EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Ferdi, Wednesday, 17.04.2002, 11:32 (vor 8255 Tagen)
Hallo guten Morgen!
ap-Meldung heute im General-Anzeiger" (Bonn):
EuGH verhandelt über Wehrpflicht für Männer
LUXEMBURG. Die Eu-Rechtmässigkeit der Wehrpflicht für Männer in Deutschland beschäftigt seit gestern den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht. Die Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.
Wir müssen den Sekt wohl noch einige Zeit kaltstellen.
Gruss,
Ferdi
Re: Leserbrief an die Welt
Joachim, Thursday, 18.04.2002, 00:35 (vor 8255 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Ferdi am 17. April 2002 08:32:26:
Zum Artikel unten im Link habe ich diesen Leserbrief verfasst und versandt!
******************************************************************************
Ich hoffe nur, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) bald ein gerechtes Urteil sprechen wird, denn meiner Meinung nach ist die einseitige MännerWehrpflicht (Artikel12a GG) männerfeindlich, männerdiskriminierend und staatlich verordneter Sexismus, weil nur Männer aufgrund seines Geschlechts zu diesen Zwangsdiensten gezwungen werden und ein klarer Verstoß des Artikel3 GG (Diskriminierungsverbot) der Gleichbehandlung ist! Es gibt leider immer wieder Personen, die meinen, mit einer Aufrechnung (Äpfel mit Birnen vergleichen) die einseitige MännerWehrpflicht damit begründen zu wollen, weil Frauen die Kinder gebären müssen! Man muss eines mal klarstellen, Frauen werden nicht gezwungen Kinder zu gebären und nicht jede Frau trägt in ihrem Leben ein Kind aus, denn es gibt keine staatlich verordnete Gebär- und Besamungspflicht! Wenn nun Männer aufrechnen würden, dann hätten die wahrscheinlich die besseren Argumente vorzubringen, denn Männer haben im Durchschnitt eine deutlich geringere Lebenserwartung von ca. 7 Jahren als wie Frauen und Männer erarbeiten überwiegend im sozialen Bereich die Milliarden schweren Sozialgelder, deshalb ist mindestens ein soziales Pflichtjahr für Frauen angebracht. Ich selbst bin gegen jegliche Zwangsdienste, weil sie menschenverachtend sind und nur Männer bei Totalverweigerung mit einer Gefängnisstrafe bedroht werden, das ist meiner Meinung nach Rassismus und Sklaverei! Durch die Zwangsdienste werden Männer beruflich daran gehindert die Karriereleiter zu besteigen, während Frauen diese sofort besteigen können.
Gleiche "Rechte" ist auch gleiche "Pflichten" oder "Gleichberechtigung" ist auch "Gleichverpflichtung" und darf keinesfalls für ein Geschlecht eine Einbahnstrasse bleiben.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Georg, Friday, 19.04.2002, 13:43 (vor 8253 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Ferdi am 17. April 2002 08:32:26:
Hallo guten Morgen!
ap-Meldung heute im General-Anzeiger" (Bonn):
EuGH verhandelt über Wehrpflicht für Männer
LUXEMBURG. Die Eu-Rechtmässigkeit der Wehrpflicht für Männer in Deutschland beschäftigt seit gestern den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht. Die Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.
Wir müssen den Sekt wohl noch einige Zeit kaltstellen.
Gruss,
Ferdi
Hi Ferdi,
Seit dem Betrug mit der Wehrpflicht, habe ich ein Schild im Auto, auf dem in wenigen Sätzen Menschen, Männer , Wehrpflichtige angesprochen werden.
Alleine der Skandal, daß Medien und Politik daß Thema Wehrgerechtigkeit abwürgten, sollte den Geist einer rot grünen Regierung erkennen lassen.
Tagsüber steht mein Auto da, wo viel Puplikum vorbeigeht und von einen Cafe aus, habe ich das mal eine Stunde lang beobachtet. Du darfst mir glauben, viele die mein Schild, das mit "Mißbrauch" in roten großen Buchstaben anfängt lesen, bleiben zumindest kurz stehen. Nicht wenige bleiben stehen überfliegen kurz den Text. Eine Frau brauchte sogar 5 Minuten um die wenigen Sätze zu lesen, wahrscheinlich trauten Sie ihren Augen nicht, was sich da jemand erlaubte.
