Sie war eine Granate im Bett“ einen Sexismus vermutete?

Holla, bei der EMMA wurde der Absatz gestrichen. Und das aus gutem Grund. Ich habe gerade nachrecherchiert (gestern zu müde) und stelle fest: Riewa verriet nicht dem Playboy irgendwas, sondern der BILD-Zeitung. Und der Grund das er damit seine Glaubwürdigkeit kompromitierte war, daß er mit der Person, die er als "Granate im Bett" bezeichnete, nämlich Tanja Oberloher, besser bekannt als die Schlagersängerin "Michelle" nie geschlafen hatte. Kurz: Er hat gelogen. Und das ist schon irgendwie problematisch, wenn Nachrichtensprecher in Interviews mit großen Boulevardblättern Bettgeschichten erfinden.

Professoren, die in Effekthascherei die genetische Minderwertigkeit des Mannes propagieren, haben nichts zu befürchten. Eine EMMA schweigt hier diskret und die Öffentlichkeit amüsiert sich. Aber eine Tagesschausprecherin, die es wagt die Ursachen für den Geburtenmangel in der Frauenbewegung zu vermuten, die soll jetzt plötzlich nicht mehr tragbar sein?

Ich halte beides für nicht tragbar.

susu

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Garp, Sunday, 30.04.2006, 05:59 (vor 6782 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 29. April 2006 20:28:42:

Wenn ich mir dieses Forum anschau, dann wurden die ersten Ablehnenden Meinungen zu Herrmann vor der EMMA-Aktion hier gepostet. Es ist hier auch nicht weiter relevant, ob Schwarzer oder sonstwer aus den gleichen Gründen Herrmann kritisiert.

Es geht hier nicht darum, wer aus welchen Gründen kritisiert, solange es bei einer Kritik bleibt. Eine indirekte Rücktrittsforderung und die Analogie zur Rassenfrage ist aber eine ganz andere Hausnummer. Die Opponenten wollen doch gar nicht argumentieren. Sie wollen nicht widerlegen. Sie fordern Bestrafung für eine Meinungsäußerung, die nach meiner Einschätzung zwar dumm aber nicht moralisch verwerflich ist.
Ohne hier auf einen ganz anderen Fall ausweichen zu wollen erinnert es mich doch an die Diskussionen um Larry Summers.
Der institutionalisierte Feminismus muss nicht mehr argumentieren, es genügt sich als empörte Opfergruppe zu inszenieren um Überzeugungskraft auszuüben. Das geht in die Richtung von: Wer das Leid der Frauen leugnet ist nicht besser als ein Holocaustleugner.
Was gibt es da noch zu diskutieren?

Kurz: Er hat gelogen. Und das ist schon irgendwie problematisch, wenn Nachrichtensprecher in Interviews mit großen Boulevardblättern Bettgeschichten erfinden

Gut, das ist ein mir unbekannter Sachverhalt. Aber auch in dem Fall eignet sich sein Fall nicht um Rückschlüsse auf einen angemessenen Umgang mit den Äußerungen von Hermann abzuleiten.

Ich halte beides für nicht tragbar

Was hältst du nicht für tragbar? Die Äußerungen von Hermann im Allgemeinen oder die These, dass der Grund für den Geburtenmangel bei der Frauenbewegung zu finden ist?
Ich halte die These durchaus für diskussionswürdig. Spannend ist doch erst die Frage, was aus dieser These folgen könnte. Vielleicht nicht eine Beschneidung von Frauenrechten, sondern der Ausbau von Männerrechten? Und dann wären wir wieder auf sicherem Boden ;-)

Grüße
Garp

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Ralf, Saturday, 29.04.2006, 06:00 (vor 6783 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

Nee, Susu, ich finde, das geht am Kern der Sache vorbei.

Hmm, da würde ich sagen, es ist tatsächlich die Forderung nach Gleichbehandlung. Wenn Riewa wegen eines Playboyinterviews, daß soweit ich das dem Zitat entnehmen kann indiskret war (Pleonasmus, oder?) drei Monate nicht auf Sendung gehen durfte

Wenn das so stimmt (war mir neu, aber ich gehe mal davon aus, dass es stimmt), dann finde ich das reichlich daneben. Ein Tagesschausprecher, der sagt, dass seine Freundin "im Bett eine Bombe sei", darf nicht mehr auf Sendung gehen? Sorry, habe ich kein rechtes Verständnis für. Aber ich vermute mal ganz stark, wenn er gesagt hätte, dass sie "im Bett eine totale Null ist", hätte er genau so wenig auf Sendung gehen dürfen. Woraus wir dannn schließen können, dass sich ein Tagesschausprecher besser nicht über die Bettqualitätenm seiner Freundinnen äußern sollte; die Sinnhaftigkeit des Ganzen leuchtet mir zwar nicht unmittelbar ein, aber ich hab' andernseits auch kein wirkliches Problem damit.

Alice Schwätzer sagt aber ganz anderes:

Die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten haben nämlich
[quote]Grundsätze. Unter anderem den, dass NachrichtensprecherInnen "glaubwürdig" sein müssen – und dass die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu diesen Grundsätzen gehört.
[/quote]

Das ist ein ganz anderes Kaliber. Im Grundgesetz ist die "Gleichberechtigung von Frauen und Männern" gefordert - "Gleichstellung" ist eine Emanzenideologie. Die Forderung, dass Kritiker dieser Ideologie keine Nachrichten verlesen dürfen, ist schlichtweg totalitär.

dann ist klar, daß Herrmann mit ihrem Cicero-Interview, daß biologistischer Schwachsinn ist [...] Will jemand wirklich eine Tagesschau, die derart Ideologiebehaftet ist?

Dass Du ihren Vorstellungen nicht zustimmst, wundert mich nicht weiter. Habe ich auch kein Problem mit. Dass das allerdings ein Grund sein soll, keine Nachrichten mehr verlesen zu dürfen, sehe ich absolut nicht. Ehrlich gesagt, ich will keine "Tagesschau, die derart Ideologiebehaftet ist", dass Kritik am Feminismus ein Kündigungsgrund und Linientreue erste Bürgerpflicht ist.

