Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Von der sittlichen Verpflichtung zum Faustrecht

Holger, Monday, 14.12.2009, 23:00 (vor 5457 Tagen)

http://www.feminismuskritik.eu/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=4343

So, jetzt bin ich erst mal soweit und habe den ersten Teil fertig. Bitteschön:

Von der sittlichen Verpflichtung zum Faustrecht- eine kleine Geschichte des Unterhalts


Prolog


Fast komme ich mir vor wie Umberto Eccos Gestalt des Novizen Adson in ‚Der Name der Rose’. An der Pforte zum Alter stehend, nehmen mich jene dramatischen Ereignisse des Jahres 1327 nochmals in den Bann: normative Kraft der Macht und seine Niederlage. Der Mensch zieht Parallelen- umso mehr, je älter er wird.
‚Sie war die erste (fleischliche) Liebe meines Lebens und meine letzte’ resümiert Adson am Ende seines Lebens und wir hören förmlich seine mit Inbrunst vorgetragenen gregorianischen Gesänge und ich spüre sein Glück, dereinst eingehen zu dürfen ‚ins Haus des Herrn’. Die überragenden Lehrer aber vom Format eines William von Baskerville gibt es indes nicht mehr.
Der bittere Kelch der Niederlage ist an mir nicht vorübergegangen, mein hilfloser Zorn ist mittlerweile verflogen, um dem Verstande Platz zu machen. Die Frage aller Fragen in dieser Materie ist:
gibt es rechtsethische Prinzipien, die aufgrund ihrer ureigenen Überzeugungskraft geeignet sind, rechtliche Entscheidungen im Unterhaltsrecht zu rechtfertigen oder zu falsifizieren?
Dem geneigten Leser sei diese Frage zugemutet und ich mache den Versuch, sie zu beantworten.

Ich habe mir große Mühe mit Quellenangaben gemacht und empfehle, soweit sie verlinkt sind, sie im Urtext auch zu dokumentieren, Links haben oft nur eine begrenzte Lebensdauer.
Die meisten juristischen Literaturangaben habe ich beschränkt auf Standardwerke und die Veröffentlichungen allgemein anerkannter Kapazitäten in Prime- Fachzeitschriften und sind in Bibliotheken und z.T. Gerichten kostenlos einsehbar, jedoch meist nicht gebührenfrei im Netz auffindbar. Eine Literaturliste steht am Ende meines Vortrags.
Ferner bildeten folgende Veröffentlichungen Arbeitsgrundlage:
Georg Friedenberger ‚Die Rechte der Frauen’ ISBN 3-00-004970-3
Als ehemaliger Staatssekretär im Bundesjustizministerium ist er Zeitzeuge und intimer Kenner der Vorgänge im Ministerium im Vorfeld der Verabschiedung des EheRG. Das Buch ist vergriffen, jedoch über Fernausleihe erhältlich.

Bernhard Metz ‚Rechtsethische Prinzipien des nachehelichen Unterhalts’ISBN 3-631-53512-0
Es ist eine Dissertation mit hervorragender Quellenrecherche, für den Nichtjuristen allerdings etwas schwer lesbar. Der Autor ist jetzt in einer der renomiertesten Kanzleien der BRD als Familienrechtler tätig.

Vereinzelt wurden Passagen der Autoren von mir ohne besondere Kennzeichnung zusammengefasst, Zitate und originäre Gedanken sind gekennzeichnet.
Es sei jedem unbenommen, meinen Text zu kopieren und zu verbreiten. Für Hinweise auf Fehler bin ich dankbar. Es sollte ein leidenschaftlicher Disput werden!


Teil 1

Im Anfang war nicht nur das Wort, sondern ganz konkret die Sippe mit Verpflichtung zu Trutz und Schutz: die Muntgewalt beinhaltete die Pflicht des Hausvaters, die ihm Unterworfenen nach außen zu schützen, zu verteidigen, in Prozessen und Rechtsgeschäften
zu vertreten und mit dem Vermögen für sie zu haften. Scheidungen waren nicht unüblich. Es sei beispielshaft verwiesen auf file:///D:/Argumente/Unterhaltsrecht/Historie/link%20historie.html ‚ Geschichte des Unterhaltsrechts in Mittelalter und Neuzeit’.
Wir sehen sehr wohl die zunehmende Verrechtlichung und Rigidisierung in der Zeit der Christianisierung, es wurde aber in älterer Zeit bei der (seltenen) Auflösung einer Ehe der ursprüngliche, voreheliche Vermögenszustand von Mann und Frau angestrebt. Auch ist nicht bekannt, dass unglücklich Vermählte sich reihenweise entleibten- zu groß waren die Zwänge der Wirtschaftsgemeinschaft.
In neuerer Zeit dominierte letztlich der Code Zivil Napoleons und das Allgemeine Preußische Landrecht (fortan mit ALR bezeichnet), im ersteren fand ein vertraglicher Charakter der Ehe Platz, Preußens ergriffen die Gelegenheit beim Schopfe, eine ‚sittliche Grundlage des Volkes der besonderen staatlichen Kontrolle zu unterstellen’ (Mikat in Bosch, S. 671, Buchholz S. Cool, das mit Einführung der obligatorischen Zivilehe als entscheidender Schritt zur Säkularisierung 1875 seinen Höhepunkt fand und wie die ‚Kontraktstheorie’ der französischen Konkurrenz die Möglichkeit einer einverständlichen Scheidung aufgrund ‚unüberwindlicher Abneigung’ zuließ (Bosch ebenda), jedoch immer unter dem Gesichtspunkt des beidseitigen Verschuldens. Oh, wir können durchaus diese Gedankengänge aus historischer Zeit nachvollziehen!
Im ALR wurde eine Vielzahl von Scheidungsgründen zugelassen und somit die Scheidung gegenüber dem konfessionell geprägten Recht zuvor erleichtert, praktisch blieb es jedoch beim traditionellen Verschuldensprinzip. Für den Schuldigen war eine sog. ‚Scheidungsstrafe’ (ein Begriff, den die Große Vorsitzende des BVG, Limbach später sinnentstellt verwenden sollte) fällig, die in gewisser Weise der Entschädigung des unschuldigen Gatten, i.d.R. Frauen diente (Haidlen, Anm.I , S. 367).
‚Standesgemäßer’ Unterhalt wurde im Bedürfnisfall unschuldigen Ehefrauen gewährt, Männern jedoch nur ausnahmsweise in Fällen der Not (RGZ 8, 184; ALR II.1.§§798ff ): dass ein Kerl gefälligst selbst für sein Auskommen zu sorgen hat, war schon damals ausgemachte Sache.
Scheidungen selbst waren jedoch zahlenmäßig gering und kamen allenfalls in den bürgerlichen Schichten vor, beim Volk war die Ehe agrarisch geprägte Produktionsgemeinschaft und Versorgungsinstitut, die nach praktischen Erwägungen geschlossen wurde, dies änderte sich erst mit der Industrialisierung und der damit verbundenen aushäusigen Erwerbstätigkeit.
Die Industrialisierung brachte erhebliche gesellschaftliche Umwälzungen mit sich: Landflucht, Trend zur Kleinfamilie, Entwurzelung und materielle Not, Auslagerung von Erziehung, Ausbildung und auch Alterssicherung (Bismarck), Reduktion der Familie auf persönliche Beziehung und Konsum, zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen der Unterschicht aus materieller Notwendigkeit.
In der Tat waren Frauen formal benachteiligt: ohne Zustimmung des Mannes war aushäusige Erwerbstätigkeit nicht möglich, die Geschäftsfähigkeit war eingeschränkt. Dies spielte in der mehrheitlichen Unterschicht der Klassengesellschaft aus nachvollziehbaren Gründen jedoch kaum eine Rolle, war eher das Luxusproblem der Damen aus gehobenen Schichten, die somit vom Einkommen des Mannes völlig abhängig waren- die Anfänge der Emanzipationsbewegung sind in dieses Milieu und diese Zeit zu verorten wie auch eine gewisse ‚Emotionalisierung’, die ‚Liebesheirat’ wurde Trumpf und mit ihr epidemische Ohnmachtsanfälle der Damen, wenn das Gemächt auch nur andeutungsweise blank gezogen wurde- ‚wilhelminisch’ und ein paar Kilometer weiter westlich ‚victorianisch’ beinhaltet alles andere als pure Fleischeslust.

