Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Väter

stiller Mitleser ;-), Thursday, 04.05.2006, 01:08 (vor 6781 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Väter von Odin am 03. Mai 2006 11:12:23:

Einen DNA-Test will das Bundesjustizministerium zwar nicht einführen, doch die Behörden sollen eine Vaterschaft anfechten können, »wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt«. Wie die »Zweckwidrigkeit« ermittelt werden soll, bleibt offen.

Was ist eigentlich eine "sozial-familiäre Vaterschaft"? Für Unterhaltspflichten genügt doch auch entweder eine leibliche oder eine anerkannte Vaterschaft. Da kräht kein Hahn danach, aus welchen sonstigen Gründen das passiert ist....


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