Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutzgesetz !

Demokrat, Monday, 09.07.2001, 23:22 (vor 8329 Tagen)

An
Deutscher Bundestag
Rechtsausschuss
Herrn Professor Rupert Scholz
11011 BerlinPlatz der Republik 1

cc.:
Arbeitsgruppen RECHT der Fraktionen
Norbert Geis MdB, CDU/CSU
Alfred Hartenbach MdB, SPD
Volker Beck MdB, GRÜNE/BÜNDNIS 90
Rainer Funke MdB, FDP
Sabine Jünger MdB, PDS

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2001 zum "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung"

Sehr geehrter Herr Prof. Scholz,
der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist der größte bundesweit tätige Verein, der sich für Kinder und Väter und insbesondere für deren Rechte nach Scheidung oder Trennung einsetzt. Wir treten für eine aktive und verantwortliche Vaterschaft im Rahmen einer fairen partnerschaftlichen Beteiligung beider Eltern an der Erziehung der Kinder ein.

Da wir zu der Anhörung zum geplanten Gewaltschutzgesetz am 20. Juni 2001 nicht zur offiziellen Stellungnahme eingeladen waren, nahmen einige unserer Mitglieder als Besucher daran teil. Von einer Reihe der vortragenden Experten wurden bei dieser Gelegenheit Kritikpunkte an dem Gesetzesvorhaben geäußert, die uns sehr bedenkenswert erscheinen.

Aus diesem Grund möchten wir die von uns geteilten deutlichen bis starken Bedenken nochmals hervorheben und um deren Berücksichtigung beim weiteren Gesetzgebungs-prozess bitten.

1. Kein Regelungsbedarf
Die Sachverständige Frau Dr. Kloster-Harz attestierte dem Gesetz politische Motivation, aber fehlenden juristischen Sinn. Das Gesetz ist nicht notwendig, weil bereits beste-hende Gesetze ausreichen (§ 823, 1004 und 1361 B).

2. Fehlende Hilfseinrichtungen für von gewalttätigen Frauen Betroffene Für Kinder und männliche Partner gewalttätiger Frauen sind keine Hilfseinrichtungen analog zu Frauenhäusern vorgesehen. Dies kann als indirekte Aufforderung des Staates an männliche Partner von gewalttätigen Frauen verstanden werden, dass sie ihre Partnerin selbst "in den Griff zu bekommen haben". In einer Reihe anderer europäi-scher Länder, ja sogar in der Türkei, gibt es dagegen bereits "Männerhäuser".

3. Reduzierung des Gewaltschutzes auf "Strafe statt Hilfe"
Es wurde von einem Teil der Experten die obligatorische Vorschaltung einer Mediati-onsstufe gefordert, um dem Gesetz den Charakter einer "Erstschlagswaffe" (Zitat des Sachverständigen Herrn Thomas Mörsberger vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) zu nehmen. Ohne eine solche schlichtende Funktion dient das Ge-setz in der vorliegenden Form vor allem der Auflösung von Familien, nicht aber deren Erhalt. Der rein repressive Ansatz des Gewaltschutzgesetzes bietet keinen wirklichen Schutz vor Gewalt. Präventive Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Hiermit steht das Gesetz in diametralem Gegensatz zum Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung, dessen Konzeption "Hilfe vor Strafe" lautet.

4. Redundante Maßnahmen
Gleichzeitig liegt es in der Logik des Gesetzentwurfs, dass er bei Inkrafttreten die vor-handenen Frauenhäuser überflüssig machen sollte. Dem wurde jedoch von der Sach-verständigen Frau Raddant widersprochen, die selbst ein Frauenhaus in Eggesin leitet. Die Vermutung scheint uns daher nicht von der Hand zu weisen zu sein, dass durch Frauen-spezifische Hilfseinrichtungen eine unserem Demokratieverständnis nicht entsprechende Bevorzugung von Fraueninteressen durchgesetzt werden soll.

5. Ausklammerung von psychischer Gewalt
Die bei der Anhörung zunächst von Frauenvertreterinnen gestellte Forderung nach Auf-nahme psychischer Gewalt in das Gesetz wurde bedauerlicher Weise zurückgenom-men, nachdem diese Gewaltform von der Abgeordneten Frau von Renesse auch Frau-en zugeschrieben wurde (Zitat in etwa wie folgt: "Frauen sind im Bereich psychische Gewalt nicht von Pappe").

6. Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Sachverständige Frau Dr. Kloster-Harz bemängelte:
- Aufhebung der Grenze zwischen Zivil- und Strafrecht, so dass bei Verstoß
gegen in einem zivilgerichtlichen Eilverfahren getroffenen Anordnungen strafrechtliche Maß-nahmen bis hin zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden können.
- Umkehrung der Beweislast.
- Einschränkung der Rechte und wirtschaftliche Gefährdung der
Vertragspartner von Mietverträgen.
- Möglichkeit der Mehrfachvollstreckung ohne weitere richterliche
Bestätigung.
- Einschränkung der wirtschaftlichen Autonomie von "Ausgewiesenen" bei der
Ent-scheidung über deren Immoblien-Darlehnsverträge.

