Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Chris, Monday, 03.04.2006, 22:40 (vor 6608 Tagen)

Hi,

Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:

blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......

Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.

Gruß,

Chris

Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Christian, Tuesday, 04.04.2006, 07:24 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Die "Erhöhung des Frauenanteils" wird in vorher festgelegte aktraktive Berufszweige vollzogen, wo Frauen der Job als Lukrativ und Angenehm erscheint. In so unangenehme Jobs wie Müllabfuhr, Strassenbau, Wohnungsbau, Bergbau usw. ist sicherlich keine "Erhöhung des Frauenanteils" vorgesehen und festgelegt, denn da könnte ja das Arbeitsamt die Frauen dazu noch zwingen und bei Ablehnung es kein Arbeitslosengeld geben würde. Eine "Erhöhung des Männeranteils" in Berufe bei denen Frauen eine Mehrheit darstellen ist nicht vorgesehen und deshalb wirst du wahrscheinlich mit deiner Klage durchkommen. Viele Frauen betreiben Rosinenpickerei!

meint,
Christian

Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Zeitgenosse, Tuesday, 04.04.2006, 11:47 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Laß Dich von einem Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Im Raum HH oder F könnte ich Dir jeweils einen abgewichsten nennen.

Gruß

Zeitgenosse

Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Peaceful Warrior, Tuesday, 04.04.2006, 12:01 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......
Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.
Gruß,
Chris

Hallo Chris,

Eugen hat Recht, meine Fälle lagen etwas anders. Wir sind aber keine Juristen, also probier es. Ich hatte mich unter anderem auf nicht geschlechtsneutral/weiblich ausgeschriebene Verwaltungsstellen erfolglos beworben und wegen "Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung" mehrfach erfolgreich geklagt. Schick mir doch einmal eine mail, dann nenne ich Dir meinen Arbeitsrechtler.
Meines Erachtens ist die Aussage in Deinem Absageschreiben ein Beweis einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung, denn es darf nicht einmal bei einer Hebamme ein Geschlecht gefordert werden. Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen z.B. bei Schauspielern.

Gruß

PW

Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Flint, Tuesday, 04.04.2006, 13:37 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......
Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.
Gruß,
Chris

Hallo Chris,

frag doch hier mal: http://35783.rapidforum.com/recenttopics

Die sind zwar nicht exakt darauf spezialisiert, aber ziemlich gründlich wenn sie sich mit einem Thema befassen.

Gruß
Flint

Re: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ?

Jim, Tuesday, 04.04.2006, 14:59 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......
Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.
Gruß,
Chris

Klage wegen Diskriminierung vor dem Arbeitsgericht einreichen. 3 Monatsgehälter werden da im Erfolgsfall bei Diskriminierungsfällen im allgemeinen zuerkannt. Vor dem ArbG darfst du dich selbst
vertreten und es gilt der Untersuchungsgrundsatz dh das Gericht muss
prüfen ob dich begünstigende Umstände vorliegen. Trage vor du seist

1. lediglich auf Grund deines Geschlechts nicht eingestellt worden obwohl
2. die Stelle von einem Mann genauosogut besetzt werden kann.

in arbeitsrechtlichen Verfahren musst du im Niederlagefall nicht die Kosten des gegnerischen RA bezahlen.

Und jetzt wie immer der Hinweis: Dies ist nur eine unverbindliche Meinung und keine Rechtsauskunft.

Allzu große Hoffnungen würde ich mir keine machen da dies wohl als "positive Diskriminierung" gewertet werden kann, aber versuchen würd ichs allemal.

Jim

Jim

Ergänzung

Jim, Tuesday, 04.04.2006, 15:09 (vor 6608 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

http://europa.eu.int/cj/de/actu/communiques/cp97/cp9721de.htm

http://www.anderfuhr-buschmann.de/urteile/bag_8_azr_295_99.htm

gib mal "Diskriminierung Einstellung Schadenersatz" bei google ein da bekommst du genug Infos du bist nicht der Erste. Ich muss ergänzen das ich derzeit nicht genau weiß ob die SchE in diesem Kontext arbeitsrechtlich oder zivilrechtlich gehandhabt wird

mfg
Jim

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.
blablabla......
Was kann ich tun ? Ich meine mal gelesen zu haben dass jemand hier im Forum aus einem ähnlichen Grund erfolgreich geklagt hat.
Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.
Ich bin fest entschlossen damit vor's Gericht zu gehen.
Gruß,
Chris

Re: Absage wegen

Conny, Tuesday, 04.04.2006, 22:15 (vor 6607 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi,
Heute habe ich eine Absage auf eine Bewerbung im EDV-Bereich erhalten.Inhalt:
blablabla....
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen jedoch leider heute mitteilen, dass wir uns bei äquivalenter Qualifikation der Bewerbungen zur Erhöhung des Frauenanteils für eine weibliche Bewerberin entschieden haben. Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung Ihrer Qualifikation.