Wenn Riewa wg. Äußerungen zu seinem Sexleben suspendiert wird, ist das schlimm genug. Wenn jetzt auch mangelnde feministische Linientreue zur Suspendierung führen kann (und ich muss leider sagen, dass ich die Erfolgsaussichten von Alice Schwätzers Mobbing gar nicht sooooo niedrig einschätze), dann ist das aber nicht nur einfach "schlimm genug", sondern totalitär.

Gruß Ralf

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Nikos, Saturday, 29.04.2006, 19:10 (vor 6782 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 29. April 2006 03:00:

Hi Ralf!

Wenn Riewa wg. Äußerungen zu seinem Sexleben suspendiert wird, ist das schlimm genug. Wenn jetzt auch mangelnde feministische Linientreue zur Suspendierung führen kann (und ich muss leider sagen, dass ich die Erfolgsaussichten von Alice Schwätzers Mobbing gar nicht sooooo niedrig einschätze), dann ist das aber nicht nur einfach "schlimm genug", sondern totalitär<

Naher wird das wieder niemand gewusst haben wollen.

Wie bequem.

Nikos

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Saturday, 29.04.2006, 23:49 (vor 6782 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 29. April 2006 03:00:

Das ist ein ganz anderes Kaliber. Im Grundgesetz ist die "Gleichberechtigung von Frauen und Männern" gefordert - "Gleichstellung" ist eine Emanzenideologie. Die Forderung, dass Kritiker dieser Ideologie keine Nachrichten verlesen dürfen, ist schlichtweg totalitär.

Aus Wikipedia:
"Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen denjenigen der Gleichberechtigung. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt."

Die Frage, ob sich die Tagesschau von Herrmann distanziert, sie zeitweilig beurlaubt, etc. ist kein juristisches Problem. Meines Wissens existiert kein Gesetz für diesen Sachbestand (aber ich bin kein Jurist, kann mich also irren). Das Grundgesetz sagt zwar in Art.3 Abs.2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" fügt aber und das ist ein Gleichstellungs(!)gebot in Absatz 3 hinzu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [..] benachteiligt oder bevorzugt werden." Das ist eine Aufforderung zur Gleichstellung, weil sie sich im Gegensatz zu Abs.2 auf eine Faktuelle Gleichbehandlung bezieht.

Dass Du ihren Vorstellungen nicht zustimmst, wundert mich nicht weiter. Habe ich auch kein Problem mit. Dass das allerdings ein Grund sein soll, keine Nachrichten mehr verlesen zu dürfen, sehe ich absolut nicht. Ehrlich gesagt, ich will keine "Tagesschau, die derart Ideologiebehaftet ist", dass Kritik am Feminismus ein Kündigungsgrund und Linientreue erste Bürgerpflicht ist.

Ist der Artikel von Herrmann "Feminismuskritisch"? Ich sehe das nicht zwingend als gegeben an. Zum einen, weil es den Differenzfeminismus gibt, der mit diesem Artikel wenig Probleme haben dürfte, ich erinnere an Maria Mies oder Antje Schrupp. Zum anderen weil der Artikel eben nicht nur andere Feminismen kritisieren Würde. "In den zurückliegenden Jahrtausenden richtete die Menschheit ihre Lebensform nach dieser Aufteilung aus, die Rollen waren klar definiert." ist eben faktisch falsch und wenn das eine Kritik darstellt, so bezieht sie sich auf weite Teile der Geschichts und Sozialwissenschaften, sowie der Lebenswissenschaften.

susu

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Eugen, Sunday, 30.04.2006, 01:39 (vor 6782 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 29. April 2006 20:49:35:

Die Frage, ob sich die Tagesschau von Herrmann distanziert, sie zeitweilig beurlaubt, etc. ist kein juristisches Problem. Meines Wissens existiert kein Gesetz für diesen Sachbestand (aber ich bin kein Jurist, kann mich also irren).

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.

Das Grundgesetz sagt zwar in Art.3 Abs.2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" fügt aber und das ist ein Gleichstellungs(!)gebot in Absatz 3 hinzu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [..] benachteiligt oder bevorzugt werden." Das ist eine Aufforderung zur Gleichstellung, weil sie sich im Gegensatz zu Abs.2 auf eine Faktuelle Gleichbehandlung bezieht.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.

Gruß, Eugen

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Sunday, 30.04.2006, 03:18 (vor 6782 Tagen) @ Eugen

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Eugen am 29. April 2006 22:39:51:

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.

Halte ich für unwahrscheinlich. Zwar könnte sie wohl gegen eine allgemeine Suspendierung klagen, allerdings besteht meines Wissens nach kein Rechtsanspruch auf Sendezeit für Moderatoren.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.

Nein. Der Überbegriff ist die Gleichbehandlung. Gleichberechtigung bedeutet Gleichbehandlung durch die Justiz. Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Körperscahften und Privateleute heißt Gleichstellung und folgt nicht zwangsläufig aus der Gleichberechtigung.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.

1) Gleichstellung beinhaltet nicht zwangsläufig Dirigistische Maßnahmen.
2) Du legst den Finger auf den wunden Punkt. Richtig, sie haben das Recht sich für diese Positionen zu bewerben. Und sie haben das Recht diese Positionen einzunehmen, wenn sie eingestellt werden. Allerdings gibt es in solchen Fällen Entscheidungsträger, die eventuell Frauen und Männer nicht gleich behandeln. Und in solchen Fällen können weder Frauen noch Männer sich auf die Gleichberechtigung berufen. Allerdings auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot in Absatz 3 (auch wenn es kaum eine Möglichkeit gibt, es durchzusetzen).

susu

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Maesi, Tuesday, 02.05.2006, 23:29 (vor 6779 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 30. April 2006 00:18:02:

Hallo susu

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.
Halte ich für unwahrscheinlich. Zwar könnte sie wohl gegen eine allgemeine Suspendierung klagen, allerdings besteht meines Wissens nach kein Rechtsanspruch auf Sendezeit für Moderatoren.

Art. 5 des GG garantiert u.a. auch die Meinungsfreiheit:

'Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewaehrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persoenlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.'

