Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Umwerfender Satz

André, Friday, 04.11.2011, 21:41 (vor 4557 Tagen) @ Lex

Ich weiß auch nicht, was man sich in der Gesetzgebung denkt, wenn so etwas
dabei herauskommen kann.

Völlige Entrechtung des Vaters. Damit kann man sicher sein, daß der Vater keinen Einfluß auf die Erziehung des Kindes nehmen kann. Die Mutter allein kann das nicht. Ergo: Kind gehört dem Staat. Und das "soziologische Kind" (oder wie auch immer): Da ist der Einfluß des "Vaters" wurscht und unerheblich, weil die natürliche Vater-Kind-Bindung fehlt. Ergo: Kind gehört dem Staat.
In beiden Fällen ist das Kind "frei" für die "Erziehung" durch den Staat.

Gruß
André


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