Gruß von
Georsch (dem Mitstreiter)
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Frau*****, Friday, 19.04.2002, 16:44 (vor 8253 Tagen) @ Georg
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Georg am 19. April 2002 10:43:05:
Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht.
amüsant wäre es, wenn man etwas über die psychische konstruktion dieses halb-erwachsenen jungen erfahren könnte.
ich würde gerne etwas über die *schwere seiner bürde*, über die *zentnerschwere last*, über sein persönliches *knecht-dasein* erfahren.
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?
ich nehme seine empfindsamkeit für ungerechtigkeit nicht ab; seine sensibilität zeugt eher von egoistischen motiven. diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.
was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
elwu, Friday, 19.04.2002, 16:57 (vor 8253 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 13:44:34:
diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
Davon ab dass du das allenfalls vermuten, nicht aber wissen kannst, es somit eine reine Unterstellung bzgl. seiner Motivation ist: wie müßte denn eine Begründung für die Wehrpflicht für beide Geschlechter formuliert sein, damit du keine 'niederen' Beweggründe darin sehen würdest?
ein sturer gleichheitsgedanke.
Was ist daran schlecht?
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Ferdi, Friday, 19.04.2002, 17:06 (vor 8253 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 13:44:34:
Hallo,
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?
Andere Argumente, wirkliche Argumente, die dagegen sprechen, ein dafür extra vorgesehenes Gericht anzurufen, hast Du wohl nicht?
diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
Auch dieses Statement offenbart Deine totale argumentative Hilflosigkeit in der Sache. Bei fehlenden Argumenten íst es typisch, dass entweder demjenigen, dessen Argumente nachvollziehbar und logisch begründbar erscheinen, unter die Gürtellinie geschlagen wird oder dass ihm Unreife und "jugendliches Rebellentum" unterstellt wird. Andererseits wird er eiskalt für reif genug erklärt, beim Bund mit schweren Waffen umgehen zu können. Das ist die typische feministische Rosinenpickerei. Ausserdem geht es dabei garnicht darum, dass Frauen auch sollen, es geht allgemein darum, dass die Menschen beider Geschlechter gleich zu behandeln sind.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.
Es wäre dann Pflicht der deutschen Regierung, das Problem aus der Welt zu schaffen. Und das kann eigentlich nur lauten: Die Männerwehrpflicht entfällt, es wird eine Berufsarmee aufgestellt, wie das in den meisten anderen Ländern Europas auch der Fall ist. Dafür spricht auch, dass man heute militärische Konflikte nicht mehr zu Pferde und mit Säbel und Hellebarde austrägt, sondern dazu sind hochspezialisierte Experten notwendig, die sich mit den elektronischen Waffensystemen auskennen. Dafür kann man Wehrpflichtige, die meist ganz andere Ausbildungen (falls überhaupt) haben, nicht gebrauchen.
was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.
Ach nee! *LOL* Ist etwa die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die berechtigterweise von Frauenverbänden immer wieder erhoben wird, auch ein "sturer Gleichheitsgedanke"?
"Alle Menschen sind gleich, aber Fünf-Sterne-Frauen sind gleicher". Das ist wohl Deine Definition von Gleichbereichtigung.
Gruss,
Ferdi
Hallo Ferdi,
Georg, Friday, 19.04.2002, 19:05 (vor 8253 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Ferdi am 19. April 2002 14:06:13:
mal ehrlich, wir meinen diese Frauen angehen zu müssen, denn jahrzehntelang lernten auch wir, Frauen sind genau so stark bzw. stärker und besser in allem. (Der Trend der letzten Jahre) An vielen Dingen, so auch an der Argumentation läßt sich dies wiederlegen und wir werden dem Rechnung tragen müssen. Ich bin so unendlich froh eine Tochter zu haben, die mir offen Ihre Schwäche eingesteht, bzw. das auch in der letzten Zeit gelernt hat. Wir neuen Männer werden eine eine große Kraftanstrengung benötigen, und manche Ungerechtigkeit schlucken müßen, aber wir werden nicht locker lassen im Dialog mit denen, die so warm und weich sind, nach denen wir uns sehnen. Es hat mich unglaubliche Mühe gekostet, mich meiner Tochter als Mann und Vater zu erklären und gerade in den letzten Wochen fühlte auch ich die tiefe Befriedigung, verstanden zu sein. Dabei ging es um Verleumdungen, die wieder mal von den gewissen Kreisen kamen und ich nicht mehr bereit war, auch nur Kleinigkeiten zu aktzeptieren. Meine beiden Kinder machen mir Freude, wenn ich sehe wie sie differezieren können und nicht blindwütig jeden Unsinn nachplappern. Mein Sohn ist komischerweise mit einer Emanze zusammen und kommt daher öfter mit Dingen wo ich dann merke, die hat Ihn wieder bearbeitet. So behauptete er neulich steiff und fest, nur Frauen wären als Hexen verbrannt worden, das hätte er auch in der Schule gelernt. Er reagiert zwar öfter genervt, wenn ich vorsichtig Blödsinn wiederlege, aber erkennt mittlerweile selbst Dinge, auf die ich noch nicht gekommen bin.