7. Missachtung der Unschuldsvermutung
Der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" soll durch das Gewaltschutzge-setz dem Vermutungsgrundsatz "Im Zweifel für den Schutz" geopfert werden. Fragwür-dig war aus unserer Sicht die Argumentation der Sachverständigen Frau Prof. Oberlies, "man könne in Einzelfällen mit dem Gesetz mehr Schutz vor Gewalt gewährleisten". Die Frage bleibt: Was bewirkt das Gesetz in den anderen Fällen?

8. Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Die Erörterung verlief auf unterschiedlichen Datengrundlagen: Während ein Teil der Ex-perten sich auf das Hellfeld (also polizeilich ermittelte
Zahlen) bezog, verwies der Kriminologe Herr Prof. Bock auf die, bei häuslicher Gewalt realistischeren und deutlich höhe-ren, Dunkelfeldzahlen. Dabei wies er auf die Opferstudie des KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) von 1995 hin, nach der nahezu gleich häufig Männer und Frauen von Gewalt ihrer Partner bzw. Partnerinnen betroffen sind. Prof. Bock hob hervor, dass dieser Sachverhalt durch zahlreiche internationale Studien belegt und so-mit gesicherter Erkenntnisstand der Forschung ist. Die das Gesetz begleitenden politi-schen Maßnahmen müssen sich daher in deutlicherer Weise auch gegen gewalttätige Frauen richten.

9. Kein wirksamer Schutz von Kindern
Dem von Gewalt betroffenem Kind steht kein Antragsrecht zu. §1631 (2) BGB fordert gewaltfreie Erziehung, hat jedoch nur Appellationscharakter. Auch das Gewaltschutz-gesetz schafft in der vorliegenden Form nicht die Möglichkeit, den Täter/die Täterin der Wohnung zu verweisen. Die mit Abstand größte - und wehrloseste - Opfergruppe häuslicher Gewalt (nach Angaben des BMFSFJ ca. 1,4 Mio. misshandelte Kinder pro Jahr) wird am wenigsten geschützt.

10. Missbrauchspotential des Gewaltschutzgesetzes
Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz als Machtmittel in Beziehungskon-flikten missbraucht wird. Der österreichische Experte Herr Dr. Sormann berichtete zwar, dass bisher kein Missbrauch des österreichischen Wegweisungsgesetzes bekannt geworden sei. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede zu Deutschland: In Österreich entscheidet die Polizei vor Ort über eine Wegweisung und klärt dabei den Sachverhalt durch Anhörung aller Beteiligten. In Deutschland soll die Anschuldigung der Frau genügen; der Mann soll nicht einmal gehört werden. In Österreich gibt es nur das alleinige Sorgerecht, das in der Regel der Mutter zugesprochen wird. Es gibt in Österreich also kein gleichwertiges Motiv zum Missbrauch des Gesetzes. In Deutschland besteht die Gefahr, dass Falschvorwürfe im Kampf um das alleinige Sorgerecht eingesetzt werden, wie dies schon heute vielfach mit Hilfe eines angeblichen sexuellen Missbrauchs ge-schieht. Nach Einschätzung der Sachverständigen Frau Dr. Kloster-Harz ist es wahrscheinlich, dass ein zukünftiges anwaltliches Mittel sein wird, der Klientin zur Erlangung der Wohnung zur raten, ihren Partner mittels ihrer sehr persönlichen Kenntnisse vor Zeugen "an die Decke gehen zu lassen". Das Gesetz kann dann sogar Gewalt erzeugen, die es sonst gar nicht gegeben hätte. Die Sachverständige gibt in ihrem Gutachten zu beden-ken, dass daher das Gewaltschutzgesetz zu einem "Hexenhammer gegen Männer" werden kann. Damit verbunden ist eine Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes zur Einschränkung des Kindesumgangs nicht auszuschließen. Solche rechtswidrige Umgangsvereitelung geschieht bereits heute in Deutschland vieltausendfach. Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes würde dieser Rechtsbruch in einer kuriosen Weise rechtsstaatlich (und in konkreten Fällen sogar strafrechtlich) festgeschrieben, wie es dem Gesetzgeber sicher so nicht vorschwebt. Es würde zu einem Kinderkontaktsperrengesetz.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu Fragen, die sich aus unserer Stellungnahme ergeben, jederzeit gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Meyer-Spelbrink Joachim Müller
Vorstand VAfK Gewaltschutzreferent VAfK

Re: Gewaltschutzgesetz !

Ferdi, Tuesday, 10.07.2001, 00:16 (vor 8329 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

Wenn dieses Gesetz so durchkommt - und ich befürchte das heute, dann kann die einzige Devise nur noch lauten:

<h2>Finger weg von Ehen und Partnerschaften mit Frauen!</h2>

Bisher ist es noch niemandem gelungen, die Männerwelt zu so einer Art Streik zusammenzuschweissen, so wie Lysistrata die Frauen solidarisiert hat, gegen die sinnlose Kriegführung ihrer Männer im alten Griechenland. Dieses Gesetz schafft das!

