Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Sunday, 29.07.2001, 17:49 (vor 8325 Tagen)

Vielleicht können wir uns ja doch auf ein paar gemeinsame Punkte einigen (man soll die Hoffnung nie aufgeben).Grundsätzlich habe ich nichts gegen ein Gewaltschutzgesetz um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen.

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

2. Trotzdem hat auch der Tatverdächtige ein Recht, seine Meinung bzw. Beweggründe vor Ort zu schildern. Dieses Recht hat sogar ein Mörder, welcher auf frischer Tat ertappt wird.

3. Eine Entfernung des vermeintlichen Täters darf nur bei objektiv dringendem Tatverdacht erfolgen. Eine einfache Beschuldigung des vermeintlichen Opfer ohne jeden Beweis, Zeugen oder Indizien (z.B. sichtbare Spuren o.ä.) darf nicht ausreichen, um ein so schweres Grundrecht wie die Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen. Dies widerspricht eindeutig rechtstaatlichen Grundsätzen.

4. Die bloße Beschuldigung einer Gewaltandrohung ohne jeden Beweis, Zeugen oder Indizien, darf auf keinen Fall ausreichen, um einen vermeintlichen Täter aus der eigenen Wohnung zu entfernen. Sollte die beschuldigte Person allerdings bereits durch vorherige Misshandlungen gegenüber dem vermeintlichen Opfer aufgefallen sein, ist die Sachlage anders zu beurteilen und auch eine Entfernung aus der Wohnung möglich, da in einem solchen Fall eine berechtigte Wiederholungsgefahr besteht kann.

5. Es darf auf keinen Fall zu einer Beweislastumkehr führen, da dies den Grundprinzipien unser Rechtsordnung widerspricht.

6. Gerade bei bevorstehenden Trennungs- bzw. Scheidungskriegen ist der Fall besonders genau zu prüfen, da eine erhöhte Missbrauchsgefahr gegeben ist.

7. Sollte dem vermeintlichen Opfer eine vorsätzliche Falschbeschuldigung nachgewiesen werden, so ist diese Person strafrechtlich zu belangen und nicht wie etwa bei falschen Kindesmissbrauchsvorwürfen zu belohnen.

Also Maya: Ich hätte nun gerne deine sachliche Meinung hierzu gehört. Das du dazu durchaus in der Lage bist, hast du mit deinen letzten Beiträgen bewiesen. Teile uns also bitte deine Meinung hierzu mit.

Sven

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Joachim, Sunday, 29.07.2001, 19:07 (vor 8325 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 29. Juli 2001 14:49:45:

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen. Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt! Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Sunday, 29.07.2001, 19:28 (vor 8325 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen. Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt! Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!

Daher soll ja dies auch nicht alleine gelten, sondern vorher Befragungen stattfinden. Die Frage ist natürlich auch, was man unter Mißhandlungsspuren versteht. Wenn beide "schwer angeschlagen" sind, ist es natürlich schwierig, hierfür habe ich auch keinen sinnvollen Lösungsvorschlag. Dies dürfte aber nicht die Regel sein. Desweitern wird Frau wohl zuerst andere "heimtückische" Geschütze auffahren, bevor sie sich selbst verletzt.

Natürlich sind auch meine Vorschläge nicht die perfekte Lösung und es bleibt noch immer ein gewisses Mißbrauchspotential bestehen, ich halte es aber trotzdem für eine Art Kompromissvorschlag. Meine Vorschläge würden aber zumindest den Mißbrauch erheblich erschweren. Das "perfekte" Gesetz, welches jeden Mißbrauch ausschließt, wird es wohl nicht geben, dazu haben zu viele Leute zu viel kriminelle Energie und Einfallsvermögen.

Der Hauptkritikpunkt und zwar die bloße Behauptung einer Bedrohung ohne Verteidigungsmöglichkeit des Beschuldigten, wäre aber hiermit vom Tisch.

Sven

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

juergenp, Monday, 30.07.2001, 13:54 (vor 8324 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

lieber Joachim,

also "ätsch" reingefallen.

ich kenne auch eine Frau, die zuerst zugeschlagen hat,
und sie hat auch die Gegenreaktion hinnehmen müssen.

Nur sagte sie, daß sie keine Vorstellung hatte, wie hart so ein Schlag ausfallen kann.

Es ist schwer sich nicht in gleicher Form zu wehren,
aber stell dir einfach vor, daß Du ihr das Nasenbein, Jochbein oder den Unterkiefer gebrochen hättest.....

Welcher Nachbar würde da noch eine Aussage in deinem Sinn machen?
und vor allem, da will ja keiner mitreingezogen werden!

In meinem Bekanntenkreis gibt es Streit zwischen den Ehepaaren, weil sie jeweils für meine Ehefrau oder mich Partei ergreifen.

ich kann mir nicht vorstellen, daß es was bringt.......

Gruß

Jürgen

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen. Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt! Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!

zusatz

juergenp, Monday, 30.07.2001, 21:55 (vor 8323 Tagen) @ juergenp

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von juergenp am 30. Juli 2001 10:54:18:

da war ich heute morgen wohl etwas abgelenkt,
und ich sehe das mein Posting etwas mißverständlich ist.

natürlich den Gegenschlag ausgeführt

ich weiss nicht was da natürlich sein soll.
hatte ja schon geschrieben, was so alles passieren kann.
Wer die Gesundheit einer Person riskiert und dann noch der Frau, die er mal geliebt hat.....

also für mich wäre dein Rauswurf gerechtfertigt, am besten im wöchentlichen Wechsel mit deiner Ex.

jp

lieber Joachim,
also "ätsch" reingefallen.
ich kenne auch eine Frau, die zuerst zugeschlagen hat,
und sie hat auch die Gegenreaktion hinnehmen müssen.
Nur sagte sie, daß sie keine Vorstellung hatte, wie hart so ein Schlag ausfallen kann.
Es ist schwer sich nicht in gleicher Form zu wehren,
aber stell dir einfach vor, daß Du ihr das Nasenbein, Jochbein oder den Unterkiefer gebrochen hättest.....
Welcher Nachbar würde da noch eine Aussage in deinem Sinn machen?
und vor allem, da will ja keiner mitreingezogen werden!
In meinem Bekanntenkreis gibt es Streit zwischen den Ehepaaren, weil sie jeweils für meine Ehefrau oder mich Partei ergreifen.
ich kann mir nicht vorstellen, daß es was bringt.......
Gruß
Jürgen

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Maya, Monday, 30.07.2001, 17:09 (vor 8324 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

Mein lieber Joachim,
das einzige, was mir dazu einfällt ist:

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich

Schön, daß sie nach deiner "Gegenwehr" denn noch grinsen konnte.
Schön auch für dich, daß sie darauf verzichtet hat, die Drohung wahrzumachen.
Wer von euch beiden sollte nun die Wohnung verlassen? Ich denke, ihr beide habt euch verdient.
Allerdings verstehe ich jetzt erheblich besser, wieso du dich so vehement gegen das Gesetz einsetzt. Wer einmal schlägt, wird es immer wieder tun. Somit gehörst du also zur angesprochenen Gruppe. Lobbyismus ist auch ein Motiv :-)

Was bitte schön, sollte man dir denn glauben? Daß du dich nur gewehrt hast? Bullshit. Das ist keine Notwehr, was du hier schilderst, sondern genauso daneben, wie der "Erstschlag" deiner Tusnelda.
Wenn sie dir eine reindrückt, und dabei keine bleibenden Spuren hinterläßt, während du sie bei deinem Gegenschlag umhaust, dann bist du fällig. Kriegst zwar mildernde Umstände, weil sie mit Schuld hat, aber dran bist du auf alle Fälle.
Find ich auch gut so.

Keine Sorge, ich glaub dir alles, vor allem, daß du echt arm dranbist.
Aber das Thema hatten wir ja per mail letztes Jahr schon mal ausführlich.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Monday, 30.07.2001, 22:13 (vor 8323 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 14:09:48:

Wer von euch beiden sollte nun die Wohnung verlassen? Ich denke, ihr beide habt euch verdient.

Vielleicht sollte man auch mal die Frage stellen, wer angefangen hat.

Allerdings verstehe ich jetzt erheblich besser, wieso du dich so vehement gegen das Gesetz einsetzt. Wer einmal schlägt, wird es immer wieder tun.

Woher weißt Du das so genau? Sprichst Du da aus eigener Erfahrung? *fg*

Somit gehörst du also zur angesprochenen Gruppe. Lobbyismus ist auch ein Motiv :-)

Wobei die Betonung auf dem Wörtchen "auch" liegen sollte.

Was bitte schön, sollte man dir denn glauben? Daß du dich nur gewehrt hast? Bullshit. Das ist keine Notwehr, was du hier schilderst, sondern genauso daneben, wie der "Erstschlag" deiner Tusnelda.

Vom Prinzip her hast Du sicher recht. Gewalt ist immer schlecht, egal von
wem sie nun ausgeht. Allerdings spielt es schon eine Rolle, wer angefangen
hat. Man kann den "Erstschlag" und den "Zweitschlag" nicht einfach so zusammen-
rühren wie Du das tust, denn oftmals sind es Frauen, die den "Erstschlag"
ausführen und damit erst einmal die Gewaltspirale in Gang bringen.

Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Maya, Tuesday, 31.07.2001, 01:11 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 19:13:08:

Vielleicht sollte man auch mal die Frage stellen, wer angefangen hat.

Ach weißt du, Jörg, als Mutter eines 8jährigen habe ich schon lange aufgehört, die Frage nach dem "wer-hat-angefangen?" zu stellen.
Auseinandernehmen und gut ist. Immer haben beide gute Argumente, wieso sie dringend hauen mußten, aber die Begründungen sind irrelevant.

Woher weißt Du das so genau? Sprichst Du da aus eigener Erfahrung? *fg*

Sozusagen. Bzw. aus der alten Psychologen-Weisheit: Vergangenes Verhalten ist der beste Prädiktor für zukünftiges Verhalten.

Vom Prinzip her hast Du sicher recht. Gewalt ist immer schlecht, egal von
wem sie nun ausgeht. Allerdings spielt es schon eine Rolle, wer angefangen
hat. Man kann den "Erstschlag" und den "Zweitschlag" nicht einfach so zusammen-
rühren wie Du das tust, denn oftmals sind es Frauen, die den "Erstschlag"
ausführen und damit erst einmal die Gewaltspirale in Gang bringen.

Soso, Jörg, wie einfach.
Die Männer wehren sich also nur...*grübel*...das kommt mir so bekannt vor, aber aus einer ganz anderen Ecke...ich komm noch drauf...

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 01:23 (vor 8323 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 22:11:51:

Vielleicht sollte man auch mal die Frage stellen, wer angefangen hat.

Ach weißt du, Jörg, als Mutter eines 8jährigen habe ich schon lange aufgehört, die Frage nach dem "wer-hat-angefangen?" zu stellen.
Auseinandernehmen und gut ist. Immer haben beide gute Argumente, wieso sie dringend hauen mußten, aber die Begründungen sind irrelevant.[/i]

Na ja, man kann einen Kinderstreit nicht unbedingt mit der unter Erwachsenen
ausgeübten Gewalt vergleichen. So wie Joachim den Fall geschildert hat, war
er eindeutig. Sie schlägt zu, er schlägt zurück. Und um die "Begründungen"
(wie auch immer diese aussehen mögen) ging es mir dabei gar nicht.

Woher weißt Du das so genau? Sprichst Du da aus eigener Erfahrung? *fg*

Sozusagen. Bzw. aus der alten Psychologen-Weisheit: Vergangenes Verhalten ist der beste Prädiktor für zukünftiges Verhalten.[/i]

Was in diesem Fall für beide Seiten gelten würde.