Meint er heute: Eigentlich wenn es hätte gerecht zugehen sollen, hätten an die Frauen zuerst die Titanic verlassen müssen, da die aus physikalischen Gründen bessere Überlebenschancen hatten. Ich riet Ihm diese radikale Warheit für sich zu behalten, aber er versicherte mir, diesen Spruch selbst in der Höhle der Löwinnen zu machen. Seit dem seine sehr hübsche Freundin abgetrieben hat, ist er lieber mit der häßlichen Emanze zusammen, obwohl die Hübsche ständig auf der Matte steht. Auch er half mir entscheidend, das Märchen der starken Frauen aufzudecken denn er holt sich aus den Beziehungen, was Ihm am besten erscheint. Er ist sich allen Gefahren bewußt, die Ihm heute drohen, wenn er sich auf eine Beziehung einläßt und das muß auch sein.
Gruß
Georsch
Hallo,
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?
Andere Argumente, wirkliche Argumente, die dagegen sprechen, ein dafür extra vorgesehenes Gericht anzurufen, hast Du wohl nicht?
diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
Auch dieses Statement offenbart Deine totale argumentative Hilflosigkeit in der Sache. Bei fehlenden Argumenten íst es typisch, dass entweder demjenigen, dessen Argumente nachvollziehbar und logisch begründbar erscheinen, unter die Gürtellinie geschlagen wird oder dass ihm Unreife und "jugendliches Rebellentum" unterstellt wird. Andererseits wird er eiskalt für reif genug erklärt, beim Bund mit schweren Waffen umgehen zu können. Das ist die typische feministische Rosinenpickerei. Ausserdem geht es dabei garnicht darum, dass Frauen auch sollen, es geht allgemein darum, dass die Menschen beider Geschlechter gleich zu behandeln sind.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.
Es wäre dann Pflicht der deutschen Regierung, das Problem aus der Welt zu schaffen. Und das kann eigentlich nur lauten: Die Männerwehrpflicht entfällt, es wird eine Berufsarmee aufgestellt, wie das in den meisten anderen Ländern Europas auch der Fall ist. Dafür spricht auch, dass man heute militärische Konflikte nicht mehr zu Pferde und mit Säbel und Hellebarde austrägt, sondern dazu sind hochspezialisierte Experten notwendig, die sich mit den elektronischen Waffensystemen auskennen. Dafür kann man Wehrpflichtige, die meist ganz andere Ausbildungen (falls überhaupt) haben, nicht gebrauchen.
was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.
Ach nee! *LOL* Ist etwa die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die berechtigterweise von Frauenverbänden immer wieder erhoben wird, auch ein "sturer Gleichheitsgedanke"?
"Alle Menschen sind gleich, aber Fünf-Sterne-Frauen sind gleicher". Das ist wohl Deine Definition von Gleichbereichtigung.
Gruss,
Ferdi
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Frau*****, Friday, 19.04.2002, 19:22 (vor 8253 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Ferdi am 19. April 2002 14:06:13:
Ach nee! *LOL* Ist etwa die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die berechtigterweise von Frauenverbänden immer wieder erhoben wird, auch ein "sturer Gleichheitsgedanke"?
"Alle Menschen sind gleich, aber Fünf-Sterne-Frauen sind gleicher". Das ist wohl Deine Definition von Gleichbereichtigung.
Gruss,
Ferdi
hallo ferdi, hallo elwu,
versuche bitte zu differenzieren:
die *wehrpflicht* betrifft das verhälnis bürger/staat.
*gleicher lohn für gleiche arbeit* betrifft die ebene des bgb/arbeitsrecht und nicht in erster linie die verfassung.
aus diesen gründen ist es für frauen ungleich schwieriger, dieses recht durchzusetzen, da lediglich kleine *nuancen* im arbeitsvertrag genügen, um frauen den gleichen lohn zu verweigern.
was habt ihr denn davon, wenn frauen auch und so fühlt ihr euch ja *opfer einer staatlichen verpflichtung* werden? die psychische genugtuung eines kindes, das sich darüber freut, wenn andere auch *bestraft* werden? und wenn man euch entgegenhält, frauen übernehmen überwiegend auf der sozialen/familialen ebene aufgaben, vor denen sich männer so gerne drücken, dann heißt es: aber, dies machen sie ja freiwillig.
ihr habt schon ein merkwürdiges verhältnis von gleichheit.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Ferdi, Friday, 19.04.2002, 20:01 (vor 8253 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 16:22:31:
Hallo,
Du lenkst ab und verlierst Dich in Nebenkriegsschauplätzen.
