Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnetin,
Am 27.01.2011 haben Sie, auf meine Bitte um ein Fachgespräch (Thema Sorgerecht), per E-Mail mitgeteilt:
"Unsere Position unterscheidet sich also sehr von der, die sie vertreten... Ich wäre daher dankbar, wenn Sie meine Haltung zur Kenntnis nehmen und bitte Sie, künftig davon absehen, meine Mitarbeiterinnen um Gesprächstermine zu bitten."
LEIDER nehme ich Ihre Kenntnisse zur Kenntnis, die sie an mich und auch an Herrn Mühlbauer am 04.01.2012 wiederholt widergespiegelt haben.
Ihre Antworten sind Anlass zur Vermutung, mangelnde Kenntnisse anzunehmen.
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http://www.abgeordnetenwatch.de/dorothee_baer-575-37455--f322365.html#q322365
Sehr geehrte Frau Bär,
mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 wurde festgestellt, dass es mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sei, dass einer leidigen Mutter die Alleinsorge für ein minderjähriges Kind zugesprochen würde, WENN GLEICHZEITIG DEM VATER DER WEG ZU EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG VERSAGT BLIEBE.
Mit Datum 03.08.2010 wurde beim Amtsgericht Düren ein "Antragsverfahren" entsprechend der Übergangsregelung 1 BvR 420/09 (Feststellung gemeinsame Sorge / Übertragung der Sorge AUCH auf den Vater) für die beiden gemeinsamen Kinder initiiert.
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http://www.abgeordnetenwatch.de/dorothee_baer-575-37455--f322382.html#q322382
Sehr geehrte Frau Bär,
http://www.abgeordnetenwatch.de/dorothee_baer-575-37455--f322170.html#q322170
gesamter Thread:
- Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnetin, -
Gobelin,
06.01.2012, 22:13
- Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnetin Bär, das Volk klopft an! - Michael Baleanu, 07.01.2012, 06:24