Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Planungen im Strafrecht

Jörg, Friday, 27.07.2001, 04:00 (vor 8328 Tagen)

Aus Joachim Müllers Forum zur häuslichen Gewalt:

"Straferleichterung soll es bei bestimmten Fällen des Mordes geben: Wenn der
Täter oder die Täterin zwar heimtückisch, aber aus einer außergewöhnlichen
Notlage heraus handelt, soll auch eine mildere Strafe als lebenslänglich
möglich sein. Dies beträfe etwa Ehefrauen, die aus Verzweiflung ihre sie
terrorisierenden Männer ermorden."

Quelle: "Strafen für Spanner" in "Der SPIEGEL" vom 18. Juni 2001

Re: Planungen im Strafrecht

Dieter, Friday, 27.07.2001, 11:25 (vor 8327 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Planungen im Strafrecht von Jörg am 27. Juli 2001 01:00:24:

"Straferleichterung soll es bei bestimmten Fällen des Mordes geben: Wenn der
Täter oder die Täterin zwar heimtückisch, aber aus einer außergewöhnlichen
Notlage heraus handelt, soll auch eine mildere Strafe als lebenslänglich
möglich sein. Dies beträfe etwa Ehefrauen, die aus Verzweiflung ihre sie
terrorisierenden Männer ermorden."
Quelle: "Strafen für Spanner" in "Der SPIEGEL" vom 18. Juni 2001

Das verstehe ich jetzt nicht ... Wenn ich mir die Urteile so ansehe, ist das doch schon lange Praxis?

Dieter

Re: Planungen im Strafrecht

Jörg, Friday, 27.07.2001, 13:16 (vor 8327 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Dieter am 27. Juli 2001 08:25:03:

Das verstehe ich jetzt nicht ... Wenn ich mir die Urteile so ansehe, ist das doch schon lange Praxis?

Ich habe den Artikel leider nicht vorliegen, aber habe den Ausschnitt
so verstanden, daß eine solche frauenbegünstigende Praxis quasi auch noch
ganz offiziell vorgeschrieben bzw. gefördert werden soll.

Gruß, Jörg

Re: Planungen im Strafrecht

BartS, Saturday, 28.07.2001, 02:38 (vor 8327 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 27. Juli 2001 10:16:22:

Ich habe den Artikel leider nicht vorliegen, aber habe den Ausschnitt
so verstanden, daß eine solche frauenbegünstigende Praxis quasi auch noch
ganz offiziell vorgeschrieben bzw. gefördert werden soll.

Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?

Gruss
BartS

Re: Planungen im Strafrecht

Jörg, Saturday, 28.07.2001, 03:56 (vor 8327 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von BartS am 27. Juli 2001 23:38:23:

Ich habe den Artikel leider nicht vorliegen, aber habe den Ausschnitt
so verstanden, daß eine solche frauenbegünstigende Praxis quasi auch noch
ganz offiziell vorgeschrieben bzw. gefördert werden soll.

Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?[/i]

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen? Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.

a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Das ist dann schon eine etwas beschränkte Logik oder findest Du nicht?

Jörg

Re: Planungen im Strafrecht

BartS, Saturday, 28.07.2001, 05:29 (vor 8327 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 28. Juli 2001 00:56:08:

Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen? [/i]

Gut, dann werden auch Frauen durch das Gesetz nicht bevorteilt, so einfach ist das.

Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.
a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Das ist Deine Interpretation. Was sich strafmildernd auswirkt wird immer im Einzelfall entschieden. Punkt a) ist irreal, dass würden auch mind. 90% der Frauen zugeben ;-). Nein im Ernst, in Deiner Aussage fehlt der Beleg, daß sich das in den Gerichtsurteilen wirklich so auswirkt.

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Wer sagt das?

Das ist dann schon eine etwas beschränkte Logik oder findest Du nicht?

Ja *g*

Okay, Guts Nächtle
BartS

Re: Planungen im Strafrecht

Jörg, Saturday, 28.07.2001, 14:07 (vor 8326 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von BartS am 28. Juli 2001 02:29:38:

>Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen?

Gut, dann werden auch Frauen durch das Gesetz nicht bevorteilt, so einfach ist das.[/i]

Leider ist es nicht so (siehe unten).

Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.
a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Das ist Deine Interpretation. Was sich strafmildernd auswirkt wird immer im Einzelfall entschieden. Punkt a) ist irreal, dass würden auch mind. 90% der Frauen zugeben ;-). Nein im Ernst, in Deiner Aussage fehlt der Beleg, daß sich das in den Gerichtsurteilen wirklich so auswirkt.[/i]

Na dann schau mal unter dem diesem Beitrag angefügten Link nach.

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Wer sagt das?[/i]

Das ist die sich für mich ergebende zwingende Konsequenz.

Gruß, Jörg

Geschlechterjustiz

Anmerkungen zum Link

BartS, Saturday, 28.07.2001, 15:01 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 28. Juli 2001 11:07:31:

Hallo Jörg,

erstmal danke für den Link. Ich hatte erhofft, etwas substantielles zum Thema Geschlechterjustiz zu finden, aber das blieb der Text leider schuldig.

Was zum einen auffällt ist die stark emotional und teilweise ideologisierende Sprache, die dort gesprochen wird. Da ist zum einen von der "Ku-Klux-Klan-Justiz" die Rede. Wer hier lebt und sich ein bißchen mit der Gesellschaft befaßt kann sich da nur fragen, wo man auf sowas kommt, schließlich ist das schon ein hartes Geschoß. Auf anderer Seite wird von "...die vorher monatelangen Manipulationen rachsüchtiger Mütter und radikalfeministischer Gutachterinnen ausgesetzt waren." gesprochen. Mir tut einfach nur das Kind leid, was genau wegen seinen "stammelten" Aussagen, weil es mit der Welt fertig ist, nicht Gehör bei dem Gericht findet. Ehrlich gesagt ist das schon eine Verhöhnung für die Opfer, die wirklich Kindesmißbrauch erlebt haben. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, ich finde es auch schlimm, wenn man unschuldig wegen eines solchen Straftat angezeigt und verurteilt wird.

Es werden im Text Behauptungen aufgestellt ohne einen faktischen Beleg zu nennen. An einer Stelle steht: "In den Presseberichten zu solchen Prozessen ist dann meist zu lesen, das Gerich hätte dem Angeklagten "nicht geglaubt" und ihn daher zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt." Wieso ist nicht mal ein solcher Pressebericht abgedruckt wurden, wo der Angeklagte eindeutig unschuldig war. Auch wenn das nur ein Einzelfall wäre, der nichts über die Gesamtsituation aussagen muß, selbst das bleibt er uns schuldig.

Jetzt zu der einzigen Statistik die dazu gebracht wurde. Als erstes bleibt unklar, was alles unter Straftaten verstanden wird. Schwarzfahren könnte auch dazu gehören, sie würde aber zu keiner Verurteilung führen. Was genau sind Verurteilungen? Man kann auch zu Ordnungsgeld bestraft werden. Weshalb ist der Anteil bei Verurteilungen 1:5,5 und bei Strafgefangenen 1:26? Soll das heißen, daß ca. jede fünfte Frau ins Gefängnis muß? Oder heißt das, daß Männer auch längere Haftzeiten haben (durch das Verbrechen bedingt)? Im Text steht dazu nichts. Dann werden einfach unüberlegt Zahlen zusammengeschüttet.