Ich selbst habe keine Angst vor diesem Gesetz, denn es kann mich nicht betreffen. Ich bin und bleibe Single.

Gruss
Ferdi

Re: Gewaltschutzgesetz !

Jörg, Tuesday, 10.07.2001, 00:34 (vor 8329 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Ferdi am 09. Juli 2001 21:16:10:

Bisher ist es noch niemandem gelungen, die Männerwelt zu so einer Art Streik zusammenzuschweissen, so wie Lysistrata die Frauen solidarisiert hat, gegen die sinnlose Kriegführung ihrer Männer im alten Griechenland. Dieses Gesetz schafft das!

In der Tat. Dieses Gesetz ist einer der Hauptgründe für die Existenz dieses
Forums und meiner feminismuskritischen Homepage überhaupt. Wer spätestens
jetzt nicht merkt, was los ist (d. h. wie mit Männern umgesprungen wird),
dem ist aus meiner Sicht nicht mehr zu helfen.

Dieses Gesetz rührt nicht an den Grundmauern des Patriarchats, wie manche
es gerne sehen wollen, sondern an den Grundmauern des gesunden Menschen-
verstandes.

Ich selbst habe keine Angst vor diesem Gesetz, denn es kann mich nicht betreffen. Ich bin und bleibe Single.

Ich persönlich glaube auch nicht unbedingt daran, daß ich selbst von einem
solchen Gesetz betroffen sein werde. Dennoch halte ich es schlichtweg für
eine unglaubliche Angelegenheit.

Gruß, Jörg

Re: Gewaltschutzgesetz !

Sven, Tuesday, 10.07.2001, 00:56 (vor 8329 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Ferdi am 09. Juli 2001 21:16:10:

<h2>Finger weg von Ehen und Partnerschaften mit Frauen!</h2>
Bisher ist es noch niemandem gelungen, die Männerwelt zu so einer Art Streik zusammenzuschweissen, so wie Lysistrata die Frauen solidarisiert hat, gegen die sinnlose Kriegführung ihrer Männer im alten Griechenland. Dieses Gesetz schafft das!
Ich selbst habe keine Angst vor diesem Gesetz, denn es kann mich nicht betreffen. Ich bin und bleibe Single.

Ich bin zwar Single, will aber keiner bleiben. Leider weiss ich, wenn dieses "Gesetz" durchkommt, nicht wie ich dies realisieren soll. Solange eine Beziehung funktioniert, ist das Gesetz unbedeutend. Wenn die Beziehung krieseld, wird Mann erpressbar und wenn die Beziehung kaputt ist, braucht Mann das Glück eine wirklich faire (Ex)partnerin zu haben. Gerade dies stellt man aber meist erst bei der Trennung fest, sonst würde es ja keine "schmutzigen" Trennungen geben. Dieses Gesetz ist eindeutig beziehungsvernichtend.

Sven

Re: Gewaltschutzgesetz !

*****Frau, Tuesday, 10.07.2001, 01:07 (vor 8329 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Sven am 09. Juli 2001 21:56:18:

Ich bin zwar Single, will aber keiner bleiben. Leider weiss ich, wenn dieses "Gesetz" durchkommt, nicht wie ich dies realisieren soll.

meint ihr nicht, dass ihr da etwas durcheinanderwirbelt. im kern sollen frauen vor *brutalen Schlägern* geschützt werden, nicht mehr in frauenhäusern flüchten müssen.
es ist eine *verengung des blickes*, wenn man dies auf die normalen partnerkonflikte ausdehnt. schätzt ihr euere konfliktregularien und die der frauen so gering ein?
sven,etwas mehr selbstvertrauen und vertrauen auf frauen.

Re: Gewaltschutzgesetz !

Jörg, Tuesday, 10.07.2001, 01:15 (vor 8329 Tagen) @ *****Frau

- kein Text -

Re: Gewaltschutzgesetz !

Sven, Tuesday, 10.07.2001, 01:37 (vor 8329 Tagen) @ *****Frau

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von *****Frau am 09. Juli 2001 22:07:35:

Ich bin zwar Single, will aber keiner bleiben. Leider weiss ich, wenn dieses "Gesetz" durchkommt, nicht wie ich dies realisieren soll.

meint ihr nicht, dass ihr da etwas durcheinanderwirbelt. im kern sollen frauen vor *brutalen Schlägern* geschützt werden, nicht mehr in frauenhäusern flüchten müssen.
es ist eine *verengung des blickes*, wenn man dies auf die normalen partnerkonflikte ausdehnt. schätzt ihr euere konfliktregularien und die der frauen so gering ein?
sven,etwas mehr selbstvertrauen und vertrauen auf frauen.