Vom Prinzip her hast Du sicher recht. Gewalt ist immer schlecht, egal von
wem sie nun ausgeht. Allerdings spielt es schon eine Rolle, wer angefangen
hat. Man kann den "Erstschlag" und den "Zweitschlag" nicht einfach so zusammen-
rühren wie Du das tust, denn oftmals sind es Frauen, die den "Erstschlag"
ausführen und damit erst einmal die Gewaltspirale in Gang bringen.

Soso, Jörg, wie einfach.
Die Männer wehren sich also nur...*grübel*...das kommt mir so bekannt vor, aber aus einer ganz anderen Ecke...ich komm noch drauf...[/i]

Ich helf mal ein bißchen nach: Das sind die Forschungsergebnisse zum
Beispiel von Prof. Murray Straus. Ich habe vor nicht allzu langer Zeit
ein Interview von ihm ins Deutsche übersetzt.

Gruß, Jörg

Hier klicken

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Joachim, Tuesday, 31.07.2001, 10:48 (vor 8323 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 14:09:48:

Mein lieber Joachim,
das einzige, was mir dazu einfällt ist:
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich
Schön, daß sie nach deiner "Gegenwehr" denn noch grinsen konnte.
Schön auch für dich, daß sie darauf verzichtet hat, die Drohung wahrzumachen.
Wer von euch beiden sollte nun die Wohnung verlassen? Ich denke, ihr beide habt euch verdient.
Allerdings verstehe ich jetzt erheblich besser, wieso du dich so vehement gegen das Gesetz einsetzt. Wer einmal schlägt, wird es immer wieder tun. Somit gehörst du also zur angesprochenen Gruppe. Lobbyismus ist auch ein Motiv :-)

Ich habe nur einmal zurückgeschlagen denn ich lehne gewalt strikt ab! Hast Du Maya auch mal Gewalt ausgeübt?

Was bitte schön, sollte man dir denn glauben? Daß du dich nur gewehrt hast? Bullshit. Das ist keine Notwehr, was du hier schilderst, sondern genauso daneben, wie der "Erstschlag" deiner Tusnelda.

Stimmt, streite ich auch nicht ab!

Wenn sie dir eine reindrückt, und dabei keine bleibenden Spuren hinterläßt, während du sie bei deinem Gegenschlag umhaust, dann bist du fällig. Kriegst zwar mildernde Umstände, weil sie mit Schuld hat, aber dran bist du auf alle Fälle.
Find ich auch gut so.

Frauen können brutaler und gemeiner sein als wie Männer wie unten der Link es beweisst! Da sind 3 Jahre Gefängnis einfach zu milde aber es gibt ja glaube ich einen Frauenbonus, ein Mann aufgrund seines geschlechts hätte wahrscheinlich mehr jahre bekommen!
Brutale Frauengewalt

Keine Sorge, ich glaub dir alles, vor allem, daß du echt arm dranbist.
Aber das Thema hatten wir ja per mail letztes Jahr schon mal ausführlich.

Stimmt, meine Adresse war Kopernikus

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Monday, 30.07.2001, 18:03 (vor 8324 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen.

Nö warum auch? Mein Ex hat mich auch draussen gerne an die Hand genommen, sieht so schön nach verliebtem, glücklichem Paar aus.
Allerdings konnte niemand sehen das er dabei meinen Finger so hielt das er ihn jederzeit ziemlich schmerzhaft im Gelenk zusammendrücken konnte, wenn ich nicht "spurte"

Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt!
Na, du bist ja ein echter Kerl..aber spinnen wir mal die Vorgeschichte ein wenig weiter....
Wenn nun du sie vorher geschubst hast, oder sie zu etwas zwingen wolltest (kann man ja auch mit androhung von Schlägen nicht wahr), war es dann Notwehr von ihr zu schlagen? Meinem Ex hab ich , nachdem er mich 3 Jahre mit schöner Regelmässigkeit verprügelt hat, auch mal von mir weggeschubst. NA UND? Irgendwann ist man als geschlagene Frau dann halt abgehärtet und hat keine Angst mehr vor Schlägen.
Sein Lieblingssatz noch heute: du hattest manchmal ja die Schläge auch verdient

Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!
Ja, du bist echt zu bemitleiden und ich sag dir auch warum.
Statt deine Energie sinnvoll dafür einzusetzten,das eine Lösung gefunden wird die Gewalt einfach zu beenden-egal von wem sie nun ausging- und sich dann erst hinterher darum zu sorgen, wer nun wirklich in der Wohnung bleibt, machst du hier einen auf kindisches Hick-Hack.
Nach dem Motto, ich das arme Männliche Wesen, stelle nun mal alle Frauen die geschlagen wurden als die eigentlichen Gewaltverursacher da.
Für mich persönlich, ein Schlag ins Gesicht.
Und Gewalt muss nicht immer blaue Flecken bringen nicht wahr?
Fakt ist: DU HAST SIE GESCHLAGEN
und bist damit keinen Deut besser als sie.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Monday, 30.07.2001, 22:19 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 15:03:13:

Statt deine Energie sinnvoll dafür einzusetzten,das eine Lösung gefunden wird die Gewalt einfach zu beenden-egal von wem sie nun ausging- und sich dann erst hinterher darum zu sorgen, wer nun wirklich in der Wohnung bleibt, machst du hier einen auf kindisches Hick-Hack.
Nach dem Motto, ich das arme Männliche Wesen, stelle nun mal alle Frauen die geschlagen wurden als die eigentlichen Gewaltverursacher da.

Auch wenn ich nicht Joachim bin: Alle Frauen als Gewaltverursacher hin-
zustellen, hat er sicher nicht getan. Vielmehr hat er von seiner eigenen
Erfahrung berichtet, was IMO legitim ist.

Für mich persönlich, ein Schlag ins Gesicht.

Siehe oben.

Und Gewalt muss nicht immer blaue Flecken bringen nicht wahr?
Fakt ist: DU HAST SIE GESCHLAGEN
und bist damit keinen Deut besser als sie.

Fakt ist aber auch: sie hat die Gewaltspirale in Gang gesetzt.
Das darf auch nicht vergessen werden.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 00:01 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 19:19:40:

>Statt deine Energie sinnvoll dafür einzusetzten,das eine Lösung gefunden wird die Gewalt einfach zu beenden-egal von wem sie nun ausging- und sich dann erst hinterher darum zu sorgen, wer nun wirklich in der Wohnung bleibt, machst du hier einen auf kindisches Hick-Hack.

Nach dem Motto, ich das arme Männliche Wesen, stelle nun mal alle Frauen die geschlagen wurden als die eigentlichen Gewaltverursacher da.[/i]

Auch wenn ich nicht Joachim bin: Alle Frauen als Gewaltverursacher hin-
zustellen, hat er sicher nicht getan.

Sehr richtig, bist du nicht und ich denke ich hab meine eigene Wahrnehmung der Dinge und du deine.

>Und Gewalt muss nicht immer blaue Flecken bringen nicht wahr?

Fakt ist: DU HAST SIE GESCHLAGEN
und bist damit keinen Deut besser als sie.[/i]

Fakt ist aber auch: sie hat die Gewaltspirale in Gang gesetzt.
Das darf auch nicht vergessen werden.

Fakt ist, das wir tiefenpsychologisch, ihre Kindheit, die ihrer Eltern, die ihres Umfeldes analysieren sollten, bis wir da ankommen, wo die Gewaltspirale in Gang gesetzt wurde. Aber du bist ja sicher Psychologe gell?
*Sarkasmus aus*

Gruß, Jörg

Jörg ich denke........

Freeman, Tuesday, 31.07.2001, 00:20 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 21:01:16:

dass wir die "diskussion" zu diesem thema jetzt beenden sollten,
da hier wiedereinmal versucht wird die dinge zu verdrehen , wie immer.

meine meinung: wir haben es hier mit menschen zu tun, wenn einer
zuschlägt kann es durchaus passieren ,dass im affekt zurückgehauen
wird, basta.

zuerst waren wir beim thema: ...du hast sie geschlagen, jetzt sind wir
schon bei tiefenpsyschologie und damit verbundenen erklärungen für die
gewalt durch eine frau.

viellelicht sollte maya eher sich um ihre copy and paste aktionen im
spd-forum kümmern, da sie beim formulieren von texten mit eigenen worten
doch so ihre schwierigkeiten hat.

thema : "Frauenaffekt" , damit war die Schuldunfähigkeit von FRauen
die "heimtückisch" morden gemeint!

( maya versucht langsam entschuldigungen zu suchen )

ist schon so wie arne sagte : zuerst wird ein klein wenig wissenschaftlich
argumentiert dann zerfliessen die argumentationen . wenn dann gar nichts
mehr hilft wird die diskussion auf ein niedrigeres niveau heruntergefahren,
das war auch das was ich dir damals gesagt hab. kann dir versichern,
ernsthafte diskussionen sind gar nicht gewollt!

vielleicht sollten wir solche dinge wie hier nicht versuchen wiedereinmal
zu zerreden und damit abschliessen, da dieses so gewollt ist wenn du
vestehst was ich meine !

Gruß

Freeman

P.S.

ohne mich einmischen zu wollen ; den anderen quatsch hier würde ich
rausschmeissen, da der echt nicht in so ein forum gehört wenn du dich
nicht lächerlich machen willst - keine bevormundung nur ein hinweis

Re: Jörg ich denke........

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 01:12 (vor 8323 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Jörg ich denke........ von Freeman am 30. Juli 2001 21:20:49:

dass wir die "diskussion" zu diesem thema jetzt beenden sollten,
da hier wiedereinmal versucht wird die dinge zu verdrehen , wie immer.

Warum die Diskussion beenden, wo es doch gerade erst spannend wird? ;-)

Wo man der Meinung ist, daß etwas verdreht wird, kann man es richtig-
stellen.

meine meinung: wir haben es hier mit menschen zu tun, wenn einer
zuschlägt kann es durchaus passieren ,dass im affekt zurückgehauen
wird, basta.

zuerst waren wir beim thema: ...du hast sie geschlagen, jetzt sind wir
schon bei tiefenpsyschologie und damit verbundenen erklärungen für die
gewalt durch eine frau.[/i]

Gewalt hat natürlich auch psychologische Ursachen (bei Frauen wie auch
bei Männern). Wobei ich persönlich es jedoch ein wenig albern finde,
das Zuschlagen einer Frau gleich mit dem Hinweis auf tiefenpsychologische
Zusammenhänge entschuldigen zu wollen (würde ich bei einem Mann vermut-
lich auch erst mal nicht tun).

viellelicht sollte maya eher sich um ihre copy and paste aktionen im
spd-forum kümmern, da sie beim formulieren von texten mit eigenen worten
doch so ihre schwierigkeiten hat.

*gg*

thema : "Frauenaffekt" , damit war die Schuldunfähigkeit von FRauen
die "heimtückisch" morden gemeint!
( maya versucht langsam entschuldigungen zu suchen )
ist schon so wie arne sagte : zuerst wird ein klein wenig wissenschaftlich
argumentiert dann zerfliessen die argumentationen . wenn dann gar nichts
mehr hilft wird die diskussion auf ein niedrigeres niveau heruntergefahren,
das war auch das was ich dir damals gesagt hab. kann dir versichern,
ernsthafte diskussionen sind gar nicht gewollt!
vielleicht sollten wir solche dinge wie hier nicht versuchen wiedereinmal
zu zerreden und damit abschliessen, da dieses so gewollt ist wenn du
vestehst was ich meine !

Warum willst Du denn Diskussionen "abschließen"? Wenn sich niemand mehr für
ein Thema interessiert ist es damit doch automatisch abgeschlossen. Und auf
Beiträge, die man selbst als idiotisch empfindet, braucht man ja nicht un-
bedingt zu antworten.