"Wenn man bedenkt, daß für Jugendliche Gefängnisaufenthalte oft zum Beginn einer lebenslangen kriminellen Karriere werden, dann lassen sich aus diesen Daten ein paar naheliegende Schlüsse ziehen."

Ja welche denn?

Warum geht man davon aus, daß es ein festes Verhältnis zwischen Männer- und Frauenstraftaten gibt. Die Zahl der Gesamtstraftaten bleibt ja schließlich auch nicht konstant.

Also Jörg, es bleiben einfach zuviele Fragen offen.

Gruss
BartS

Re: Anmerkungen zum Link

Freeman, Saturday, 28.07.2001, 21:27 (vor 8326 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Anmerkungen zum Link von BartS am 28. Juli 2001 12:01:28:

Hi Bart simpson

Opfer, die wirklich Kindesmißbrauch erlebt haben. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, ich finde es auch schlimm, wenn man unschuldig wegen eines solchen Straftat angezeigt und verurteilt wird.

---------------------------------------------------------------------------
Hm , das ist ein Aspekt den man wirkich bedenken sollte , obwohl ich
es eher so verstehe, dass es vorrangig um fälschlisch beschuldigte
geht. es geht um den missbrauch des gesetzes der sagen wir mal eine ganze
menge folgen und torturen mit sich bringt. nebenbei gesagt mit momentan
null folgen für denjenigen der ...fälschlicherweise jemand in haft bzw.
diese bedrängnis bracht..... ( unterhalt dich mal mit solchen männern)
sicher sollte man wirkliche opfer berücksichtigen und damit nicht n och mehr in konflikte bringen, aber ich bin auch der meinung, dass wir diese
problematik in hinblick auf echte opfer nicht unter den tisch fallen lassen
können, verstehst du.

---------------------------------------------------------------------------

Es werden im Text Behauptungen aufgestellt ohne einen faktischen Beleg zu nennen. An einer Stelle steht: "In den Presseberichten zu solchen Prozessen ist dann meist zu lesen, das Gerich hätte dem Angeklagten "nicht geglaubt" und ihn daher zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt." Wieso ist nicht mal ein solcher Pressebericht abgedruckt wurden, wo der Angeklagte eindeutig unschuldig war. Auch wenn das nur ein Einzelfall wäre, der nichts über die Gesamtsituation aussagen muß, selbst das bleibt er uns schuldig.

---------------------------------------------------------------------------

also die zahlen kenne ich zufällig. kann dich verstehen, das du skeptisch
damit umgehst - aber sie stammen zufälligerweise vom statistischen
bundesamt.

zu diese sog. fällen wo man kaum was von hört kann man eigentlich sagen,
dass sie trotzalledem zur genüge auftreten, auch wenn dieser problematik
sehr wenig beigemessen wird. diese leute oder menschen leben halt
relativ ...unerkannt... ihr leben weiter - mit sämtl. konsequenzen

---------------------------------------------------------------------------

Jetzt zu der einzigen Statistik die dazu gebracht wurde. Als erstes bleibt unklar, was alles unter Straftaten verstanden wird. Schwarzfahren könnte auch dazu gehören, sie würde aber zu keiner Verurteilung führen. Was genau sind Verurteilungen? Man kann auch zu Ordnungsgeld bestraft werden. Weshalb ist der Anteil bei Verurteilungen 1:5,5 und bei Strafgefangenen 1:26? Soll das heißen, daß ca. jede fünfte Frau ins Gefängnis muß? Oder heißt das, daß Männer auch längere Haftzeiten haben (durch das Verbrechen bedingt)? Im Text steht dazu nichts. Dann werden einfach unüberlegt Zahlen zusammengeschüttet.

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also das ist ganz einfach zu verstehen. hier wurde ganz simpel auf zahlen
des stat. bundesamts aufgebaut.

1:5 bedeutet auf fünf verurteile männer eine verurteilte frau
o.k. ich geb zu sehr schwammig was dort gezählt wurde

strafgefangene 1:26

bedeutet: auf 26 verurteilte männer , eine veruteilte frau

im klartext sollte aus dem text hervorgehen, dass "justitia" halt
frauenfreundlicher urteilt - verstehst du!

obwohl es mich auch persönliche interessieren würde welche straftaten usw. dort
konkret gezählt worden sind

---------------------------------------------------------------------------
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Gruss

Freeman

Re: Anmerkungen zum Link

Jörg, Saturday, 28.07.2001, 23:37 (vor 8326 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Anmerkungen zum Link von BartS am 28. Juli 2001 12:01:28:

Hallo BartS!

erstmal danke für den Link. Ich hatte erhofft, etwas substantielles zum Thema Geschlechterjustiz zu finden, aber das blieb der Text leider schuldig.

Nun, ich denke, daß hängt unter anderem auch davon ab, mit welcher Erwartungshaltung man an einen solchen Text herangeht.

Was zum einen auffällt ist die stark emotional und teilweise ideologisierende Sprache, die dort gesprochen wird. Da ist zum einen von der "Ku-Klux-Klan-Justiz" die Rede. Wer hier lebt und sich ein bißchen mit der Gesellschaft befaßt kann sich da nur fragen, wo man auf sowas kommt, schließlich ist das schon ein hartes Geschoß.

Du solltest fairerweise jedoch erwähnen, daß nicht die Justiz im Allgemeinen als eine "Ku-Klux-Klan-Justiz" bezeichnet wurde. Was die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern vor Gericht anbelangt, ist dies übrigens nicht der einzige Artikel, den es zu diesem Thema gibt.

Auf anderer Seite wird von "...die vorher monatelangen Manipulationen rachsüchtiger Mütter und radikalfeministischer Gutachterinnen ausgesetzt waren." gesprochen. Mir tut einfach nur das Kind leid, was genau wegen seinen "stammelten" Aussagen, weil es mit der Welt fertig ist, nicht Gehör bei dem Gericht findet.

Ich glaube, hier hast Du etwas mißverstanden: Kernaussage ist für mich, daß Kinder von ihren Müttern dazu gebracht werden können, vor Gericht bestimmte Aussagen im Sinne der Mütter (und zum Schaden der Väter) zu tätigen und die Justiz diese Handlungsweise bis zu einem gewissen Grad begünstigt. Wenn Du jedoch darauf hinweisen wolltest, daß Kinder letztlich die Leidtragenden sind, so kann ich Dir nur zustimmen.

Ehrlich gesagt ist das schon eine Verhöhnung für die Opfer, die wirklich Kindesmißbrauch erlebt haben. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, ich finde es auch schlimm, wenn man unschuldig wegen eines solchen Straftat angezeigt und verurteilt wird.

