Re: 14-16: in Deutschland...
Als Antwort auf: 14-16: in Deutschland... von eMANNzipiert am 23. Juli 2001 01:13:59:
.. sind (beiderseitig gewollte!) sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 16 jahren nur dann strafbar, wenn es sich um jemand handelt der einem zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.
Es kommt aber auch auf das Alter des Sexpartners an. Wenn du als 30-jähriger Mann mit einer 14-jährigen Frau (bzw. hier Mädchen) Sex hast, hast du ein Problem. Lies dir die entsprechenden Gesetze mal genau durch.
Sven
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- Verführung Minderjähriger durch Frau ! -
Freeman,
22.07.2001, 16:16
- Re: Verführung Minderjähriger durch Frau ! -
Sven,
22.07.2001, 16:48
- 14-16: in Deutschland... -
eMANNzipiert,
23.07.2001, 04:13
- Re: 14-16: in Deutschland... - Sven, 23.07.2001, 12:46
- 14-16: in Deutschland... -
eMANNzipiert,
23.07.2001, 04:13
- Re: Verführung Minderjähriger durch Frau ! -
Sven,
22.07.2001, 16:48