Gruß
Freeman

P.S.
ohne mich einmischen zu wollen ; den anderen quatsch hier würde ich
rausschmeissen, da der echt nicht in so ein forum gehört wenn du dich
nicht lächerlich machen willst - keine bevormundung nur ein hinweis[/i]

Ich persönlich habe kein Problem damit. Ich meine auch nicht, daß man
sich damit lächerlich macht, wenn man Beiträge stehen läßt, die der
eigenen Meinung entgegenstehen.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 00:41 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 21:01:16:

> > Statt deine Energie sinnvoll dafür einzusetzten,das eine Lösung gefunden wird die Gewalt einfach zu beenden-egal von wem sie nun ausging- und sich dann erst hinterher darum zu sorgen, wer nun wirklich in der Wohnung bleibt, machst du hier einen auf kindisches Hick-Hack.

Nach dem Motto, ich das arme Männliche Wesen, stelle nun mal alle Frauen die geschlagen wurden als die eigentlichen Gewaltverursacher da.

Auch wenn ich nicht Joachim bin: Alle Frauen als Gewaltverursacher hin-
zustellen, hat er sicher nicht getan.

Sehr richtig, bist du nicht ...[/i]

Ebensowenig wie Du es bist.

und ich denke ich hab meine eigene Wahrnehmung der Dinge und du deine.

Gut, Du magst es so wahrgenommen haben, daß er alle Frauen schlechtmachen
wollte aber bei genauem Hinsehen hätte Dir auffallen müssen, daß Joachims
Posting lediglich ein Erlebnisbericht war. Der Rest ist Interpretations-
sache.

> > Und Gewalt muss nicht immer blaue Flecken bringen nicht wahr?

Fakt ist: DU HAST SIE GESCHLAGEN
und bist damit keinen Deut besser als sie.

Fakt ist aber auch: sie hat die Gewaltspirale in Gang gesetzt.
Das darf auch nicht vergessen werden.

Fakt ist, das wir tiefenpsychologisch, ihre Kindheit, die ihrer Eltern, die ihres Umfeldes analysieren sollten, bis wir da ankommen, wo die Gewaltspirale in Gang gesetzt wurde. Aber du bist ja sicher Psychologe gell?
*Sarkasmus aus*[/i]

Und was ist bitteschön mit seiner Kindheit? Nee, so einfach kann man es
sich nicht machen. Wer eine Schlägerei anfängt ist erst einmal der Ver-
ursacher bzw. in diesem Falle die Verursacherin. Alles andere haben - wie
Du schon richtig bemerktest - Psychologen zu entscheiden.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 01:23 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 21:41:54:

Hallo Jörg

Gut, Du magst es so wahrgenommen haben, daß er alle Frauen schlechtmachen
wollte aber bei genauem Hinsehen hätte Dir auffallen müssen, daß Joachims
Posting lediglich ein Erlebnisbericht war. Der Rest ist Interpretations-
sache.

*****Eben das stört mich, wenn alle Frauen und/oder Männer schlecht gemacht werden. Jeder von uns hat einen Erlebnissbericht und es bringt für niemanden, egal ob Männlich oder Weiblich etwas, wenn die Schuld von Einem zum Anderen geschoben wird.
Sinnvoller wäre es zu sehen wie Opfer geschütz werden können, ohne das mit diesem Schutz Unfug angestellt werden kann.
Aber ist es denn da nicht besser, das eine/r vorerst die Wohnung verlassen muss, statt hinterher, wenn eine/r mit gebrochenen Rippen oder ähnlichem im Krankenhaus liegt, zu sagen:
Ups, ich dachte er/sie dramatisiert die Sache.

*Sarkasmus aus*

****Das hast du ja sicher nur übersehen nicht wahr?

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 01:40 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 22:23:08:

Opferschutz ist okay, solange sichergestellt ist, daß ein Mißbrauch von
Schutzregelungen so weit wie möglich ausgeschlossen ist.

Letzteres ist der springende Punkt an der ganzen Sache.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 02:00 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 22:40:58:

Opferschutz ist okay, solange sichergestellt ist, daß ein Mißbrauch von
Schutzregelungen so weit wie möglich ausgeschlossen ist.
Letzteres ist der springende Punkt an der ganzen Sache.
Gruß, Jörg

****Und meiner Meinung nach ist der Opferschutz erst einmal wichtiger als alles andere!
Lieber hab ich einmal die Polizei zu viel am Hals, als das ich Gefahr laufe das sie gerade dann untätig ist, weil durch Gesetze gezwungen, wenn jemand Hilfe braucht.
Mein Ex-Mann saß Stundenlang in unserer Wohnung (2 Monate nach seinem Auszug). Zutritt hatte er sich gewaltsam beschafft und gegangen ist er erst, nachdem er mir die Nase gebrochen hat.
Hätte die Polizei und die Gerichte früher reagiert, hätte ich schon vorher eine einstweilige Verfügung erwirken können, gewalttätig ist er ja auch schon vorher gewesen.
Aber die Polizei konnte mir nicht Helfen, weil Familiäre Streitigkeiten- da mischen wir uns nicht ein( O-Ton Polizei Beamter)
Erst die Hilfe für "Ofper" und später dann die Überprüfung vom eventuellen Missbrauch der Schutzregelung.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 02:07 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:00:30:

Erst die Hilfe für "Ofper" und später dann die Überprüfung vom eventuellen Missbrauch der Schutzregelung.

Vor dem Hintergrund der von Dir gemachten Erfahrungen kann ich verstehen,
daß Du auf den Opferschutz eine größere Priorität setzen möchtest.

Aber leider sind ja nun mal nicht alle Fälle so eindeutig wie bei Dir.

Insofern finde ich schon, daß auch dafür gesorgt werden sollte, daß nicht
jemand völlig unberechtigt auf der Straße landet, nur weil seine Partnerin
ihn loswerden wollte.

Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, daß beides wichtig ist - der
Opferschutz und der Schutz vor dem Mißbrauch des Opferschutzes.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 03:23 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 23:07:32:

Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, daß beides wichtig ist - der
Opferschutz und der Schutz vor dem Mißbrauch des Opferschutzes.

****Mein Reden, oder?*****

Gruß, Jörg

Nacht
eineMama

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 02:41 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:00:30:

****Und meiner Meinung nach ist der Opferschutz erst einmal wichtiger als alles andere!
Lieber hab ich einmal die Polizei zu viel am Hals, als das ich Gefahr laufe das sie gerade dann untätig ist, weil durch Gesetze gezwungen, wenn jemand Hilfe braucht.
Mein Ex-Mann saß Stundenlang in unserer Wohnung (2 Monate nach seinem Auszug). Zutritt hatte er sich gewaltsam beschafft und gegangen ist er erst, nachdem er mir die Nase gebrochen hat.

Mir (uns) geht es ja nicht um den Schutz der tatsächlichen Gewalttäter (die schlagen und mißhandeln), sondern um unbescholtene Personen, die noch nie einer Fliege etwas zu Leide getan haben und nur Aufgrund einer bloßen und unbewiesenen Behauptung einer Gewaltandrohung aus der eigenen Wohung geschmissen werden. Diese Personen sollen noch nicht einmal die Möglichkeit einer sofortigen Rechtfertigung/Verteidigung erhalten.

Bsp: Wenn ein Nachbar behauptet, sein Nachbar hätte den Plan eine Bank zu überfallen oder jemanden zusammenzuschlagen. Wird er dann ohne jede Verteidigungsmöglichkeit "vorläufig" ins Gefängnis gesteckt?

Schaue dir doch einfach meine Verbesserungsvorschläge zum Gewaltschutzgesetz hier an. Dort wird sowohl dem Opferschutz stärker Rechnung getragen, als auch versucht den Mißbrauch möglichst klein zu halten. Opferschutz darf kein Freifahrtschein zu beliebigen Mißbrauch sein.

Hätte die Polizei und die Gerichte früher reagiert, hätte ich schon vorher eine einstweilige Verfügung erwirken können, gewalttätig ist er ja auch schon vorher gewesen.
Aber die Polizei konnte mir nicht Helfen, weil Familiäre Streitigkeiten- da mischen wir uns nicht ein( O-Ton Polizei Beamter)
Erst die Hilfe für "Ofper" und später dann die Überprüfung vom eventuellen Missbrauch der Schutzregelung.

Da er ja nicht mehr in der Wohnung gelebt hat und sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung beschafft hat, hätte dir hier auch kein Gewaltschutzgesetz mit einstweiliger Verfügung genutzt. M.E. war das gewaltsame Eindringen in die nun fremde Wohnung schon Hausfriedensbruch und die Polizei hätte auch nach heutigem Rechtsstand einschreiten müssen.

Sven

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 02:57 (vor 8323 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 30. Juli 2001 23:41:41:

Hallo Sven

Mir (uns) geht es ja nicht um den Schutz der tatsächlichen Gewalttäter (die schlagen und mißhandeln), sondern um unbescholtene Personen, die noch nie einer Fliege etwas zu Leide getan haben und nur Aufgrund einer bloßen und unbewiesenen Behauptung einer Gewaltandrohung aus der eigenen Wohung geschmissen werden. Diese Personen sollen noch nicht einmal die Möglichkeit einer sofortigen Rechtfertigung/Verteidigung erhalten.

Das seh ich ja auch ein, aber was ist wenn es nun einmal keine sichtbaren Verletzungen gibt? Wie wehre ich mich wenn jemand in meiner Wohnung ist der mir Gewalt androht WIE?

Bsp: Wenn ein Nachbar behauptet, sein Nachbar hätte den Plan eine Bank zu überfallen oder jemanden zusammenzuschlagen. Wird er dann ohne jede Verteidigungsmöglichkeit "vorläufig" ins Gefängnis gesteckt?

Zumindest wird dem Hinweiss nachgegangen und nicht einfach auf Seite geschoben, wie es bei Häuslicher Gewalt nun Mal üblich ist.

Schaue dir doch einfach meine Verbesserungsvorschläge zum Gewaltschutzgesetz hier an. Dort wird sowohl dem Opferschutz stärker Rechnung getragen, als auch versucht den Mißbrauch möglichst klein zu halten. Opferschutz darf kein Freifahrtschein zu beliebigen Mißbrauch sein.

Habe ich und finde sie auch OK so.

Da er ja nicht mehr in der Wohnung gelebt hat und sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung beschafft hat, hätte dir hier auch kein Gewaltschutzgesetz mit einstweiliger Verfügung genutzt. M.E. war das gewaltsame Eindringen in die nun fremde Wohnung schon Hausfriedensbruch und die Polizei hätte auch nach heutigem Rechtsstand einschreiten müssen.

Ich habe die Polizei angerufen, als er im Treppenhaus stand- da er sich noch ausser halb der Wohnung befand, war nix zu machen. Sie haben ihn gebeten zu gehen und er hat sich halt auf die Andere Straßenseite gestellt.
Glaubst du allen ernstes, ich hätte nachdem er die Wohnungstür eingetreten hat noch Zeit gehabt die Polizei anzurufen?
Aber darum geht es mir hier gar nicht, sondern darum das hier versucht wird die Schuld vom einen Geschlecht auf das Andere abzuwälzen und das ist Quatsch.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 03:43 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:57:09:

Aber darum geht es mir hier gar nicht, sondern darum das hier versucht wird die Schuld vom einen Geschlecht auf das Andere abzuwälzen und das ist Quatsch.

Das wäre tatsächlich Quatsch. Nein, es geht doch darum, daß der Gesell-
schaft mal langsam bewußt wird, daß AUCH Frauen zuschlagen. Bisher war
der schwarze Peter fast ausschließlich auf seiten der Männer und das ist
auch nicht okay so (insbesondere wenn einschlägige Maßnahmen und Planungen
zur häuslichen Gewalt de facto einzig und allein die Männergewalt
bekämpfen sollen). Nee, Gewalt bleibt Gewalt, egal von welchem Geschlecht
sie ausgeht. Leider ist das in der Gesellschaft (und auch der Politik)
wohl noch nicht so ganz angekommen.