Wenn eine Beziehung kaputt ist und es um Geld, Kinder und Wohnung geht, gilt in vielen Fällen das ursprüngliche Vertrauen nicht mehr. Ich habe ja gerade gesagt, dass bei einen funktionierenden Beziehungen das Gewaltschutzgesetz kein Thema ist und auch in den meisten Beziehungen wird es glücklicherweise nie ein Thema werden. Nun überlege dir aber mal in Ruhe, wieviele deiner ehemaligen Beziehungen bzw. Freunde dich bei einer Trennung bzw. Beendigung der Freundschaft (menschlich/moralisch) schwer enttäuscht haben. Diesen Menschen hat man voll vertraut und sie haben einen schwer enttäuscht. Wie verhalten sich dann diese Menschen, wenn sie nur Aufgrund einer einfachen Behauptung, die gemeinsame Wohnung und oft gleichzeitig der Sorgerecht für die Kinder einsacken können?

Ich glaube an meine sehr gute Menschenkenntnis und halte daher das Risiko für mich selber nicht sehr hoch. Leider ist aber ein gewisses Restrisiko nicht auszuschließen. Es gibt nun einmal gute und schlechte Menschen beiderlei Geschlecht. Wenn man dann auf den falschen Menschen trifft...

Ich kritisiere auch nicht das Gesetz an sich, wie die meisten anderen hier auch nicht, sondern nur einige Punkte die eindeutig verfasssungswidrig sind und zum Mißrauch durch eine bestimmte Anzahl von Personen geradezu einläd. Der Grundgedanke des Gesetzes ist ja auch nicht schlecht, sondern nur gewisse, aber leider entscheidende Teilbereiche.

sven,etwas mehr selbstvertrauen und vertrauen auf frauen.

Dies hat nichts mit Selbstvertrauen und dem Vertrauen in die Frauen zu tun. Die meisten Frauen werden sich auch mit diesem Gestz bei einer Trennung fair verhalten (ich glaube einfach das die Mehrzahl der Frauen eben NICHT böse sind). Leider gibt es aber eine gewisse Anzahl von Menschen beiderlei Geschlecht, die im Inneren einen faulen Kern haben.

Sven

Re: Gewaltschutzgesetz !

Joachim, Tuesday, 10.07.2001, 20:35 (vor 8328 Tagen) @ *****Frau

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von *****Frau am 09. Juli 2001 22:07:35:

Ich bin zwar Single, will aber keiner bleiben. Leider weiss ich, wenn dieses "Gesetz" durchkommt, nicht wie ich dies realisieren soll.

meint ihr nicht, dass ihr da etwas durcheinanderwirbelt. im kern sollen frauen vor *brutalen Schlägern* geschützt werden, nicht mehr in frauenhäusern flüchten müssen.
es ist eine *verengung des blickes*, wenn man dies auf die normalen partnerkonflikte ausdehnt. schätzt ihr euere konfliktregularien und die der frauen so gering ein?
sven,etwas mehr selbstvertrauen und vertrauen auf frauen.

Dem MISSBRAUCH sind TÜR und TOR geöffnet, bekanntlich ja schon durch den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in Scheidungen und diese Frauen werden aber für falsch Beschuldigungen nicht bestraft, aber in andere Länder hätten sie damit keine Chance und müssten sogar hinter Gittern wandern! Wenn Frauen den Kindern und Männern Gewalt antun, haben diese auch sofort die Wohnung zu verlassen, es darf hier keine Einbahnstrasse geben und straffällige Frauen haben ja die Möglichkeit eine Bleibe in Frauenhäusern zu finden, denn ich vermute, auch dazu sollen die Frauenhäuser missbraucht werden. Es ist schon bemerkenswert wenn es z.B. heisst 45000 Frauen sind in einem Jahr in Frauenhäuser geflüchtet und nur Zahlen verbreitet wird, was aber wirklich dahinter steckt sich kaum einer Gedanken macht! Sind wirklich z.B. 45000 Frauen der Gewalt ausgesetzt gewesen? Wieviel Missbrauch wurde damit betrieben? Wieviele Männer waren der Frauengewalt ausgesetzt, es aber keine Männerhäuser gibt um hier zu flüchten? Wieviele Kinder waren der Frauengewalt ausgesetzt, es aber keine Kinderhäuser gibt um hier zu flüchten? Frauen sind genauso Gewalttäter wie Männer und sollen endlich damit aufhören sich nur in der Opferrolle zu sehen um sich Privilegien verschaffen zu wollen!

Re: Gewaltschutzgesetz !

ChrisTine, Wednesday, 11.07.2001, 02:46 (vor 8328 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Joachim am 10. Juli 2001 17:35:40:

Hi Joachim,

Sind wirklich z.B. 45000 Frauen der Gewalt ausgesetzt gewesen? Wieviel Missbrauch wurde damit betrieben?

ich vermute auch, das diese Zahlen so nicht stimmen. Ich war selbst mal in einem Fall involviert und diese Frau ist nicht geschlagen worden (sonst hätte ich ja die Täterin sein Müssen). Trotzdem erfuhr sie Aufnahme im Frauenhaus, was mir in der damaligen Situation allerdings recht war. Ich bin mir ziemlich sicher, nachdem was man so alles hört, das es auch hier im Endeffekt wieder um Gelder geht.