[quote]Es werden im Text Behauptungen aufgestellt ohne einen faktischen Beleg zu nennen. An einer Stelle steht: "In den Presseberichten zu solchen Prozessen ist dann meist zu lesen, das Gerich hätte dem Angeklagten "nicht geglaubt" und ihn daher zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt." Wieso ist nicht mal ein solcher Pressebericht abgedruckt wurden, wo der Angeklagte eindeutig unschuldig war. Auch wenn das nur ein Einzelfall wäre, der nichts über die Gesamtsituation aussagen muß, selbst das bleibt er uns schuldig.[/quote]

Nun gut, diese Aussage ist nicht belegt, was jedoch nicht automatisch heißt, daß sie falsch ist. Seien wir doch mal ehrlich: wie will man eine solche Aussage wie die oben angeführte auch akribisch belegen können, ohne aus diesem Artikel gleich eine Doktorarbeit zu machen? Ein einzelner Pressebericht kann auch schnell als Einzelfall abgetan werden.

Jetzt zu der einzigen Statistik die dazu gebracht wurde. Als erstes bleibt unklar, was alles unter Straftaten verstanden wird. Schwarzfahren könnte auch dazu gehören, sie würde aber zu keiner Verurteilung führen. Was genau sind Verurteilungen? Man kann auch zu Ordnungsgeld bestraft werden. Weshalb ist der Anteil bei Verurteilungen 1:5,5 und bei Strafgefangenen 1:26? Soll das heißen, daß ca. jede fünfte Frau ins Gefängnis muß? Oder heißt das, daß Männer auch längere Haftzeiten haben (durch das Verbrechen bedingt)? Im Text steht dazu nichts. Dann werden einfach unüberlegt Zahlen zusammengeschüttet.

Okay, ohne darauf jetzt im Einzelnen einzugehen: Theoretisch könnte man auch noch hinterfragen, mit welcher Methode die Daten erhoben wurden, ob sie vom Autor richtig übernommen oder nicht vielleicht bewußt verfälscht wurden, usw. usf. So richtig überzeugend ist das für mich ehrlich gesagt allerdings nicht. Der Artikel macht insgesamt gesehen auf mich einen recht glaubwürdigen Eindruck.

"Wenn man bedenkt, daß für Jugendliche Gefängnisaufenthalte oft zum Beginn einer lebenslangen kriminellen Karriere werden, dann lassen sich aus diesen Daten ein paar naheliegende Schlüsse ziehen."
Ja welche denn?

Man könnte zum Beispiel den Schluß daraus ziehen, daß auf diese Weise männliche Straftäter bis zu einem gewissen Grad sogar "herangezüchtet" werden.

Warum geht man davon aus, daß es ein festes Verhältnis zwischen Männer- und Frauenstraftaten gibt. Die Zahl der Gesamtstraftaten bleibt ja schließlich auch nicht konstant.

Eine variierende Anzahl an Gesamtstraftaten sollte eigentlich nicht daran hindern, Verhältnisse zwischen Männer- und Frauenstraftaten herzustellen.

Gruß, Jörg

Re: Anmerkungen zum Link

Maya, Sunday, 29.07.2001, 00:52 (vor 8326 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Anmerkungen zum Link von BartS am 28. Juli 2001 12:01:28:

Hallo BartS,
zunächst einmal:
Mensch, die ham dich zu GAB-Net geschickt :-)
Schau dir die Startseite an, dann weißt du, was ich damit sagen will...

Falls du wissen möchtest, wie diese Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern zustande kommt (ohne Verschwörungstheorie), dann lies mal dies hier:

-----------------------------------------
3. Geschlechtsspezifische Kriminalität (Zahlen und Fakten)
Die Frauenkriminalitätsrate ist statistisch unscheinbar, nur jedes vierte registrierte Delikt und nur jede sechste verurteilte Straftat wird von einer Frau begangen.(vgl.Oberlies 1995, S.23)

Trotzdem ist von Interesse, welche Straftaten von Frauen begangen werden, wie sie in Relation zu den von Männern begangenen Straftaten stehen und ob es Gemeinsamkeiten gibt (alle Zahlen von 1996, insgesamt Verurteilte 763690, davon Frauen 117407 und Männer 646283) (vgl. Statistisches Bundesamt 1998, S.360)
Die Prozentzahlen geben im folgenden die jeweiligen relativen Häufigkeiten für die verurteilten Männer und Frauen an. Die Zahlen in den Klammern stehen für die absoluten Häufigkeiten.

3.1 Am häufigsten von Frauen und Männern begangene Straftaten
Zu den am häufigsten von Frauen begangenen Straftaten zählen:
an erster Stelle: Diebstahl und Unterschlagung
mit einem Anteil von 34,26 % (entspricht 40225 Frauen)
der verurteilten Frauen.
An zweiter Stelle: Vergehen im Straßenverkehr
mit 24,07 % (entspricht 28265 Frauen)
und an dritter Stelle: Vermögensdelikte (darunter Betrug und Urkundenfälschung und Falschbeurkundung)

mit 22,37 % (entspricht 26261 Frauen).

Bei den wegen einer Straftat verurteilten Männern stehen
an erster Stelle: Vergehen im Straßenverkehr
mit 34,60 % (entspricht 223607 Männern)
an zweiter Stelle: Diebstahl und Unterschlagung
mit 19,47 % (entspricht 125813 Männern)
der verurteilten Männer
und an dritter Stelle: Vermögensdelikte (darunter Betrug und Urkundenfälschung und Falschbeurkundung)

mit 16,13 % (entspricht 104262 Männern) .

3.2 Vergleich von Frauen und Männern
An den ersten drei Stellen der Straftaten mit den am häufigsten verurteilten Frauen und Männern stehen also die gleichen Delikte, nur sind die Straftaten im Straßenverkehr bei den Männern an erster Stelle und bei den Frauen an zweiter. Diebstahl steht bei den Männern an zweiter Stelle und bei den Frauen an erster.
Betrug und Urkundenfälschung steht bei beiden Geschlechtern an dritter Stelle.
Interessant ist es nun die Unterschiede zu betrachten.

3.2.1 Höherer Frauenprozentanteil
Der größte Unterschied zwischen dem Prozentanteil der verurteilten Frauen im Gegensatz zu dem der Männer liegt bei einfachem Diebstahl:
Frauen 31,91 % (entspricht 37468 Frauen)
Männer 13,81 % (entspricht 89222 Männern)
der Frauenprozentanteil ist also gut doppelt so hoch wie der der Männer.

Bei schwerem Diebstahl überwiegt allerdings wieder der Prozentanteil der Männer
Männer 4,57 % (entspricht 29517 Männern)
Frauen 1,13 % (entspricht 1324 Frauen).

Auch bei Vermögensdelikten liegt der Prozentanteil der Frauen über dem der Männer
Frauen 22,37 % (entspricht 26261 Frauen)
Männer 16,13 % (entspricht 104262 Männern)
vor allem bei Betrug Frauen 13,03 % (entspricht 15296 Frauen) und
Männer 6,52 % (entspricht 42160 Männern).