Gruß, Jörg

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 12:50 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:57:09:

Mir (uns) geht es ja nicht um den Schutz der tatsächlichen Gewalttäter (die schlagen und mißhandeln), sondern um unbescholtene Personen, die noch nie einer Fliege etwas zu Leide getan haben und nur Aufgrund einer bloßen und unbewiesenen Behauptung einer Gewaltandrohung aus der eigenen Wohung geschmissen werden. Diese Personen sollen noch nicht einmal die Möglichkeit einer sofortigen Rechtfertigung/Verteidigung erhalten.

Das seh ich ja auch ein, aber was ist wenn es nun einmal keine sichtbaren Verletzungen gibt? Wie wehre ich mich wenn jemand in meiner Wohnung ist der mir Gewalt androht WIE?

<k>Das ist natürlich ein Problem. So wichtig ein wirkungsvoller Opferschutz auch ist, auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Selbst die schlimmsten Schwerverbrecher können sich gegen unbewiesene Beschuligungen leichter und sofort wehren, als ein Mann dem vorgeworfen wird, seiner Lebenspartnerin Gewalt angedroht zu haben. Würde man genauso harte Maßstäbe bei anderen Straftaten ansetzen, käme kein Verurteilter Straftäter je wieder aus dem Gefängnis heraus, da er ja eine potentielle Gefährdung der Gesellschaft darstellt. Wobei dies bei EINIGEN Tätern durchaus abgebracht wäre, dies ist aber ein anderes Thema.<k/i>

Bsp: Wenn ein Nachbar behauptet, sein Nachbar hätte den Plan eine Bank zu überfallen oder jemanden zusammenzuschlagen. Wird er dann ohne jede Verteidigungsmöglichkeit "vorläufig" ins Gefängnis gesteckt?

Zumindest wird dem Hinweiss nachgegangen und nicht einfach auf Seite geschoben, wie es bei Häuslicher Gewalt nun Mal üblich ist.

<k>Richtig! Dem Vorwurf wird nachgegangen und dies muss auch bei Vorwurf der häußlichen Gewalt passieren, hier gebe ich dir Recht. Nur es darf nicht zu einer quasi Verurteilung bei Behauptung ohne jeden Beweis, Indiz, Zeugen u.ä. kommen. Dies sieht aber gerade das Gewaltschutzgesetz vor. Leider bleibt ein Falschvorwurf i.d.R. ohne Konsequenzen und dies läd natürlich zum Mißbrauch bei bevorstehenden Trennungen geradezu ein. Je höher das Mißbrauchspotential destro größer können auch die Folgen für wirkliche Opfer sein, da sie durch den Mißbrauch anderer leicht unglaubwürdiger werden.<k/i>

Aber darum geht es mir hier gar nicht, sondern darum das hier versucht wird die Schuld vom einen Geschlecht auf das Andere abzuwälzen und das ist Quatsch.[/b]

<k>Nein! Es wird nur versucht, gleiches Recht für BEIDE Geschlechter durchzusetzen. Der Vorwurf: "Alle Männer sind vorsätzliche Vergewaltiger" ist nun einmal genauso unsinnig wie der Vorwurf: "Alle Mütter sind vorsätzliche Kindermörderinnen". Nur weil eine kleine Gruppe eines Geschlechtes gewisse Verbrechen begeht, darf man nicht das ganze Geschlecht ansich als potentielle Verbrecher hinstellen. Genau dies tut aber unsere Frauenministerin.<k/i>

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 19:45 (vor 8323 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 09:50:20:

Meiner Meinung nach, ist es in Hinsicht auf dieses Thema unerlässlich, das mit Opfern, gleich welches Geschlecht und ob sie nun geschlagen oder dessen fälschlicherweise beschuldigt wurden, zu diskutieren.
Nur so kann eine Lösung gefunden werden die beiden gerecht wird.
Es sollte aber doch wohl so sein, das in der Gesellschaft die vermeintlich Schwächeren beschützt werden.

Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.
Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.
Auch ein bis dato ruhiger Mensch, kann im Falle eines Streites dermassen ausflippen, das er doch zu schlägt, oder im Affekt noch schlimmeres.
Und keinem Opfer ist damit geholfen.
Nimm einfach folgende Situation als Beispiel:
Ein sich streitendes Paar heizt sich mit Worten immer weiter auf, bis einer die Geduld verliert und den anderen durch die Wohnung schubst, obwohl er/sie bis dato nie zur Gewalt (von der verbalen mal abgesehen) neigte.
Der Geschubste bekommt es mit der Angst zu tun und ruft die Polizei an,
nervlich am Ende, hysterisch, in Tränen aufgelösst, während der Andere ruhig ist (nach aussen hin versteht sich)
Die Polizei kommt als und hat zwei Menschen vor sich.
Eine/n der offensichtlich total mit den Nereven runter ist und eine/n der ruhig bleibt und bestätigt: Ja man habe sich gestritten, ja es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen aber man habe gemerkt das sei falsch nur der andere könne sich nicht mehr beruhigen und neige eh zur Hysterie.

Und dann?

Da wir ja hier auch ständig den Unterschied Mann-Frau beachten:
Ist die Frau die hysterische, wird die Polizei ihr im höchsten Falle raten, noch einmal anzurufen und ansonsten mit mehr oder minder netten Worten deutlich machen, sie solle sich nicht so aufregen, ihr Mann sei ja jetzt ganz ruhig.
Und wer bitte will mir jetzt weiss machen, die würden anders reagieren wenn die hysterische Person ein Mann ist?

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 21:02 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 16:45:25:

Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.

Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Daran glaube ich aber nicht. Selbst Mütter die bei einem Scheidungskrieg den Vater "vorsätzlich" zu Unrecht eines Kindesmißbrauchs beschuldigen, werden "reichhaltig belohnt". Selbst bei erwiesener Unschuld des Beschuldigten und ebenfalls erwiesener vorsätzlicher Falschbeschuldigung, hat die Frau kaum eine Strafe (allenfalls eine Geldstrafe) zu erwarten. Dafür wird sie aber mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt. Die folgen können für den zu Unrecht beschuldigten Vater aber folgende sein: mehrmonatige U-Haft inkl. Mißhandlung im Gefängnis (ist fast die Regel bei vermeintlichen Kinderschändern), Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Freundeskreises und des guten Rufs. Kurz gesagt, man kann mit so einer Falschbeschuldigung quasi das Leben eines Menschen vernichten, ohne selber ersthaft dafür bestraft zu werden.

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 22:34 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 18:02:10:

Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Ich lese keine Vorschläge deinerseits, wie dieser Opferschutz denn dann aussehen soll

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Daran glaube ich aber nicht. Selbst Mütter die bei einem Scheidungskrieg den Vater "vorsätzlich" zu Unrecht eines Kindesmißbrauchs beschuldigen, werden "reichhaltig belohnt". Selbst bei erwiesener Unschuld des Beschuldigten und ebenfalls erwiesener vorsätzlicher Falschbeschuldigung, hat die Frau kaum eine Strafe (allenfalls eine Geldstrafe) zu erwarten.

Liegt wohl mitunter daran, das die Kinder die ja meistens bei der Mutter leben, durch eine Freiheitsstrafe dieser noch mehr leiden würden.
Eine Strafe die auf Bewährung ausgesetzt wird, sollte hierbei wohl genügen, weil dabei Rücksicht auf die Kinder genommen wird.
Allerdings finde ich das das Umgangsrecht dann so gestaltet werden sollte, das dass Kind auch den Alltag beim anderen kennenlernt, sicher ist sicher.Soll heißen ,alle 2 Wochen ein WE reicht da nicht aus.

Dafür wird sie aber mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt.
Der Eu sollte bei solch einem Vergehen ersatzlos gestrichen werden und bei dann eventuell benötigter Sozialhilfe, dann prozentual Abzüge gemacht werden, bin ich ganz deiner Meinung. Das Sorgerecht sollten sowie so besser beide haben, aber in dem Fall wäre es sicher sinnvoll es an den fälschlich Beschuldigten zu geben- wenn das Gericht ihn für fähig hält nun nicht seinerseits damit Missbrauch zu betreiben.

Die folgen können für den zu Unrecht beschuldigten Vater aber folgende sein: mehrmonatige U-Haft inkl. Mißhandlung im Gefängnis (ist fast die Regel bei vermeintlichen Kinderschändern)
Ich bitte dich, dramatisierst du da nicht etwas? Ich hab hier zufällig grade ein Urteil in der Hand, der Täter der Misshandlung an meiner Tochter ausübte, ist zu 8 Monaten, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden verurteilt worden. In Untersuchungshaft war er nicht eine Minute!
Und auch hier vermisse ich deine Vorschläge, wie den ein Elternteil, das den Verdacht hat, das Missbrauch durch den anderen ausgeführt wird, das Kind schützen kann?

Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Freundeskreises und des guten Rufs. Kurz gesagt, man kann mit so einer Falschbeschuldigung quasi das Leben eines Menschen vernichten, ohne selber ersthaft dafür bestraft zu werden.
Kann man, ja. Man kann aber auch sein eigenes Leben verlieren, Krankenhausreif geschlagen werden oder gezwungen werden hilflos zuzusehen, wie das eigene Kind missbraucht wird-ohne das der/die Täter/in bestraft wird. Wenn er nur gewitzt genug ist

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 23:20 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 19:34:59:

Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Ich lese keine Vorschläge deinerseits, wie dieser Opferschutz denn dann aussehen soll

Einen 100% Opferschutz kann es nicht geben. Kein Mensch ist sicher vor Mord, Raub, Vergewaltigung u.ä. dies ist einfach nicht möglich.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Daran glaube ich aber nicht. Selbst Mütter die bei einem Scheidungskrieg den Vater "vorsätzlich" zu Unrecht eines Kindesmißbrauchs beschuldigen, werden "reichhaltig belohnt". Selbst bei erwiesener Unschuld des Beschuldigten und ebenfalls erwiesener vorsätzlicher Falschbeschuldigung, hat die Frau kaum eine Strafe (allenfalls eine Geldstrafe) zu erwarten.

Liegt wohl mitunter daran, das die Kinder die ja meistens bei der Mutter leben, durch eine Freiheitsstrafe dieser noch mehr leiden würden.
Eine Strafe die auf Bewährung ausgesetzt wird, sollte hierbei wohl genügen, weil dabei Rücksicht auf die Kinder genommen wird.
Allerdings finde ich das das Umgangsrecht dann so gestaltet werden sollte, das dass Kind auch den Alltag beim anderen kennenlernt, sicher ist sicher.Soll heißen ,alle 2 Wochen ein WE reicht da nicht aus.

Dies ist aber ein extrem gemeines Verbrechen. Jeder kleine Steuersünder wird härter bestraft.

Dafür wird sie aber mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt.
Der Eu sollte bei solch einem Vergehen ersatzlos gestrichen werden und bei dann eventuell benötigter Sozialhilfe, dann prozentual Abzüge gemacht werden, bin ich ganz deiner Meinung. Das Sorgerecht sollten sowie so besser beide haben, aber in dem Fall wäre es sicher sinnvoll es an den fälschlich Beschuldigten zu geben- wenn das Gericht ihn für fähig hält nun nicht seinerseits damit Missbrauch zu betreiben.

Grundsätzlich sollte der Frau (außer der fälligen Strafe wegen Vortäuschung einer Straftat, welches bis zu 3 Jahren Gefängnis einbringen kann) sowohl der Unterhalt gestrichen, als auch das Sorgerecht entzogen werden, da sie damit auch dem Kind aus niederen Beweggründen schweren Schaden zugefügt hat.

Die folgen können für den zu Unrecht beschuldigten Vater aber folgende sein: mehrmonatige U-Haft inkl. Mißhandlung im Gefängnis (ist fast die Regel bei vermeintlichen Kinderschändern)
Ich bitte dich, dramatisierst du da nicht etwas? Ich hab hier zufällig grade ein Urteil in der Hand, der Täter der Misshandlung an meiner Tochter ausübte, ist zu 8 Monaten, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden verurteilt worden. In Untersuchungshaft war er nicht eine Minute!