Ob bei einer allfaelligen Suspendierung eine Verfassungsklage moeglich/aussichtsreich waere, kann ich nicht beurteilen. Trotzdem sollte man diesen Artikel den Emma-Machern wieder mal in Erinnerung rufen; immerhin schuetzt er ja auch ihre Taetigkeit. Sollte es zu einer Suspendierung oder gar Entlassung Hermans kommen, waere der juristische Teil IMHO von eher untergeordneter Bedeutung; weit bedeutender waere die politische Komponente. Frau Herman hat lediglich ihr verfassungsmaessig garantiertes Recht auf freie Meinungsaeusserung wahrgenommen, sie keine in Absatz 2 aufgezaehlten Schranken verletzt. Sie hat desweiteren als Privatperson gehandelt und ihre Meinung nicht als jene der Tagesschau-Redaktion oder gar des Senders, wo sie arbeitet, ausgegeben; auch in dieser Hinsicht haben ihre Arbeitgeber also keinerlei Anlass irgendwelche Massnahmen in Erwaegung zu ziehen. Allenfalls kann der betroffene Sender sich von den Aeusserungen Frau Hermans distanzieren, damit auch der verbohrteste Holzkopf schnallt, dass sie als Privatperson gehandelt hat.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.
Nein. Der Überbegriff ist die Gleichbehandlung. Gleichberechtigung bedeutet Gleichbehandlung durch die Justiz. Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Körperscahften und Privateleute heißt Gleichstellung und folgt nicht zwangsläufig aus der Gleichberechtigung.

Ich zitiere hier nochmals das Grundgesetz:

'Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Maennern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Maenner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat foerdert die tatsaechliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Maennern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religioesen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'

Von Gleichstellung steht hier gar nichts, nur von Gleichberechtigung. Der Rahmen der Gleichberechtigung ist durch das GG vorgegeben und umfasst auch das Diskriminierungsverbot. Was Du unter Gleichstellung verstehst, weiss ich ich nicht; aber Deine Behauptung 'Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Koerperschaften und Privatleute heisst Gleichstellung und folgt nicht zwangslaeufig aus der Gleichberechtigung' ist widerlegt, sofern man den Artikel 3 GG der Gleichberechtigungsdefinition zugrundelegt. Denn an die Gesetze haben sich alle zu halten - egal, ob staatliche Organe, Koerperschaften oder Privatleute.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.
1) Gleichstellung beinhaltet nicht zwangsläufig Dirigistische Maßnahmen.

Grau ist alle Theorie! In der politischen Praxis basiert Gleichstellung praktisch nur auf dirigistischen Massnahmen (z.B. Gender Mainstreaming). Soweit es sich um Gesetze handelt, koennen umgesetzte Massnahmen sogar nur dirigistischer Natur sein. Nennen wir das Kind beim Namen: Gleichstellung wird in der Praxis normalerweise im Sinne einer Gleichschaltung verstanden; irgendwo wird eine Differenz zwischen den Geschlechtern festgestellt, und das wird dann sofort und ohne weitere Nachforschungen als ungerecht hingestellt. Diese antiliberale Gleichstellungsideologie erhebt dabei alles zur oeffentlichen Angelegenheit: das Geschlecht der Aussteller an einem Christkindlmarkt ebenso wie die geschlechterspezifische Aufteilung der Hausarbeit in den Familien oder das (maennliche) biologische Geschlecht von Aufsichtsraeten/operativen Geschaeftsleitungen multinationaler Konzerne. Folgerichtig masst sich diese Ideologie auch an, ueberall dirigistische Massnahmen zu erlassen und zu vollziehen.

Die liberale Form der Gleichberechtigung jedoch anerkennt die Grenzen zwischen der oeffentlichen Sache (res publica) und den Privatangelegenheiten. Was Privatangelegenheiten anbelangt hat die Republik keinerlei direkte Einmischungsbefugnis. Deshalb koennen Ehepaare nach ihrem Gusto die Haus- und Erwerbsarbeit unter sich aufteilen, ohne dass den Staat das etwas angeht; deshalb kannst Du als Privatperson wen immer du willst in Deine Wohnung lassen oder eben nicht reinlassen, ohne dass ein von Dir Abgewiesener sich auf die Gleichberechtigung berufen kann und von Dir als Wohnungsinhaber eine Gleichbehandlung rechtlich erzwingen kann.

2) Du legst den Finger auf den wunden Punkt. Richtig, sie haben das Recht sich für diese Positionen zu bewerben. Und sie haben das Recht diese Positionen einzunehmen, wenn sie eingestellt werden. Allerdings gibt es in solchen Fällen Entscheidungsträger, die eventuell Frauen und Männer nicht gleich behandeln. Und in solchen Fällen können weder Frauen noch Männer sich auf die Gleichberechtigung berufen. Allerdings auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot in Absatz 3 (auch wenn es kaum eine Möglichkeit gibt, es durchzusetzen).

Juristisch koennen sie sich zweifellos darauf berufen. Das aendert natuerlich nichts daran, dass dieser Absatz im Widerspruch zum propagierten Ideal steht. Geschlechtliche Gleichbehandlung durchzusetzen, indem man die Menschen aufgrund des Geschlechts ungleich behandelt, ist ein Widerspruch in sich. Diese Denke impliziert auch, dass die staatlichen Organe ueber dem von ihnen propagierten Gleichbehandlungsgebot, welches fuer den Normalbuerger gilt, stehen; ansonsten duerften sie die Normalbuerger (=Untertanen) ja gar nicht ungleich behandeln. Eine aeusserst gefaehrliche Denke!

Mit der Einfuehrung des Antidiskriminierungsgesetzes (eine geradezu klassische dirigistische Massnahme) soll beispielsweise die Beweislast dem Arbeitgeber aufgebuerdet werden. Wenn dieses Gesetz kommt (und ganz so sieht es derzeit aus), waere also die weibliche Bewerberin fuer einen Vorstandsposten am erheblich laengeren Hebel, denn ihr Arbeitgeber in spe muesste nachweisen, dass er sie NICHT diskriminiert hat. Und sowas ist in der Praxis nahezu unmoeglich, es sei denn die abgelehnte Bewerberin wiese eine erhebliche Minderqualifikation auf - wobei in Einzelfaellen selbst die 'erhebliche' Minderqualifikation einer weiblichen Bewerberin gem. EuGH (vgl. Rechtssache C-407/98 Abrahamsson und Anderson gegen Elisabeth Fogelqvist) kein Grund zur Verweigerung einer Anstellung darstellt, sofern die Bewerberin 'ausreichend' qualifiziert ist.