Ebenfalls überwiegt der Frauenprozentanteil bei Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt
Frauen 2,87 % (entspricht 3364 Frauen)
Männer 2,45 % (entspricht 15823 Männern)
und bei Verstößen gegen Ausländergesetze
Frauen 2,49 % (entspricht 2929 Frauen)
Männer 2,32 % (entspricht 14994 Männern).

Einen annähernd gleicher Prozentanteil von Frauen und Männern besteht nur bei Urkundenfälschung, Falschbeurkundung
Frauen 2,95 % (entspricht 3466 Frauen)
Männer 2,96 % (entspricht 19145 Männern).

3.2.2 Höherer Männerprozentanteil
Im folgenden werden die Straftaten aufgelistet bei denen der Prozentanteil der Männer über dem der Frauen liegt.
Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern ist der Prozentanteil um das zehnfache höher als der der Frauen Männer 0,31 % (entspricht 2007 Männern)
Frauen 0,03 % (entspricht 31 Frauen)

bei Mord und Totschlag ist der Anteil der Männer fast dreimal so hoch wie der der Frauen
Männer 0,11 % (entspricht 712 Männern)
Frauen 0,04 % (entspricht 48 Frauen)

bei Körperverletzung ist er zweieinhalbmal so hoch
Männer 2,98 % (entspricht 19288 Männern)
Frauen 1,18 % (entspricht 1383 Frauen)

und bei schwerem Diebstahl viermal so hoch
Männer 4,57 % (entspricht 29517 Männern)
Frauen 1,13 % (entspricht 1324 Frauen).

Zusammenfassend läßt sich nun sagen, daß der Anteil von Frauen im Hinblick auf statistische Kriminalitätsanteile deutlich unterrepräsentiert ist. Auch bei höheren Frauenprozentanteilen wird, wenn man die in Klammern stehenden absoluten Häufigkeiten vergleicht, deutlich, daß Männer in größerer Zahl vertreten sind. Der Anteil der Frauen an der sog. schweren Kriminalität ist relativ gering. Der Männeranteil an Gewalttaten, wie schwerer Körperverletzung oder Mord überwiegt, während Frauen mehr an Vermögensdelikten wie Betrug oder an Straftaten gegen den Staat beteiligt sind und seltener an Straftaten die Gewalt beinhalten.

Bei einer Untersuchung von Dünkel (1989) in Schleswig - Holstein wurde unter Bezugnahme auf die von ihm herausgearbeiteten ,,Indikatoren" für eine besondere Gefährlichkeit bzw. für besonders schwere Taten wie:
- Opfer schwer oder tödlich verletzt
- Waffengebrauch
- Schaden von mehr als 5000,- DM
deutlich, daß rund 93 % der Frauen aufgrund von Straftaten verurteilt worden sind, bei denen keine besondere Gefährlichkeit festzustellen war (vgl. Maelicke 1993, S.226)

----------------------------------
Dies erklärt wohl ausreichend, wieso so viel mehr Männer im Knast sitzen als Frauen. Lagst du also nicht daneben mit der "Schwarzfahr-Hypothese".

Das Original findest du HIER

Grüße, Maya

Re: Anmerkungen zum Link

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 01:13 (vor 8326 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Maya am 28. Juli 2001 21:52:01:

Hallo Maya!

Mensch, die ham dich zu GAB-Net geschickt :-)
Schau dir die Startseite an, dann weißt du, was ich damit sagen will...

Na und? Was hat die Startseite von Gabnet.com mit dem von mir angeführten
Artikel zu tun? Ich denke mal, Schubladendenken hilft hier nicht viel
weiter ...

Falls du wissen möchtest, wie diese Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern zustande kommt (ohne Verschwörungstheorie), dann lies mal dies hier:

[...][/i]

... und ein langes Copy&Paste mit den Ergebnissen von Hellfeldstudien auch
nicht. Dunkelfeldstudien wären hier schon sehr viel aufschlußreicher.

Jörg

Re: Anmerkungen zum Link

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 02:39 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Jörg am 28. Juli 2001 22:13:49:

2. Die Position derjenigen, die einen Mißbrauch des Gesetzes befürchten
Auch deren Argumente sind zum Teil nachvollziehbar, obwohl ich auch Panikmache sehe. Sicherlich kann das Gesetz (wie jedes andere auch) mißbraucht werden. Nicht nachvollziehbar ist für mich allerdings die Forderung, dann das ganze Gesetz zu kippen. Mit dieser Argumentation könnten wir das gesamte StGB in die Tonne treten, weil wie gesagt, jedes Gesetz mißbraucht werden kann. Das kann ja wohl nicht die Lösung sein. Denn daß es Opfer gibt, ist ja nicht vom Tisch zu wischen, und die haben ein Recht darauf, geschützt zu werden

---------------------------------------------------------------------------

Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...
auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.

Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium
als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Man muss die Sache weiterhin auch in Bezug auf die heutige Gesellschaft
sehen. Jeder der sich Scheidungen heute ansieht und was für mittel auf
oft beiden Seiten angewendet werden, dürfte zu dem Schluss kommen, dass
alleine dieses Gesetz in der heutigen Formulierung ( welches ganz
konkret im Widerspruch zu unserem REchtsstaat steht) für manche Frauen
fast noch schöner wie WEihnachten sein dürfte.

Eine Aussage wie : Ja sicher es kann missbraucht werden wie jedes
andere Gesetz auch stimmt hier nicht !

Dieses Gesetz unterscheidet sich erheblich von allen anderen - und dies
ist auch der Knackpunkt allgemein.

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.

STandpunkte die man wenn man gewisse passagen der debatte im bundestag
analysiert jedem klar werden dürften.

Freeman

Re: Anmerkungen zum Link

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 03:30 (vor 8326 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Freeman am 28. Juli 2001 23:39:27:

Dieses Gesetz unterscheidet sich erheblich von allen anderen - und dies
ist auch der Knackpunkt allgemein.

Ganz genau. Wäre dies ein Gesetz wie jedes andere auch, daß eben auch
mißbraucht werden kann (wie Maya sich sinngemäß auszudrücken beliebte)
würde es sicher nicht einen solchen Wirbel verursachen, daß zum Beispiel
im SPD-Forum wochenlang nur noch das Thema "häusliche Gewalt" ansteht.

Nein, es geht hier meines Erachtens um einen Versuch der Verbesserung
des Opferschutzes unter glatter Inkaufnahme der Aushebelung elementarer
Rechtsstaatsprinzipien. Das ist das Brisante an der ganzen Sache und
auch der Grund dafür, warum ich verärgert reagiere, wenn eine des Themas
kundige Person das Mißbrauchspotential eines solchen Vorhabens herunter-
zuspielen versucht.

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.

Auch ich bin natürlich für einen Opferschutz - aber bitte nicht auf
diese einäugige Weise.

Gruß, Jörg

Re: Anmerkungen zum Link

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 04:07 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Jörg am 29. Juli 2001 00:30:57:

Naja Jörg wie ich seh sind wir wie die meisten hier im Forum da einer
Meinung was diese Thematik angeht.

