Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gebärmuttersteuer

Christian, Sunday, 07.05.2006, 11:34 (vor 6572 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Gebärmuttersteuer von Wodan am 06. Mai 2006 16:36:

Wie wir alle wissen, gilt die Wehrpflicht nur für Männer. Begründet wird diese verfassungswidrige Gesetzgebung mit der biologischen Tatsache, dass nur Frauen gebären, sie also damit eine gesellschaftliche Aufgabe allein zu tragen hätten, und eine zusätzliche Belastung durch die Wehrpflicht nicht im Sinne der Gleichberechtigung sei.

Auf meine Anfrage hin hatte ich einst ein Bündel von (haltlosen) Begründungen vom Frauenministerium bekommen, diese aber war nicht darunter. Ist es also eine spezifisch Schweizer Begründung?
Fragt Wodan

Hast Du dem Frauenministerium dann eine Aufrechnung mitgeteilt und das Äpfel mit Birnen nicht zu vergleichen sind um eine Wehrpflicht nur für Männer zu Begründen? Im übriegen wären solche Aufrechnungen für die einseitige MännerWehrpflicht eine Diskriminierung und geschlechterrassistische Einstellung, da Männer aufgrund wegen ihres Geschlechts nicht Gebären können und somit eine Behinderung der Männer darstellt, sie wegen ihrer Behinderung dafür Zwangsdienste aufzuerlegen ist kaum mehr an Rassismus und Menschenverachtung zu überbieten! Eine schwangere Frau hatte mir mal gesagt, es ist schön ein Baby austragen zu können, schade das ihr Männer nicht das schöne Gefühl habt! Das Frauen Kinder austragen können, ist ein Privileg und keine Benachteiligung, denn keine Frau wird zu etwas gezwungen!

meint,
Christian


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