Gruß - Christine

Re: Gewaltschutzgesetz !

Joachim, Wednesday, 11.07.2001, 22:37 (vor 8327 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von ChrisTine am 10. Juli 2001 23:46:27:

Hallo Christine,
ich vermute auch, dass die Frauenhäuser hauptsächlich aufgrund der Geldquelle bestehen bleiben sollen und man immer als Nebeneffekt die Männer schlecht machen will um die Geldquelle nicht zu verlieren, denn wenn nur eine Zahl z.B. 45000 Frauen flüchteten in Frauenhäuser verbreitet wird, dann wird automatisch es so hingedreht dass Männer an 45000 Frauen Gewalt verübt haben, was tatsächlich geschehen ist weiss eigentlich keiner von uns, aber dass es den Missbrauch und Unwahrheit gibt so hoffe ich dass jeder sein Hirn einschaltet und sich nicht durch die Medien manipullieren lässt! Man muss wirklich mal solche Zahlen einer akuten Analyse unterziehen lassen und nachforschen wieviele Kinder und Männer der Frauengewalt ausgesetzt waren!

grüße, Joachim

Re: Gewaltschutzgesetz !

Freeman, Friday, 20.07.2001, 02:00 (vor 8319 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Joachim am 10. Juli 2001 17:35:40:

Ich bin zwar Single, will aber keiner bleiben. Leider weiss ich, wenn dieses "Gesetz" durchkommt, nicht wie ich dies realisieren soll.


meint ihr nicht, dass ihr da etwas durcheinanderwirbelt. im kern sollen frauen vor *brutalen Schlägern* geschützt werden, nicht mehr in frauenhäusern flüchten müssen.
es ist eine *verengung des blickes*, wenn man dies auf die normalen partnerkonflikte ausdehnt. schätzt ihr euere konfliktregularien und die der frauen so gering ein?
sven,etwas mehr selbstvertrauen und vertrauen auf frauen.

Dem MISSBRAUCH sind TÜR und TOR geöffnet, bekanntlich ja schon durch den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in Scheidungen und diese Frauen werden aber für falsch Beschuldigungen nicht bestraft, aber in andere Länder hätten sie damit keine Chance und müssten sogar hinter Gittern wandern! Wenn Frauen den Kindern und Männern Gewalt antun, haben diese auch sofort die Wohnung zu verlassen, es darf hier keine Einbahnstrasse geben und straffällige Frauen haben ja die Möglichkeit eine Bleibe in Frauenhäusern zu finden, denn ich vermute, auch dazu sollen die Frauenhäuser missbraucht werden. Es ist schon bemerkenswert wenn es z.B. heisst 45000 Frauen sind in einem Jahr in Frauenhäuser geflüchtet und nur Zahlen verbreitet wird, was aber wirklich dahinter steckt sich kaum einer Gedanken macht! Sind wirklich z.B. 45000 Frauen der Gewalt ausgesetzt gewesen?

Hi ,

interessanterweise müsste man erwähnen , dass eine vielzahl dieser
45000 Frauen sich selbst durch eine hohe gewaltbereitschaft auszeichnete
wie selbst die leiterinnen von frauenhäusern angaben !

Freeman

P.S.

Man sollte dabei aber nicht fälschlicherweise davon ausgehen , dass diese
hohe gewaltbereitschaft nur unbedingt daher herrührt, dass diese frauen
immer geprügelt wurden .

Re: Gewaltschutzgesetz !

Ferdi, Tuesday, 10.07.2001, 11:37 (vor 8328 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Sven am 09. Juli 2001 21:56:18:

Hallo Männer,

Wenn die Beziehung krieseld, wird Mann erpressbar und wenn die Beziehung kaputt ist, braucht Mann das Glück eine wirklich faire (Ex)partnerin zu haben.

Eben da sehe ich jetzt das Hauptproblem. Wie kann ich herausfinden, ob eine Frau, die mir gefällt und die für eine Partnerschaft in Frage käme, wirklich fair bleibt? Menschen können sich ändern, ich habe mich auch schon geändert, zum Positiven hin. Aber die Änderungen könnten ja auch in die andere Richtung gehen.

Ich lebe nunmal nicht gerne mit einer ständig durchgeladenen und entsicherten Waffe vor`m Gesicht. Daher bleibe ich Single, ist die einzige Alternative, die Sicherheit bietet. Das muss ja auch nicht heissen, dass ich wie ein Eremit lebe. Sexuelle Kontakte gibt`s auch so, und Freundschaften zu netten Frauen pflege ich auch gerne weiterhin. Ich vermeide eben lediglich strikt, mit einer Frau in einer gemeinsamen Wohnung zu leben, denn darauf zielt die Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes ja ab.

