Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Volksverhetzung

Arne Hoffmann, Thursday, 19.07.2001, 21:26 (vor 8334 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Wie war das noch im von Jörg am 19. Juli 2001 18:01:39:

Und möchtest Du Deine Hand dafür ins Feuer legen, daß
Monikas Beiträge im Konfliktfall nicht bereits als volksverhetzend
eingestuft worden wären?

Ich habe Monikas Beiträge nicht gelesen, weil sie so schnell gelöscht wurden, deswegen kann ich das nicht beurteilen. Allerdings war ein Schwerpunkt meiner sprachwissenschaftlichen Magisterarbeit das Thema "Volksverhetzung", und dazu kann ich schon eher etwas sagen.

Laut Strafgesetzbuch gilt als Volksverhetzung ein Angriff auf die Menschenwürde anderer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das kann geschehen, indem er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, dass er zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufruft oder dass er sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Hier muss tatsächlich schon eine besondere Stärke vorliegen, etwa in der Art wie "Zündet den verdammten Asylanten die Häuser an, sie vergewaltigen unsere Frauen und Kinder!" Selbst als CSU-Politiker zu Beginn der Neunziger Flüchtlinge mit "Heuschreckenschwärmen" verglichen, die überall, wo sie unterwegs waren, eine Verwüstung hinterließen, kam niemand auf die Idee, diese Politiker der Volksverhetzung anzuklagen. Im Vordergrund steht bei diesem Delikt jedenfalls die Schaffung einer Stimmung, die Gewalttaten begünstigt, NICHT bereits scharfe oder auch polemische Kritik an bestimmten Gruppen. Insbesondere wegen unserer deutschen Geschichte (die Nazis bezeichneten alles, was ihnen an Kritik nicht passte, als "Hetze" oder "Verhetzung") wird mit diesem Vorwurf sehr vorsichtig und zurückhaltend umgegangen.

Trifft diese Beschreibung irgendwie den Inhalt von Monikas Postings?


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