Dies ist in der Tat eingenartig. Merkwürdigerweise werden in solchen Fällen gerade Unschuldige besonders hart bestraft, während die wirklichen Täter sehr glimpflich davonkommen. Dieses Phänomen kann ich mir auch nicht erklären.

Und auch hier vermisse ich deine Vorschläge, wie den ein Elternteil, das den Verdacht hat, das Missbrauch durch den anderen ausgeführt wird, das Kind schützen kann?[/b]

Bei einen wirklich begründeten Verdacht sind natürlich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier geht es aber eben nicht um die berechtigten Verdachtsfälle, sondern um die Mißbrauchsfälle, die komischerweise gerade in Scheidungsprozessen gehäuft vorkommen, wenn die Mutter schlechte Karten hat. Ist dann wohl kaum ein Zufall, oder?

Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Freundeskreises und des guten Rufs. Kurz gesagt, man kann mit so einer Falschbeschuldigung quasi das Leben eines Menschen vernichten, ohne selber ersthaft dafür bestraft zu werden.
Kann man, ja. Man kann aber auch sein eigenes Leben verlieren, Krankenhausreif geschlagen werden oder gezwungen werden hilflos zuzusehen, wie das eigene Kind missbraucht wird-ohne das der/die Täter/in bestraft wird. Wenn er nur gewitzt genug ist

Das ist unsachlich. Hier geht es um vorsätzliche Straftaten.

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 00:00 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 20:20:47:

Einen 100% Opferschutz kann es nicht geben. Kein Mensch ist sicher vor Mord, Raub, Vergewaltigung u.ä. dies ist einfach nicht möglich.

ebensowenig vor falschen Beschuldigungen

Dies ist aber ein extrem gemeines Verbrechen. Jeder kleine Steuersünder wird härter bestraft.

Dazu sag ich mal nichts, ich hab keine Ahnung wie hart Steuersünder bestraft werden.

Grundsätzlich sollte der Frau (außer der fälligen Strafe wegen Vortäuschung einer Straftat, welches bis zu 3 Jahren Gefängnis einbringen kann) sowohl der Unterhalt gestrichen, als auch das Sorgerecht entzogen werden, da sie damit auch dem Kind aus niederen Beweggründen schweren Schaden zugefügt hat.

Harte Strafe ja, aber nicht auf dem Rücken des Kindes!
Warum sollte der Mann/die Frau (und nicht nur der Frau da leg ich Wert drauf )härter bestraft werden, als der Sexualmissbrauchstäter in meinem Fall?

Und auch hier vermisse ich deine Vorschläge, wie den ein Elternteil, das den Verdacht hat, das Missbrauch durch den anderen ausgeführt wird, das Kind schützen kann?[/b]

Bei einen wirklich begründeten Verdacht sind natürlich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier geht es aber eben nicht um die berechtigten Verdachtsfälle, sondern um die Mißbrauchsfälle, die komischerweise gerade in Scheidungsprozessen gehäuft vorkommen, wenn die Mutter schlechte Karten hat. Ist dann wohl kaum ein Zufall, oder?

War nicht gut ausgedrückt von mir, seh ich ein. Ich meine natürlich wie willst du unterscheiden, ob nun missbräuchlich eine Beschuldigung erhoben wurde oder nicht?

Das ist unsachlich. Hier geht es um vorsätzliche Straftaten.

Das ist keineswegs unsachlich, sondern der versuch dir zu zeigen, das ich so oder so, als Täter mit echter Gewaltausübung, als auch als Täter der falsche Beschuldigungen abgibt, einfach nur ein ziemlich helles Köpfchen sein muss um damit durch zu kommen.
So wie es Frauen/Männer gibt die angeben es habe Kindesmissbrauch oder Gewalt stattgefunden und das frei aus der Luft gegriffen, so gibt es auch genauso bei den wirklichen Tätern genügend dreiste Lügner/innen.

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 00:54 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 21:00:44:

Harte Strafe ja, aber nicht auf dem Rücken des Kindes!

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.

Warum sollte der Mann/die Frau (und nicht nur der Frau da leg ich Wert drauf )härter bestraft werden, als der Sexualmissbrauchstäter in meinem Fall?[/b]

Dein Fall scheint wirklich ein Fehlurteil zu sein. So eine milde Strafe ist (hoffe ich mal) nicht die Regel, sondern eine traurige Ausnahme.

War nicht gut ausgedrückt von mir, seh ich ein. Ich meine natürlich wie willst du unterscheiden, ob nun missbräuchlich eine Beschuldigung erhoben wurde oder nicht?

Dies ist leider in vielen Fällen nicht möglich. Es gibt aber eben Fälle, die mehr als offensichtlich sind. Bsp.: Es gab z.B. einen Fall, in dem der Vater das gemeinsame Sorgerecht wollte und die Mutter dies ablehnte. Der Richter hielt den Mann für besser geeignet (und dies will in Deutschland schon viel heißen) und war bereits bei der Urteilsverkündung, in dem der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten sollte, als die Frau die "Notbremse" zog und Kindesmißbrauch schrie. Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert und der Frau konnte die Falschbeschuldigung nachgewiesen werden. Trotzdem erhielt sie als "Belohnung das alleinige Sorgerecht, da das Kind ja mittlerweile vom Vater entwöhnt wahr. Noch Fragen?

Das ist unsachlich. Hier geht es um vorsätzliche Straftaten.

Das ist keineswegs unsachlich, sondern der versuch dir zu zeigen, das ich so oder so, als Täter mit echter Gewaltausübung, als auch als Täter der falsche Beschuldigungen abgibt, einfach nur ein ziemlich helles Köpfchen sein muss um damit durch zu kommen.
So wie es Frauen/Männer gibt die angeben es habe Kindesmissbrauch oder Gewalt stattgefunden und das frei aus der Luft gegriffen, so gibt es auch genauso bei den wirklichen Tätern genügend dreiste Lügner/innen.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 01:15 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 21:54:33:

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.
Aber genau darum geht es doch, du kannst dich nicht hinstellen und wieder zu Lasten des Kindeswohl ein Urteil fällen, und dann sagen du wärest besser, oder vernünftiger.

Dein Fall scheint wirklich ein Fehlurteil zu sein. So eine milde Strafe ist (hoffe ich mal) nicht die Regel, sondern eine traurige Ausnahme.
Laut unserem Rechtsanwalt war das die schärfste Strafe die der Richter hätte vergeben können, weil der Typ nicht vorbestraft war.Ich kann dir das Urteil gerne schicken, Mail-addy?

Dies ist leider in vielen Fällen nicht möglich. Es gibt aber eben Fälle, die mehr als offensichtlich sind. Bsp.: Es gab z.B. einen Fall, in dem der Vater das gemeinsame Sorgerecht wollte und die Mutter dies ablehnte. Der Richter hielt den Mann für besser geeignet (und dies will in Deutschland schon viel heißen) und war bereits bei der Urteilsverkündung, in dem der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten sollte, als die Frau die "Notbremse" zog und Kindesmißbrauch schrie. Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert und der Frau konnte die Falschbeschuldigung nachgewiesen werden. Trotzdem erhielt sie als "Belohnung das alleinige Sorgerecht, da das Kind ja mittlerweile vom Vater entwöhnt wahr. Noch Fragen?
Das darf nicht sein sowas, da stimme ich dir ja zu.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.
Das ist aber deine Sicht der Dinge und ich stehe nun einmal auf der Anderen und weiß das es für mich genauso problematisch war.
Und hier wird sich geweigert diese Seite mit einzubeziehen und das stört mich gewaltig.

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 01:52 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 22:15:33:

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.
Aber genau darum geht es doch, du kannst dich nicht hinstellen und wieder zu Lasten des Kindeswohl ein Urteil fällen, und dann sagen du wärest besser, oder vernünftiger.

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht). Da sie nicht geeignet ist das Kind zu erziehen hat sie ja gerade durch diesen Mißbrauch, der auch dem Kind sehr schadet bewiesen. Dies aber zum Wohle des Kindes und nicht der Mutter (die hat es in diesem Fall eigentlich nicht verdient). Desweiteren sollte, wenn sie schon eine Bewährungsstrafe erhällt, diese so hoch sein, dass sie als vorbestraft gibt, sonst ist es M.E. auch keine wirkliche Strafe. Der Mann wäre ja auch bei einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung vorbestraft.

Laut unserem Rechtsanwalt war das die schärfste Strafe die der Richter hätte vergeben können, weil der Typ nicht vorbestraft war.Ich kann dir das Urteil gerne schicken, Mail-addy?

Glaube es dir auch so. Ich habe im Internet so viele "Skandalurteile" gelesen, dass ich wirklich nicht noch mehr braucheWobei ich so ein Urteil nicht verstehen kann. Der Kerl wird dadurch nicht abgescheckt und wird es daher (Triebtäter) wohl bald wieder tun. Hätte der Täter ein paar 100 TDM am Fiskus vorbeigeschmuggelt, wäre er härter bestraft worden. Soviel zu unserem Rechtsystem, in dem Kapitaldelikte wesentlich härter bestraft werden als Delikte an Menschen.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.
Das ist aber deine Sicht der Dinge und ich stehe nun einmal auf der Anderen und weiß das es für mich genauso problematisch war.
Und hier wird sich geweigert diese Seite mit einzubeziehen und das stört mich gewaltig.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen. Dies soll jetzt keinesfalls ein Vorwurf sein, sondern nur eine Erklärung.

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 02:38 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 22:52:01:

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht).

Ist aber auch wichtig abzusichern, zum Wohle des Kindes, ob der andere Elternteil da nicht genauso zurückhauen würde!

Da sie nicht geeignet ist das Kind zu erziehen hat sie ja gerade durch diesen Mißbrauch, der auch dem Kind sehr schadet bewiesen. Dies aber zum Wohle des Kindes und nicht der Mutter (die hat es in diesem Fall eigentlich nicht verdient). Desweiteren sollte, wenn sie schon eine Bewährungsstrafe erhällt, diese so hoch sein, dass sie als vorbestraft gibt, sonst ist es M.E. auch keine wirkliche Strafe. Der Mann wäre ja auch
bei einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung vorbestraft.
Stimme ich dir zu. Vorbestrafung sollte sein. Und es sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden ,das Kind zu dem anderen Elternteil zu geben, aber halt mit einer Eingewöhnungszeit für das Kind.
Es wäre viel zu hart ein Kind, das von einem Eltern aufgehetzt wurde von heute auf morgen zum anderen zu geben, vor allem wenn das Besuchsrecht vorher ausgesetzt, oder nur alle 2 Wochen bestand.
Vielleicht wäre der Gedanke das Kind an den anderen Elternteil zu "verlieren" auch Hemmschwelle genug um sich Falschanschuldigungen vorher genaustens zu überlegen.
Ausserdem sollte von einer fachlichen Stelle im Auge behalten werden, ob das Kind mit negativen Aüsserungen über den anderen Elternteil in Ruhe gelassen wird, falls nicht droht dann eben Gefängniss, schließlich ist der/diejenige ja auf Bewährung.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen.

Aber nur mit Hilfe direkt betroffener Personen beider Seiten, kann etwas sinnvolles dabei entstehen und nur wenn auch beide bereit sind die Ängste und Befürchtungen des anderen zu akzeptieren und in Erwägung zu ziehen

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 12:45 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 23:38:30:

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht).

Ist aber auch wichtig abzusichern, zum Wohle des Kindes, ob der andere Elternteil da nicht genauso zurückhauen würde!

Richtig. Sinvoll wäre z.B. ein Beratungsgespräch, in dem der jetzige Machtinhaber (Sorgerecht) darüber aufgeklärt wird, dass die beste Möglichkeit seine Eigung zu zeigen und damit auch das Sorgerecht zu behalten darin besteht, nicht aus Rache mit gleicher Münze heimzuzahlen und zum Wohle des Kinders (nicht der Mutter) einen vernünftigen Umgang ermöglicht und es auch unterläßt das Kind gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen. Kurzgesagt, ihm muss klar gemacht werden, das er das Kind ebenfalls nicht als Waffe mißbrauchen darf.

