Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verführung Minderjähriger durch Frau !

Freeman, Sunday, 22.07.2001, 16:16 (vor 8332 Tagen)

Hier ein Link welches auf die Verführung minderjähriger durch eine
29-jährige hinweist.

Urteil folgt noch !

Man dürft evtl. einmal gespannt sein, wie die Richter in England dieses
Thema anpacken

Missbrauch

Re: Verführung Minderjähriger durch Frau !

Sven, Sunday, 22.07.2001, 16:48 (vor 8331 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Verführung Minderjähriger durch Frau ! von Freeman am 22. Juli 2001 13:16:39:

Hier ein Link welches auf die Verführung minderjähriger durch eine
29-jährige hinweist.
Urteil folgt noch !
Man dürft evtl. einmal gespannt sein, wie die Richter in England dieses
Thema anpacken

Wenn ein 29-jähriger Mann ein 15-jähriges Mädchen verführt (das Mädchen hatte also FREIWILLIGEN sexuellen Kontakt mit dem Mann), wird er wegen sexuellen Mißbrauch Minderjähriger angeklagt und verurteilt, hierbei ist es dann egal ob das Mädchen mit ihm freiwillig Sex hatte oder nicht.

Wie sieht es aber im umgekehrten Fall aus. Auch hier darf es keine Rolle spielen, ob dann der Junge freiwillig Sex mit einer erwachsenen Frau hatte oder nicht.

Hat der/die Minderjährige/r Sex mit einer erwachsenen Person ist es entweder sexueller Mißbrauch (bei Freiwilligkeit) oder aber Vergewaltigung (unfreiwilliger sexueller Kontakt). Das Geschlecht darf hier keine Rolle spielen.

Sven

14-16: in Deutschland...

eMANNzipiert, Monday, 23.07.2001, 04:13 (vor 8331 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Verführung Minderjähriger durch Frau ! von Sven am 22. Juli 2001 13:48:14:

.. sind (beiderseitig gewollte!) sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 16 jahren nur dann strafbar, wenn es sich um jemand handelt der einem zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.

eMANNzipiert

Re: 14-16: in Deutschland...

Sven, Monday, 23.07.2001, 12:46 (vor 8331 Tagen) @ eMANNzipiert

Als Antwort auf: 14-16: in Deutschland... von eMANNzipiert am 23. Juli 2001 01:13:59:

.. sind (beiderseitig gewollte!) sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 16 jahren nur dann strafbar, wenn es sich um jemand handelt der einem zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.

Es kommt aber auch auf das Alter des Sexpartners an. Wenn du als 30-jähriger Mann mit einer 14-jährigen Frau (bzw. hier Mädchen) Sex hast, hast du ein Problem. Lies dir die entsprechenden Gesetze mal genau durch.

Sven

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