Mit zunehmender Industrialisierung und Erwerbstätigkeit von Frauen stiegen die Scheidungszahlen vor allem in den unteren Schichten rapide an und mangels Masse war Unterhalt selten ein Thema (Wolf/Lüke/Hax, S. 161ff), die Familie hatte jedoch ihre ursprüngliche Bedeutung verloren und Preußens waren zu Säbelrasslern von Weltgeltung aufgestiegen, das Bürgertum erlangte ungeahnte Stärke als Finanziers in erfolgreicher Abgrenzung zum Staat (Stichwort Biedermeier) und in Folge der kleindeutschen Lösung Bismarcks wurde erstmals ein einheitliches Recht für ganz Deutschland geschaffen: Das BGB erblickte 1896 das Licht der Welt und mit ihm ein allgemein gültiges Ehe- und Familienrecht.
Eine Zeit, in der die schnarrende Frage ‚Hammse jedient?’ obligatorisch über Wohl und Wehe eines Mannes entschied, das Schicksalsjahr 1888 sei ins Gedächtnis gerufen.
Nach dem gewonnenen 71er- Krieg gab es kein Halten mehr: feuchte Höschen nur, wenn der Galan in Uniform auftrat- vermutlich war dieses Kasperletheater Ausdruck der Wandlung hin zur emotional dominierten ‚Liebesehe’ unter den wohlwollenden Augen des deutschpreußischen Militärs- Mainstream, ick hör Dir trapsen!
Was dies für Männer in letzter Konsequenz bedeutete, hat keiner besser dargestellt als Klaus Maria Brandauer in ‚Oberst Redl’: wenn der Lakai des Kaisers mit hallenden Schritten die Marmortreppe emporsteigt, mit harten Schlägen Einlaß begehrt und dem Delinquenten die Pistole überreicht- die unglaublich aufwühlende Szene der Selbsthinrichtung, das Schluchzen in der Verzweiflung- und er tat es. Staatsraison.

Genau sie war es auch, die 1914 die Kirchenglocken läuten ließ, ein Taumel das Volk erfasste, Tod dem Erbfeind. Es war der Beginn des 2. dreißigjährigen Krieges mit einer mehrjährigen, unruhigen Kampfpause in der Mitte. Es war eine Schlächterei mit Granaten und Maschinengewehren, die nur dadurch als Krieg getarnt war, daß die eine oder andere Seite hin und wieder einen zerschossenen Matschhügel eroberte und dabei Tausende von Soldaten verlor. Allein die Schlacht an der Somme kostete 1915 eine Million Männer das Leben. Für einen Geländegewinn von ein paar qkm. Der Verwesungsgeruch war noch in Paris wahrnehmbar.
Dort fingen sie derweil ‚freilaufende’ Männer quasi mit dem Lasso ein, setzten sie in Taxis und karrten sie zur Schlachtbank- ihre Überlebenszeit an der nahen Front betrug ca. 5 Minuten. Chemin des Dames- 1 Mio tote deutsche, französische, englische Männer. Ypern- das Grauen an sich, eine weitere Mio, zerfetzt von Granaten, niedergemäht von MG’s, erstickt im Gas, verbrannt von Flammenwerfern. 10 Mio Männer ließen ihr Leben im WK I, über 20 Mio. im WK II. Jeder 2. deutsche Soldat kam um. Der preußische Generalstabschef von Falkenhayn vor Verdun: ‚den Feind weißbluten lassen’. Sein Wirken ist eindrucksvoll zu besichtigen im Gebeinehaus dort. Die ‚Allee der Gehenkten’ in Brandenburg als brauner Exzeß am Ende des WK II- schlag nach im Netz. Ich tue mir die Verlinkung dieses Grauens nicht mehr an. Und eigentlich bin ich auch nicht zuständig für das Fehlen fundamentaler Geschichtskenntnisse im BRD- Feminat.
Halt- eine ganz persönliche Ovation möchte ich erbringen an Matthias Erzberger. Ihm gebührt meine Hochachtung. Er ist stellvertretend für einen feigen, degenerierten Arschlochkaiser mit der Intelligenz eines Brotes einen schweren, aufrechten Gang gegangen und wurde dafür umgebracht. Warum der unsägliche Wilhelm II noch bis in die Vierziger unbehelligt im holländischen Exil schmarotzen durfte, ist mir ein Rätsel. Umso schlimmer, dass eine Heerschar von rückratlosen Advokaten unter seiner Ägide ein ‚Recht’ namens BGB installierte- die besonders widerwärtige Selbstunterwerfung der deutschen Justiz unter die braune Scheiße war in dieser Tradition nur logisch und wie wir sehen werden, war sie es auch unter die Ideologie der kommunistischen Post- 68er und in der sog. DDR- vom frenetischen Freislerjünger zur links- feministischen Limbachschen Männervernichtung- nullo Problemo für einen Richter moderner Provenienz.
Eine gewisse Niedertracht im Denken und Prinzipienlosigkeit scheint in diesem Beruf verbreitet zu sein und dies ist untrennbar verknüpft mit wenig positiven Charaktereigenschaften. Henker wird man im allgemeinen auch nicht zu seinem bevorzugten Freundeskreis zählen wollen.
Dem zynischen alten Industrietycoon Flick sen. gebe ich Recht im klugen Rat an seine Söhne: ‚Jurist wird man nicht. Juristen hält man sich’. Die Losung aller Politos in sog. ‚Demokratien’! Real existierend im Richterwahlausschuß des Schwätzerments der ‚demokratischten’ Grundordnung aller Zeiten!

Warum ich dies alles erwähne: einen schlagenderen Beweis der Geringschätzung männlichen Lebens in dieser Unkultur gibt es schlechterdings nicht.
Wir sind deshalb auch nicht wirklich erstaunt über die ‚Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts’, wir werden es im Folgenden sehen.