Die Männerwehrpflicht: Klarer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot!
Die Benachteiligung von Frauen im Arbeitsvertrag: Klarer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Beide Bereiche sind völlig unterschiedlich. Aber in beiden Bereichen findet eine Benachteiligung eines Geschlechts statt.
Bis hierhin sehen wir das hoffentlich gleich. Man kann nun die Ungerechtigkeiten nicht dadurch beseitigen, dass man die Ungerechtigkeit auf einem Gebiet (Schlechterbezahlung von Frauenarbeit) durch die Ungerechtigkeit auf einem anderen Gebiet (Wehrpflicht nur für Männer und dadurch Verlust von wertvoller Lebenszeit) kompensiert. Die andere Möglichkeit ist doch besser: Man bezahlt arbeitende Frauen genau so wie gleich arbeitende Männer - und man schafft die Männerwehrpflicht ab. Genau das und nichts anderes will ich.
Vor dem Artikel 3 Abs. 3 kann man nicht differenzieren. Das Recht auf Gleichbehandlung ist für alle Menschen gleichwertig, ohne Rücksicht darauf, auf welcher Ebene die Diskriminierung stattfindet. Und das Europäische Recht auf Gleichbehandlung der Geschlechter wird nicht - wie der Art 3 GG - durch einen anderen Artikel neutralisiert. Dieses Recht ist de facto vorhanden und gültig. Europarecht bricht nationales Recht. Wenn die BRD einen etwaigen Spruch des EuGH, die Wehrpflicht verstosse gegen europäisches Recht, nicht beachtet, dann zahlt die BRD saftig Strafe. Dann werden die finanziellen Sachzwänge die Wehrpflichtfetischisten schon in die Knie zwingen.
Ich will es nochmal deutlich sagen: Ich bin dagegen, dass wegen der Männerwehrpflicht Frauen schlechter gestellt und benachteiligt werden. Ich bin dafür, dass wirklich auf allen Gebieten - auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts - alle Menschen die gleichen Rechte haben und ihnen die gleiche Behandlung zusteht. Wenn es nur Nuancen in Arbeitsverträgen bedarf, dass Frauen hier schlechter gestellt werden, dann kann der Gesetzgeber solche Inhalte der Verträge per Gesetz für nichtig erklären, so dass sie keine verbindliche Wirkung haben. Das wird doch in vielen Fällen so gemacht.
Gruss,
Ferdi
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Maesi, Saturday, 20.04.2002, 15:20 (vor 8252 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 16:22:31:
Hallo Frau*****
Ach nee! *LOL* Ist etwa die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die berechtigterweise von Frauenverbänden immer wieder erhoben wird, auch ein "sturer Gleichheitsgedanke"?
"Alle Menschen sind gleich, aber Fünf-Sterne-Frauen sind gleicher". Das ist wohl Deine Definition von Gleichbereichtigung.
die *wehrpflicht* betrifft das verhälnis bürger/staat.
*gleicher lohn für gleiche arbeit* betrifft die ebene des bgb/arbeitsrecht und nicht in erster linie die verfassung.
Joerg moege mir meine deutlichen Worte verzeihen, aber eine solch hanebuechene Argumentation habe ich noch selten gelesen. Weshalb sollte das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat aus Sicht der verfassungsmaessigen Gleichstellung der Geschlechter anders behandelt werden als im BGB oder Arbeitsrecht. Muss der Staat die betreffenden Grundgesetz-Artikel im Umgang mit seinen Buergern nicht beachten? Gerade der Staat (bzw. seine Exponenten) muss hier doch eine Vorbildfunktion erfuellen.
aus diesen gründen ist es für frauen ungleich schwieriger, dieses recht durchzusetzen, da lediglich kleine *nuancen* im arbeitsvertrag genügen, um frauen den gleichen lohn zu verweigern.
