Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diegesellschafter @ Moderationsteam, K.G.

H.-Norbert, Sunday, 30.04.2006, 21:01 (vor 6781 Tagen)

@ Moderationsteam, K.G.

Wenn ein neuer Diskussionsstrang eröffnet wird, muß es auch erlaubt sein, auf die in diesem Strang neu oder wiederholt angeführten Argumente oder Beiträge zu antworten. Ein neu das Forum aufsuchender Leser kann unmöglich zuerst alle erwähnten 3000 Postings durchsehen, um zu erfassen, ob auf diesen Teil der Debatte irgendwo anders im Forum schon geantwortet wurde. Es ist deshalb unzulässig und erinnert an Zensur, wenn wie hier ein Beitrag durch das Moderatorenteam gelöscht wird. Insbesondere ist es nicht lösungsorientiert, wenn der Eindruck entsteht, daß hier nur eine bestimmte Meinung zugelassen ist.

Ich bin mir bewußt, daß hier keine externen Links erlaubt sind und umgehend gelöscht werden. Ich verweise trotzden auf diesen externen Link, unter dem u.a. meine hier gelöschte Antwort auf den Beitrag von Irene Franken zu finden ist:

www.Binnen-I.de/Gesellschafter.htm


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