Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Sven, Saturday, 14.07.2001, 23:22 (vor 8340 Tagen)

Von den Verfechterinnen der Frauenbevorzugung (Männerdiskriminierung)wird immer behauptet, dass nur dann Frauen bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden, wenn sie eine gleiche Qualifikation besitzen UND Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind.

Der zweite Punkt ist klar zu widerlegen. In einer Stellenausschreibung (öffentlicher Dienst) wird z.B. eine Stelle als Buchhalter/in ausgeschreiben. Dieser Bereich nicht nachweislich überwiegend mit Frauen besetzt. Trotzdem sind folgende Sätze (wie mittlerweile bei fast allen Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst)in der Anzeige enthalten:

Frauen werden besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1. Bezieht sich die bevorzugte Einstellung nicht nur auf Schwerbehinderte, sondern auch auf Frauen und wird dies nur nicht offen zugegeben?

2. Warum werden Frauen besonders aufgefordert, obwohl in diesem Bereich KEIN Frauenmangel besteht?

3. Sollen sich nicht schwerbehinderte Männer überhaupt auf so eine Stelle bewerben (hat dies Sinn)?

4. Wer wird eher bevorzugt: Der Schwerbehinderte oder die Frau?

PS: Ich bin durchaus für die Bevorzugung von Schwerbehinderten.

Sven

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Jörg, Saturday, 14.07.2001, 23:41 (vor 8340 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Sven am 14. Juli 2001 20:22:35:

Hallo Sven,

wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.

In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.

Gruß, Jörg

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Freeman, Saturday, 14.07.2001, 23:55 (vor 8340 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Jörg am 14. Juli 2001 20:41:29:

Hallo Sven,
wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.
Gruß, Jörg

Die von Sven geschilderte Stellenausschreibung ist kein Einzelfall.
Hier bei uns in Bonn gab es vor kurzem eine Stellenausschreibung einer
"Chefsektretärin" im offentl. Dienst wo ebenfalls der obgliator. Text

wie : wir freuen uns sehr auf Bewerbungen von Frauen
, Frauenbewerbungen und Bewerbungen von Behinderten bevorzugt behandelt!
ebenfalls enthalten war.

Das schreiben die im offentl. Dienst in jede Stellenausschreibung, weil
Sie das müssen. Der öffentl. Dienst ist der erste und einzige derzeit
der diesen ich sag mal Gleichstellungskram umsetzen muss.

Anzumerken bleibt , dass im Beruf der Chefsekretärin der ja wie sich jeder
denken kann zu 99,99 % von Vertretern weibl. Geschlechts besetzt ist
so ein Zusatz in der Stellenausschreibung mehr als lächerlich ist !

Aber wie ich schon mal gesagt hab, solange keiner was sagt wird das auch
so bleiben !

Gruß an alle

Freeman

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Sven, Sunday, 15.07.2001, 01:45 (vor 8340 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Freeman am 14. Juli 2001 20:55:16:

Hallo Sven,
wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.
Gruß, Jörg

Die von Sven geschilderte Stellenausschreibung ist kein Einzelfall.
Hier bei uns in Bonn gab es vor kurzem eine Stellenausschreibung einer
"Chefsektretärin" im offentl. Dienst wo ebenfalls der obgliator. Text
wie : wir freuen uns sehr auf Bewerbungen von Frauen
, Frauenbewerbungen und Bewerbungen von Behinderten bevorzugt behandelt!
ebenfalls enthalten war.
Das schreiben die im offentl. Dienst in jede Stellenausschreibung, weil
Sie das müssen. Der öffentl. Dienst ist der erste und einzige derzeit
der diesen ich sag mal Gleichstellungskram umsetzen muss.
Anzumerken bleibt , dass im Beruf der Chefsekretärin der ja wie sich jeder
denken kann zu 99,99 % von Vertretern weibl. Geschlechts besetzt ist
so ein Zusatz in der Stellenausschreibung mehr als lächerlich ist !
Aber wie ich schon mal gesagt hab, solange keiner was sagt wird das auch
so bleiben !

Ich werde mich nicht mehr für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, da ich mehr als einmal nur Aufgrund meines Geschlechts diskriminert worden bin. Ich bleibe lieber in der freien Wirtschaft, die hoffenlich auch noch in Zukunft frei bleibt und nicht wie es eine Frau Bergmann will Männer genauso benachteiligen soll/muss wie der öffentliche Dienst.