Es ist einer Frau oder einem Mann immerhin moeglich, eine Lohndiskriminierung in Deutschland einzuklagen. Ein wehrpflichtiger Mann muss, nachdem das Verfassungsgericht sich vor einer entsprechenden Entscheidung gedrueckt hat, inzwischen an den EuGH gelangen, um die maennerdiskriminierende Wehrpflicht einzuklagen. Aber selbst dieses Recht scheinst Du jenem, der es tut, noch moralisch abzusprechen, indem Du seine Motive in Zweifel ziehst.
was habt ihr denn davon, wenn frauen auch und so fühlt ihr euch ja *opfer einer staatlichen verpflichtung* werden? die psychische genugtuung eines kindes, das sich darüber freut, wenn andere auch *bestraft* werden?
Du scheinst Dich einfach darauf zu fixieren, dass es nur eine Loesung fuer dieses Problem gibt: naemlich, dass Frauen ebenfalls der Wehrpflicht unterstellt werden. Wenn Du die etlichen Wehrpflicht-Threads hier gelesen (und auch verstanden) haettest, wuesstest Du, dass die meisten im Forum die Wehrpflicht ablehnen. Ich habe kein einziges Posting gesehen, in dem eine allgemeine Wehrpflicht fuer beide Geschlechter als Koenigsweg gefordert wurde; Du kaempfst hier somit gegen ein Phantom.
Im Unterschied zur allgemeinen Wehrpflicht koennten sich wahrscheinlich etliche mit einer allgemeinen Dienstpflicht (allenfalls mit Wahlmoeglichkeit zwischen Wehr- und Zivildienst) einverstanden erklaeren. Vielleicht solltest Du Dich mit dem Unterschied zwischen allgemeiner Wehrpflicht und allgemeiner Dienstpflicht mal vertraut machen.
Als dritte Moeglichkeit verbleibt noch die Abschaffung jeglicher Dienstpflicht. Auch damit koennten sich hier wohl viele identifizieren.
Egal fuer welche der drei Moeglichkeiten sich ein Land nun entscheidet. Wichtig ist aus Geschlechtersicht nur die Gleichbehandlung; und die ist momentan weder in Deutschland noch in der Schweiz gegeben.
Die Diskussion ueber den jeweiligen Sinn und Unsinn der drei Wege ist hier aber OT. Die sollte in einem allgemeiner gehaltenen politischen Forum gefuehrt werden.
und wenn man euch entgegenhält, frauen übernehmen überwiegend auf der sozialen/familialen ebene aufgaben, vor denen sich männer so gerne drücken, dann heißt es: aber, dies machen sie ja freiwillig.
Das haben wir doch alles schon mal durchgekaut. Also das Ganze nochmal:
1. Der Staat Deutschland zwingt Maenner derzeit zu Wehr- oder Zivildienst; sofern der Mann dieser Pflicht nach einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt, landet er im Knast.
2. Der Staat zwingt keine Frau ein Kind zu haben. Sie landet auch nicht im Knast, wenn sie kinderlos bleibt. Ebensowenig landet ein Mann im Knast, wenn er kein Kind zeugt.
3. Wenn eine Frau ein Kind bekommt, gibt es immer einen Vater. Auch dieser Vater wird, sofern bekannt, von staatlicher Seite in die Pflicht genommen (Unterhaltsverpflichtungen an Kind und Mutter).
4. In einer Partnerschaft (ehelich oder unehelich) liegt es im Ermessen der Partner, wie welche Aufgaben aufgeteilt werden. Eine staatliche Intervention gibt es in diesem Bereich derzeit nicht. Allerdings versuchen gerade feministische Kreise immer staerker in die Eigenverantwortung von solchen Partnerschaften Einfluss zu nehmen; z.B. mittels Verpflichtung des Ehemannes zur Hausarbeit oder durch Einfuehrung eines Hausfrauenlohns.
ihr habt schon ein merkwürdiges verhältnis von gleichheit.
Nein, Du hast ein merkwuerdiges Verhaeltnis von Gleichstellung, indem Du eine nichtexistente gesetzliche Verpflichtung von Frauen im Privatbereich mit der jetzt existierenden Wehrpflicht vergleichst. Und wenn jemand noch darauf hinweist, dass nicht nur Frauen sondern auch Maenner in ehelichen Beziehungen bzw. gegenueber von ihren Kindern Pflichten haben, dann kommst Du mit der Bemerkung, dass eine gegenseitige Aufrechnung von Rechten und Pflichten unsinnig sei, obwohl Du doch selbst damit angefangen hast.