Fazit: Im Rahmen der real existierenden Gleichstellungspolitik haben wir zwei Stossrichtungen:

1. die immer staerkere Ausweitung der gleichstellungspolitischen Definitions- und Regelungsmacht in privaten Bereichen und

2. die zunehmende Tendenz zur Beweislastumkehr, die nicht mehr vom Diskriminierten die Beweisfuehrung fuer eine stattgefundene Diskriminierung verlangt sondern vom mutmasslichen Diskriminierer die Beweisfuehrung, dass er NICHT diskriminert hat.

Gruss

Maesi

excellentes Posting! owT

Lupus, Tuesday, 02.05.2006, 23:39 (vor 6779 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Maesi am 02. Mai 2006 20:29:51:

Hallo susu

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.
Halte ich für unwahrscheinlich. Zwar könnte sie wohl gegen eine allgemeine Suspendierung klagen, allerdings besteht meines Wissens nach kein Rechtsanspruch auf Sendezeit für Moderatoren.

Art. 5 des GG garantiert u.a. auch die Meinungsfreiheit:
'Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewaehrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persoenlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.'
Ob bei einer allfaelligen Suspendierung eine Verfassungsklage moeglich/aussichtsreich waere, kann ich nicht beurteilen. Trotzdem sollte man diesen Artikel den Emma-Machern wieder mal in Erinnerung rufen; immerhin schuetzt er ja auch ihre Taetigkeit. Sollte es zu einer Suspendierung oder gar Entlassung Hermans kommen, waere der juristische Teil IMHO von eher untergeordneter Bedeutung; weit bedeutender waere die politische Komponente. Frau Herman hat lediglich ihr verfassungsmaessig garantiertes Recht auf freie Meinungsaeusserung wahrgenommen, sie keine in Absatz 2 aufgezaehlten Schranken verletzt. Sie hat desweiteren als Privatperson gehandelt und ihre Meinung nicht als jene der Tagesschau-Redaktion oder gar des Senders, wo sie arbeitet, ausgegeben; auch in dieser Hinsicht haben ihre Arbeitgeber also keinerlei Anlass irgendwelche Massnahmen in Erwaegung zu ziehen. Allenfalls kann der betroffene Sender sich von den Aeusserungen Frau Hermans distanzieren, damit auch der verbohrteste Holzkopf schnallt, dass sie als Privatperson gehandelt hat.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.
Nein. Der Überbegriff ist die Gleichbehandlung. Gleichberechtigung bedeutet Gleichbehandlung durch die Justiz. Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Körperscahften und Privateleute heißt Gleichstellung und folgt nicht zwangsläufig aus der Gleichberechtigung.

Ich zitiere hier nochmals das Grundgesetz:
'Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Maennern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Maenner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat foerdert die tatsaechliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Maennern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religioesen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'
Von Gleichstellung steht hier gar nichts, nur von Gleichberechtigung. Der Rahmen der Gleichberechtigung ist durch das GG vorgegeben und umfasst auch das Diskriminierungsverbot. Was Du unter Gleichstellung verstehst, weiss ich ich nicht; aber Deine Behauptung 'Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Koerperschaften und Privatleute heisst Gleichstellung und folgt nicht zwangslaeufig aus der Gleichberechtigung' ist widerlegt, sofern man den Artikel 3 GG der Gleichberechtigungsdefinition zugrundelegt. Denn an die Gesetze haben sich alle zu halten - egal, ob staatliche Organe, Koerperschaften oder Privatleute.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.
1) Gleichstellung beinhaltet nicht zwangsläufig Dirigistische Maßnahmen.

Grau ist alle Theorie! In der politischen Praxis basiert Gleichstellung praktisch nur auf dirigistischen Massnahmen (z.B. Gender Mainstreaming). Soweit es sich um Gesetze handelt, koennen umgesetzte Massnahmen sogar nur dirigistischer Natur sein. Nennen wir das Kind beim Namen: Gleichstellung wird in der Praxis normalerweise im Sinne einer Gleichschaltung verstanden; irgendwo wird eine Differenz zwischen den Geschlechtern festgestellt, und das wird dann sofort und ohne weitere Nachforschungen als ungerecht hingestellt. Diese antiliberale Gleichstellungsideologie erhebt dabei alles zur oeffentlichen Angelegenheit: das Geschlecht der Aussteller an einem Christkindlmarkt ebenso wie die geschlechterspezifische Aufteilung der Hausarbeit in den Familien oder das (maennliche) biologische Geschlecht von Aufsichtsraeten/operativen Geschaeftsleitungen multinationaler Konzerne. Folgerichtig masst sich diese Ideologie auch an, ueberall dirigistische Massnahmen zu erlassen und zu vollziehen.
Die liberale Form der Gleichberechtigung jedoch anerkennt die Grenzen zwischen der oeffentlichen Sache (res publica) und den Privatangelegenheiten. Was Privatangelegenheiten anbelangt hat die Republik keinerlei direkte Einmischungsbefugnis. Deshalb koennen Ehepaare nach ihrem Gusto die Haus- und Erwerbsarbeit unter sich aufteilen, ohne dass den Staat das etwas angeht; deshalb kannst Du als Privatperson wen immer du willst in Deine Wohnung lassen oder eben nicht reinlassen, ohne dass ein von Dir Abgewiesener sich auf die Gleichberechtigung berufen kann und von Dir als Wohnungsinhaber eine Gleichbehandlung rechtlich erzwingen kann.

2) Du legst den Finger auf den wunden Punkt. Richtig, sie haben das Recht sich für diese Positionen zu bewerben. Und sie haben das Recht diese Positionen einzunehmen, wenn sie eingestellt werden. Allerdings gibt es in solchen Fällen Entscheidungsträger, die eventuell Frauen und Männer nicht gleich behandeln. Und in solchen Fällen können weder Frauen noch Männer sich auf die Gleichberechtigung berufen. Allerdings auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot in Absatz 3 (auch wenn es kaum eine Möglichkeit gibt, es durchzusetzen).