Aber zunächst zum BGB (1900): Bereits früh hatte man aufgrund steigender Scheidungszahlen begriffen, dass es mit den Liebesheiraten so eine Sache ist, so war denn die Erschwerung der Scheidung erklärtes Ziel des Gesetzgebers (Motive, Bd. IV, S. 563). Die Zahl der Scheidungsgründe wurde stark reduziert, es galt das Verschuldensprinzip uneingeschränkt, einverständliche Scheidung kam nicht in Frage. Unterhalt sollte auf Bedürftigkeit beschränkt werden. Interessant die Begründung zur Abschaffung der ‚Scheidungsstrafe’ aus dem ALG: diese ließe sich nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen herleiten und widerspräche dem Wesen der Ehe. Auch wurde eine Weiterfassung von Unterhaltsansprüchen strikt abgelehnt mit der einleuchtenden Begründung, dass somit die Beziehung der Ehegatten durch die Scheidung nicht entgültig und nach allen Seiten hin gelöst sei ( Motive IV, S. 615f), Unterhalt bei Bedürftigkeit wurde aus Billigkeitsgründen und dem öffentlichen Interesse (!) zugelassen unter dem Hinweis, dass er keinen familienrechtlichen Charakter habe(!).

Was dann letztlich im § 1578 BGB (1900) drin stand: der allein für schuldig erklärte Mann hatte der geschiedenen Frau standesgemäßen Unterhalt zu zahlen, es blieb die Ungleichbehandlung des Mannes aus dem ALR.
Im WK I löste der Witwentitel den der Geschiedenen ab und es blieb der Weimarer Republik vorbehalten, mit dem weiter gültigen Eherecht und einer preußisch- rigiden Richterschaft auch noch den letzten gegen sich aufzubringen, eine Reform unter Aufnahme des Grundes ‚unverschuldete Zerrüttung’ fand keine Mehrheit (von den Linksparteien wurde sogar die Abschaffung des Verschuldensprinzips gefordert) und erst der braunrote Erlöser setzte neue Maßstäbe: die Scheidungsparagraphen des BGB wurden außer Kraft gesetzt, das EheG (1938) installiert: das Prinzip der ‚objektiven Zerrüttung’ wurde zugelassen, freilich mit dem völkischen Gedanken maximaler Vermehrung, Kanonenfutter musste her. Beibehalten wurde auch bei der Zerrüttung die Schuldfrage, beidseits schuldig Geschiedenen stand aber u.U. nach Billigkeitsgesichtspunkten Unterhalt zu, Kindesbetreuung begründete keinen eigenständigen Anspruch. Abgewichen wurde auch vom ‚standesgemäßen’ Unterhalt, die Arbeitspflicht der Frau ausgeweitet. Bezüglich unterschiedlicher Bewertung der Bedürftigkeit von männlichen und weiblichen Geschiedenen blieben die Regelungen seit BGB(1900) jedoch in Kraft.
Beachtung fand jedoch erstmals die ‚unverschuldete Zerrüttung’, die Unterhaltspflichten der Geschiedenen nach sich ziehen konnte (Volkmar, Vorbem. §66, S.253). Die Begründung dafür ist bemerkenswert: der Anspruch als ‚Nachwirkung der sich aus der Ehe ergebenden gegenseitigen Pflicht zur Hilfe- und Beistandsleistung, die während der Ehe uneingeschränkt bestanden hat und im Rahmen eines billigen und gerechten Ausgleichs auch nach der Auflösung wirksam bleiben muß’. Sieh mal einer an! Da war der verfemte Adolf Geburtshelfer einer urlinken Forderung und mit derlei Denke bekommen wir es noch zu tun…
Statistik 1940 (nach Blasius): ca 50 000 Scheidungen, 88% mit Schuldspruch, Männer 45% allein schuldig, Frauen 18%, beiderseitig 37%. Man sehe genau hin: Mutti 18% Alleinschuld in Zeiten finstersten Patriarchats…und stark dabei bei der beiderseitigen Schuld…

Nach dem Ende des braunen Spuks blieb im EheG(46) der Aliierten vieles beim Alten, auch die weiterhin unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bezüglich Unterhaltsbedürftigkeit. Dies wurde 57 formal aufgegeben, schimmert aber bis zum heutigen Tage in so manchem Urteil durch. Die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Scheidung wurde jedoch in den 50ern und 60ern parallel zum weiteren Anstieg der Scheidungen extrem restriktiv, so dass sich erneut Reformdruck ergab. Basis der Überlegungen war, dass niemand gegen seinen Willen zu lange Zeit in einer an sich zerbrochenen Ehe festgehalten werden sollte. Dabei rückte der Zerrüttungsgedanke in den Vordergrund (Friedenberger S. 106, Eherechtskommission Bericht I und II 1970 u.v.a.m.).

In Zeiten der Hochkonjunktur, einer immer häufiger werdenden Frauenerwerbstätigkeit, zunehmender Liberalisierung und- wir sollten es auch so benennen- der sich auflösenden Moral (geforderte Lebensform der 68er: freies Ficken für alle!) in der Gesellschaft stieg die Scheidungsrate immer weiter trotz der Haltung des BGH- das Phänomen der sog. ‚Konventionalscheidung’ feierte fröhliche Urständ und das ging so: Scheidungswillige einigten sich hinsichtlich der Scheidungsfolgen, sprachen sich ab und nahmen die Schuld am Scheitern der Ehe zu gleichen Teilen auf sich, vor Gericht erging dann der beiderseitige Schuldspruch. Die Sache dauerte ein paar Minuten, das Urteil passte auf eine halbe DIN- A 4- Seite und kostete 200 DM, kein Unterhaltsgezerre, keine Anwürfe- geradezu paradiesisch, verglichen mit den heutigen Zuständen (der längste Scheidungsprozeß nach dem neuen Recht, den meine Anwältin führte, ging über 13 Jahre und kam nur durch den Tod eines Beteiligten zu einem Ende).
Streng genommen war dieses Vorgehen nicht legal: die Konventionalscheidung dieser Art war im BGB nicht vorgesehen und das störte unsere Staats- Advokaten sehr.
Dabei sprach sehr vieles dafür, sie schlicht und einfach zuzulassen per Reform, zuletzt waren 80%- 90% (MünchKomm BGB- Wolf §1564 Rn10, Mikat FamRZ1970, 333; Müller- Freienfels, Ehe und Recht, S 239 u.v.a.m) aller Scheidungen sog. Konventionalscheidungen!
Aus der hohen Zahl an Konventionalscheidungen kann direkt und logisch nachvollziehbar geschlossen werden, dass die Parteien sich in fast allen dieser Fälle sehr wohl ihres Schuldanteils am Scheitern der Ehe bewusst waren.
Wie das? Waren zuvor nicht hauptsächlich Männer schuldig geschieden worden? Sind nicht sie von Natur aus die Fremdgeherschweine, der häufigste Scheidungsgrund über Jahrhunderte überhaupt? Schon. Aber brauchte dieses triebhafte Fremdgeherschwein nicht mindestens genau so ein weibliches? Für ganz schlicht Strukturierte: wir nehmen die Finger zum Zählen…
Und noch was wird regelhaft unterschlagen: ab Ende der Sechziger gab es die Pille und die schon erwähnten 68er (wer einmal mit der(dem)selben pennt, gehört schon zum Establishment). Geheiratet wurde trotzdem wie der Deibel- wir ahnen die Motive…
Friedenberger wird da ungnädig:
‚…ließe sich die Schuld in Ehesachen nicht beurteilen, wie das Neusprech- Gequassel uns verkünden will, so erschiene die hohe Zahl vereinbarter Scheidungen nicht denkbar, wenn man die damals aus der Schuldfrage abzuleitenden, gravierenden nachehelichen Folgen bedenkt’. Oder schlicht formuliert: Tausende von Jahren beschäftigt sich die Justiz recht erfolgreich mit der Schuldfrage. Warum dies nun plötzlich in Eheangelegenheiten schlichtweg nicht möglich sein sollte, ist nicht nachzuvollziehen. Die Beteiligten wissen dies und ziehen das beidseitige Eingeständnis der Überführung vor, obwohl im Falle der Unschuldigsprechung hohe Gratifikationen winken. Warum insbesondere als Frau auf diese Chance verzichten mit einem überflüssigen Schuldeingeständnis, wenn die eigene Schuld gar nicht feststellbar ist? So wird ein Schuh draus. Das Gequatsche von der Nichtfeststellbarkeit von Schuld am Scheitern einer Ehe ist logikfrei und einzig der Ideologie zuzuordnen. Was soll denn z.B. so schwierig sein bei der Beurteilung eines Partnerwechsels, dem bis zum heutigen Tage mit Abstand häufigsten Trennungsgrund?
Umso betrüblicher stimmt einen die breite Zustimmung zu diesem Pseudoargument bei den Juristen der damaligen Zeit( Eherechtskommission, Bericht I, S.29 u.v.a.m.). Oder ist es so, dass seit Jahrtausenden sämtliche Urteile erwürfelt sind? Daß ein solch zwingender Schluß all die Jura- Ordinarien nicht vor Scham im Boden versinken ließ, ist ein weiteres Rätsel und nur durch besonders dämliche Ideologiegläubigkeit der Juristenkaste hilfsweise zu erklären- siehe weiter oben, die Richter und der Große Braune.