Gruss
Maesi
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Frau*****, Saturday, 20.04.2002, 15:40 (vor 8252 Tagen) @ Maesi
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Maesi am 20. April 2002 12:20:08:
Joerg moege mir meine deutlichen Worte verzeihen, aber eine solch hanebuechene Argumentation habe ich noch selten gelesen. Weshalb sollte das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat aus Sicht der verfassungsmaessigen Gleichstellung der Geschlechter anders behandelt werden als im BGB oder Arbeitsrecht.
das ist dummes zeug, was du hier ausbreitest.
ich habe von einer völlig anderen ebene gesprochen, als ferdi die vermischung zwischen *wehrpflicht* und *gleicher lohn für gleiche arbeit* angesprochen hat.
und es in der tat eine andere rechtsposition. bei dem problem *wehrpflicht* ist es das rechtsverhältnis *bürger/staat* und wird durch unsere verfassung geregelt.
*gleicher lohn für alle* ist erstmal eine rechtsposition des bgb/arbeitsrecht, denn es besteht erstmal ein verhältnis arbeitgeber/arbeitnehmer (ein privatrechtliches verhältnis). es wird in konturen geregelt durch das bgb/arbeitsrecht oder die tarifvereinbarungen. beide sind im rahmen der vertragsfreiheit *dehnbar*.
ich kann diesen undifferenzierten unsinn so langsam nicht mehr hören.
es ist wohl so, du bist ein armer, gebeutelter mann.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Maesi, Saturday, 20.04.2002, 17:25 (vor 8252 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 20. April 2002 12:40:45:
An Frau*****
Joerg moege mir meine deutlichen Worte verzeihen, aber eine solch hanebuechene Argumentation habe ich noch selten gelesen. Weshalb sollte das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat aus Sicht der verfassungsmaessigen Gleichstellung der Geschlechter anders behandelt werden als im BGB oder Arbeitsrecht.
[Beleidigung gesnipt]
ich habe von einer völlig anderen ebene gesprochen, als ferdi die vermischung zwischen *wehrpflicht* und *gleicher lohn für gleiche arbeit* angesprochen hat.
und es in der tat eine andere rechtsposition. bei dem problem *wehrpflicht* ist es das rechtsverhältnis *bürger/staat* und wird durch unsere verfassung geregelt.
Du solltest mein Posting nochmals zur Hand nehmen. Mir ist bewusst, dass die Wehrpflicht in der Verfassung geregelt ist. Wobei die Bestimmung 'gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit' bezogen auf die Geschlechter ebenfalls direkt aus der Verfassung abgeleitet werden kann, naemlich vom Gleichstellungsartikel. Im uebrigen ist das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat nicht nur in der Verfassung geregelt. Du solltest einfach ein bisschen genauer ausfuehren, was Du meinst.
*gleicher lohn für alle* ist erstmal eine rechtsposition des bgb/arbeitsrecht, denn es besteht erstmal ein verhältnis arbeitgeber/arbeitnehmer (ein privatrechtliches verhältnis).
Von 'gleicher lohn fuer alle' war hier nirgends die Rede und wird weder durch BGB noch Arbeitsrecht abgedeckt. Du meinst wahrscheinlich 'gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit'. Es waere wahscheinlich ungerecht, wenn eine Aerztin gleich viel verdient, wie ein Muellmann; obwohl beide Berufe sehr wichtig sind.
es wird in konturen geregelt durch das bgb/arbeitsrecht oder die tarifvereinbarungen. beide sind im rahmen der vertragsfreiheit *dehnbar*.
Ein Tarifvertrag, der fuer Frauen und Maenner fuer die gleiche Arbeit unterschiedliche Mindestloehne festsetzte, waere null und nichtig; ein Arbeitsgericht muesste bei einer Klage auf jeden Fall so entscheiden. Ich habe noch nie gehoert, dass in Tarifvertraegen das Geschlecht im Zusammenhang mit Lohnrichtlinien ueberhaupt eine Rolle spielt; aber vielleicht ist es in Deutschland anders als in der Schweiz.
Der Hund liegt jedoch woanders begraben: Die derzeit existierende allgemeine Wehrpflicht orientiert sich direkt am biologischen Geschlecht des Buergers; das und nur das ist das Kriterium, ob ich wehrpflichtig bin (wenn ich maennlich bin) oder eben nicht (wenn ich weiblich waere). Ob ich auch wehrdiensttauglich bin, wird dann (mehr oder weniger) nach medizinischen Erkenntnissen entschieden. Somit handelt es sich bei der Maennerwehrpflicht um Sexismus der sogar verfassungsmaessig verankert ist.