Gruss,
Ferdi

Re: Gewaltschutzgesetz !

Jörg, Tuesday, 10.07.2001, 14:52 (vor 8328 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Ferdi am 10. Juli 2001 08:37:13:

Ich lebe nunmal nicht gerne mit einer ständig durchgeladenen und entsicherten Waffe vor`m Gesicht.

Schöner Vergleich! *gg*

Gruß, Jörg

Re: Gewaltschutzgesetz !

Joachim, Tuesday, 10.07.2001, 17:03 (vor 8328 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Ferdi am 10. Juli 2001 08:37:13:

Wenn es ums ausbeuten geht und sich dabei viele Privilegien verschaffen kann, dann gibt es kaum mehr eine Fairnis, denn bei Geld, Kind und Macht die man nach einer Trennung haben kann, hört bei manchen die Freundschaft auf. Tatsache ist nun leider mal, den Männern wird nach der Trennung fast alles weggenommen und den Frauen zugesteckt und ich kenne nur sehr wenige Frauen die Fair geblieben sind. Ich sehe jetzt schon eine sehr düstere Zukunft auf Männer zukommen, verursacht durch den Feminismus die die Männer immer mehr entrechten wollen, aber wenn man die Männer immer mehr in die Enge treibt dann werden diese eines tages auszubrechen und was es dann für manche Frauen heisst, kann sich jeder selbst die Frage stellen!

Re: Gewaltschutzgesetz !

Freeman, Tuesday, 10.07.2001, 17:08 (vor 8328 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Joachim am 10. Juli 2001 14:03:49:

Wenn es ums ausbeuten geht und sich dabei viele Privilegien verschaffen kann, dann gibt es kaum mehr eine Fairnis, denn bei Geld, Kind und Macht die man nach einer Trennung haben kann, hört bei manchen die Freundschaft auf. Tatsache ist nun leider mal, den Männern wird nach der Trennung fast alles weggenommen und den Frauen zugesteckt und ich kenne nur sehr wenige Frauen die Fair geblieben sind. Ich sehe jetzt schon eine sehr düstere Zukunft auf Männer zukommen, verursacht durch den Feminismus die die Männer immer mehr entrechten wollen, aber wenn man die Männer immer mehr in die Enge treibt dann werden diese eines tages auszubrechen und was es dann für manche Frauen heisst, kann sich jeder selbst die Frage stellen!

Ja in der Tat, darin sehe ich auch eine gewisse Gefahr für alle.

Ist fast so wie in der Tierwelt, auch der "bravste" Hund beisst irgendwann
mal zurück wenn er permanent getreten wird !

Freeman

Re: Gewaltschutzgesetz !

Joachim, Tuesday, 10.07.2001, 01:16 (vor 8329 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Ferdi am 09. Juli 2001 21:16:10:

<h2>Finger weg von Ehen und Partnerschaften mit Frauen!</h2>
Bisher ist es noch niemandem gelungen, die Männerwelt zu so einer Art Streik zusammenzuschweissen, so wie Lysistrata die Frauen solidarisiert hat, gegen die sinnlose Kriegführung ihrer Männer im alten Griechenland. Dieses Gesetz schafft das!
Ich selbst habe keine Angst vor diesem Gesetz, denn es kann mich nicht betreffen. Ich bin und bleibe Single.
Gruss
Ferdi

<H1>Volle Zustimmung!</H1>
<H1> Ist nur eine Frage der Zeit, wann die Single Steuer eingeführt wird um hier abzocken zu können?</H1>

gruß
Joachim

Re: Gewaltschutzgesetz !

Jörg, Tuesday, 10.07.2001, 01:19 (vor 8329 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Joachim am 09. Juli 2001 22:16:31:

Hey Leute,

man versteht Euch übrigens auch, wenn Ihr in Normalschrift schreibt. ;-)

Gruß, Jörg (Forenmaster)

Re: Gewaltschutzgesetz !

Freeman, Tuesday, 10.07.2001, 01:22 (vor 8329 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutzgesetz ! von Joachim am 09. Juli 2001 22:16:31:

<H1>Volle Zustimmung!</H1>
<H1> Ist nur eine Frage der Zeit, wann die Single Steuer eingeführt wird um hier abzocken zu können?</H1>
gruß
Joachim

Naja Joachim so eine Art Männergewaltsteuer stand ja bei einigen Politkern
auch schon zur Debatte :-)

Freeman

Re: Gewaltschutzgesetz !

Freeman, Tuesday, 10.07.2001, 00:41 (vor 8329 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

"Hilfe vor Strafe" lautet.