Von der sittlichen Verpflichtung zum Faustrecht 2.Teil

Holger, Monday, 14.12.2009, 23:01 (vor 5457 Tagen) @ Holger

Nun, liebe Kinder, gebt fein Acht, ich hab euch etwas mitgebracht:

Teil 2

Ein weiteres Pseudoargument gegen das Schuldprinzip rotierte damals wie ein Brummkreisel durch die Medien und die Juristerei:

‚Vermeidung des Waschens schmutziger Wäsche’

Ich erinnere mich noch sehr gut an das Trommelfeuer, das damals täglich konzentriert auf den Medienkonsumenten und Politikinteressierten niederprasselte, es wurde geradezu zum Fetisch erhoben und keine Polita beendete ihre Rede im Bundestag, ohne das Vermeiden des Wäschewaschens anzumahnen.
Was für ein lächerlicher Humbug! Spätestens der Streit um das Sorgerecht führt zur Schlammschlacht und es dürfte mittlerweile Allgemeinplatz sein, dass in diesen Prozessen die Keulen ‚Kindesmißbrauch’ und ‚Vergewaltigung’ regelmäßig in großer Zahl gezückt werden (vgl. Willutzki vom Familiengerichtstag, hier oft belegt und kommentiert, leider steht mein Link nicht mehr, kann einer aushelfen?).
Und selbst der Frömmste nähme ein paar Stunden ‚Wäschewaschen’ in Kauf, wenn er damit schweren nachehelichen Belastungen entgehen kann und umgekehrt sein Konterpart so richtig abkassieren kann. Der Normalbürger lebt nun mal nicht in einem Mädchenpensionat und das Durchleben äußerst unangenehmer Situationen bleibt einem hienieden in diesem Jammertale keinesfalls erspart. Außerdem gilt zwingend: ‚Mit einem verschuldensunabhängigen Scheidungsfolgenrecht können keinesfalls Schärfe und Verbitterung aus der Auseinandersetzung genommen werden- vielmehr wird die Verbitterung desjenigen, der jetzt zu Unrecht bluten muß, oft ins Unerträgliche gesteigert werden’ (Friedenberger S. 120)


‚Das Verschuldensprinzip ist grob ungerecht gegenüber der Frau’

Diese auch vom Unbeleckten leicht als ideologische Phrase erkennbare Behauptung machte eine erstaunliche Karriere und wurde sofort in die Diskussionsgrundlagen der Eherechtskommission aufgenommen (DiskE S. 33; BT-Drucks. 7/4361 S.15; Diederichsen NJW 1977, 353).
Es wurde kühn behauptet, dass der wirtschaftlich stärkere Gatte im Falle seines Verschuldens seine Existenzgrundlage behalte, während der schuldig gesprochene Schwächere, also in der Regel die Frau (insbes. die Nur- Hausfrau), diese verlöre. Dies sei insbesondere deshalb unbillig, da hierdurch sämtliche während der Ehe erbrachten Leistungen der Frau unberücksichtigt blieben. Dies verletze sogar das Gleichberechtigungsgebot des Art.3 Abs.2 GG.
Legendär dazu die Zeitgeistpresse, allen voran die Spiegelin und die Sternin, letztere mit einem Leitartikel des ultimativen Frauenverstehers und Linksjournalisten Sebastian Haffner: ‚Unfair zu Mutti’. Im Gesetzgebungsverfahren hat diese konzertierte Aktion der linken Zeitgeistpresse ihre Spuren hinterlassen…

Friedenberger zur Grundbehauptung messerscharf: ‚Diese Auffassung ‚übersieht’ schon einmal ganz bewusst, dass es einen gewaltigen Unterschied ausmacht, ob der Mann nach Scheidung Unterhaltsansprüchen ausgesetzt ist, weil er sich wesentlich gegen Ehepflichten verfehlt hatte, oder ob er aufgrund ehekonformen Verhaltens davon freigestellt ist. Um diesen ‚kleinen’ Unterschied geht doch letztlich die gesamte Auseinandersetzung…So mag zwar der sich verfehlt habende Mann seine ‚Existenzgrundlage’ nicht verlieren (nicht selten verliert er sie doch), oft genug wird er aber auf ein Existenzminimum herabgestuft… Das Existenzminimum muß aber auch der Frau verbleiben- sei es in Form von Unterhalt oder durch öffentliche Unterstützung. ‚Existenzgrundlage’ ist erforderlichenfalls anstelle des Mannes eben das Sozialamt…Die Abschaffung des Verschuldensprinzips kann also in keiner Weise für ein geeignetes Mittel gehalten werden, um bei der Scheidung von Ehen wirtschaftliche Nachteile nicht oder nicht voll erwerbstätiger Frauen auszugleichen etwa nach dem Motto ‚weil du weniger verdienst, darfst du dir in der Ehe alles erlauben und erhältst dennoch Unterhalt’. Derartige Einstellungen zeugen nur einmal mehr von einem Verständnis der Ehe als einer immerwährenden Versorgungseinrichtung auch über die Scheidung hinaus. Der wirtschaftliche Nachteil des sozial Schwächeren soll nach diesen feinen Ansichten durch die Rechtlosstellung des anderen Ehepartners kompensiert werden- noch deutlicher können Umverteilungs- und Enteignungsideologien wohl nicht mehr formuliert werden. Mit Gleichberechtigung hat dies nicht das Geringste zu tun!’
Ergänzend wäre zu bemerken, dass hinter dem Propagandafeldzug gegen das Schuldprinzip eine Generalabsicht stand: völlige Lösung der Scheidungsfolgen vom Verantwortlichkeitsprinzip. Dazu später mehr.


