Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männerdiskriminierung und Militär

Joachim, Thursday, 26.07.2001, 10:22 (vor 8328 Tagen)

Auch was Kopfbedeckung beim Militär anbelangt haben wieder mal Frauen Sonderrechte!

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Männerdiskriminierung und Militär

Trotz Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 12, Satz (2) "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Satz (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

werden (ausschliesslich) Männer nach wie vor zu Zwangsdiensten (Bundeswehr und Zivildienst) gezwungen.

Frauen dürfen jetzt zum Militär, sie dürfen im Gegensatz zu den männlichen Armeeangehörigen auch ihr langes Haar behalten, obwohl die Zentralen Dienstvorschriften aussagen, dass das Haar "den vorschriftsmässigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern" dürfe. Begründung des Verteidigungsministeriums: Frauen empfänden "das Tragen langer Haare als besonderen Ausdruck von Weiblichkeit". (siehe Tagesspiegel 14.3.00)

http://www.maennerrat.de/militaer-und-maenner.htm


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