Es wäre viel zu hart ein Kind, das von einem Eltern aufgehetzt wurde von heute auf morgen zum anderen zu geben, vor allem wenn das Besuchsrecht vorher ausgesetzt, oder nur alle 2 Wochen bestand.

Schon richtig. Leider wird aber sehr häufig auch bei "normalen" Trennungen so verfahren und dies kann ja wohl auch nicht dem Kinderwohl dienen (hiermit meine ich das "großzügige" Besuchsrecht alle 2 Wochen).

Vielleicht wäre der Gedanke das Kind an den anderen Elternteil zu "verlieren" auch Hemmschwelle genug um sich Falschanschuldigungen vorher genaustens zu überlegen.

Richtig! Dies wirkt allemal abschreckender als eine mögliche Geldstafe, die dann quasi mit dem Erhalt des Sorgerechtes mehr als ausgeglichen wird.

Ausserdem sollte von einer fachlichen Stelle im Auge behalten werden, ob das Kind mit negativen Aüsserungen über den anderen Elternteil in Ruhe gelassen wird, falls nicht droht dann eben Gefängniss, schließlich ist der/diejenige ja auf Bewährung.[/b]

Leider ist dies nur schwer nachprüfbar. Leider passiert dies ja auch schon häufig bei normalen Trennungen und es wird entweder nicht überprüft/festgestellt oder es wird trotzdem nichts dagegen getan. Untätigkeit ist dann aber m.E. eine Unterlassung des Jugendamtes, da damit dem Kind bewußt Schaden (psychische Probleme) zugefügt wird.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen.

Aber nur mit Hilfe direkt betroffener Personen beider Seiten, kann etwas sinnvolles dabei entstehen und nur wenn auch beide bereit sind die Ängste und Befürchtungen des anderen zu akzeptieren und in Erwägung zu ziehen

Ebenfalls richtig. Nur ist es halt schwierig und erfordert eben viel gegenseitigens Entgegenkommen.

Sven

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 17:43 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 01. August 2001 09:45:42:

Richtig. Sinvoll wäre z.B. ein Beratungsgespräch, in dem der jetzige Machtinhaber (Sorgerecht) darüber aufgeklärt wird, dass die beste Möglichkeit seine Eigung zu zeigen und damit auch das Sorgerecht zu behalten darin besteht, nicht aus Rache mit gleicher Münze heimzuzahlen und zum Wohle des Kinders (nicht der Mutter) einen vernünftigen Umgang ermöglicht und es auch unterläßt das Kind gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen. Kurzgesagt, ihm muss klar gemacht werden, das er das Kind ebenfalls nicht als Waffe mißbrauchen darf.

Ich finde solche Beratungsgespräche sollten sowieso Standart nach einer Trennung/Scheidung sein. Wenn bedacht wird, wie viel Geld durch sinnlose Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Umganges verschwendet wird, könnte man das Geld genauso dafür nutzen beide Eltern nach einer Trennung zu beraten und vor allem zu solch einer Beratung verpflichten.

Schon richtig. Leider wird aber sehr häufig auch bei "normalen" Trennungen so verfahren und dies kann ja wohl auch nicht dem Kinderwohl dienen (hiermit meine ich das "großzügige" Besuchsrecht alle 2 Wochen).

Dieses Besuchsrecht ist auch viel zu wenig, da hst du vollkommen Recht. Aber da es nun einmal leider so ist, denke ich das an dieser Stelle vor allem der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen muss.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn das Besuchsrecht so ausgedehnt würde, das die Kinder beide Elternteile so oft wie möglich sehen, da muss noch viel passieren in der Richtung und das sowohl bei Eltern die nur alle 2 Wochen zulassen, als auch bei den Eltern die sich nicht mal alle 2 Wochen Zeit für ihre Kinder nehmen.

Leider ist dies nur schwer nachprüfbar. Leider passiert dies ja auch schon häufig bei normalen Trennungen und es wird entweder nicht überprüft/festgestellt oder es wird trotzdem nichts dagegen getan. Untätigkeit ist dann aber m.E. eine Unterlassung des Jugendamtes, da damit dem Kind bewußt Schaden (psychische Probleme) zugefügt wird.

Vom JA halte ich sowieso nicht besonders viel. Ich habe schon öfter in anderen Foren auf die Diakonie hingewiesen, bei denen hatte ich immer den Eindruck, das wirklich auf das Kindeswohl geachtet wird.
Die waren auch durchaus in der Lage mir mal aufzuzeigen, wie es in den Kindern aussieht, wenn ich es aus Wut nicht sehen konnte.
Ansonsten denke ich , wenn schon Steuergelder ausgegeben werden, dann wäre es wohl hier sinnvoll. Es sollte in regelmässigen Abständen ein Gespräch eines Jugendbeamten (oder ähnlichem) stattfinden, ab besten im Wechsel mit der Mutter und dem Vater wobei das Kind natürlich anwesend sein sollte.
Wäre eine Beratung beider Eltern nach der Trennung Pflicht und nicht nur um zu sehen ob der Umgang nun aussergerichtlich geregelt werden kann, oder nicht, dann würde es zu solchen Falschanschuldigungen sicherlich weniger kommen.

Ebenfalls richtig. Nur ist es halt schwierig und erfordert eben viel gegenseitigens Entgegenkommen.

Nun wenn wir beide in der Lage sind festzustellen, das es bei der "anderen Seite" nicht nur negative Punkte gibt, sondern auch Dinge die einfach berücksichtigt werden müssen, warum dann nicht auch bei anderen?

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Wednesday, 01.08.2001, 00:22 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 19:34:59:

>Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Ich lese keine Vorschläge deinerseits, wie dieser Opferschutz denn dann aussehen soll[/i]

Warum nicht?

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Joachim, Tuesday, 31.07.2001, 21:39 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 16:45:25:

Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.
Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Und genau hier muss ein Eid oder Schwur abgelegt werden der mit bis zu 15 Jahren HAFT geahndet werden muss und deshalb muss alles vor Gericht auch wegen Verleumdung! Es darf sich hier kein Privileg lohnen um ungestraft davon zukommen!

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 22:26 (vor 8322 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 31. Juli 2001 18:39:36:

>Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Und genau hier muss ein Eid oder Schwur abgelegt werden der mit bis zu 15 Jahren HAFT geahndet werden muss und deshalb muss alles vor Gericht auch wegen Verleumdung! Es darf sich hier kein Privileg lohnen um ungestraft davon zukommen![/i]

Na ja, 15 Jahre sind vielleicht ein bißchen arg viel, ansonsten stimme ich
Dir jedoch zu.

Gruß, Jörg

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 22:38 (vor 8322 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 31. Juli 2001 18:39:36:

Und genau hier muss ein Eid oder Schwur abgelegt werden der mit bis zu 15 Jahren HAFT geahndet werden muss und deshalb muss alles vor Gericht auch wegen Verleumdung! Es darf sich hier kein Privileg lohnen um ungestraft davon zukommen!

Mit den 15 Jahren bestrafst du aber die Kinder die eventuell da sind, auch mit nicht wahr?
Aber macht dir ja nüx gell....

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Joachim, Wednesday, 01.08.2001, 00:05 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 19:38:07:

Und genau hier muss ein Eid oder Schwur abgelegt werden der mit bis zu 15 Jahren HAFT geahndet werden muss und deshalb muss alles vor Gericht auch wegen Verleumdung! Es darf sich hier kein Privileg lohnen um ungestraft davon zukommen!

Mit den 15 Jahren bestrafst du aber die Kinder die eventuell da sind, auch mit nicht wahr?
Aber macht dir ja nüx gell....

Aha, willst dich also hinter Kinder verstecken? Wieviele Väter werden bestraft, denen von der Mutter dem Kind vorgelogen wird dein Vater wollte dich niemals sehen, Sie aber alles durch Jugendamt und Justiz verhindert hat und Er um das Sorge.- und Umgangsrecht gekämpft und Er alles vor Gericht verloren hat? Ich glaube man muss sich GEDANKEN über eheamlige Kinder machen, damit diese nicht als Erwachsene zu Rächer werden!

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 00:15 (vor 8322 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 31. Juli 2001 21:05:33:

Aha, willst dich also hinter Kinder verstecken?

Mach mich nicht persönlich an ja? Immer schön sachlich bleiben.Dann diskutiere ich vielleicht auch mit dir.

Wieviele Väter werden bestraft, denen von der Mutter dem Kind vorgelogen wird dein Vater wollte dich niemals sehen, Sie aber alles durch Jugendamt und Justiz verhindert hat und Er um das Sorge.- und Umgangsrecht gekämpft und Er alles vor Gericht verloren hat? Ich glaube man muss sich GEDANKEN über eheamlige Kinder machen, damit diese nicht als Erwachsene zu Rächer werden!

Re:an joachim

einaussenstehender, Wednesday, 01.08.2001, 00:27 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 21:15:45:

joachim, ich hab noch nicht viel von deiner meinung mit bekommen, doch jenes, welches ich gelesen habe erschüttert mich... ich finde du bist doch mal absolut nicht in der position um zu behaupten, dass männer, oder bessr gesagt väter viel zu oft vor gericht "abgzockt" werden, weil das ist, ich will nicht sagen eine lüge, aber immerhin maslos übertrieben! vielleicht bist du ja doch in der position, wei du es am eigenen leibe erfahren hast, wie es ist, wenn eine frau einfach gewitzter ist, oder sich einen besseren anwalt leisten kann als du, dann tust du mi leid, weil du entweder nicht die intelligenz besitzt umsolch einen streit schon im vorfeld zu klären, wozu es sicherlich gelegenheiten gab, wenn du mal genau darüber nachdenkst, oder aber ein versager im beruflichen sine (was ja nicht die schlimmste alternativ wäre, zu dem hier aufgeführten).... wenn du dies aber nicht am eigenen libe, geldbeutel, der eigenen seele gespürt hast, frag ich mich, warum du dir einbildest hier für den minimalen männer anteil einzutreten, der nun mal den kürzeren gezogen hat?

Re:an joachim

einaussenstehender, Wednesday, 01.08.2001, 00:33 (vor 8322 Tagen) @ einaussenstehender

Als Antwort auf: Re:an joachim von einaussenstehender am 31. Juli 2001 21:27:19:

mein agent berichtete mir gerade, dass einige ausführungen in meinem vorrausgegangenen berchtnicht ganz den tatsachen entsprechen, däafür entschuldige ich mich...

Re:an joachim

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 00:36 (vor 8322 Tagen) @ einaussenstehender

Als Antwort auf: Re:an joachim von einaussenstehender am 31. Juli 2001 21:27:19:

joachim, ich hab noch nicht viel von deiner meinung mit bekommen, doch jenes, welches ich gelesen habe erschüttert mich... ich finde du bist doch mal absolut nicht in der position um zu behaupten, dass männer, oder bessr gesagt väter viel zu oft vor gericht "abgzockt" werden, weil das ist, ich will nicht sagen eine lüge, aber immerhin maslos übertrieben! vielleicht bist du ja doch in der position, wei du es am eigenen leibe erfahren hast, wie es ist, wenn eine frau einfach gewitzter ist, oder sich einen besseren anwalt leisten kann als du, dann tust du mi leid, weil du entweder nicht die intelligenz besitzt umsolch einen streit schon im vorfeld zu klären, wozu es sicherlich gelegenheiten gab, wenn du mal genau darüber nachdenkst, oder aber ein versager im beruflichen sine (was ja nicht die schlimmste alternativ wäre, zu dem hier aufgeführten).... wenn du dies aber nicht am eigenen libe, geldbeutel, der eigenen seele gespürt hast, frag ich mich, warum du dir einbildest hier für den minimalen männer anteil einzutreten, der nun mal den kürzeren gezogen hat?