Das einzig stichhaltige Argument gegen die Schuldscheidung ist die schlichte Erkenntnis, dass es keinen allgemeingültigen Maßstab (mehr!) dafür gibt, unter welchen Umständen ein Verhalten als ein eheliches Fehlverhalten zu charakterisieren ist bei weitgehender Gestaltungsfreiheit der ehelichen Verhältnisse durch die Partner (DiskE S.30). Im innerehelichen Verhältnis besteht aber sehr wohl eine meist sehr präzise Vorstellung über das, was gravierende Verfehlungen sind und es dürfte kaum eine Ehe geben, in der sie nicht vorgekommen sind. Wohl kaum zufällig decken sich die meisten innerehelichen Vorstellungen von Verfehlung mit den ganz rigiden Formulierungen des alten Schuldscheidungsrechts um 1900- ich behaupte das mal einfach und jeder Leser gehe mit sich in medias res bezüglich seines Gesponstes, was es damit auf sich hat. Ich bin sicher, ich behalte Recht.
Die Konventionalscheidung böte sich als Ideallösung also an für diese Fälle. In ihr ist das (im Wortsinne gemeinte, nicht gesetzgeberisch so definierte) Zerrüttungsprinzip an sich enthalten und es ist niemanden damit gedient, eine gescheiterte Ehe formalrechtlich noch lange Zeit aufrecht zu erhalten. Zudem vermag die Schuldfrage zur Rettung einer kaputten Ehe nichts beizutragen, das sieht Friedenberger genau so. Zugegeben ist meine Vorstellung ziemlich naiv: es war die unverhohlene Absicht des Gesetzgebers, mit ausschließlichem Etablieren der Zerrüttung- wohlgemerkt unter Ausschluß jeglicher Schuldbewertung- dieses Prinzip auch auf die Scheidungsfolgen zu übertragen.

Es ging im gesamten Reformverfahren mit all den hahnebüchenen Diskurslügen einzig und allein darum, Frauen entscheidende Vorteile in der Ehe als auch danach zu gewährleisten.

Nur die Betrachtung der gesamten Angelegenheit unter diesem Gesichtspunkt erklärt all die Ungereimtheiten, Verbiegungen (um nicht zu sagen Beugungen!) schlüssig.
Warum keine Konventionalscheidung als Reformziel? Simpel, sie hob das Schuldprinzip nicht auf. Man kann in Offenheit schlecht den einen, im allgemeinen Verständnis Schuldigen dazu verurteilen, dem anderen Schuldigen die Hälfte seines Einkommens fortan bis ans Ende der Tage und danach das seiner eigenen Erben einfach so zu überlassen, noch weniger den Unschuldigen, wenngleich das Ergebnis letztlich genau dem entsprach- was nur keiner merken sollte!
Darum diese erbärmlichen, ideologisch rechtsverkürzenden, an jeglicher Realität vorbeigehenden Versuche, Schuldfindung beim Scheitern einer Ehe als unmöglich zu definieren.
Genau an dieser Stelle erhob sich ein neues Problem für unsere sozialdemokratisch- FDP- liberalen Rechtsbeuger. Friedenberger ( S. 110) hat es mit ätzender Schärfe auf den Punkt gebracht:

‚Wer die Frage der Herausnahme des Verantwortlichkeitsprinzips bejaht, steht vor allem vor dem Problem, wie in diesem Fall nacheheliche Ansprüche überhaupt begründet werden können’. Buhahaha! Das ist Dialektik (oder gar Hybris?) in Reinkultur!
Friedenberger stampfte damit das absehbare, katastrophal schlecht begründete Urteil des mit juristischen Polithuren besetzten BVerfG vom 14.7.81 (BVerfG 57, 378) in Grund und Boden, als es ausführte, ‚dem Wegfall der Verschuldensprüfung bei der Scheidung entspräche es, wenn dies auch im Scheidungsfolgenrecht so sei’.
Politisch korrekte Rechtsprechung mit der Brechstange. Es ist fehl am Platze, vor derlei Kretins auch nur eine Spur von Achtung zu haben.

Well done.

Chato, Monday, 14.12.2009, 23:57 (vor 5457 Tagen) @ Holger

Nick

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.

Von der sittlichen Verpflichtung zum Faustrecht 2.Teil

Maesi, Tuesday, 15.12.2009, 01:28 (vor 5457 Tagen) @ Holger

Hallo Holger

Vielen Dank fuer die Analyse. Unvergessen ist auch Prof. Joachim Wiesners empirische Studie 'Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat', die immerhin schon fast ein Viertel Jahrhundert alt ist. Darin hat er die verhaengnisvollen Zusammenhaenge zwischen Scheidungsrecht, Rechtsprechung, Jugendamtsbuerokratie und Sozialstaat treffend analysiert. Nachfolgend der Link fuer all jene, die den Text womoeglich noch nicht kennen:

http://www.pappa.com/vk/faust.htm


Gruss

Maesi

Von der Sachinformation zum Geschwafel ...

Shorty, Tuesday, 15.12.2009, 02:12 (vor 5457 Tagen) @ Holger

Wer soll sich dieses selbstverliebte, belehrende Geschwelge eigentlich durchlesen? Kurz und bündig ist der Mann!

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Mus Lim ⌂, Tuesday, 15.12.2009, 02:20 (vor 5457 Tagen) @ Maesi

"Sehen Sie zu, daß Sie die Kinder besitzen. Dann muß Ihr Mann für alles bezahlen."

Die Sozialämter ... schütten die Steuergelder aus zur Sicherung der Familienzerstörung, obwohl "die Sozialhilfe die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen (soll)". (§ 7, Satz 2 BSHG)

Rechts- und Sozialwirklichkeit: In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht.

Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft ... (§ 1353, Abs. 1, BGB) ... Es handelt sich um eine Leerformel, die einfach eine einstmals weitgehende konsentierte sittliche Grundauffassung wiedergibt, die aber keine rechtliche Pflicht mehr darstellt. Empirisch verifizierbar, tatsachenmäßig richtig ist vielmehr, daß dasjenige Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, seinerseits extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich geregelt wird. Den zwei Zeilen des zuvor zitierten § 1353 BGB stehen viele Seiten des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts gegenüber. Eine Regelung jedoch, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.

Das 1977 in Kraft getretene Ehescheidungsrecht ... löst erst Verhaltensweisen aus, die bei einem der beiden Ehepartner das Ziel der zwischenzeitlichen oder endgültigen Familien- und Ehezerstörung haben. Eine Ingangsetzung der vorsätzlichen Ehezerstörung führt – wegen des gesetzesimmanenten Automatismus – immer zum „Erfolge“.

Im Gesetz und in der durch das Gesetz normierten Sozialwirklichkeit haben Recht und Sittlichkeit ihren Platz verloren.

Die Justiz ist es, die das Vertrauen des Bürgers in die „Normative Kraft des Rechts“ zerstört, zugleich – und berechtigterweise – in die Justiz selbst.

Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte Sozialform – eine unter anderen.

--
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Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 03:04 (vor 5457 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 03:08


Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte
Sozialform – eine unter anderen.