Wenn ich jedoch Lohndifferenzen zwischen Geschlechtern innerhalb der gleichen Funktion feststelle, kann das auf mehrere Faktoren zurueckzufuehren sein; z.B. Ausbildung, Erfahrung, Leistung, Ueberstunden, erhoehte Entscheidungskompetenz, zusaetzliche Leistungen (z.B. Bereitschaftsdienst), etc. Erst wenn nach Beruecksichtigung aller dieser durchaus gerechtfertigten Faktoren noch ein Lohngefaelle uebrigbleibt, kann allenfalls auf eine Geschlechterdiskriminierung geschlossen werden. Anders als beim Geschlecht, welches im Normalfall eindeutig bestimmt werden kann, ist es nicht einfach, all diese Einflussgroessen zu messen und zu gewichten. Nur aus diesem Grund ist schwierig eine Diskriminierung nachzuweisen. Jeder Fall muss individuell betrachtet und beurteilt werden.
Aus dieser Perspektive ist die Gesetzesebene (Verfassung oder Arbeitsrecht) voellig irrelevant. Wenn naemlich die exakt gleichen Bestimmungen in der Verfassung anstatt in untergeordneten Gesetzen geregelt waeren, haette man trotzdem die gleichen Schwierigkeiten in der Beweisfuehrung.
Auf einem anderen Blatt steht jedoch, dass sowohl der Gleichstellungsartikel als auch die Wehrpflicht beide in der Verfassung geregelt sind. Da im Gleichstellungsartikel kein Vorbehalt bezueglich der Wehrpflicht existiert, widerspricht die Wehrpflicht eindeutig dem Gleichstellungsartikel (bzw. umgekehrt). Weil jedoch beide Artikel auf der gleichen Gesetzesstufe stehen, kann, rechtsformalistisch gesehen, keiner dem anderen uebergeordnet werden; es handelt sich somit um eine Inkonsistenz innerhalb der Verfassung. Auf diese Position hat sich bekanntlich auch das Verfassungsgericht berufen, als es sich vor einer Entscheidung gedrueckt hat. Eine solche Rechtsposition ist jedoch sehr gefaehrlich, denn damit waere es prinzipiell moeglich, jeden (nach jetzigem Stand verfassungswidrigen) Artikel neu in die Verfassung einzubringen, ohne dass die Verfassungsgerichtsbarkeit spaeter die darauf basierenden Urteile kassieren koennte. IMHO hat das BVG nicht nur kurzsichtig sondern auch rechtsethisch aeusserst fragwuerdig entschieden. Denn dadurch dass das Gericht nicht entschieden hat, hat es eben doch eine Entscheidung getroffen; naemlich dass in der Praxis der Wehrpflichtartikel dem Gleichstellungsartikel uebergeordnet ist. Korrekt waere gewesen, die Legislative aufzufordern, diese unmoegliche Gesetzeslage schleunigst zu bereinigen. Dass dies unterlassen wurde, ist IMHO ein Suendenfall.
ich kann diesen undifferenzierten unsinn so langsam nicht mehr hören.
es ist wohl so, du bist ein armer, gebeutelter mann.
Es ist wohl so, dass Du nur mit Beleidigungen reagieren kannst. Von differenzierten Argumenten habe ich jedenfalls gerade von Deiner Seite bisher wenig gesehen.
Kein Gruss
Maesi
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Frau*****, Saturday, 20.04.2002, 17:35 (vor 8252 Tagen) @ Maesi
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Maesi am 20. April 2002 14:25:25:
du hast schon den charme eines schweizer taschenmessers....
überladen ... mit.... naja, belassen wir es dabei.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Peter, Monday, 22.04.2002, 09:42 (vor 8251 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 20. April 2002 14:35:19:
Den vorletzten Beitrag abgeschlossen mit:
ich kann diesen undifferenzierten unsinn so langsam nicht mehr hören.
es ist wohl so, du bist ein armer, gebeutelter mann.
und der letzte dann nur noch:
du hast schon den charme eines schweizer taschenmessers....
überladen ... mit.... naja, belassen wir es dabei.
Tja, Frau*****, dir gehen wohl die Argumente aus, wenn du dich in hilflose Beschimpfungen flüchten musst.
Argumente?
Norbert, Monday, 22.04.2002, 12:48 (vor 8250 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Peter am 22. April 2002 06:42:21:
Den vorletzten Beitrag abgeschlossen mit:
ich kann diesen undifferenzierten unsinn so langsam nicht mehr hören.
es ist wohl so, du bist ein armer, gebeutelter mann.
und der letzte dann nur noch:
du hast schon den charme eines schweizer taschenmessers....