Erkundige dich dann mal bei diversen Anwälten, wer gerne einen Mann bei einem Scheidungsprozess inkl. Sorgerecht vertreten möchte. Die wirklich guten Anwälte winken ab, da sie sich bei der zu erwartenden Niederlage ihren guten Prozessrekord versauen würden. Dann frage mal wieviele Männer und wieviele Frauen ein Scheidungsanwalt mit einer guten Erfolgsquote vertreten hat. Ein Mann bei einem Scheidungs- und Sorgerechtsprozess hat natürlich die gleichen guten Chancen, wie ein Schwarzer in den amerikanischen Südstaaten, der einen Weißen ermordert haben soll.

Sven

Re:an joachim

Jörg, Wednesday, 01.08.2001, 00:51 (vor 8322 Tagen) @ einaussenstehender

Als Antwort auf: Re:an joachim von einaussenstehender am 31. Juli 2001 21:27:19:

Immer wieder gern zitiert: ;-)

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, wider-
fahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes
Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang
mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu
haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch
Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die
Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß
und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit
haben."

Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10. Mai 1997 auf
dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468,
1997

Re:an joachim

elwu, Thursday, 02.08.2001, 01:36 (vor 8321 Tagen) @ einaussenstehender

Als Antwort auf: Re:an joachim von einaussenstehender am 31. Juli 2001 21:27:19:

dass männer, oder bessr gesagt väter viel zu oft vor gericht "abgzockt" werden, weil das ist, ich will nicht sagen eine lüge, aber immerhin maslos übertrieben!

Nein. Das ist die Realität in diesem unserem Lande. Ein Ausnahme sind solche wie ich leider nicht, sondern die Regel.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Ferdi, Tuesday, 31.07.2001, 14:05 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:57:09:

Hallo guten Morgen

Das seh ich ja auch ein, aber was ist wenn es nun einmal keine sichtbaren Verletzungen gibt? Wie wehre ich mich wenn jemand in meiner Wohnung ist der mir Gewalt androht WIE?

Wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt, dann ist auch keine Gewalt angewendet worden. Solange nur gedroht wird, ist auch noch keine strafbare Handlung vorgenommen worden. Drohgebärden sind wir alle mal ausgesetzt, auch wir Männer. Das ist leider allgemeines Lebensrisiko. Es gibt da - wie in anderen Lebensbereichen auch - keine Vollkasko-Rundumversicherung gegen. Was kann ich denn machen, wenn mir z. B. ein Skinhead gegenüber steht, der eine drohende Haltung einnimmt, sonst aber nichts macht? Wenn ich die Polizei rufe, dann sagen die "Warum sollen wir ihn festnehmen, wenn er Ihnen nichts getan hat?" Drohgebärden kann man nur mit selbstbewusstem, standfestem Auftreten beikommen. Wenn man Angst hat, dann merken das die Drohenden, sie spüren die Schwäche und greifen dann möglicherweise an. Ich bin durch selbstsicheres, selbstbewusstes Auftreten aus bedrohlichen Situationen immer rausgekommen, weil die Gegner die Bereitschaft zum Widerstand und zur Abwehr deutlich gespürt haben. Das hat sie bisher immer zum Rückzug veranlasst.

Frauen kann ich nur raten, sich die bekannten einschlägigen Abwehrmittel zuzulegen. Bei der Polizei kann man sich beraten lassen, wie man sich als Frau effektiv zur Wehr setzen kann. Das Vorhandensein und die Einsatzbereitschaft dieser Abwehrmittel kann einer Frau das notwendige selbstsichere Gefühl geben, das einen potentiellen Angreifer dann doch zurückschrecken lässt.

Ich finde es aber bedauerlich, dass man in ursprünglich auf Liebe basierenden Beziehungen heutzutage solche Überlegungen anstellen muss. Woran das liegt, vermag ich auch nicht zu sagen. Vielleicht ist es die allgemeine Verrohung der Menschen durch die Dauerberieselung mit Privatfernsehen primitivster Art? Ich weiss es wirklich nicht...! Ich glaube, in den Seelen der Menschen ist etwas verschüttet worden, das früher viel mehr zum Tragen kam: Liebe! Vielleicht kann man das ja wieder ausgraben. Aber bestimmt nicht mit einem Erpressungs-Förderungsgesetz.

Gruss,
Ferdi

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 23:36 (vor 8322 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 31. Juli 2001 11:05:41:

Hallo
Wir reden doch hier von häuslicher Gewalt und wenn ich von meinem Mann (oder halt meiner Frau) schon vorher des öfteren geschlagen wurde, dann stellt Bedrohung sehr wohl Gewalt dar.
Und einem Mann (einer Frau) der/die bekannterweise zuschlägt keine Angst zu zeigen?
Das mach mir mal vor.

[...]
Drohgebärden kann man nur mit selbstbewusstem, standfestem Auftreten beikommen. Wenn man Angst hat, dann merken das die Drohenden, sie spüren die Schwäche und greifen dann möglicherweise an. Ich bin durch selbstsicheres, selbstbewusstes Auftreten aus bedrohlichen Situationen immer rausgekommen, weil die Gegner die Bereitschaft zum Widerstand und zur Abwehr deutlich gespürt haben. Das hat sie bisher immer zum Rückzug veranlasst.
Tja, mich hat mein selbstbewusstes, standfestes Auftreten beim ersten Mal ein Feilchen gekostet, danach hatte ich vorerst die Schnautze voll.

Frauen kann ich nur raten, sich die bekannten einschlägigen Abwehrmittel zuzulegen. Bei der Polizei kann man sich beraten lassen, wie man sich als Frau effektiv zur Wehr setzen kann. Das Vorhandensein und die Einsatzbereitschaft dieser Abwehrmittel kann einer Frau das notwendige selbstsichere Gefühl geben, das einen potentiellen Angreifer dann doch zurückschrecken lässt.

Das gilt aber auch nicht so sehr in den eigenen vier Wänden, meinst du nicht auch?

Ich finde es aber bedauerlich, dass man in ursprünglich auf Liebe basierenden Beziehungen heutzutage solche Überlegungen anstellen muss. Woran das liegt, vermag ich auch nicht zu sagen. Vielleicht ist es die allgemeine Verrohung der Menschen durch die Dauerberieselung mit Privatfernsehen primitivster Art? Ich weiss es wirklich nicht...! Ich glaube, in den Seelen der Menschen ist etwas verschüttet worden, das früher viel mehr zum Tragen kam: Liebe! Vielleicht kann man das ja wieder ausgraben. Aber bestimmt nicht mit einem Erpressungs-Förderungsgesetz.

Menschen die in Trennung leben, sind selten so emotionslos, als das sie persönliche Entäuschungen, oder Rachegelüsste abschalten können.
Wäre dem so, bräuchte das Thema kaum diskutiert zu werden.
Aber selbst hier beim Diskutieren wird doch deutlich, wie oft und wie schnell das ganze in ein Kindisches Hin und Her nach dem Motto :Ja aber der/die hat doch zuerst und ich wollte ja nur... abdriftet

gewalt

Freeman, Tuesday, 31.07.2001, 03:04 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:00:30:

Mein Ex-Mann saß Stundenlang in unserer Wohnung (2 Monate nach seinem Auszug). Zutritt hatte er sich gewaltsam beschafft und gegangen ist er erst, nachdem er mir die Nase gebrochen hat.
Hätte die Polizei und die Gerichte früher reagiert, hätte ich schon vorher eine einstweilige Verfügung erwirken können, gewalttätig ist er ja auch schon vorher gewesen.
Aber die Polizei konnte mir nicht Helfen, weil Familiäre Streitigkeiten- da mischen wir uns nicht ein( O-Ton Polizei Beamter)
Erst die Hilfe für "Ofper" und später dann die Überprüfung vom eventuellen Missbrauch der Schutzregelung.

---------------------------------------------------------------------------

Meine Meinzung zu diesem Thread :

wenn ich mir besonders die letzten postings so anschaue so kann man
erkennen, dass hier jemand bedingt durch schlechte erfahrungen und
gewalttätigkeiten
versucht hat seine gedanken zu diesem thema zu vermitteln.

es ist vermutlich etwas anderes wenn eine frau so etwas erlebt ; das war
wahrscheinlich auch der grund warum sie unter dem nick ...eine mama...
geschrieben hat

--------es sind die gedanken einer frau mit einem kind----------------

sollten wir auch akzeptieren, was jörg ja schon getan hat !

Freeman

P.S.

was aber nicht heissen soll, dass der opferschutz komplett unseren
rechtsstaatlichen prinzipien geopfert werden soll

Re: gewalt

eineMama, Tuesday, 31.07.2001, 03:21 (vor 8323 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: gewalt von Freeman am 31. Juli 2001 00:04:22:

Hallo Freeman

Zum einen schreibe ich grundsätzlich unter diesem Nick, zum anderen sind das die Gedanken einer Frau mit 3 Kindern.
Und um dieses Thema für alle zu einem befriedigendem Ende zu führen, sind wohl auch die Sichtweisen beider Seiten nötig, nicht wahr?
Es geht auch nicht darum das eine Frau das erlebt hat, könnte genauso gut ein Mann an meiner Stelle schreiben, warum sollte das etwas anderes sein?
In der Tat ist Jörg (gemessen an deiner ersten Antwort auf mich) anscheinend in der Lage beides zuzulassen, schneid dir mal ne Scheibe ab.

---------------------------------------------------------------------------
Meine Meinzung zu diesem Thread :
wenn ich mir besonders die letzten postings so anschaue so kann man
erkennen, dass hier jemand bedingt durch schlechte erfahrungen und
gewalttätigkeiten
versucht hat seine gedanken zu diesem thema zu vermitteln.
es ist vermutlich etwas anderes wenn eine frau so etwas erlebt ; das war
wahrscheinlich auch der grund warum sie unter dem nick ...eine mama...
geschrieben hat
--------es sind die gedanken einer frau mit einem kind----------------
sollten wir auch akzeptieren, was jörg ja schon getan hat !
Freeman
P.S.
was aber nicht heissen soll, dass der opferschutz komplett unseren
rechtsstaatlichen prinzipien geopfert werden soll

Re: gewalt

Freeman, Tuesday, 31.07.2001, 10:59 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: gewalt von eineMama am 31. Juli 2001 00:21:55:

Hallo Freeman
Zum einen schreibe ich grundsätzlich unter diesem Nick, zum anderen sind das die Gedanken einer Frau mit 3 Kindern.

das unter diesem nick schreibst brauchst du nicht zu rechtfertigern da
es dein gutes recht ist.

Und um dieses Thema für alle zu einem befriedigendem Ende zu führen, sind wohl auch die Sichtweisen beider Seiten nötig, nicht wahr?

sehr schön, dass du die sache so siehst. dies war ja auch meiner
meinung nach der springende punkt, da sich gerade hier ja wieder
eine einseitigkeit abzeichnete!

Es geht auch nicht darum das eine Frau das erlebt hat, könnte genauso gut ein Mann an meiner Stelle schreiben, warum sollte das etwas anderes sein?

da hast du etwas offenbar missverstanden, mit dem satz die gedanken einer
frau war selbstveständlich nicht damit gemeint, dass es unterschiedlich ist
sondern eher d ie ängste , sorgen und nöte in der sich bestimmt in deiner
situation befindliche menschen befinden.

In der Tat ist Jörg (gemessen an deiner ersten Antwort auf mich) anscheinend in der Lage beides zuzulassen, schneid dir mal ne Scheibe ab.

wenn du gut aufgepasst hättest müsste dir aufgefallen sein, da ja auch
ein name gefallen ist , dass n icht du gemeint warst wennauch durch ein
versehen mein thread unter deinem namen auftauchte!

nicht für ungut

P.S.

das du die angelegenheit so geschlechtsneutral siehst freut mich!

Nun gut...