Und das Ehe - u. Familienrecht sowie die dazu gehörende Rechtsprechung sind so gestaltet, dass es für Männer eine selbstzerstörerische Dummheit ist, zu heiraten und Kinder zu zeugen, realistisch betrachtet.
Handelten Männer vernünftig, sie heirateten nicht und zeugten keine Kinder mehr.
Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft.
Die geht jedoch ohnehin zugrunde mangels Nachwuchs.
Vernünftiges männliches Verhalten beschleunigte dieses Zugrundegehen nur.
Dafür tragen jedoch jene die Verantwortung, die die schiefen, männerfeindlichen Rechts-u. Rechtsprechungsverhältnisse gestalten, nicht die, die auf individueller Ebene versuchen, sich vor deren zerstörerischen Folgen zu schützen.

Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft

Mus Lim ⌂, Tuesday, 15.12.2009, 03:23 (vor 5457 Tagen) @ Roslin

Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft.
Die geht jedoch ohnehin zugrunde mangels Nachwuchs.

Deshalb ja auch der Rat an die Frauen,
mit Absicht die Pille zu vergessen.

Ob als Gast bei Harald Schmitd oder Werbebotschaft in der Bild-Zeitung:
Die Anstiftung zum Betrug ist offenbar in der Gesellschaft akzeptiert.

Ich rate Zahleseln:
Mal öfters mit Absicht die Unterhaltszahlung zu "vergessen".
Ups! 8-)

--
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Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 15.12.2009, 03:35 (vor 5457 Tagen) @ Mus Lim

Ich rate Zahleseln:
Mal öfters mit Absicht die Unterhaltszahlung zu "vergessen".
Ups! 8-)

Dem Rat schließe ich mich an. Und man kann ja auch mal fiktiven Unterhalt zahlen von fiktivem Einkommen.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 15.12.2009, 03:53 (vor 5457 Tagen) @ Roslin

Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte
Sozialform – eine unter anderen.


Und das Ehe - u. Familienrecht sowie die dazu gehörende Rechtsprechung
sind so gestaltet,

...und der Roslin ist so gestaltet, daß er alles, aber wirklich auch alles mit der Evolution erklärt. Hab ich Hunger, freß ich mich voll heute? Es ist die Evolution und mein Bestreben, bei den Weibern zu landen!

Ob Stiefpapa sich wie ein Vater um seine zwei Kleine kümmert, alles kein Thema, es sind ja nicht seine Gene. Und die wollen wir doch, wie jedes Vieh, um jeden Preis weitergeben?

Weißt, Roslin, die Femis mit ihren Theorien machen mir Gänsehaut. Du allerdings nicht weniger. Diese ach so rationale Sicht ist menschenverachtend, Kamerad. Du driftest ab, habe ich das Gefühl.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft

Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 03:53 (vor 5457 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 03:58

Das zerstörte allerdings unsere Gesellschaft.
Die geht jedoch ohnehin zugrunde mangels Nachwuchs.


Deshalb ja auch der Rat an die Frauen,
mit Absicht die Pille zu vergessen.

Da Frauen in dieser Gesellschaft die Besitzerinnen ihrer Kinder sind, besitzen sie über die Kinder auch deren Vater unter den herrschenden Rechts-/Rechtsprechungsverhältnissen.
Wer nicht in Gefahr geraten will, von einer Frau besessen zu werden, darf weder heiraten noch Kinder zeugen.

Eigentlich ganz einfach.

Darum ist der Rat an Frauen, die Pille zu "vergessen" aus feministischem Munde nichts weiter als die Aufforderung, sich einen Sklaven anzuschaffen.
Die weit die laborexperimentell eigentlich zu erwartende Größenordnung übersteigende Versagerquote der Pille beweist, dass diese Skrupellosigkeit("Schatz, lass das blöde Kondom weg. Ich nehm doch die Pille. Oder vertraust Du mir nicht?!?!!"), über mindestens 20 Lebensjahre eines Mannes unabgesprochen nonchalant in eigener weiblicher Machtvollkommenheit zu verfügen, indem man ihn zum Zwangsvater macht unter Mithilfe des femizentrierten Staates und seiner Machtmittel, weiter verbreitet ist als der naive Frauenverehrer glaubt.

Männern hier mehr Souveränität zu geben durch ein ähnlich sicheres und diskretes Antikonzeptivum wie die Pille würde sehr viel beitragen zu männlicher Gleichberechtigung auf diesem Feld.
Was, stünde es zur Verfügung, die ohnehin schon verheerend niedrige Geburtenrate weiter in den Keller sacken ließe.

DER Pferdefuß ist immer dabei.

Aber den haben feministische Juristen, die einem feministischen Zeitgeist huldigen und huldigten, der unsere Gesellschaft verheert, indem er Männer zunehmend durch Entrechtung dieser Gesellschaft entfremdet, ihnen die Lust nimmt, sich in ihr einzubringen, für ihren Erhalt zu arbeiten, zu streiten - denn das bringt ihnen ja nicht nur nichts, sondern nur immer mehr Nachteile für ihr Geschlecht, immer mehr Verachtung, immer mehr Diffamierung - zu verantworten.

Feminismus ist ein Dead End, eine Mine, deren zerstörerische Folgen ganze Ziviisationen sturmreif bombt.
Die pflanzen sich nicht mehr ausreichend fort, verlieren durch Demütigung und Benachteiligung der Männer deren Willen, sich für den Erhalt dieser Zivilisationen gegen allfällige Konkurrenten einzusetzen.

Der Selbstbehauptungswille einer Zivilisation ist männlich.

Geht ihr der verloren, geht sie zugrunde.
Frauen unterwerfen sich eher, passen sich an, lieben den Sieger.
Männer werden vom Sieger versklavt - viel härter als Frauen - oder ausgelöscht, weil schwerer zu kontrollieren und widerspenstiger, jedenfalls solange sie nicht kastriert sind.
Der Ochse ist gefügiger als der Stier, der Wallach gefügiger als der Hengst.

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 04:03 (vor 5457 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 04:07

...und der Roslin ist so gestaltet, daß er alles, aber wirklich auch alles
mit der Evolution erklärt. Hab ich Hunger, freß ich mich voll heute? Es ist
die Evolution und mein Bestreben, bei den Weibern zu landen!

Ja, es ist die Evolution, die kulturelle UND die biologische in ihrem Zusammenspiel, die über den Erfolg/Mißerfolg von Zivilisationen/Völkern entscheidet, letzten Endes über ihr Überleben.
Fehler, die zu lange andauern und zu gravierend sind, werden bestraft, indem man vom Spielplatz der Evolution gestellt wird.
Das regelt die Natur ganz unsentimental.

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 04:46 (vor 5457 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 04:59

Ich würde Herrn "Roslin" ja im Prinzip zustimmen ("instinktiv" bin ich in jedem Fall auf Nihis Seite), nur geht gerade alles, was als "evolutionär" zu bezeichnen wäre, durch unsere "Kulturation" leider den Bach herunter. Es muß da also doch noch irgendwas anderes außer Darwins Wahn geben (vielleicht: "Dunkle Materie"?).