Juristisch koennen sie sich zweifellos darauf berufen. Das aendert natuerlich nichts daran, dass dieser Absatz im Widerspruch zum propagierten Ideal steht. Geschlechtliche Gleichbehandlung durchzus

etzen, indem man die Menschen aufgrund des Geschlechts ungleich behandelt, ist ein Widerspruch in sich. Diese Denke impliziert auch, dass die staatlichen Organe ueber dem von ihnen propagierten Gleichbehandlungsgebot, welches fuer den Normalbuerger gilt, stehen; ansonsten duerften sie die Normalbuerger (=Untertanen) ja gar nicht ungleich behandeln. Eine aeusserst gefaehrliche Denke!

Mit der Einfuehrung des Antidiskriminierungsgesetzes (eine geradezu klassische dirigistische Massnahme) soll beispielsweise die Beweislast dem Arbeitgeber aufgebuerdet werden. Wenn dieses Gesetz kommt (und ganz so sieht es derzeit aus), waere also die weibliche Bewerberin fuer einen Vorstandsposten am erheblich laengeren Hebel, denn ihr Arbeitgeber in spe muesste nachweisen, dass er sie NICHT diskriminiert hat. Und sowas ist in der Praxis nahezu unmoeglich, es sei denn die abgelehnte Bewerberin wiese eine erhebliche Minderqualifikation auf - wobei in Einzelfaellen selbst die 'erhebliche' Minderqualifikation einer weiblichen Bewerberin gem. EuGH (vgl. Rechtssache C-407/98 Abrahamsson und Anderson gegen Elisabeth Fogelqvist) kein Grund zur Verweigerung einer Anstellung darstellt, sofern die Bewerberin 'ausreichend' qualifiziert ist.
Fazit: Im Rahmen der real existierenden Gleichstellungspolitik haben wir zwei Stossrichtungen:
1. die immer staerkere Ausweitung der gleichstellungspolitischen Definitions- und Regelungsmacht in privaten Bereichen und
2. die zunehmende Tendenz zur Beweislastumkehr, die nicht mehr vom Diskriminierten die Beweisfuehrung fuer eine stattgefundene Diskriminierung verlangt sondern vom mutmasslichen Diskriminierer die Beweisfuehrung, dass er NICHT diskriminert hat.
Gruss
Maesi

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Saturday, 06.05.2006, 00:15 (vor 6776 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Maesi am 02. Mai 2006 20:29:51:

Hallo Maesi

Art. 5 des GG garantiert u.a. auch die Meinungsfreiheit:
[..]
Ob bei einer allfaelligen Suspendierung eine Verfassungsklage moeglich/aussichtsreich waere, kann ich nicht beurteilen. Trotzdem sollte man diesen Artikel den Emma-Machern wieder mal in Erinnerung rufen; immerhin schuetzt er ja auch ihre Taetigkeit. Sollte es zu einer Suspendierung oder gar Entlassung Hermans kommen, waere der juristische Teil IMHO von eher untergeordneter Bedeutung; weit bedeutender waere die politische Komponente. Frau Herman hat lediglich ihr verfassungsmaessig garantiertes Recht auf freie Meinungsaeusserung wahrgenommen, sie keine in Absatz 2 aufgezaehlten Schranken verletzt. Sie hat desweiteren als Privatperson gehandelt und ihre Meinung nicht als jene der Tagesschau-Redaktion oder gar des Senders, wo sie arbeitet, ausgegeben; auch in dieser Hinsicht haben ihre Arbeitgeber also keinerlei Anlass irgendwelche Massnahmen in Erwaegung zu ziehen. Allenfalls kann der betroffene Sender sich von den Aeusserungen Frau Hermans distanzieren, damit auch der verbohrteste Holzkopf schnallt, dass sie als Privatperson gehandelt hat.

Das ist richtig, allerdings schrieb ich ja auch, sie könne gegen eine Suspendierung klagen. Und würde gewinnen. Was allerdings nicht bedeutet, daß die Tagesschau-Redaktion verpflichtet ist, ihr die Moderation der Sendung zu überlassen. Es wäre arbeitsrechtlich Problematisch sie zu entlassen oder zu suspendieren, aber unproblematisch sie in eine weniger exponierte Position zu versetzen. Zumal das offenbar mit ihrem Kollegen auch ging (z.B. von der 20-Uhr Ausgabe zur 13 oder 17 Uhr-Ausgabe).

Ich zitiere hier nochmals das Grundgesetz:
'Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Maennern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Maenner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat foerdert die tatsaechliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Maennern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religioesen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'
Von Gleichstellung steht hier gar nichts, nur von Gleichberechtigung. Der Rahmen der Gleichberechtigung ist durch das GG vorgegeben und umfasst auch das Diskriminierungsverbot.

Nein. Die Gleichberechtigung ist durch Absatz 2 gegeben. Die Zusammenfassung oben bezieht sich auf die einzelnen Absätze, Abs. 1 regelt die Gleichheit vor dem Gesetz, Abs. 2 die Gleichberechtigung, Abs. 3 die Diskriminierungsverbote.

Was Du unter Gleichstellung verstehst, weiss ich ich nicht; aber Deine Behauptung 'Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Koerperschaften und Privatleute heisst Gleichstellung und folgt nicht zwangslaeufig aus der Gleichberechtigung' ist widerlegt, sofern man den Artikel 3 GG der Gleichberechtigungsdefinition zugrundelegt. Denn an die Gesetze haben sich alle zu halten - egal, ob staatliche Organe, Koerperschaften oder Privatleute.

Nur unter deiner zweifelhaften Annahme, Art.3 Abs.3 wäre Teil der Gleichberechtigung. Nachdem ich in meinem Posting schrieb, daß Gleichberechtigung, durch Abs.2, Gleichstellung jedoch durch Abs.3 definiert werde, wundert mich, daß du meinst mich nicht zu verstehen, wenn ich über Gleichstellung spreche. Für mich sind die Begriffe durch die beiden Artikel demarkiert, wenn du sie anders verwenden möchtest, ist das OK, aber dadurch das du diese Begriffe anders definiert widerlegt meine Aussage ja nicht.