Maya, Tuesday, 31.07.2001, 01:23 (vor 8323 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 30. Juli 2001 21:41:54:

Und was ist bitteschön mit seiner Kindheit?

Und was ist mit ihrer Kindheit?
Und was mit der Kindheit der Eltern der beiden? Und wie sind die Eltern der Eltern aufgewachsen?

So kommt man doch nicht weiter.

Fakt ist, daß jeder in jeder Situation eine Wahlmöglichkeit hat, wäre es nicht so, dann wären wir alle determiniert und unzurechnungsfähig.
Auch wenn meine Eltern mich als Kind geprügelt haben, kann ich dennoch heute selbst entscheiden, ob ich auch so sein möchte,oder ob ich daraus lerne, daß Gewalt nichts bringt.

Grüße von der Psychologin :-)

Re: Nun gut...

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 01:36 (vor 8323 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Nun gut... von Maya am 30. Juli 2001 22:23:22:

Fakt ist, daß jeder in jeder Situation eine Wahlmöglichkeit hat, wäre es nicht so, dann wären wir alle determiniert und unzurechnungsfähig.
Auch wenn meine Eltern mich als Kind geprügelt haben, kann ich dennoch heute selbst entscheiden, ob ich auch so sein möchte,oder ob ich daraus lerne, daß Gewalt nichts bringt.

Habe ich etwas Gegenteiliges behauptet?

Der Beitrag von "eineMama" wirkte auf mich wie ein Versuch der
Entschuldigung der Gewaltausübung seitens Joachims Partnerin mit Hinweis
u. a. auf Kindheitszusammenhänge.

Daraufhin fragte ich:
Und was ist mit seiner Kindheit?

Jörg

ganz meine meinung!

eMANNzipiert, Monday, 30.07.2001, 00:29 (vor 8324 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 29. Juli 2001 14:49:45:

Re: ganz meine meinung!

Sven, Monday, 30.07.2001, 00:58 (vor 8324 Tagen) @ eMANNzipiert

Als Antwort auf: ganz meine meinung! von eMANNzipiert am 29. Juli 2001 21:29:16:

Nun bin ich aber erstaunt! Du scheinst ja in diesem Bereich liberaler zu sein, als ich gedacht habe!

Sven

Re: HA!

eMANNzipiert, Tuesday, 31.07.2001, 00:58 (vor 8323 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: ganz meine meinung! von Sven am 29. Juli 2001 21:58:42:

da bin ich erst mal gespannt, was ferdi dazu sagt wenn er erfährt, daß ich mir ernsthaft über die anschaffung eines rockes gedanken mache :-))))

eMANNzipiert

Nun bin ich aber erstaunt! Du scheinst ja in diesem Bereich liberaler zu sein, als ich gedacht habe!
Sven

Re: HA!

Ferdi, Tuesday, 31.07.2001, 16:36 (vor 8323 Tagen) @ eMANNzipiert

Als Antwort auf: Re: HA! von eMANNzipiert am 30. Juli 2001 21:58:41:

da bin ich erst mal gespannt, was ferdi dazu sagt wenn er erfährt, daß ich mir ernsthaft über die anschaffung eines rockes gedanken mache :-))))

Was soll ich dazu sagen? Du kannst doch anschaffen was Du willst. Ist doch wahrhaftig keine Heldentat. Warum machst Du Dir über ein Allerweltskleidungsstück grosse Gedanken? Darum geht`s doch nicht. Viel wichtiger ist doch, dass Du Dir Gedanken darüber machst, was Du beitragen kannst, um eine gerechte Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu erreichen. Da habe ich manchmal den Eindruck, dass Du dem Ultrafeminismus "wohlwollend" gegenüberstehst.

Gruss,
Ferdi

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Maya, Monday, 30.07.2001, 01:14 (vor 8324 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 29. Juli 2001 14:49:45:

Hallo Sven,
ich denke, wir beiden können uns schon einig werden *ggg*.
Aber ob die auf uns hören?
Was du schreibst, kann ich nur voll unterstützen.
Ist das sachlich genug?
Grüße, Maya

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Monday, 30.07.2001, 01:48 (vor 8324 Tagen) @ Maya

- kein Text -

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

juergenp, Monday, 30.07.2001, 14:41 (vor 8324 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Jörg am 29. Juli 2001 22:48:55:

>Was du schreibst, kann ich nur voll unterstützen.
Und ich kann mich diesbezüglich nur anschließen.
Es geht ja gar nicht darum, einen Opferschutz zu verhindern, sondern
auf die irrwitzige Art und Weise aufmerksam zu machen, wie dieser
nach den jetzigen Plänen erreicht werden soll.
Gruß, Jörg

Hallo Jörg,

da bin ich ganz deiner Meinung,
es kann nicht wie z.Bsp. in Karlsruhe sein, daß Formulare nur in der Form ausgefertigt werden, das es nur noch Antragsstellerin und Antragsgegner aufgeführt werden
siehe Link
Häusliche Gewalt.
Also Väter und Männer sind potentielle Gewalttäter.

Wie wird nun in diesen Städten, die diese Häusliche Gewalt - Projekte in dieser Form durchführen, die Zahl der Vorwürfe des sexuellen Mißbrauchs von Kinder in strittigen Familienverfahren aussehen? Sind sie im Verhältnis höher als in anderen Städten, in denen diese Häusliche Gewalt – Projekte in dieser Form nicht durchgeführt wurden.

Der Kinderschutzbund stellt ansteigende Zahlen von Missbrauchsvorwürfen in strittigen Familienverfahren fest, und fordert Maßnahmen gegen den Missbrauch mit dem Missbrauch.

Da also überall Mißbrauch betrieben wird, ist es naheliegend, daß hier ebenso die Gesetze entsprechend zum eignem Zweck mißbraucht werden.

Da nun in Österreich entspechende Zahlen vorhanden sind, kann man eigentlich nur die Entwicklung abwarten, und entsprechendes Zahlenmaterial vorliegt. Deutsche Männer werden doch hoffentlich nicht gewalttätiger sein als Österreicher!

Die ersten Auswertungen hier bei uns zeigten aber, daß sich die Platzverweise im Rahmen zu den österreichischen Zahlen bewegen.

Ob nun diese Ergebnisse auf andere Städte wie Karlsruhe zu übertragen sind, bezweifle ich doch stark.

Gruß

Jürgen

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Monday, 30.07.2001, 15:58 (vor 8324 Tagen) @ juergenp

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von juergenp am 30. Juli 2001 11:41:22:

es kann nicht wie z.Bsp. in Karlsruhe sein, daß Formulare nur in der Form ausgefertigt werden, das es nur noch Antragsstellerin und Antragsgegner aufgeführt werden
siehe Link
Häusliche Gewalt.
Also Väter und Männer sind potentielle Gewalttäter.

Ja männliche Opfer können die Formulare nicht benutzen und es muss dann viel per Hand gestrichen und abgeändert werden. Da sieht man dann mal wieder die Schieflage der ganzen Sache.

Wenigstens wird aber in Karlsruhe der Mann zum Sachverhalt vor Ort befragt. Ob ihm dies etwas nützt, steht auf einem anderen Blatt, er hat aber im Gegensatz zum Entwurf des Gewaltschutzgesetzes wie jeder Beschuldigte das Recht auf Verteidigung (sofort und nicht irgendwann vor Gericht).

Ob die Kalrsruher Regelung aber einer genauen juristischen Überprüfung standhält, halte ich auch noch für offen. Einen siebentägen schwerwiegenden Rechtseingriff durch die Exikutive(Polizei) ohne sofortige (innerhalb von 24 Stunden)Überprüfung durch die Judikative (Gericht), halte ich für sehr bedenklich. Ein von der Polizei vorläufig Festgenommener muss auch innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden.

Genau dieser langfristige Rechtseingriff OHNE richterliche Überprüfung, könnte auch zu einem Stolperstein für das Gewaltschutzgesetz werden.

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Maya, Monday, 30.07.2001, 17:43 (vor 8324 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 30. Juli 2001 12:58:29:

Ja männliche Opfer können die Formulare nicht benutzen und es muss dann viel per Hand gestrichen und abgeändert werden. Da sieht man dann mal wieder die Schieflage der ganzen Sache.

Wieso sollten Männer diese Formulare nicht nutzen können?
Wir Frauen nutzen ja auch seit eh und je Formulare, auf denen nur "der Antragsteller" unterschreiben kann.

Gewalt gegen Frauen - durch Sprache?

Grüße, Maya

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Monday, 30.07.2001, 18:03 (vor 8324 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 14:43:09:

Ja männliche Opfer können die Formulare nicht benutzen und es muss dann viel per Hand gestrichen und abgeändert werden. Da sieht man dann mal wieder die Schieflage der ganzen Sache.

Wieso sollten Männer diese Formulare nicht nutzen können?
Wir Frauen nutzen ja auch seit eh und je Formulare, auf denen nur "der Antragsteller" unterschreiben kann.
Gewalt gegen Frauen - durch Sprache?

Es besteht aber schon ein Unterschied ob da steht: Name der Antragstellerin oder Name der betroffenen Frau.

Wenn du ein Musterschreiben bekommt in dem steht: "Sehr geehrter Bewerber", ärgerst du dich als Frau durchaus zu Recht. Wenn du aber als Frau mit "Sehr geehrter Herr ..." angeredet wirst, dürfte dies doch um einiges ärgerlicher sein.

Ich wurde auch schon mit "Sehr geehrte Bewerberin" ansgesprochen bzw. angeschrieben. Dies ist zwar etwas ungewöhnlich, war aber nicht so schlimm. Nur wenn ich Post erhalte und dort steht im Briefkopf "Frau ...", ärgert mich dies schon.

Dies ist aber alles Kleinkram und nicht so wichtig.

Aber alleine dieses zu 100% nur auf Frauen ausgelegte Formular vermittelt den Eindruck, dass es eben nur weibliche Opfer gibt.

Sven

Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

juergenp, Monday, 30.07.2001, 18:30 (vor 8324 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 14:43:09:

Hallo Maya,

jetzt habe ich doch gleich mal auf meinen Personalausweis geschaut

Unterschrift der Inhaberin

Also ich werde das nicht vollständig lesen.

Habe auch nach einen Bewerbungsgespräch die Absage erhalten:

Wir haben eine Frau eingestellt.

sollen sie doch.

aber es ist merkwürdig, wenn Du mit einer Mitarbeiterin des Ja spricht, die das Wort Vater für dich nicht mehr verwendet, sondern nur noch Mann und das als Synonym für Täter.

Liebe Grüße

Jürgen

sehr richtig! und was der dinge mehr sind...;-)

sistersforicecream, Monday, 30.07.2001, 19:12 (vor 8324 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Maya am 30. Juli 2001 14:43:09:

jetzt, da endlich diese wirklich wichtigen fragen alle geklärt sind, können wir uns einem themengebiet zuwenden, das nur allzu lange sozusagen auf eis gelegen hat. wir, die sisters for icecream, fordern endlich eine gründliche beschäftigung mit der "feministischen glacialmorphologie". die "feministische glacialmorphologie" beschäftigt sich mit der erforschung der frage, warum zur göttin gletscher immer nur männliche mumien frei geben. als arbeitshypothese kann folgendes gelten: "jeder gletscher fungiert als kulturelles gedächtnissystem, das als ganzes der patriarchalischen projektion entrissen werden muß, wobei die einschließungen womöglich ihre paradoxale zeitstruktur als quasi-organische metaphorik entfalten."
weitere fragen, die sich daraus ergeben sind: sind frauen vielleicht die besseren bergsteigerinnen? vielleicht aufgrund angepassterer körperformen? lehnt ein gletscher etwa frauen wegen ihrer warmherzigkeit ab? schmelzen gletscher derzeit verstärkt, weil sich ein paar frauen in ihnen befinden? und wie erklärt die tiefenpsychologie den aufenthalt von frauen in eisdielen? ersatzhandlung? triebbefriedigung? temperaturausgleich? sisters for icecream

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