Zugegeben: Die Menschen werden mit Sicherheit (neben den Bakterien) nicht die Letzten sein, die "die Tür zuschließen". Die Evolutiontheoretiker, diese "instinktlosen Saubermänner", die alles zerdenken müssen, haben aber bis heute ein Problem damit, unter dem Computertomographen den "menschlichen Geist" zu entdecken (was das wohl ist?), obwohl - oder gerade weil - sie immer behaupten, die freie Willensentscheidung des Menschen wäre "nicht determiniert".

Was bringt es ihnen, ein Gedicht mit dem Zollstock von oben nach unten zu vermessen, die Buchstaben nach "Vokalen" und "Konsonanten" zu trennen wie den Müll, wenn ihnen der Inhalt - der eigentliche SINN, der Zusammenhang darin - verschlossen bleibt?

http://klamurke.com/Texte/Blinde.htm

PS

Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 05:14 (vor 5457 Tagen) @ Roslin

Die in allem herumstochernde, kleinkarierte (westliche) "Analyse" ("vom Hundertsten ins Tausendste kommen") ist leider das genaue Gegenteil von einer ganzheitlichen Betrachtungsweise (wie z.B. im Buddhismus), genannt: Synthese. Sie zerstört alles, was zusammenhängt und einst in Harmonie zusammenhing. Alles hängt mit allem zusammen und ist untrennbar miteinander verbunden!

Ja, es gibt sogar Leute, die behaupten, daß Worte, die ähnlich klingen (wie "schwül"/"schwul", "weichlich"/"weiblich" usw.) auch immer direkt oder indirekt etwas miteinander zu tun haben und daher einen "ähnlichen" (kommt von "Ahnen") "Aggregatzustand" aufweisen.

Manchmal sollte Man(n!) die Dinge einfach so lassen wie sie sind und sich an ihnen erfreuen. Betrachte eine Blume, rieche ihren Duft - aber hör' verdammt nochmal auf, sie ständig unters "Mikroskop" legen zu müssen, weil du in Wahrheit leib- und naturfeindlich bist, aber dich "Naturwissenschaftler" nennst! Leider kapiert keiner von denen den "Sinn" der Einsteinschen Worte: "Ich weiß, daß ich nichts weiß!"

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Roslin, Tuesday, 15.12.2009, 06:10 (vor 5457 Tagen) @ Marloway

Ich würde Herrn "Roslin" ja im Prinzip zustimmen ("instinktiv" bin ich in
jedem Fall auf Nihis Seite), nur geht gerade alles, was als "evolutionär"
zu bezeichnen wäre, durch unsere "Kulturation" leider den Bach herunter. Es
muß da also doch noch irgendwas anderes außer Darwins Wahn geben
(vielleicht: "Dunkle Materie"?).

Klar gibt es das: jenen Teil unseres Verhaltens, den unser freier Wille bestimmt.

Der Mensch wird von seiner Natur UND seiner Kultur bestimmt, wobei die Kultur, soll der Mensch sich in ihr wohl fühlen, Ausdruck seiner Natur auf der gesellschaftlichen Ebene sein muss.
Ist sie das nicht in möglichst umfassendem Maße, geht sie zugrunde, weil der Mensch sich in ihr nicht wohlfühlt.
Sie passt ihm nicht, immobilisiert ihn wie ein Schuh, der zu schlecht an den Fuß angepasst ist, der in ihm steckt.
Der freie Wille wiederum wird bestimmt von Ideologien, Religionen, Einsichten, Verblendungen, "unterirdisch" aber immer auch grundiert, vororientiert von unseren Instinkten, die uns jedoch nur disponieren, nicht determinieren, nur geneigt machen, nicht zwingen.

Unsere Instinkte könen vom freien Willen überspielt werden.
Wird der von kultureller Dekadenz geprägt, formt er eine Kultur, die zu sehr im Widerspruch zu unseren Instinkten in ihrer Gesamtheit steht.
In einer solchen Kultur fühlen sich Mehrheiten unwohl, weil sie ihren Instinkten nicht mehr in voller Harmonie folgen können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie nicht so leben wollen, wie es ihnen die herrschende, kulturelle Werte propagierende Elite anrät.

So vergewaltigen viele Männer und Frauen viele ihrer Instinkte.
Weil man Frauen beigebracht hat, dass sie nur emanzipiert und "frei" sein können, wenn sie sich so "männlich" wie nur möglich verhalten und Männer lehrt, dass ihnen Weiblichkeit Erlösung vom bösen Mannsein bringt.
Frauen dürfen nicht mehr weiblich sein, ohne der Verachtung des herrschenden Zeitgeistes, der Geschlechternivellierung zum Ideal erkoren hat, anheim zu fallen.
Ebenso dürfen Männer nicht mehr männlich sein oder sie werden diffamiert und entwürdigt.
Folge: Immer mehr Männer gefallen immer mehr Frauen nicht, immer mehr Frauen gefallen immer mehr Männern nicht.

Viele Männer wollen mit den prätendiert "neuen" Frauen - die ja in Wahrheit nicht neu sind, sondern ihr "Neusein" nur zeitgeistkonform simulieren, was alles so unecht, verlogen, fragil macht, so hysterisch-narzisstisch - keine Kinder, wagen das nicht zu sagen gegen den herrschenden Zeitgeist.

Viele Frauen finden die "neuen" Männer, die genauso unecht sind, denkbar unerotisch, wagen das nicht offen zuzugeben, weil sie ja nicht als hoffnungslos unemanzipiert-unmodern gelten wollen.

Wer wagt es denn schon, erkennen zu geben, horribile dictu, NICHT MODERN zu sein?
Das ist ja DIE Sünde wider den unheiligen Zeitgeist, wird mit sozialer Hinrichtung bestraft.

Folge: die Mann-Frau-Beziehung verliert an erotischer Spannung.
Die Polarität, deren Anziehungskraft sie zusammenhält, verliert an Spannung, wird nivelliert, wird in ihrer Bindewirkung schwächer.
Weil viele Männer sich bestimmen lassen, unwillig-zeitgeistkonform weiblicher zu agieren als sie eigentlich wollen und viele Frauen männlicher.
Mit solchen Frauen/Männern will man sich nicht ernstlich fortpflanzen.

Der Feminismus zerstört konsequent, was Frauen für Männer attraktiv macht, was Männer für Frauen attrakiv macht.
Vielleicht Folge des übergroßen Lesbenanteiles unter den Wortführerinnen der Bewegung.
Interessant die Frage, warum ein dekadent korrumpierter, freier Wille so sehr über die in ihrer Gesamtheit dem Lebenserhalt dienlichen Instinkte herrschen kann.
Ich weiß es nicht.
Ich weiß nur, dass es möglich ist.

Vielleicht weil eine Ideologie nie alle Instinkte eines Menschen gleichmäßig desavouiert, sondern einige nur allzu sehr und allzugut bedient, aber einseitig verabsolutierend.
Daraus bezieht sie ihre Kraft.
Den Rest besorgt die Gewalt, die die noch nicht ideologisierte Mehrheit unterwirft.
Wie die Geschichte beweist (Kommunismus in der SU, Nationalsozialismus im III. Reich usw.).
Beim Feminismus ist es allein die Macht der Propaganda und der Beschämung der Männer (IHR seid schuld an unserem Elend!), die Ausbeutung männlichen Beschützerinstinktes, die Männer bereit machen, sich in einem solchen Ausmaß zu verbiegen und für feministische Interessen instrumentalisieren zu lassen.