Entscheidend für die ganze Geschlechterkriegproblematik ist meiner meinung
aber auch die jeweilige generation.

wenn ich mir bsp. die heutigen 20-jährigen bsp. anschaue muss ich oft
feststellen, dass diese weniger festgefahrerene denkensweisen haben
wie die etwas älteren.

( täter- männl. - opfer - weibl. etc. )

da sagte doch mal beispielsweise eine ich schätze mal 20-jährige junge
frau zu mir : ihr männer könnt einem manchmal fast leidtun, ihr habt doch
fast gar keine rechte mehr. sie konnte es sich auch nicht vorstellen, dass
es überhaupt noch irgendeinen nutzen bringen konnte mann zu sein..

hmm, sagt eigentlich schon alles. obwohl man auch sagen muss, dass man ihr
überhaupt nicht böse sein kann.. :-)

wie gesagt , kann man oft feststellen, dass es an fast allen kanten
daran hakt , dass die übe 30-jährigen an gewissen hebeln sitzen
( z.b. medien usw.) und die beziehen sämtl. dinge die man evtl. anders
verwirklichen könnte in ihren "geschlechterkrieg" regelrecht ein.

der enorm hohe anteil an frauen im medien-bereich erklärt dementsprechend
auch einiges!

Freeman

Re: Anmerkungen zum Link

Sven, Sunday, 29.07.2001, 13:23 (vor 8325 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Freeman am 29. Juli 2001 01:07:39:

da sagte doch mal beispielsweise eine ich schätze mal 20-jährige junge
frau zu mir : ihr männer könnt einem manchmal fast leidtun, ihr habt doch
fast gar keine rechte mehr. sie konnte es sich auch nicht vorstellen, dass
es überhaupt noch irgendeinen nutzen bringen konnte mann zu sein..
hmm, sagt eigentlich schon alles. obwohl man auch sagen muss, dass man ihr
überhaupt nicht böse sein kann.. :-)
wie gesagt , kann man oft feststellen, dass es an fast allen kanten
daran hakt , dass die übe 30-jährigen an gewissen hebeln sitzen
( z.b. medien usw.) und die beziehen sämtl. dinge die man evtl. anders
verwirklichen könnte in ihren "geschlechterkrieg" regelrecht ein.

Die jetzt 20-jährigen Frauen haben folgenden Vorteil: Sie können mit einer Alice Schwarzer nicht anfangen und sind in der Schule auch noch nicht mit feministischer Propaganda vollgemüllt worden. Leider ist es aber das Ziel der Ultrafeministinnen schon Kindern (Mädchen) in der Schule ihre Hasspropaganda einzuimpfen (Jungen sind böse und wir zeigen euch was ihr lieben Mädchen dagegen tun sollt/müßt). Wie soll dann aus dieser Mädchengeneration eine Frauengeneration heranwachsen, die mit Männern einen gesunden Umgang pflegen kann?

Kinder für Propagandazwecke zu mißbrauchen war schon immer ein sehr beliebtes Mittel von radikalen Kräften (HJ, FDJ).

Sven

Masse statt Klasse?

Maya, Sunday, 29.07.2001, 14:22 (vor 8325 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Jörg am 29. Juli 2001 00:30:57:

Wäre dies ein Gesetz wie jedes andere auch, daß eben auch

mißbraucht werden kann (wie Maya sich sinngemäß auszudrücken beliebte)
würde es sicher nicht einen solchen Wirbel verursachen, daß zum Beispiel
im SPD-Forum wochenlang nur noch das Thema "häusliche Gewalt" ansteht.

Mannmannmann, erst das Ding mit der Umfrage und nun dies...

Nein, es geht hier meines Erachtens um einen Versuch der Verbesserung
des Opferschutzes unter glatter Inkaufnahme der Aushebelung elementarer
Rechtsstaatsprinzipien. Das ist das Brisante an der ganzen Sache und
auch der Grund dafür, warum ich verärgert reagiere, wenn eine des Themas
kundige Person das Mißbrauchspotential eines solchen Vorhabens herunter-
zuspielen versucht.

Genau mit der Argumentation des Mißbrauchspotentails ist das Gesetz zum Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe 25 Jahre (!) hinausgezögert worden. Bis jetzt hat sich die Unkerei noch nicht bestätigt, obwohl das bereits seit 6 Jahren in Kraft getreten ist...
Also lieber Opfer als Freiwild herumlaufen lassen, als daß Maßnahmen eingeleitet werden? Nenn ich Täterschutz.

Auch ich bin natürlich für einen Opferschutz - aber bitte nicht auf
diese einäugige Weise.

Sondern?

Re: Masse statt Klasse?

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 14:31 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Masse statt Klasse? von Maya am 29. Juli 2001 11:22:32:

Wäre dies ein Gesetz wie jedes andere auch, daß eben auch

mißbraucht werden kann (wie Maya sich sinngemäß auszudrücken beliebte)
würde es sicher nicht einen solchen Wirbel verursachen, daß zum Beispiel
im SPD-Forum wochenlang nur noch das Thema "häusliche Gewalt" ansteht.

Mannmannmann, erst das Ding mit der Umfrage und nun dies...[/i]

Wo ist das Problem?

>Nein, es geht hier meines Erachtens um einen Versuch der Verbesserung

des Opferschutzes unter glatter Inkaufnahme der Aushebelung elementarer
Rechtsstaatsprinzipien. Das ist das Brisante an der ganzen Sache und
auch der Grund dafür, warum ich verärgert reagiere, wenn eine des Themas
kundige Person das Mißbrauchspotential eines solchen Vorhabens herunter-
zuspielen versucht.

Genau mit der Argumentation des Mißbrauchspotentails ist das Gesetz zum Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe 25 Jahre (!) hinausgezögert worden.[/i]

Zu recht!

Bis jetzt hat sich die Unkerei noch nicht bestätigt, obwohl das bereits seit 6 Jahren in Kraft getreten ist...

Quelle dafür, daß sich die "Unkerei" noch (!) nicht bestätigt hat?

Also lieber Opfer als Freiwild herumlaufen lassen, als daß Maßnahmen eingeleitet werden? Nenn ich Täterschutz.

Machen wir uns doch nichts vor: Wird ein Mann der ehelichen Vergewaltigung
beschuldigt, hat er kaum eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Schließ-
lich haben die wenigsten Leute einen unabhängigen Zeugen im Schlafzimmer
stehen. Nenn ich geschlechtsspezifische Vorverurteilung.

>Auch ich bin natürlich für einen Opferschutz - aber bitte nicht auf

diese einäugige Weise.

Sondern?[/i]

Das müßtest Du einen Juristen fragen.

Gruß, Jörg

Re: Masse statt Klasse?

Maya, Sunday, 29.07.2001, 15:19 (vor 8325 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Masse statt Klasse? von Jörg am 29. Juli 2001 11:31:31:

Machen wir uns doch nichts vor: Wird ein Mann der ehelichen Vergewaltigung
beschuldigt, hat er kaum eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Schließ-
lich haben die wenigsten Leute einen unabhängigen Zeugen im Schlafzimmer
stehen. Nenn ich geschlechtsspezifische Vorverurteilung.