Ich hatte z.B. einmal ein dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung des öffentlichen Dienstes absolviert und sowohl der Abteilungsleiter, als auch seine überwiegend weiblichen Mitarbeiter hätten mich gerne als neuen Mitarbeiter übernommen. Leider gab es noch einige weibliche Bewerberinnen und die Personalabteilung wollte wohl keinen Ärger mit der Frauenbeauftragten. Ich nenne übringes aus guten Gründen keine Namen oder Orte, da dies ggf. einigen Personen schaden könnte (wenn dies öffentlich wird), denen ich keinen Schaden zufügen möchte.

Sven

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Freeman, Tuesday, 17.07.2001, 00:35 (vor 8338 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Sven am 14. Juli 2001 22:45:59:

Ich werde mich nicht mehr für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, da ich mehr als einmal nur Aufgrund meines Geschlechts diskriminert worden bin. Ich bleibe lieber in der freien Wirtschaft, die hoffenlich auch noch in Zukunft frei bleibt und nicht wie es eine Frau Bergmann will Männer genauso benachteiligen soll/muss wie der öffentliche Dienst.
Ich hatte z.B. einmal ein dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung des öffentlichen Dienstes absolviert und sowohl der Abteilungsleiter, als auch seine überwiegend weiblichen Mitarbeiter hätten mich gerne als neuen Mitarbeiter übernommen. Leider gab es noch einige weibliche Bewerberinnen und die Personalabteilung wollte wohl keinen Ärger mit der Frauenbeauftragten. Ich nenne übringes aus guten Gründen keine Namen oder Orte, da dies ggf. einigen Personen schaden könnte (wenn dies öffentlich wird), denen ich keinen Schaden zufügen möchte.
Sven

Naja Sven kann dich beruhigen bei deiner Entscheidung aus dem öffentl.
Dienst fernzubleiben - verpasst Du echt nicht viel. Das ist heute auch
nicht mehr so doll wie es erzählt wird.

1. machen die fast niemanden mehr zum Beamten
2. wird der Gleichstellungskram hauptsächlich dort ausgetragen - wer dort
Karriere macht und wer dort auf seinem Pöstchen sitzen bleibt kannst Du
Dir ja dann leicht ausrechnen !

Ich hab auch so ähnliche Erfahrungen wie Du gemacht und bereu es heute
kein bisschen, dass ich mich für die freie Wirtschaft entschieden hab
- hier herrscht wenigstens noch grösstensteils ein gewisses Leistungs-
prinzip und kein sog. -Gleichstellungs - bzw. Geschlechtsbesserstellungs-
gefasel !

Freeman

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Sven, Sunday, 15.07.2001, 01:32 (vor 8340 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Jörg am 14. Juli 2001 20:41:29:

wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.

Sie können zumindest der Personalabteilung genug Ärger bereiten und dann geht die Personalabteilung halt oft auch den Weg des geringsten Widerstandes, sprich: eine Frau wird genommen.

PS: In vielen Bereichen im Öffentlichen Dienst ist z.B. gerade die Personalabteilung fest in Frauenhand, daher haben es Männer dann doppelt schwer.

Sven

Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

BartS, Sunday, 15.07.2001, 21:56 (vor 8339 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Sven am 14. Juli 2001 20:22:35:

Hallo Sven,

Frauen werden besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1. Bezieht sich die bevorzugte Einstellung nicht nur auf Schwerbehinderte, sondern auch auf Frauen und wird dies nur nicht offen zugegeben?

Also wenn die Sätze so standen wie oben, ist anzunehmen, das die Bevorzugung sich nur auf Schwerbehinderte begrenzt. Doch es kann da zu Fehldeutungen kommen, da hast Du Recht.

2. Warum werden Frauen besonders aufgefordert, obwohl in diesem Bereich KEIN Frauenmangel besteht?

Hmm, vermutlich so ein Standardsatz aus einem alten Formular.

3. Sollen sich nicht schwerbehinderte Männer überhaupt auf so eine Stelle bewerben (hat dies Sinn)?

Warum nicht? Das "Schwerbehinderte" wird sich doch nicht auf die weiblichen bezogen haben, oder doch? *grübel*

4. Wer wird eher bevorzugt: Der Schwerbehinderte oder die Frau?

Wenn solche Regelungen für Chancengleichheit sorgen sollen, dann sollten die Schwerbehinderten das Vorzugsrecht erhalten, weil sie mit vielen Widrigkeiten im Berufsleben zu kämpfen haben.

Gruss
BartS

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