4. Redundante Maßnahmen
Gleichzeitig liegt es in der Logik des Gesetzentwurfs, dass er bei Inkrafttreten die vor-handenen Frauenhäuser überflüssig machen sollte. Dem wurde jedoch von der Sach-verständigen Frau Raddant widersprochen, die selbst ein Frauenhaus in Eggesin leitet. Die Vermutung scheint uns daher nicht von der Hand zu weisen zu sein, dass durch Frauen-spezifische Hilfseinrichtungen eine unserem Demokratieverständnis nicht entsprechende Bevorzugung von Fraueninteressen durchgesetzt werden soll.

*Meinermeinung nach entsteht auch ( ich zähl mich selbst nicht zu den
leugnern von Männergewalt ) , daß mit diesem Gesetz oder besser gesagt
wie es formuliert wurde im Grunde "andere Interessen" verfolgt werden !*

5. Ausklammerung von psychischer Gewalt
Die bei der Anhörung zunächst von Frauenvertreterinnen gestellte Forderung nach Auf-nahme psychischer Gewalt in das Gesetz wurde bedauerlicher Weise zurückgenom-men, nachdem diese Gewaltform von der Abgeordneten Frau von Renesse auch Frau-en zugeschrieben wurde (Zitat in etwa wie folgt: "Frauen sind im Bereich psychische Gewalt nicht von Pappe").

*Hier ist wieder einmal eine enorme Einseitigkeit festzustellen!
Aber gerade Politkerinnen wie Frau H.-Daubler-Gmelin sieht ja gerade in
"Einseitigkeiten" die Lösung !*

6. Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Sachverständige Frau Dr. Kloster-Harz bemängelte:
- Aufhebung der Grenze zwischen Zivil- und Strafrecht, so dass bei Verstoß
gegen in einem zivilgerichtlichen Eilverfahren getroffenen Anordnungen strafrechtliche Maß-nahmen bis hin zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden können.
- Umkehrung der Beweislast.
- Einschränkung der Rechte und wirtschaftliche Gefährdung der
Vertragspartner von Mietverträgen.
- Möglichkeit der Mehrfachvollstreckung ohne weitere richterliche
Bestätigung.
- Einschränkung der wirtschaftlichen Autonomie von "Ausgewiesenen" bei der
Ent-scheidung über deren Immoblien-Darlehnsverträge.
7. Missachtung der Unschuldsvermutung

* sehr gefährlich *

8. Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Die Erörterung verlief auf unterschiedlichen Datengrundlagen: Während ein Teil der Ex-perten sich auf das Hellfeld (also polizeilich ermittelte
Zahlen) bezog, verwies der Kriminologe Herr Prof. Bock auf die, bei häuslicher Gewalt realistischeren und deutlich höhe-ren, Dunkelfeldzahlen. Dabei wies er auf die Opferstudie des KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) von 1995 hin, nach der nahezu gleich häufig Männer und Frauen von Gewalt ihrer Partner bzw. Partnerinnen betroffen sind. Prof. Bock hob hervor, dass dieser Sachverhalt durch zahlreiche internationale Studien belegt und so-mit gesicherter Erkenntnisstand der Forschung ist. Die das Gesetz begleitenden politi-schen Maßnahmen müssen sich daher in deutlicherer Weise auch gegen gewalttätige Frauen richten.

* kein Kommentar*

9. Kein wirksamer Schutz von Kindern
Dem von Gewalt betroffenem Kind steht kein Antragsrecht zu. §1631 (2) BGB fordert gewaltfreie Erziehung, hat jedoch nur Appellationscharakter. Auch das Gewaltschutz-gesetz schafft in der vorliegenden Form nicht die Möglichkeit, den Täter/die Täterin der Wohnung zu verweisen. Die mit Abstand größte - und wehrloseste - Opfergruppe häuslicher Gewalt (nach Angaben des BMFSFJ ca. 1,4 Mio. misshandelte Kinder pro Jahr) wird am wenigsten geschützt.

*Frage : Wer schützt jetzt unsere Kinder vor weibl. Kindesmisshandlerinnen*

10. Missbrauchspotential des Gewaltschutzgesetzes
Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz als Machtmittel in Beziehungskon-flikten missbraucht wird. Der österreichische Experte Herr Dr. Sormann berichtete zwar, dass bisher kein Missbrauch des österreichischen Wegweisungsgesetzes bekannt geworden sei. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede zu Deutschland: In Österreich entscheidet die Polizei vor Ort über eine Wegweisung und klärt dabei den Sachverhalt durch Anhörung aller Beteiligten. In Deutschland soll die Anschuldigung der Frau genügen; der Mann soll nicht einmal gehört werden. In Österreich gibt es nur das alleinige Sorgerecht, das in der Regel der Mutter zugesprochen wird. Es gibt in Österreich also kein gleichwertiges Motiv zum Missbrauch des Gesetzes. In Deutschland besteht die Gefahr, dass Falschvorwürfe im Kampf um das alleinige Sorgerecht eingesetzt werden, wie dies schon heute vielfach mit Hilfe eines angeblichen sexuellen Missbrauchs ge-schieht. Nach Einschätzung der Sachverständigen Frau Dr. Kloster-Harz ist es wahrscheinlich, dass ein zukünftiges anwaltliches Mittel sein wird, der Klientin zur Erlangung der Wohnung zur raten, ihren Partner mittels ihrer sehr persönlichen Kenntnisse vor Zeugen "an die Decke gehen zu lassen". Das Gesetz kann dann sogar Gewalt erzeugen, die es sonst gar nicht gegeben hätte. Die Sachverständige gibt in ihrem Gutachten zu beden-ken, dass daher das Gewaltschutzgesetz zu einem "Hexenhammer gegen Männer" werden kann. Damit verbunden ist eine Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes zur Einschränkung des Kindesumgangs nicht auszuschließen. Solche rechtswidrige Umgangsvereitelung geschieht bereits heute in Deutschland vieltausendfach. Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes würde dieser Rechtsbruch in einer kuriosen Weise rechtsstaatlich (und in konkreten Fällen sogar strafrechtlich) festgeschrieben, wie es dem Gesetzgeber sicher so nicht vorschwebt. Es würde zu einem Kinderkontaktsperrengesetz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu Fragen, die sich aus unserer Stellungnahme ergeben, jederzeit gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.