Grau ist alle Theorie! In der politischen Praxis basiert Gleichstellung praktisch nur auf dirigistischen Massnahmen (z.B. Gender Mainstreaming). Soweit es sich um Gesetze handelt, koennen umgesetzte Massnahmen sogar nur dirigistischer Natur sein. Nennen wir das Kind beim Namen: Gleichstellung wird in der Praxis normalerweise im Sinne einer Gleichschaltung verstanden; irgendwo wird eine Differenz zwischen den Geschlechtern festgestellt, und das wird dann sofort und ohne weitere Nachforschungen als ungerecht hingestellt. Diese antiliberale Gleichstellungsideologie erhebt dabei alles zur oeffentlichen Angelegenheit: das Geschlecht der Aussteller an einem Christkindlmarkt ebenso wie die geschlechterspezifische Aufteilung der Hausarbeit in den Familien oder das (maennliche) biologische Geschlecht von Aufsichtsraeten/operativen Geschaeftsleitungen multinationaler Konzerne. Folgerichtig masst sich diese Ideologie auch an, ueberall dirigistische Massnahmen zu erlassen und zu vollziehen.

Ich widerspreche hier der Auffassung Gesetze seien zwangsläufig dirigistisch, zumal die Trennung zwischen privater und staatlicher Autorität durch entsprechende Rechtsvorschriften geregelt wird und Gesetze diese Grenze auch zugunsten privater Entscheidungen verschieben können.

Die liberale Form der Gleichberechtigung jedoch anerkennt die Grenzen zwischen der oeffentlichen Sache (res publica) und den Privatangelegenheiten. Was Privatangelegenheiten anbelangt hat die Republik keinerlei direkte Einmischungsbefugnis. Deshalb koennen Ehepaare nach ihrem Gusto die Haus- und Erwerbsarbeit unter sich aufteilen, ohne dass den Staat das etwas angeht; deshalb kannst Du als Privatperson wen immer du willst in Deine Wohnung lassen oder eben nicht reinlassen, ohne dass ein von Dir Abgewiesener sich auf die Gleichberechtigung berufen kann und von Dir als Wohnungsinhaber eine Gleichbehandlung rechtlich erzwingen kann.

Richtig, aber genau diese Freiheiten sind ebenfalls gesetzlich zugesichert. Im zweiten genannten Fall sind sie durch einen Artikel des GG (13) und Strafrechtliche Sachverhalte (§§123, 124) geregelt.

Juristisch koennen sie sich zweifellos darauf berufen. Das aendert natuerlich nichts daran, dass dieser Absatz im Widerspruch zum propagierten Ideal steht. Geschlechtliche Gleichbehandlung durchzusetzen, indem man die Menschen aufgrund des Geschlechts ungleich behandelt, ist ein Widerspruch in sich.

Richtig.

Diese Denke impliziert auch, dass die staatlichen Organe ueber dem von ihnen propagierten Gleichbehandlungsgebot, welches fuer den Normalbuerger gilt, stehen; ansonsten duerften sie die Normalbuerger (=Untertanen) ja gar nicht ungleich behandeln. Eine aeusserst gefaehrliche Denke!
Mit der Einfuehrung des Antidiskriminierungsgesetzes (eine geradezu klassische dirigistische Massnahme) soll beispielsweise die Beweislast dem Arbeitgeber aufgebuerdet werden. Wenn dieses Gesetz kommt (und ganz so sieht es derzeit aus), waere also die weibliche Bewerberin fuer einen Vorstandsposten am erheblich laengeren Hebel, denn ihr Arbeitgeber in spe muesste nachweisen, dass er sie NICHT diskriminiert hat. Und sowas ist in der Praxis nahezu unmoeglich, es sei denn die abgelehnte Bewerberin wiese eine erhebliche Minderqualifikation auf - wobei in Einzelfaellen selbst die 'erhebliche' Minderqualifikation einer weiblichen Bewerberin gem. EuGH (vgl. Rechtssache C-407/98 Abrahamsson und Anderson gegen Elisabeth Fogelqvist) kein Grund zur Verweigerung einer Anstellung darstellt, sofern die Bewerberin 'ausreichend' qualifiziert ist.

Hier argumentierst du unseriös, denn das Gericht gab den Klägern Recht. Die ausreichende Qualifikation ist nicht hinreichend für eine Bevorzugung gegenüber besser qualifizierten Mitbewerbern und die entsprechende Regelung in der nationalen Gesetzgebung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

susu

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Nikos, Saturday, 29.04.2006, 19:00 (vor 6782 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

Hi Susu!

"Betrachten wir einmal den soziologischen und biologischen Kontext. Der Mann steht in der Schöpfung als der aktive, kraftvolle, starke und beschützende Part, die Frau dagegen als der empfindsamere, mitfühlende, reinere und mütterliche Teil." Freuen wir uns also über eine Berichterstattung über z.B. Verbrecherinnen, die vom Gedanken getragen sind, sie seien rein und mütterlich?<

Drehen wir das also um: Die Frau ist der aktive, kraftvolle, starke und beschützende Part, der Mann der empfindsamere, mitfühlende, reinere und mütterliche Teil. Stimmt auch nicht. Für Femis stimmt aber sehr wohl folgendes: Die Frau ist der aktive, kraftvolle, starke, beschützende, empfindsamere, mitfühlende, reinere und mütterliche Teil. Der Mann ist doom und/oder böse und ein Schwein, ein Fehler der Natur. In DEM Kontext sind die Äusserungen von E.H. natürlich um Meilen zutreffender.

Und "Es ist eine simple, naturwissenschaftliche Feststellung: Wenn Frauen sich zunehmend zu maskulinen Wesen entwickeln, werden wir keine Nachkommen mehr haben. Wenn wir gegen die Natur arbeiten, müssen wir uns nicht wundern, wenn die Natur sich gegen uns wendet."<

Ich mache ganz bestimmt kein Kind mit A.S. Und du ahnst schon warum: Sie erinnert mich an meinen Kommandaten in der griechischen Armee. Sie ist KEINE Frau mehr, sie ist mir zu maskulin. Sie macht mich überhaupt nicht an. Sie stoßt mich ab, sie widert mich wirklich an. Wie soll ich das noch erklären? Es ist so, als ob ich mit Adriano Celentano ins Bett steige. Dächte nur ich so, wäre es noch zu ertagen. Wäre nur AS ein männliches Weib, wäre auch alles im Butter. Doch es werden immer mehr, sowohl auf der eine wie auf der andere Seite. Gerade dann beschreibt Frau E.H. wieder äusserst zutreffend, daß "die Natur sich nicht verarschen lässt".

macht mir Angst, weil die Tagesschau ja auch schon mal über Naturwissenschaftliche Erkenntnisse berichtet. Hoffentlich nicht so offenkundig ohne Recherche wie das hier<

Du brauchst keine Angst. Hab' lieber Mut, welches, die, leider fehlende Weisheit bei Menschen, in der Lage ist nahezu perfekt zu ersetzen.

