Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Elmar, Friday, 07.02.2003, 13:42 (vor 7766 Tagen)

denn ein bischen Palnungssicherheit muß uns auch bleiben:

Arglistige Täuschung - Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit

Die Parteien schlossen am 3. Mai 2000 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wonach die Klägerin als Wäschereigehilfin beschäftigt werden sollte. Unter § 8 des von der Beklagten aufgesetzten Vertrags versicherte die Klägerin, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihre Ärztin bereits am 11. April 2000 eine Schwangerschaft festgestellt. Am 19. Mai 2000 informierte die Klägerin die Beklagte über die Schwangerschaft. Daraufhin focht die Beklagte mit Schreiben vom 8. Juni 2000 den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, daß ihr Arbeitsverhältnis durch die Anfechtung nicht beendet worden sei. Die Beklagte hat eingewandt, die vereinbarte Tätigkeit sei auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für Schwangere nicht geeignet. Einen anderen Arbeitsplatz könne sie der Klägerin nicht anbieten. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagte habe genügend auch für Schwangere geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Nach § 123 BGB kann eine Vertragspartei ihre Willenserklärung anfechten, wenn sie durch arglistige Täuschung der anderen Seite zum Vertragsschluß veranlaßt worden ist: Folge der wirksamen Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages. Erreicht ein Arbeitnehmer den Abschluß des Arbeitsvertrages durch bewußt falsche Beantwortung von Fragen, die der Arbeitgeber ihm vor Vertragsschluß gestellt hatte, so kann darin eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB liegen. Das gilt aber nicht, wenn die gestellte Frage unzulässig war. Die Frage der Beklagten nach der Schwangerschaft war hier unzulässig, weil sie eine nach § 611 a BGB verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts enthielt. In Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof sieht das Bundesarbeitsgericht in der Frage nach der Schwangerschaft auch dann eine unzulässige Diskriminierung, wenn eine unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausüben kann. Das Beschäftigungshindernis ist in diesen Fällen vorübergehender Natur und führt nicht zu einer dauerhaften Störung des Vertragsverhältnisses. Es kam im Streitfall deshalb nicht darauf an, ob überhaupt ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot eingegriffen hätte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Februar 2003 - 2 AZR 621/01 -

Vorinstanz: Sächsisches LAG, Urteil vom 6. Juni 2001 - 7 Sa 828/00 L -

http://www.bundesarbeitsgericht.de

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Jolanda, Friday, 07.02.2003, 15:50 (vor 7766 Tagen) @ Elmar

Als Antwort auf: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Elmar am 07. Februar 2003 11:42:56:

Hallo Elmar

---Durch ein solches Vorgehen schaden Frauen auch den anderen Frauen doch nur. Denn ich muss eingestehen, wenn mir als Arbeitgeber so etwas passieren würde, dann wäre das Vertrauen in die Aussagen von Frauen auch angeschlagen. Es könnte bedeuten, dass ich dazu beitrage, dass dieser Arbeitgeber keine Frauen mehr einstellt.

Ich habe auch mal 6 Monate Arbeitslosengeld bezogen, als ich infolge Umstrukturierung meinen Job verlor. Ich wurde in dieser Zeit schwanger und musste mich deshalb von Gesetzes wegen auch weiter um Stellen bewerben.

Ich bekam sehr schnell eine Zusage von einem Arbeitgeber, der mich kurze Zeit darauf anrief. Ich teilte ihm am Telefon mit, dass ich ihm fairerweise sagen müsse, dass ich schwanger sei und in ein paar Monaten für einige Zeit ausfallen würde, bei uns bekommt man aber von Gesetze wegen nur ein paar Wochen Mutterschaftsurlaub, aber trotzdem, man fällt für einige Wochen aus.