Hallo Chris,

war das eine Bewerbung im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft?

Als ich früher mal einen Nebenjob suchte und in Solarien nach einem Job fragte, kam zur Antwort, daß sie nur Frauen einstellen, da ihre weiblichen Kunden etwas gegen männliches Personal hätten.

Seit damals hat mich auch kein Solarium mehr als Kunden gesehen, da ich als Mann was gegen weibliches Personal dort habe.

Kann mir jemand helfen ? z.B den richtigen Anwalt hierfür nennen.

Braucht man dafür überhaupt einen Anwalt?

Freundliche Grüße
Conny

Guten Anwalt suchen und vor allem Fristen beachten

Beelzebub, Wednesday, 05.04.2006, 03:10 (vor 6607 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Absage wegen "Erhöhung des Frauenanteils". Was tun ? von Chris am 03. April 2006 19:40:

Hi Chris,

sollte der Arbeitgeber tatsächlich so dumm gewesen sein, Dein Geschlecht als Grund für die Nichteinstellung zu nennen, dann stehen Deine Chancen auf einen erfolgreichen Schadenersatzprozess nicht schlecht. Siehe auch Pressemitteilung Nr. 8/04 Bundesarbeitsgerichts .

Sieh Dich nach einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht um. Aber Vorsicht. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind oft auf eine Seite spezialisiert: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Das Problem könnte sein, dass ein auf Arbeitnehmervertretung spezialisierter Anwalt es sich nicht leisten kann, die Gewerkschaften - seine wichtigsten Mandantenbeschaffer - zu verärgern. Und unter den Gewerkschaften sind leider ziemlich viele femifaschistisch durchseucht.

Und warte nicht zu lange, es ticken Fristen, siehe § 611a Abs. 4 BGB. So lange Du von keiner längeren Frist weißt (eine solche längere Frist könnte sich aus einem für das angestrebte Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag ergeben) geh vorsichtshalber von den zwei Monaten aus.

Natürlich macht es sich gut, wenn die Forderung nach Schadenersatz von einem Anwalt geltend gemacht wird, aber zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Du dem sexistischen Blödian erst mal selber schreibst. Beachte: die Beweislast für die Wahrung der Frist liegt bei Dir. Mach Deinen Schadenersatzanspruch also per Einschreiben mit Rückschein geltend, denn nur damit kannst Du erforderlichenfalls die Fristwahrung beweisen - ein Faxprotokoll gilt nicht als Beweis. Und sei bei der Höhe des Schadenersatzes nicht zu bescheiden. Fordere für's erste mindestens ein halbes Jahresgehalt - herunterhandeln lassen kannst Du Dich dann immer noch.

Ich wünsch Dir viel Erfolg - und ein für einen Prozess ausreichend stabiles Nervenkostüm.

Beelzebub

Anhang (Hervorhebung von mir)

<font size="2[/link]
§ 611a
Geschlechtsbezogene Benachteiligung

(1) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung, nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist jedoch zulässig, soweit eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Wenn im Streitfall der Arbeitnehmer Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass nicht auf das Geschlecht bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder das Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist.

(2) Verstößt der Arbeitgeber gegen das in Absatz 1 geregelte Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, so kann der hierdurch benachteiligte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht nicht.

(3) Wäre der Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden, so hat der Arbeitgeber eine angemessene Entschädigung in Höhe von höchstens drei Monatsverdiensten zu leisten. Als Monatsverdienst gilt, was dem Bewerber bei regelmäßiger Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis hätte begründet werden sollen, an Geld- und Sachbezügen zugestanden hätte.

(4) Ein Anspruch nach den Absätzen 2 und 3 muss innerhalb einer Frist, die mit Zugang der Ablehnung der Bewerbung beginnt, schriftlich geltend gemacht werden. Die Länge der Frist bemisst sich nach einer für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im angestrebten Arbeitsverhältnis vorgesehenen Ausschlussfrist; sie beträgt mindestens zwei Monate. Ist eine solche Frist für das angestrebte Arbeitsverhältnis nicht bestimmt, so beträgt die Frist sechs Monate.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten beim beruflichen Aufstieg entsprechend, wenn auf den Aufstieg kein Anspruch besteht.</font size>


Re: Guten Anwalt suchen und vor allem Fristen beachten

Eugen, Wednesday, 05.04.2006, 13:00 (vor 6607 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Guten Anwalt suchen und vor allem Fristen beachten von Beelzebub am 05. April 2006 00:10:12:

Hallo Beelzebub,
ich habe eine nichtöffentliche Frage. Kannst du mich mal anmailen (eugen(at)manndat.de)
Gruß, Eugen

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