Eine sinnvolle Position der Männerbewegung wird nicht weniger sinnvoll, nur weil Alice Schwarzer sie auch vertritt<

Natürlich nicht. Aber auch eine (scheinbar) sinnvolle Position der Männerbewegung wird nicht dadurch sinnvoll, daß sie die Gesetze der Natur widerspricht/mißachtet.

Grüße
Nikos

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Scipio Africanus, Saturday, 29.04.2006, 22:00 (vor 6782 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

[/i]Hmm, da würde ich sagen, es ist tatsächlich die Forderung nach Gleichbehandlung. Wenn Riewa wegen eines Playboyinterviews, daß soweit ich das dem Zitat entnehmen kann indiskret war (Pleonasmus, oder?) drei Monate nicht auf Sendung gehen durfte, dann ist klar, daß Herrmann mit ihrem Cicero-Interview, daß biologistischer Schwachsinn ist das gleiche zu erwarten hat. Es sei denn die ARD ließe Kulanz walten, weil Herrmann eine Frau ist. Und das wäre nicht nur ein EMMA-Thema, sondern sinnigerweise auch hier eines.[/i]

Dann wäre sie in gleichem Masse ungerecht behandelt worden, das ist wohl wahr. Das wäre dann Ungleichberechtigung oder die Gleichunberechtigung.

Denn was sagen uns E.H.s Äußerungen zu ihrem Selbstverständnis als Journalistin? Will jemand wirklich eine Tagesschau, die derart Ideologiebehaftet ist?

Die Tagesschau ist ein Sendegefäss, das keinen Raum bietet für die Verbreitung persönlicher Meinungen der Moderatoren. Auch hat sie ihre Aussagen nicht in der Tagesschau gemacht. Als Moderatorin hat sie wahrscheinlich so gut wie keinen Einfluss auf den Inhalt der Sendung. Deshalb geht sowohl deine Kritik wie auch das Geheul der Emmas völlig an der Sache vorbei. Du stehst im Schilf !

Scipio

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Jan, Sunday, 30.04.2006, 02:02 (vor 6782 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 28. April 2006 23:32:58:

Hi susu

Hmm, da würde ich sagen, es ist tatsächlich die Forderung nach Gleichbehandlung. Wenn Riewa wegen eines Playboyinterviews, daß soweit ich das dem Zitat entnehmen kann indiskret war (Pleonasmus, oder?) drei Monate nicht auf Sendung gehen durfte, dann ist klar, daß Herrmann mit ihrem Cicero-Interview, daß biologistischer Schwachsinn ist das gleiche zu erwarten hat.

Nein, susu, Gleichbehandlung wäre es, wenn ARD und ZDF und ganz besonders arte auch bei jeder Männerverunglimpfung hart durchgreifen würden. Tun sie das? Hast du zufällig am „GD“ Nachrichten geschaut; es werden nach wie vor die gleichen Märchen verbreitet (von selbigen Sendern).

Was deinen Vergleich anbelangt: tut mir leid, du liegst leider völlig daneben. Du vergleichst nur das Geschlecht der „Täter“ und findest dort Mann und Frau – aber das alleine ergibt nur Unsinn, denn du solltest auch einen Blick auf die jeweiligen „Opfer“ werfen – und das ist die Frau von Riewa und der Feminismus.
Glaubst du im Ernst, irgend ein Hahn hätte danach gekräht, wenn Frau Herman irgendeinen Mann einen „geilen Stecher“ genannt hätte? Nein. Aber sie hat, ebenso wie Riewa, etwas „gegen“ Frauen (hier speziell gegen den Feminismus) gesagt – und DAS war ihr „Fehler“ – nix anderes.

susu (seit langer Zeit mal wieder mit einer Aktion der EMMA einverstanden)

Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man mit hinterfotziger Denunziation und Hetze (anstelle von fundierter Argumentation) einverstanden sein kann.

Gruß, Jan

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Scipio Africanus, Saturday, 29.04.2006, 14:04 (vor 6782 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Ralf am 28. April 2006 21:28:

Als Lesetipp in diesem Zusammenhang empfehle ich Noam Chomsky`s "Media Control". Wer sich jemals gefragt hat, warum in einer angeblich freien, demokratischen Gesellschaft der Konformitätsdruck derart ausgeprägt ist, der wird dort einige Antworten finden. Chomsky bezeichnet das, was jetzt geschieht, als die "Herstellung von Konsens" mittels propagandistischer Agitation in den Medien.

Was hat denn Frau E. Hermann gesagt ? Eigentlich nur, dass Männer und Frauen aufgrund biologischer Vorraussetzungen verschieden und deshalb in unterschiedlichem Masse für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind. Ich halte das nicht für ausgeschlossen. Problematisch ist die Aussage nur, wenn daraus gefolgert wird, dass sowohl für Männlein wie für Weiblein bestimmte gesellschaftliche Aufgaben vorgegeben sein sollten, und damit die freie Wahl eingeschränkt wird. Das darf und soll kritisiert werden, aber bitte ohne Drohungen, sondern in einer sachlichen Auseinandersetzung.

Aber der eigentlich interessante Punkt ist, dass Frau Hermanns Ansichten keine extremistischen Standpunkte sind, sondern die Überzeugung sehr vieler Bürgerinnen und Bürger widergeben. Diese Ansichten werden aber kaum je veröffentlicht, um den Konsens aufrechtzuerhalten. Frau Schwarzer sieht diesen "Konsens" gefährdet, ebenso der Spiegel - Schreiberling. Nun soll wieder "Konsens" hergestellt werden, und zwar wenn nötig mit massivem Druck. Frau Hermann wird sich möglicherweise - gemäss Chomsky`s Propagandamodell - entschuldigen oder zumindest ihre Aussagen stark relativieren.

Deshalb muss ich mich auf die Seite von Frau Hermann stellen, auch wenn ich ihr Plädoyer für die traditionelle Rollenverteilung nicht befürworte.

