Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht!
Joachim, Thursday, 26.07.2001, 19:20 (vor 8524 Tagen)
Hallo,
habe einen Link gesetzt im SPD-Forum zum Gutachten des Gewaltschutzgesetzes von Prof.Bock und wurde kurzerhand gelöscht! Haben die etwas zu verbergen?
Joachim
Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht!
Jörg, Thursday, 26.07.2001, 19:28 (vor 8524 Tagen) @ Joachim
Als Antwort auf: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht! von Joachim am 26. Juli 2001 16:20:58:
Hallo,
habe einen Link gesetzt im SPD-Forum zum Gutachten des Gewaltschutzgesetzes von Prof.Bock und wurde kurzerhand gelöscht! Haben die etwas zu verbergen?
Joachim
Ein anderer Link zu diesem Gutachten steht noch (siehe unten).
Ob ein Beitrag stehen bleibt oder nicht hängt auch sehr damit zusammen,
wie er formuliert war (sachlich formulierte Beiträge dürften in der Regel
die besten Chancen haben stehen zu bleiben).
Gruß, Jörg
Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht!
Joachim, Thursday, 26.07.2001, 19:57 (vor 8524 Tagen) @ Jörg
Als Antwort auf: Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht! von Jörg am 26. Juli 2001 16:28:01:
Unterlinks haben bei weitem keine große Bedeutung wie ein Hauptlink und ich habe keinen Kommentar abgegeben sondern nur auf den Link zum Gutachten des Prof.Bock verwiesen und mehr war es auch nicht das ich menschen informieren wollte!
Re: Nachtrag!
Joachim, Thursday, 26.07.2001, 20:06 (vor 8524 Tagen) @ Jörg
Als Antwort auf: Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht! von Jörg am 26. Juli 2001 16:28:01:
Hallo Jörg,
setze doch mal selbst im SPD-Forum den Hauptthemalink!
Gutachten zum Gewaltschutzgesetz!
und gibst nur den Link des Gutachten zum Gewaltschutzgesetz von Prof.Bock an!
Mal sehen, ob Du nicht gelöscht wirst!
Re: Nachtrag!
Jörg, Thursday, 26.07.2001, 20:31 (vor 8524 Tagen) @ Joachim
Als Antwort auf: Re: Nachtrag! von Joachim am 26. Juli 2001 17:06:01:
Hallo Joachim,
ich habe soeben einmal einen diesbezüglichen Beitrag in das SPD-Forum
gesetzt.
Natürlich kann auch ich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, ob
dieser Beitrag nun stehen bleibt oder nicht. Aber einen Versuch ist es
jedenfalls wert. Das Thema ist immerhin wichtig genug.
Gruß, Jörg
Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht!
Freeman, Thursday, 26.07.2001, 20:48 (vor 8524 Tagen) @ Jörg
Als Antwort auf: Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht! von Jörg am 26. Juli 2001 16:28:01:
>Hallo,
habe einen Link gesetzt im SPD-Forum zum Gutachten des Gewaltschutzgesetzes von Prof.Bock und wurde kurzerhand gelöscht! Haben die etwas zu verbergen?
Joachim[/i]
Ein anderer Link zu diesem Gutachten steht noch (siehe unten).
Ob ein Beitrag stehen bleibt oder nicht hängt auch sehr damit zusammen,
wie er formuliert war (sachlich formulierte Beiträge dürften in der Regel
die besten Chancen haben stehen zu bleiben).
Gruß, Jörg
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Bei Postings im Forum der SPD sollte man insgesamt gesehen etwas
Vorsicht walten lassen.
Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Admins
TCP-Ip - Adressen "sammeln" , notfalls auch an Ihre "Rechtsabteilung"
sofort weiterleiten.
Seltsamerweise werden Postings Ihrer "eigenen Leute" die auch in den
Foren anzutreffen sind nie gelöscht.
Freeman
Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht!
Jörg, Thursday, 26.07.2001, 21:16 (vor 8524 Tagen) @ Freeman
Als Antwort auf: Re: Gutachten zum Gewaltschutzgesetz im SPD-Forum gelöscht! von Freeman am 26. Juli 2001 17:48:42:
Bei Postings im Forum der SPD sollte man insgesamt gesehen etwas
Vorsicht walten lassen.
Danke für den Hinweis, wobei ich dies jedoch sogar auf das ganze Internet
erweitern würde. In Zeiten wie heute, in denen man überall eine Datenspur
hinter sich her zieht, ist man längst nicht mehr so kuschelig anonym, wie
man vielleicht zu sein glaubt.
Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Admins
TCP-Ip - Adressen "sammeln" , notfalls auch an Ihre "Rechtsabteilung"
sofort weiterleiten.
Jo, damit muß man rechnen. Solange man sich jedoch auf der Ebene einer
bloßen Meinungsäußerung bewegt, sollte dies eigentlich kein Hindernis
darstellen, auch tatsächlich seine Meinung kundzutun. Dies gehört zu den
Grundrechten einer demokratischen Rechtsordnung.
Gruß, Jörg