Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Musterbeispiel für feministische Manipulation (Manipulation)

Sigmundus Alkus @, Saturday, 30.06.2012, 23:01 (vor 4318 Tagen) @ Detektor

Die Feministin war ja wohl mal wieder die Höhe. Einzelfälle,
Einzelfälle... sehr viel mehr fiel ihr zu der Schauergeschichte des
abgezockten Piloten, der zudem (Überraschung) seine Kinder nicht mehr
sehen darf, nicht ein.

Die versuchen, alles abzuwiegeln, damit die Bevölkerung ja nicht allzu
aufmerksam darauf wird, was wirklich geschieht. Die weiß doch ganz genau
Bescheid. Rutschte auch entsprechend unruhig auf ihrem Stuhl hin und her.

Frau Schewe-Gerigk hat wie gedruckt gelogen. So hat sie etwa behauptet, so etwas wie dem Piloten könne ja nicht mehr passieren, weil Frauen heute Vollzeit arbeiten gehen müssen, sobald das Kind das 3. Lebensjahr erreicht hat. Bereits die Vorschrift des § 1570 BGB verrät einem das Gegenteil.

"Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."

Selbstverständlich können und werden Frauen also auch weiterhin versuchen, Unterhalt für mehr als 3 Jahre abzugreifen.

Außerdem geht aus § 1569 BGB hervor, dass die §§ 1570 ff. BGB nur für den nachehelichen Unterhalt gelten, also nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Soweit ich den Piloten verstanden habe, ging es aber um Trennungsunterhalt, also um die Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Nach seiner Schilderung erfolgten die Forderungen der Ex unmittelbar nach dem Auszug. Für den Trennungsunterhalt bestimmt § 1361 Abs. 2 BGB:

"Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann."

Im Klartext heißt das: Wenn Mutti während der Ehe nicht gearbeitet hat, kann sie im Regelfall auf Trennungsunterhalt spekulieren, vor allem bei einem Ehemann, der mehr als 5.000 € netto hat.

Ebenso manipulativ war das Statement zur Frauenquote. Es ginge dort um Gerechtigkeit (also: wer gegen die Quote ist, ist gegen Gerechtigkeit) und es solle ja nur bei gleicher Qualifikation die Frau befördert werden. Für die Bekämpfung von Diskriminierung haben wir aber schon das AGG, welches ausdrücklich auch "positive" Maßnahmen zulässt. Weitere Gesetze wären also nicht erforderlich, wenn es bei der Frauenquote nicht um "Vagina statt Qualifikation" ginge.


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