Als Antwort auf: Re: Frau tötete ihr Baby - aus Angst um den Job von ChrisTine am 10. Mai 2006 19:32:27:
Was mir Sorgen macht, das sind die Auswirkungen, die früher oder später kommen werden/müssen.
Eines Tages sind die Menschen, die das heute entschuldigen, alt und dann?
Wenn die "Jungen" dann die "Alten" umbringen unter dem Hinweis von Überforderung, der/die "Alten" haben nicht in die eigene Lebensplanung gepaßt, dann ist das ja wohl auch entschuldbar, oder?
Je öfter Frauen freigesprochen oder kaum bestraft werden, umso mehr Frauen können sich rausreden unter dem Hinweis auf bereits ergangene Urteile.
Mir graust vor dem Alter.
Gruß - Christine
Hi Christine,
kann ich gut verstehen. Mir graust ebenfalls vor dem Alter.
Mir graust sogar schon vor der Wiedergeburt (falls es diese gibt
) (vielleicht erst nach ein paar Abtreibungen?! Welche Abtreibung wäre denn am wenigsten grausam? Abgesaugt bis zur 22.Woche? Abtreibungspille? Spätabtreibung? Hm, kann mich nicht so recht entscheiden...)
Aber wenn man es dann geschafft hat, wird man vermutlich eh abgeschoben in die Ganztagskindertagesstätte mit anschließender Ganztagsschule?! Dann wäre es fast besser, abgetrieben worden zu sein...
Will den Teufel aber nicht an die Wand malen
Vielleicht gibts hinterm Mond noch ein Plätzchen wo man sich ausruhen kann
Ich glaube, ich trinke erst mal einen Kaffee.
Bin im Buch von Georg Friedenberger "Die Rechte der Frauen, Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht" auf den Namen 'Singer' gestoßen. Er hat das Buch 'Praktische Ethik' geschrieben. (Vorsicht, sehr makaber.)
Hier ein paar Auszüge aus dem Buch von Georg Friedenberger über Singer:
Aufspaltung des Menschseins in personale und
nichtpersonale Existenz?
»Personalität und Lebensrecht / Peter Singer
Peter Singer, ein in Australien beheimateter Moralphilosoph, vertritt
an führender Stelle die Auffassung, daß die bloße biologische
Zugehörigkeit zur Gattung Mensch noch kein Lebensrecht begründe.
In Deutschland hat er seine Überlegungen zuerst mit dem Buch
Praktische Ethik, Stuttgart 1984. bekannt gemacht.
Wer ein Lebensrecht alleine mit der Gattungszugehörigkeit
begründe, betreibe abzulehnenden Speziesismus und benachteilige
so jedenfalls bestimmte höhere Tierarten etwa Affen, Delphine,
Wale oder Hunde die einigen menschlichen Lebewesen im Istvergleich
in Sachen Rationalität überlegen seien. Dies gelte besonders
gegenüber Feten, Kleinkindern und schwer geisteskranken
Menschen. Ein Lebensrecht solle nur denjenigen menschlichen
Wesen zugesprochen werden, die über ein erkennbares lchbewußtsein
als Inbegriff von Personalität verfügten. Dieses Bewußtsein
hat, wer sich selbst als distinkte Wesenheit sehen kann, welche in
der Zeit existiert (distinkte Entitäten). Nur solche Wesen könnten
über den Augenblick hinausreichende Wünsche und Interessen
haben (und äußern) vor allem das Überlebensinteresse selbst,
das die Erkenntnis des Todes voraussetzt.
Für Lebewesen, die dementsprechend über kein Überlebensinteresse
verfügen und die somit nicht als Personen in diesem
Sinne zu definieren sind, mache die Zuerkennung eines Lebensrechts
keinen Sinn. Wenn ihr Leben vernichtet wird, würde kein
Wert an sich vernichtet. Solche lediglich empfindenden Wesen
hätten damit, sofern sie getötet werden, im Ergebnis nur Anspruch
auf einen möglichst humanen, sprich schmerzfreien Tod.
Singer räumt ein, daß es schwer zu sagen sei, in welchem Alter
ein Kind sich selbst als eine in der Zeit existierende Wesenheit
zu sehen beginnt: Selbst wenn wir mit zwei- oder dreijährigen
Kindern sprechen, ist es gewöhnlich sehr schwierig, ihnen eine in
sich stimmige Vorstellung vom Tod zu entlocken oder von der
Möglichkeit, daß jemand ganz abgesehen von dem Kind selbst
aufhören könnte zu existieren (S. 171 Praktische Ethik). Singer
schlägt deshalb vor, besser übervorsichtig zu sein, und, falls
man in dieser Sache ein Gesetz zu machen hätte, dem Kind nur
innerhalb einer kurzen Zeitspanne nach der Geburt, vielleicht für
einen Monat, ein volles legales Recht auf Leben abzusprechen.