Blödsinn! Genau andersrum. Dem Beschuldigten muß die Tat nachgewiesen werden. In dubio pro reo. Meist Freispruch aus Mangel an Beweisen. Mußt nur keine Kratzer dranmachen, dann geht´s.

Re: Masse statt Klasse?

Sven, Sunday, 29.07.2001, 15:25 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Masse statt Klasse? von Maya am 29. Juli 2001 12:19:29:

Machen wir uns doch nichts vor: Wird ein Mann der ehelichen Vergewaltigung
beschuldigt, hat er kaum eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Schließ-
lich haben die wenigsten Leute einen unabhängigen Zeugen im Schlafzimmer
stehen. Nenn ich geschlechtsspezifische Vorverurteilung.
Blödsinn! Genau andersrum. Dem Beschuldigten muß die Tat nachgewiesen werden. In dubio pro reo. Meist Freispruch aus Mangel an Beweisen. Mußt nur keine Kratzer dranmachen, dann geht´s.

Falsch! Es reicht aus, wenn das Gericht der Frau mehr Glauben schenkt als dem Mann. Dies kann sehr subjektiv sein. Also nix mit in dubio pro reo. Dann heisst es im Urteil, dass die Frau glaubwürdiger war.

Sven

Re: Masse statt Klasse?

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 15:36 (vor 8325 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Masse statt Klasse? von Sven am 29. Juli 2001 12:25:24:

>Machen wir uns doch nichts vor: Wird ein Mann der ehelichen Vergewaltigung

beschuldigt, hat er kaum eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Schließ-
lich haben die wenigsten Leute einen unabhängigen Zeugen im Schlafzimmer
stehen. Nenn ich geschlechtsspezifische Vorverurteilung.

Blödsinn! Genau andersrum. Dem Beschuldigten muß die Tat nachgewiesen werden. In dubio pro reo. Meist Freispruch aus Mangel an Beweisen. Mußt nur keine Kratzer dranmachen, dann geht´s.

Falsch! Es reicht aus, wenn das Gericht der Frau mehr Glauben schenkt als dem Mann. Dies kann sehr subjektiv sein. Also nix mit in dubio pro reo. Dann heisst es im Urteil, dass die Frau glaubwürdiger war.[/i]

Richtig. Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist dann eben die freie Beweis-
würdigung angesagt. Und wie die in den meisten Fällen aussehen dürfte, kann
man sich wohl denken (frau ist das "Unschuldslamm", während der Mann bereits
in der U-Haft seine Arbeitsstelle verloren hat und bei den Nachbarn unten
durch ist).

Halten wir fest: Auch das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe ist schon
in bedenklicher Weise vom feministischen Geist durchdrungen.

Gruß, Jörg

Re: Masse statt Klasse?

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 17:20 (vor 8325 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Masse statt Klasse? von Jörg am 29. Juli 2001 12:36:23:

> > Machen wir uns doch nichts vor: Wird ein Mann der ehelichen Vergewaltigung

beschuldigt, hat er kaum eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Schließ-
lich haben die wenigsten Leute einen unabhängigen Zeugen im Schlafzimmer
stehen. Nenn ich geschlechtsspezifische Vorverurteilung.
Blödsinn! Genau andersrum. Dem Beschuldigten muß die Tat nachgewiesen werden. In dubio pro reo. Meist Freispruch aus Mangel an Beweisen. Mußt nur keine Kratzer dranmachen, dann geht´s.

Falsch! Es reicht aus, wenn das Gericht der Frau mehr Glauben schenkt als dem Mann. Dies kann sehr subjektiv sein. Also nix mit in dubio pro reo. Dann heisst es im Urteil, dass die Frau glaubwürdiger war.[/i]

Richtig. Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist dann eben die freie Beweis-
würdigung angesagt. Und wie die in den meisten Fällen aussehen dürfte, kann
man sich wohl denken (frau ist das "Unschuldslamm", während der Mann bereits
in der U-Haft seine Arbeitsstelle verloren hat und bei den Nachbarn unten
durch ist).
Halten wir fest: Auch das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe ist schon
in bedenklicher Weise vom feministischen Geist durchdrungen.
Gruß, Jörg

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absolut richtig Jörg.

unterhalt dich wenn du die möglichkeit hast einmal mit einem richter.

noch schlimmer bei missbrauchsvorwürfen. ich hab mich einmal mit einem
richter darüber unterhalten was ein mann den konkret tun kann wenn er
diesen missbrauchsvorwürfen ausgesetzt ist und justitas mühlen anfangen
z drehen:

die antwort war verwunderlich: im grunde gar nicht viel, er könnte bei
der heutigen praxis nur hoffen, das die frau bzw. derjenige der die
missbrauchsvorwürfe erhoben hat irgendwann einmal "einsichtig" würde.

diese zuversicht dürfte ziemlich wenig sein und steht im massiven
widerspruch zu dem was angehende gutachterinnen hier behaupten !

ein weiteres problem sehe ich darin, dass die justiz und die rechtsstaatlichen grundsätze schon immer mehr
in hinblick auf opferschutz bzw. der bemühungen diverser gruppierungen
auch der politik in den hintergrund gedrückt wird. dies ist eine
erscheinung die sich in vielen bereichen abzeichnet.
stichpunkt : demontage des rechtsstaats!

siehe beispielsweise den vorschlag von h.-däubler-gmelin betreffend
umformulierung des gesetzes welche geringere haftstrafen für
heimtückischen mord vorsehen soll.
( ein gesetz was in der jetzigen form von vielen frauengruppen immer
als benachteiligung angesehen wurde , obwohl es absolut geschlechtsneutral
ist)
dieses gesetz soll eine anerkennung hauptsächlich von opfern sexuellen
missbrauchs, vergew. sein - man könnte es auch so deuten das
selbstjustiz jetzt belohnt wird !

vielleicht wäre die gesellschaft insgesamt gut beraten das umformulieren
von gesetzen, neueinbringung von neuen gesetzen in bezug auf gewalt , missbrauch
usw. auch von unbefangenen menschen durchführen zu lassen da dann ein höheres
mass an objektivität und gerechtigkeit zu erwarten ist.

menschen die tagtäglich mit missbrauch,gewalt usw. konfrontiert werden dürfte
dieses mass an objektivität mit der zeit verloren gehen.

(was jetzt keine verniedlichung bzw. verharmlosung dessen sein soll)

Gruß

Freeman

Re: Anmerkungen zum Link

Maya, Sunday, 29.07.2001, 14:15 (vor 8325 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Freeman am 28. Juli 2001 23:39:27:

Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...
auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.
Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Und was Achim verschweigt ist, daß eine Wegweisung nicht bedeutet, daß der Weggewiesene keine Mittel hat, um gegen diese Entscheidung anzugehen. Da Achim ja fleissig alle Links liest, die Jörg rausfischt, sollte Achim auch wissen, daß sogar tatsächliche Schläger gegen die Wegweisung angehen können, und dann sogar, wie Jörg triumphierend verkündete, Recht bekommen.

Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium
als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Zunächst einmal ist die Bergmann nicht weisungsbefugt gegenüber der Polizei, d.h. die Umsetzung des Wegweisungsgesetzes unterliegt der Exekutive. Was hier konstruiert werden soll als worst case, ist einfach nur lächerlich. Mal bitte nachdenken, was das konkret bedeuten würde. Frau ruft Polizei an und sagt, Mann hat sie beleidigt. Dann kommt ein Rollkommando und verschafft dem Bösen ein Nevercomeback-Ticket unter die nächste Brücke. Wer daran glaubt, sollte sich eventuell mal an einen Berater seines Vertrauens wenden. Oder Drehbücher für Akte X schreiben.
Was die Ausweitung des Gesetzes unter dem Bedrohungsaspekt betrifft, hat das sehr wohl Hand und Fuß. Nicht umsonst ist das Anti-Stalking-Gesetz darin integriert. Momentan sieht es so aus, daß es keine Handhabe gibt gegenüber Bedrohungen. Wenn man zur Polizei geht und anzeigen möchte, daß man fortgesetzt Morddrohungen erhält, wird man nach Hause geschickt. Es muß erst etwas passieren, bevor die Polizei eingreifen darf. Aktueller Fall: Frau wurde von Mann vor der 12jährigen Tochter mit der Pistole bedroht. Am Telefon hat er ihr angedroht, sie umzubringen. Dies hat die Frau mitgeschnitten und der Polizei vorgelegt. Antwort war, daß sie erst etwas tun können, wenn er tatsächlich aktiv wird. Seitdem ist die Frau untergetaucht.
Britische Untersuchungen haben gezeigt, daß 92% aller weiblichen Mordopfer von ihrem Expartner getötet werden. 80% dieser Frauen waren im Jahr vor der Ermordung vom Ex terrorisiert worden (BCS 2000).

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.
STandpunkte die man wenn man gewisse passagen der debatte im bundestag
analysiert jedem klar werden dürften.

Wenn es nicht darum geht, du Sproß einer Juristenfamilie, dann sag uns doch mal, wie das Gesetz aussehen sollte.

bitte keine lächerlichen zerredeungsversuche

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 15:13 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Maya am 29. Juli 2001 11:15:18:

Und was Achim verschweigt ist, daß eine Wegweisung nicht bedeutet, daß der Weggewiesene keine Mittel hat, um gegen diese Entscheidung anzugehen. Da Achim ja fleissig alle Links liest, die Jörg rausfischt, sollte Achim auch wissen, daß sogar tatsächliche Schläger gegen die Wegweisung angehen können, und dann sogar, wie Jörg triumphierend verkündete, Recht bekommen.

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Was keine Antwort darauf ist - wie immer !

Das Argument, dass selbst ein "schläger" ( interessanterweise geht Maya
jetzt wieder vom GEwalttäter aus und nicht vom zu Unrechtbeschuldigten)
Rechte hat gegen diese Entscheidung anzugehen ist nur Proforma wie sich
jeder denken kann. Wie bsp. soll das denn aussehen - wahrscheinich so
wie das widerlegen von missbrauchsvorwürfen aussieht , ja!

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Zunächst einmal ist die Bergmann nicht weisungsbefugt gegenüber der Polizei, d.h. die Umsetzung des Wegweisungsgesetzes unterliegt der Exekutive. Was hier konstruiert werden soll als worst case, ist einfach nur lächerlich. Mal bitte nachdenken, was das konkret bedeuten würde. Frau ruft Polizei an und sagt, Mann hat sie beleidigt. Dann kommt ein Rollkommando und verschafft dem Bösen ein Nevercomeback-Ticket unter die nächste Brücke. Wer daran glaubt, sollte sich eventuell mal an einen Berater seines Vertrauens wenden. Oder Drehbücher für Akte X schreiben.

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Ja sicher ist dies lächerlich, liegt aber trotzdem jenachdem im Rahmen
des möglichen!

Jenachdem wie "Sie" ein Ding durchzieht, und Frauen sind in dieser
Hinsicht "phantasievoller u. rücksichtsloser" als Männer besteht wirklich
die Gefahr, dass Mann wegen tätlichkeiten nichtkörperlicher natur
erstmal der wohnung verwiesen wird. danach geht es erst los, wer recht hat
oder sagen wir mal die evtl. entkräftung der vorwürfe , was sich mehr
als schwierig zu erweisen hat.

die vorentscheidung im scheidungskrieg ist dann schon mal gefallen und
das ist auch ein nicht von der hand zu weisender aspekt

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Britische Untersuchungen haben gezeigt, daß 92% aller weiblichen Mordopfer von ihrem Expartner getötet werden. 80% dieser Frauen waren im Jahr vor der Ermordung vom Ex terrorisiert worden (BCS 2000).

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.
STandpunkte die man wenn man gewisse passagen der debatte im bundestag
analysiert jedem klar werden dürften.

Wenn es nicht darum geht, du Sproß einer Juristenfamilie, dann sag uns doch mal, wie das Gesetz aussehen sollte.

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maya wir wollen doch nicht wieder beleidigend , abwertend etc. werden,ja
nur weil du in der funktion der selbsternannten verteidigerin des
"Gewaltschutzgesetzes" widerspruch erhälst!

ein weiterer gefährlicher aspekt liegt in der tatsache , das im gesetzent-
wurf berucksichtig werden soll, dass

die wegweisung auch erfolgen kann und soll wenn der Mann alleiniger
Mieter und Hauseigentümer ist.

also mal im klartext, dass gesetz ist brandgefährlich in dieser formulierung, opferschutz hin und her aber so gehts wirklich nicht.

da nützen auch die zerredungsversuche und das umhersschmeissen mit
gewaltstatistiken nichts. es gibt wie immer zwei seiten. die ansicht von
maya ist zwar verständlich da sie sich beruflich mit solchen opfern
beschäftigt, aber dennoch kein argument sämtl. rechtsstaatlichen
grundsätze ausser kraft setzen zu wollen.

auffallend ist ebenfalls das jener opferschutz wie immer nur einseitig
zum tragen kommt.

Fr. Bergmann meinte , Männer die geschlagen werden könnten ja bei ihrer
Mutter unterkommen. Wie siehts denn hier mit dem Grundsatz:
der täter geht - das opfer bleibt aus.
Wie gesagt eine menge fragen und es nützt nichts alles mit statistiken
weibl. opfer zu begründen!

eine frage bleibt auch offen und zwar warum maya in sämtl. foren versucht
vor allem männer von ihrer sagen wir mal falschansicht zu überzeugen , da
originalton maya es sich bei diesen männer ja so oder so um
psyschisch kranke handelt.