Scipio

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

ChrisTine, Saturday, 29.04.2006, 18:36 (vor 6782 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Scipio Africanus am 29. April 2006 11:04:

Als Lesetipp in diesem Zusammenhang empfehle ich Noam Chomsky`s "Media Control". Wer sich jemals gefragt hat, warum in einer angeblich freien, demokratischen Gesellschaft der Konformitätsdruck derart ausgeprägt ist, der wird dort einige Antworten finden. Chomsky bezeichnet das, was jetzt geschieht, als die "Herstellung von Konsens" mittels propagandistischer Agitation in den Medien.
Was hat denn Frau E. Hermann gesagt ? Eigentlich nur, dass Männer und Frauen aufgrund biologischer Vorraussetzungen verschieden und deshalb in unterschiedlichem Masse für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind. Ich halte das nicht für ausgeschlossen. Problematisch ist die Aussage nur, wenn daraus gefolgert wird, dass sowohl für Männlein wie für Weiblein bestimmte gesellschaftliche Aufgaben vorgegeben sein sollten, und damit die freie Wahl eingeschränkt wird. Das darf und soll kritisiert werden, aber bitte ohne Drohungen, sondern in einer sachlichen Auseinandersetzung.
Aber der eigentlich interessante Punkt ist, dass Frau Hermanns Ansichten keine extremistischen Standpunkte sind, sondern die Überzeugung sehr vieler Bürgerinnen und Bürger widergeben. Diese Ansichten werden aber kaum je veröffentlicht, um den Konsens aufrechtzuerhalten. Frau Schwarzer sieht diesen "Konsens" gefährdet, ebenso der Spiegel - Schreiberling. Nun soll wieder "Konsens" hergestellt werden, und zwar wenn nötig mit massivem Druck. Frau Hermann wird sich möglicherweise - gemäss Chomsky`s Propagandamodell - entschuldigen oder zumindest ihre Aussagen stark relativieren.
Deshalb muss ich mich auf die Seite von Frau Hermann stellen, auch wenn ich ihr Plädoyer für die traditionelle Rollenverteilung nicht befürworte.
Scipio

Volle Zustimmung!
Deshalb habe ich ihr auch eine zustimmende Mail geschickt, damit sie für die Auseinandersetzungen gestärkt wird.
Vielleicht machst Du das ja auch.

Gruß - Christine

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Scipio Africanus, Saturday, 29.04.2006, 19:24 (vor 6782 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von ChrisTine am 29. April 2006 15:36:40:

Volle Zustimmung!
Deshalb habe ich ihr auch eine zustimmende Mail geschickt, damit sie für die Auseinandersetzungen gestärkt wird.
Vielleicht machst Du das ja auch.
Gruß - Christine

Schon erledigt. Da die Emmas Druck auszuüben beginnen, scheint es mir angebracht, dem entgegenzusteuern. Das liest sich dann so :

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit Bedauern muss ich feststellen, dass gegen Eva Herman eine mediale Kampagne anläuft, weil sie sich erlaubte, feministische Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen.

Was man auch immer von ihren Ansichten halten mag, eines sollte unbestritten bleiben, nämlich ihr Recht, sich als Bürgerin dieses Staates zu gesellschaftspolitischen Themen zu äussern. Dieses Recht bleibt nur dann unangetastet, wenn Frau Herman keinerlei Repressionen seitens ihres Arbeitgebers aufgrund ihrer Äusserungen erwachsen.

Ich bitte deshalb die Redaktionsmitglieder der Tagesschau - ungeachtet ihrer eigenen Auffassungen in allen Fragen rund um geschlechtsspezifische Themen - sich mit Frau Eva Herman zu solidarisieren und sich gegen Repressionsversuche, von wo und von wem auch immer, zu stellen.

Mit freundlichen Grüssen

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

astacus, Tuesday, 02.05.2006, 21:48 (vor 6779 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Scipio Africanus am 29. April 2006 16:24:

Ich habe vergeblich versucht, im Forum von Spiegel-Online zwei unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu diesem Thema unterzubringen.
Wenn dies keine Zensur ist! Von Demokratie kann hierzulande doch keine Rede sein. Unter Goebbels wurden die Medien zwangsweise gleichgeschaltet, jetzt erfolgt diese Selbstzensur unter dem Diktat der "political correctness".

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Lupus, Tuesday, 02.05.2006, 23:44 (vor 6779 Tagen) @ astacus

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von astacus am 02. Mai 2006 18:48:

Ich habe vergeblich versucht, im Forum von Spiegel-Online zwei unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu diesem Thema unterzubringen.
Wenn dies keine Zensur ist! Von Demokratie kann hierzulande doch keine Rede sein. Unter Goebbels wurden die Medien zwangsweise gleichgeschaltet, jetzt erfolgt diese Selbstzensur unter dem Diktat der "political correctness".

Freiheit haben wir hierzulande nur für die veröffentliche Meinung, die öffentliche Meinung ist dagegen nicht frei sondern unterliegt dem Diktat der pc oder dem Zeitgeist. Es ist also ein Etikettenschwindel.

Willkommen in der Realität des immer noch andauernden - MITTELALTERS (nT)

Sven, Wednesday, 03.05.2006, 13:44 (vor 6778 Tagen) @ astacus

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von astacus am 02. Mai 2006 18:48:

Ich habe vergeblich versucht, im Forum von Spiegel-Online zwei unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu diesem Thema unterzubringen.
Wenn dies keine Zensur ist! Von Demokratie kann hierzulande doch keine Rede sein. Unter Goebbels wurden die Medien zwangsweise gleichgeschaltet, jetzt erfolgt diese Selbstzensur unter dem Diktat der "political correctness".

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Jan, Sunday, 30.04.2006, 01:42 (vor 6782 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von ChrisTine am 29. April 2006 15:36:40:

Genau denselben Gedanken hatte ich auch und habe ihn bereits gestern in die Tat umgesetzt. Ich denke, sie kann inmitten all der Kritik, die teilweise auf persönlichster Ebene stattfindet, ein paar aufmunternde und unterstützende Worte gut gebrauchen. Außerdem sollte auch die Reaktion spüren, dass Frau Herman mit ihrer Meinung nicht allein auf weiter Flur steht.

Gruß, Jan

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