Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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LGs, Wednesday, 30.09.2009, 14:09 (vor 5322 Tagen) @ Flint

In der Verordnung über die Angleichung familienrechtlicher Vorschriften vom 6. Februar 1943 (RGBl. I. S. 80) waren in Deutschland erstmals Bestimmungen eingeführt worden, in denen Verfahrensbeteiligten an Abstammungsprozessen die Duldung von erb- und rassekundlichen Untersuchungen, insbesondere Blutgruppengutachten, vorgeschrieben wurde.

An dieser Bestimmung, die nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes durch Verordnung des Zentral-Justizamtes für die britische Zone vom 17. Juni 1947 (VOBl. für die Brit. Zone 1947, S. 93) weitgehend inhaltlich bestätigt wurde, ist anschaulich zu sehen, dass Bestimmungen, die ursprünglich zu "rassehygienischen" Zwecken geschaffen wurden, in Argumente zur Durchsetzung von Kindesinteressen umgedeutet werden konnten, zumal die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft nunmehr auch die Vaterschaftsfeststellungen auf biologischer Grundlage ermöglichten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsfeststellung#Geschichtliche_Entwicklung


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