Freeman

Re: Anmerkungen zum Link

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 15:19 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Maya am 29. Juli 2001 11:15:18:

>Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...

auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.
Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Und was Achim verschweigt ist, daß eine Wegweisung nicht bedeutet, daß der Weggewiesene keine Mittel hat, um gegen diese Entscheidung anzugehen.[/i]

Na prima. Man darf dann also von der Straße aus nachträglich gegen den
Rausschmiß aus seiner eigenen Wohnung angehen. Super und sehr gnädig!

Da Achim ja fleissig alle Links liest, die Jörg rausfischt, sollte Achim auch wissen, daß sogar tatsächliche Schläger gegen die Wegweisung angehen können, und dann sogar, wie Jörg triumphierend verkündete, Recht bekommen.

Na, wieder fleißig dabei, Nebelkerzen zu werfen? ;-)

>Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium

als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Zunächst einmal ist die Bergmann nicht weisungsbefugt gegenüber der Polizei, d.h. die Umsetzung des Wegweisungsgesetzes unterliegt der Exekutive.[/i]

Auch wenn Bergmann nicht weisungsbefugt ist, trägt sie doch nicht unerheb-
lich zu gesellschaftlichen Einstellungen bei, die die Auslegung von Gesetzen
und anderen Vorschriften in die von ihr gewünschte Richtung begünstigen.

Was hier konstruiert werden soll als worst case, ist einfach nur lächerlich. Mal bitte nachdenken, was das konkret bedeuten würde. Frau ruft Polizei an und sagt, Mann hat sie beleidigt. Dann kommt ein Rollkommando und verschafft dem Bösen ein Nevercomeback-Ticket unter die nächste Brücke. Wer daran glaubt, sollte sich eventuell mal an einen Berater seines Vertrauens wenden. Oder Drehbücher für Akte X schreiben.

Leider hat die Wirklichkeit das Akte-X-Szenario offenbar schon längst
eingeholt. Wenn bereits eine eidesstattliche Versicherung ausreicht, seinen
Partner aus der Wohnung rausschmeißen zu lassen und bei Strafe auf Abstand
halten zu lassen, ist das wirklich schon ein dickes Ding. Und genau das
ist geplant.

Was die Ausweitung des Gesetzes unter dem Bedrohungsaspekt betrifft, hat das sehr wohl Hand und Fuß. Nicht umsonst ist das Anti-Stalking-Gesetz darin integriert.

Ach? Von wievielen Männern wurdest Du denn schon so hartnäckig verfolgt,
daß nur noch ein harter Durchgriff seitens der Polizei hätte weiterhelfen
können?

Momentan sieht es so aus, daß es keine Handhabe gibt gegenüber Bedrohungen. Wenn man zur Polizei geht und anzeigen möchte, daß man fortgesetzt Morddrohungen erhält, wird man nach Hause geschickt. Es muß erst etwas passieren, bevor die Polizei eingreifen darf. Aktueller Fall: Frau wurde von Mann vor der 12jährigen Tochter mit der Pistole bedroht. Am Telefon hat er ihr angedroht, sie umzubringen. Dies hat die Frau mitgeschnitten und der Polizei vorgelegt. Antwort war, daß sie erst etwas tun können, wenn er tatsächlich aktiv wird. Seitdem ist die Frau untergetaucht.

Bitte suggeriere den Lesern nicht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei
Handhabe gibt.

Man muß sich das einmal vor Augen führen:
Ein Wohnungsverweis soll nach den Vorstellungen der Befürworter des
Gewaltschutzgesetzes schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich ein
Familienvater auch nur gegen den Willen einer Mutter zu den gemeinsamen
Kindern an den Tisch setzt.

Britische Untersuchungen haben gezeigt, daß 92% aller weiblichen Mordopfer von ihrem Expartner getötet werden. 80% dieser Frauen waren im Jahr vor der Ermordung vom Ex terrorisiert worden (BCS 2000).

Wenn ich zynisch wäre, würde ich jetzt schreiben: Ein Glück, daß Frauen
"nur" von ihrem Partner umgebracht werden. Männern passiert das nämlich
viel eher schon auf offener Straße. Nicht Frauen sind Gewaltopfer Nr. 1,
sondern Männer.

Gruß, Jörg

Re: Anmerkungen zum Link

Maya, Sunday, 29.07.2001, 13:53 (vor 8325 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Jörg am 28. Juli 2001 22:13:49:

Hallo Jörg,

Was hat die Startseite von Gabnet.com mit dem von mir angeführten
Artikel zu tun?

Laß es mich so formulieren: Das wäre so, als ob ich dir einen Link über Männergewalt präsentiere auf Hannelores Seiten :-)

... und ein langes Copy&Paste mit den Ergebnissen von Hellfeldstudien auch nicht. Dunkelfeldstudien wären hier schon sehr viel aufschlußreicher.

Irrtum, Jörg. Dunkelfeld bedeutet, daß Delikte nicht angezeigt werden, und somit nicht in der Statistik (PKS) auftauchen. In den aufgeführten Deliktbereichen macht es keinen Sinn davon auszugehen, daß weibliche Kriminalität eher im Dunkelfeld verschwindet als männliche. Es sei denn, du würdest die Theorie vertreten, daß Frauen schlauer als Männer sind im Vertuschen von Straftaten :-)
Bei schwerer Gewaltkriminalität ist desweiteren das Dunkelfeld überaus klein, da diese Delikte durch ihre Konsequenzen augenfälliger sind. Zudem beträgt die Aufklärungsquote bspw. bei Mord über 90%.

Grüße, Maya

Re: Anmerkungen zum Link

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 15:28 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Maya am 29. Juli 2001 10:53:05:

Irrtum, Jörg. Dunkelfeld bedeutet, daß Delikte nicht angezeigt werden, und somit nicht in der Statistik (PKS) auftauchen. In den aufgeführten Deliktbereichen macht es keinen Sinn davon auszugehen, daß weibliche Kriminalität eher im Dunkelfeld verschwindet als männliche. Es sei denn, du würdest die Theorie vertreten, daß Frauen schlauer als Männer sind im Vertuschen von Straftaten :-)

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leider ist es ja auch so, dass ein grossteil weibl. straftaten eher im
dunkelfeld verschwindet - was gibts da zu widerlegen.

die sog. theorie, dass frauen im vertuschen von straftaten eher "schlauer"
als männer sind ist nicht abwegig.

man könnte es auch so formulieren, dass frauen aufgrund von einfachen
vorwürfen langjähriger misshandlung einfacher haben eine begründung
für ihre verzweiflungstat haben als männer.
aber da soll eine geplante gesetzesänderung ja auch diesen opfern
entgegenkommen . ( bisher gab es juris. gesehen eine unterscheidung
zwischen heimtückischen mord, totschlag usw.)

das liest sich dann in zeitung in etwa so : verfahren wurde eingestellt,
was wirklich passiert ist wird wohl immer im dunklen bleiben

( leider oft bei suizid in verbindung mit falschbeschuldigungen die nebenbei
gesagt ohne juris. konsequenzen bleibt oft der fall)

@Jörg

BartS, Saturday, 28.07.2001, 21:05 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 28. Juli 2001 11:07:31:

Möchtest Du noch was zu meinen Anmerkungen sagen?

BartS

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