überladen ... mit.... naja, belassen wir es dabei.
Tja, Frau*****, dir gehen wohl die Argumente aus, wenn du dich in hilflose Beschimpfungen flüchten musst.
Nein, nein!
Wo nie etwas war, kann ja auch nichts ausgehen, oder?
Gruß
Norbert
Gleichberechtigung ist kein Wunschkonzert
Fredy, Friday, 19.04.2002, 18:51 (vor 8253 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 13:44:34:
Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht.
amüsant wäre es, wenn man etwas über die psychische konstruktion dieses halb-erwachsenen jungen erfahren könnte.
Was soll daran amüsant sein und was hat das überhaupt damit zu tun.
ich würde gerne etwas über die *schwere seiner bürde*, über die *zentnerschwere last*, über sein persönliches *knecht-dasein* erfahren.
Geh mal eine Woche ins Militär, dann hast du eine kleine Vorstellung davon.
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?
Blablabla...viele Männer waschen ihre Wäsche selber und machen den Haushalt tiptop
ich nehme seine empfindsamkeit für ungerechtigkeit nicht ab; seine sensibilität zeugt eher von egoistischen motiven. diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
Er spricht sicher auch für alle anderen Männer. Glaubst du seine Klage hat zum Ziel, dass nur er entlassen wird?
Frage an alle: Kann man diesen mutigen jungen Mann finanziell oder anderweitig unterstützen? Oder sich der Klage anschliessen etc.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.
was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.
Ganz abschaffen wäre sicher das Beste. Aber solange es die Wehrpflicht gibt kann es nicht sein, dass nur uns diese Pflicht auferlegt wird. Wir müssen eigentlich gar nicht diskutieren, es ist eine klare Ungerechtigkeit und ein Verstoss gegen das Gesetz.
Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht
Maesi, Saturday, 20.04.2002, 14:00 (vor 8252 Tagen) @ Frau*****
Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 13:44:34:
Hallo Frau*****
Ein weiterer Thread zur Maennerwehrpflicht und schon taucht die unvermeidliche Frau***** wieder auf. *eg*
Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht.
amüsant wäre es, wenn man etwas über die psychische konstruktion dieses halb-erwachsenen jungen erfahren könnte.
ich würde gerne etwas über die *schwere seiner bürde*, über die *zentnerschwere last*, über sein persönliches *knecht-dasein* erfahren.
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?
Deine Haltung kann ich nur als Form der sekundaeren Viktimisierung bezeichnen. Ein Mann, der gegen eine Ungerechtigkeit (eben der sexistischen Maennerwehrpflicht) gerichtlich vorgeht, wird laecherlich gemacht und seine Motive in Zweifel gezogen. Durch diese Argumente musst Du Dich mit der eigentlichen Problematik gar nicht mehr auseinandersetzen, ein alter Trick.
ich nehme seine empfindsamkeit für ungerechtigkeit nicht ab; seine sensibilität zeugt eher von egoistischen motiven. diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.
Flacsh. Indem Du ohne weitere Hinweise diesem Manne sein Gerechtigkeitsempfinden und seine Sensibilitaet absprichst, entpuppst Du selber Dich als unreif. Dass er ein persoenliches Interesse an der Beseitung dieser Maennerdiskriminierung hat, wird hier niemand bezweifeln. Nun werden nahezu alle Klagen an Gerichten aus einer persoenlichen Betroffenheit heraus eingereicht; das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie allein deswegen nicht gerechtfertigt sind. Diese Haltung, die Du ihm unterstellst ('ich muß, also sollt ihr (frau) auch'), kann ich aus dem Gelesenen uebrigens nicht ableiten. Verfuegst Du womoeglich ueber weitergehende Informationen? In diesem Fall solltest Du sie hier praesentieren.
Das Problem der sexistischen Wehrpflicht kann ein Gericht natuerlich nicht selbst loesen. Aber das Gericht (hier der EuGH) kann den betreffenden Staat dazu verpflichten, es zu loesen. Immerhin anerkennst Du, dass es ein Problem namens Wehrpflicht gibt.
was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.
Wenn ein Mann sich legitimerweise gegen eine Ungerechtigkeit zur Wehr setzt, handelt er aus 'sturen Gleichheitsgedanken' heraus? *kopfschuettel* Aus Deiner (Un-)Logik werde ich wohl nie schlau.
Gruss
Maesi