*Dies ist der interessanteste und bisanteste Punkt dieses in vielen Punkten
der Verfassung widersprechenden Gesetzes. Jeder der sich einen grossteil
unserer gesellschaft mal angesehen hat dürfte klar sein, dass dieses gesetzt mehr als nur missbraucht werden kann und wird.*

Freeman

(der sich auch schon seit geraumer zeit dazu entschlossen hat sich keine
frau ins haus zu holen ---------ins eigene Haus----)

Anm.: obwohl er durchaus der meinung ist das es schlechte auf beiden
seiten gibt, sowohl männer als auch frauen !

Re: Gewaltschutzgesetz !

Sven, Tuesday, 10.07.2001, 00:49 (vor 8329 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

10. Missbrauchspotential des Gewaltschutzgesetzes
Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz als Machtmittel in Beziehungskon-flikten missbraucht wird. Der österreichische Experte Herr Dr. Sormann berichtete zwar, dass bisher kein Missbrauch des österreichischen Wegweisungsgesetzes bekannt geworden sei. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede zu Deutschland: In Österreich entscheidet die Polizei vor Ort über eine Wegweisung und klärt dabei den Sachverhalt durch Anhörung aller Beteiligten. In Deutschland soll die Anschuldigung der Frau genügen; der Mann soll nicht einmal gehört werden. In Österreich gibt es nur das alleinige Sorgerecht, das in der Regel der Mutter zugesprochen wird. Es gibt in Österreich also kein gleichwertiges Motiv zum Missbrauch des Gesetzes. In Deutschland besteht die Gefahr, dass Falschvorwürfe im Kampf um das alleinige Sorgerecht eingesetzt werden, wie dies schon heute vielfach mit Hilfe eines angeblichen sexuellen Missbrauchs ge-schieht. Nach Einschätzung der Sachverständigen Frau Dr. Kloster-Harz ist es wahrscheinlich, dass ein zukünftiges anwaltliches Mittel sein wird, der Klientin zur Erlangung der Wohnung zur raten, ihren Partner mittels ihrer sehr persönlichen Kenntnisse vor Zeugen "an die Decke gehen zu lassen". Das Gesetz kann dann sogar Gewalt erzeugen, die es sonst gar nicht gegeben hätte. Die Sachverständige gibt in ihrem Gutachten zu beden-ken, dass daher das Gewaltschutzgesetz zu einem "Hexenhammer gegen Männer" werden kann. Damit verbunden ist eine Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes zur Einschränkung des Kindesumgangs nicht auszuschließen. Solche rechtswidrige Umgangsvereitelung geschieht bereits heute in Deutschland vieltausendfach. Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes würde dieser Rechtsbruch in einer kuriosen Weise rechtsstaatlich (und in konkreten Fällen sogar strafrechtlich) festgeschrieben, wie es dem Gesetzgeber sicher so nicht vorschwebt. Es würde zu einem Kinderkontaktsperrengesetz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu Fragen, die sich aus unserer Stellungnahme ergeben, jederzeit gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.

Oh! Da sind ja noch ein paar sehr schlimme Punkte im Gesetz enthalten, die mir nicht bekannt waren. Besonders der Punkt, dass der Mann noch nicht einmal die Möglichkeit hat sich zu den Vorwüfen zu äußern, sondern gleich "verurteilt" wird, ist m.E. hochgradig verfasssungs- und rechtstaatswidrig. Jeder Schwerverbrecher hat die Möglichkeit sich vor seiner Bestrafung/Verurteilung zu äußern/verteidigen. Die Verweisung aus der Wohnung ist im Prinzip nicht anderes als eine Verurteilung ohne jede Verteidigungsmöglichkeit. Interessant wäre eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Verfassungsgericht.

Sven

Ein sehr aufschlußreiches Schreiben! (n/t)

Jörg, Tuesday, 10.07.2001, 02:48 (vor 8329 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

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