Was mit den schwer geistesgestörten (erwachsenen) Menschen
geschehen soll bzw. darf, die laut Singer die Person-Kriterien
ebenfalls nicht erfüllen, ist seiner Schrift nicht weiter jeden-
falls nicht ausdrücklich zu entnehmen.
Zum direkteren Verständnis für die Leser zitiere ich wörtlich und
vorerst unkommentiert noch die nachstehenden aussagekräftigen
Passagen aus dem Buch Praktische Ethik:
S. 69: Der Einfachheit halber werde ich mich auf Kleinkinder
konzentrieren, wobei sich alles, was ich über diese sage, auch
auf ältere Kinder oder Erwachsene anwenden läßt, die auf der
geistigen Stufe eines Kleinkindes verharren.
S. 105: Der Fötus, der stark zurückgebliebene dahinvegetierende
Mensch, selbst das neugeborene Kind, sie alle sind unbestreitbar
Angehörige der Spezies Homo Sapiens, aber niemand von ihnen
besitzt ein Selbstbewußtsein und hat einen Sinn für die Zukunft
oder die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen.
S. 135: So scheint es, daß etwa die Tötung eines Schimpansen
schlimmer ist als die Tötung eines schwer geistesgestörten Menschen,
der keine Person ist.
S. 142: Einige nichtmenschliche Lebewesen scheinen vernunftbegabt
und selbstbewußt zu sein und begreifen sich selbst als
distinkte Wesen mit einer Vergangenheit und Zukunft. Wenn das
so ist oder nach unserem besten Wissen so sein kann, dann ist in
diesem Fall das Argument gegen das Töten so stark wie das
Argument gegen das Töten unheilbar gestörter Menschen auf
gleichem geistigen Niveau.
S. 169: Ein Neugeborenes von zehn Tagen ist kein rationales
und selbstbewußtes Wesen, und es gibt viele nichtmenschliche Lebewesen,
deren Rationalität, Selbstbewußtsein, Wahrnehmungsfähigkeit,
Fähigkeit zu fühlen und so weiter die Fähigkeit eines
Kindes eine Woche, einen Monat oder sogar ein Jahr nach der
Geburt übertreffen. Wenn der Fötus nicht denselben Anspruch
auf Leben wie eine Person hat, dann hat ihn das Neugeborene
offensichtlich auch nicht, und das Leben eines Neugeborenen
hat also weniger Wert als das Leben eines Schweins, eines Hundes
oder eines Schimpansen.
(
)
Georg Friedenberger in seinem Buch weiter:
Die Konsequenzen der Position Singers
Abtreibung, Kleinkinder geistig Erkrankte
Ich habe schon angedeutet, daß eine Position, welche die Zuerkennung
des Lebensrechts grundsätzlich von einem relevanten Überlebensinteresse
im ausführlich geschilderten Sinne abhängig macht,
große Gefahren in sich trägt. Wie Singer selbst ausführt,
werden die für das Personsein geforderten Grundvoraussetzungen
wie die Todeserkenntnis an sich von vielen 2-3jährigen Kindern
noch nicht erfüllt, ebensowenig von einem Teil der älteren
Kinder oder erwachsener Menschen.
Singer will zwar übervorsichtig sein und das Lebensrecht
Säuglingen "großzügigerweise schon nach etwa einem Monat
zugestehen schon für sich gesehen eine Horrorvorstellung.
Freie Abtreibung ist danach ohnehin rechtens.
Wie erst, wenn jemand, der die Grundvorstellungen Singers
teilt, nicht so übervorsichtig ist? Dann kann er ohne weiteres
auch noch Dreijährigen das Lebensrecht in Abrede stellen. Was
würde dann für geisteskranke oder altersdemente Menschen gelten?
Welcher IQ wäre dann letztlich maßgebend?
Wenn aber z.B. alte Menschen mit fortgeschrittener Demenz
kein Lebensrecht besäßen, so hätten sie logischerweise auch
keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen, etwa Krankenpflege.
Wenn es immer mehr alle Menschen gibt und sich entsprechend
auch die Anzahl Demenzkranker erhöht, die mit erheblichem
Aufwand versorgt werden müssen, kann die Versuchung größer
werden, sie einfach zu beseitigen.
Ist das Überlebensinteresse ausschlaggebend für das Lebensrecht,
so würde man doch auch einen ichbewußten Menschen, der nachweislich
äußert, kein Weiterlebensinteresse mehr zu haben,
in logischer Konsequenz ohne weiteres töten dürfen.
_____________________________________________________________
Hier noch ein paar Links:
http://www.vegan.at/buecher/tierrechte/singer_pe.html
http://www.bio-ethik.de/Rundbrie/jahr2004/sld04.htm
http://www.aktion-leben.de/Hintergruende/sld09.htm
Grüße
Flint