Dieser Arbeitgeber meinte dann zu mir, er fände es echt klasse von mir, dass ich ihm das gesagt hätte, denn dieser Job erfordere eine Einarbeitungszeit von mindestens einem Jahr, wenn ich aber nach ein paar Monaten ausfallen würde, dann wäre das für ihn ein echtes Problem. Er hat sich bedankt und mir gesagt, dass er es sehr zu schätzen wisse, dass ich so ehrlich zu ihm war, ich hätte ihm damit viele Unannehmlichkeiten erspart.

Für mich ist so etwas selbstverständlich, erstens ist es einfach nicht in Ordnung mit einer Lüge in einem Betrieb anzufangen, schliesslich will man unter einem guten Arbeitsverhältnis arbeiten und wenn ich gleich am Anfang lüge, dann ist das doch keine Basis, dass man mir vertrauen entgegenbringt und zweitens bin ich der Meinung, dass ich damit allen Frauen, die nach mir dort um Arbeit angesucht hätten, Steine in den Weg gelegt hätte.

Gruss
Jolanda

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Ulrich, Friday, 07.02.2003, 22:15 (vor 7766 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Jolanda am 07. Februar 2003 13:50:24:

Hi Jolanda,

schon gut. Du bekommst ihn- deinen Heiligen "Schein".

:))))))))))))))).

Tschö.

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Jolanda, Saturday, 08.02.2003, 00:37 (vor 7766 Tagen) @ Ulrich

Als Antwort auf: Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Ulrich am 07. Februar 2003 20:15:46:

schmunzelt...gib ihn mir lieber nicht, du könntest es noch bitter bereuen...;-)))))

tschüss
Jolanda

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Joachim, Friday, 07.02.2003, 18:56 (vor 7766 Tagen) @ Elmar

Als Antwort auf: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Elmar am 07. Februar 2003 11:42:56:

Die Frage ist, ob Zwangsdienstleistende Männer, die den Wehrdienst noch nicht absolviert haben, bei Einstellungsgespräche auch lügen dürfen dass sie den Zwangsdienst schon geleistet haben oder ist das Lügen wieder nur ein Privileg für Frauen und sie somit eine Narrenfreiheit mehr besitzen?

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

Jolanda, Friday, 07.02.2003, 19:23 (vor 7766 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Joachim am 07. Februar 2003 16:56:25:

Die Frage ist, ob Zwangsdienstleistende Männer, die den Wehrdienst noch nicht absolviert haben, bei Einstellungsgespräche auch lügen dürfen dass sie den Zwangsdienst schon geleistet haben oder ist das Lügen wieder nur ein Privileg für Frauen und sie somit eine Narrenfreiheit mehr besitzen?

---Das habe ich mich eben auch gefragt?!

Gruss
Jolanda

Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden,

pit b., Saturday, 08.02.2003, 18:13 (vor 7765 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Warum wir zukünftig keine Frauen mehr einstellen werden, von Joachim am 07. Februar 2003 16:56:25:

Die Frage ist, ob Zwangsdienstleistende Männer, die den Wehrdienst noch nicht absolviert haben, bei Einstellungsgespräche auch lügen dürfen dass sie den Zwangsdienst schon geleistet haben oder ist das Lügen wieder nur ein Privileg für Frauen und sie somit eine Narrenfreiheit mehr besitzen?

---Wie willst du als Mann den da was vorlügen?
Kannst doch nicht einfach sagen dass du Wehr- Zivildienst gemacht hast und das stimmt gar nicht.
In dem Fall wollen die nämlich deine Beurteilung sehen. "Ups, hab keine!"
Schon verschissen!

Das übrigends wieder eine krasse Benachteiluígung.
Wo man von Frauen, unter Umständen, garnichts verlangen kann, bekommen Männer eine Beurteilung von ihrer Zwangsdienststelle (muß ja jeder hin!)
und wenn die nicht gut ist, dann ist das wieder ein Nachteil für Männer.
Wer arbeitet schon gut und gerne als Zwangsarbeiter?

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