In diesen ungesund ideologisierten Gesellschaften fehlt das Runde, das Ausgewogene, die Harmonie zwischen instinktiv-kraftvoller Motivation, gesundem Egoismus, das Wohl des Ganzen bedenkendem Verstand, der erkennt, dass Altruimus notwendig ist.
Es fehlt der Wille zur ausgewogenen Mäßigung.

Solche Zivilisationen, die sich von Instinkten einseitig ausbeutenden, realitätsblinden Idologien bestimmen lassen, gehen rasch zugrunde, sind nicht nachhaltig.
Tausendjährige Reiche bringen es auf 12 Jahre, das Reich der ewigen Welterlösung aus dem Geiste von Marx, Lenin und Stalin wurde ein paar Jahrzehnte älter.
Die feministische Konsumgesellschaft neigt sich spürbar ihrem Ende zu, auch wenn sie vielleicht noch 2, 3, 4 Jahrzehnte vor sich hat.
Dann schlagen der Verfall der Familie, die dadurch verursachten Sozialisationsdefizite, die Demographie zu.

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 07:40 (vor 5457 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 07:54

Vollumfängliche Zustimmung zu deinen Ausführungen. Nur: Wozu das ganze detailgetreue übereifrige Sezieren? Solange wir ein Teil der Natur sind (davon geh ich mal aus, daß das immer so bleiben wird), ist auch alle Geschlechtlichkeit so tief in uns angelegt und verankert, daß sie unausrottbar ist. (Wollen wir wetten!?) Nähmen wir mal an, die Kerle würden alle verweichlichen und zu Memmen werden (wir sind tatsächlich auf dem besten Weg dahin) und ihre Männlichkeit unter dicken Schminkeschichten von was auch immer verbergen, dann würden doch diejenigen, die sich ihre Natur am erfolgreichsten zu erhalten verstünden, eine gute Schnitte bei den Weibern machen!? (Mangel schafft Nachfrage.) Eben. Ansonsten sorgen andere dafür (siehe sog. Youth-Bulge-Theorie)...

Lehnt euch getrost zurück: Der Mann (und alles, was ihn ausmacht) wird mit Sicherheit nicht aussterben (das ist alles nur Getose und Wind der Worte), denn mit ihm stürbe auch die Menschheit aus.

Anhang Video (Heinsohn)

Marloway, Tuesday, 15.12.2009, 08:40 (vor 5457 Tagen) @ Marloway

http://www.amadelio.de/vlog/2007/06/19/vlog-videoblog-prof-gunnar-heinsohn-demografie-terror-und-soehne/

Im übrigen wird dieser ganze Laden (früher oder später) sowieso zusammenbrechen. Was meinst du, warum weltweit sämtl. Zentralbanken/Kreditistitute gerade wie die Irren die Goldreserven aufkaufen und bunkern? Der Goldpreis steigt exponentiell zur Verschuldung der Staatshaushalte. http://www.einrappen.ch/

http://www.youtube.com/watch?v=Uf0kRUgrcF0&playnext=1&playnext_from=QL

Ich sagte ja: Das Angebot bestimmt die Nachfrage...

Passive Vergewaltigung

Flint ⌂, Tuesday, 15.12.2009, 10:21 (vor 5457 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim,

das Thema Passive Vergewaltigung dürfte bekannt sein. Dazu auch im ==> WikiMANNia.


Hier der besseren Lesbarkeit halber ein Beitrag als Foto über das Thema "Passive Vergewaltigung". Wer den Text kopieren will, der ist unten rangehängt.

Gruß
Flint

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Wie viele Familien entstehen

GLEICHBERECHTIGUNG und POLITIK

Geschrieben von Ekki am 27. Juni 2004 14:17:34:

Damit noch einmal richtig deutlich wird, daß und warum viele Familienväter ihr Leben als alles anders als segensreich empfinden, hier ein Auszug aus dem Buch „Heiraten ist unmoralisch“ von Ester Vilar – einem Buch, das, im Gegensatz zu der Trilogie „Der dressierte Mann“ / „Das polygame Geschlecht“ / „Das Ende der Dressur“ m.E. leider viel zu wenig bekannt ist.

Eines möchte ich noch vorausschicken:

So berechtigt die Anliegen des VAFK sind – es dürften m.E. diejenigen Männer in der Überzahl sein, von denen in folgendem Text die Rede ist, Männer also, die unfreiwillig Vater wurden und diese Rolle nie angenommen haben; Männer, die eben nicht irgendwann zu dem Schluß kamen, daß „Kinder-doch-eigentlich-was-ganz-Entzückendes-sind-usw.-blablabla“.

Es ist, glaube ich, KEIN ZUFALL, dass DIESE Menschen keine öffentliche Lobby haben. Outing als willentlich Kinderloser – das scheint in unserer Gesellschaft noch unendlich viel mehr Mut zu fordern als das Outing als Schwuler oder als Lesbe.

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PASSIVE VERGEWALTIGUNG: Wenn der Erwählte sich störrisch zeigt

Daß in den wohlhabenden Ländern des Westens mehr als die Hälfte der Eheschließungen über eine Schwangerschaft zustande kommt, ist für den Statistiker leicht festzustellen: Er vergleicht die Heiratsdaten der Eltern mit den Geburtsdaten ihrer Kinder (und rechnet gewissenhaft die Frühgeburten heraus). Schwerer läßt sich ergründen, wie viele dieser Schwangerschaften sich harmonisch aus dem Vorleben der Partner ergeben (die Ehe war längst beschlossen, man hatte noch auf einen konkreten Anlaß gewartet, und dieser war dann das Kind) und wie vielen der Tatbestand der Nötigung zugrunde liegt. Niemand wird ausgerechtnet dieses Geheimnis – das ja neben der eigenen Intimspähre auch die seines Kindes berührt – einer Statistik anvertrauen. Da aber jeder von uns gleich mehrere solcher Bündnisse zwischen Opfer und Henker kennt, darf man davon ausgehen, daß diese eingermaßen häufig sind.

Außerdem geht gerade hier die Rechnung zuweilen nicht ganz auf. Und darum wird diese den Kandidaten im Erfolgsfall zum Vertragsabschluß motivierende Methoden von Frauen auch nur als Ultima ration angewendet. Bei der Kalkulation männlicher Reaktionen gibt es wie bei jeder anderen Fehlerquoten: Da muß ein bestimmter Mann zwar gegen seinen Willen Vater werden und Kind und Kindesmutter seinem Einkommen entsprechend versorgen, doch das, was man sich eigentlich von ihm erhoffe, den Gang zu Standesamt, hat er sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt seines Kindes ungerührt verweigert. Vielleicht wollen alle Männer da gleiche, aber gleich sind sie nicht.

Daß der Störrische auch dafür einen Preis zahlen wird, ist unter den gegebenen Umständen ein spärlicher Trost. Und auch die Tatsache, daß dieser Preis die Serie männlicher Eigentore in Sachen Heirat auf die absurdeste Weise abrundet, kann man kaum belächeln. Als Gesetzesmacher haben die Männer es sich nämlich selbst untersagt, mit einem Kind zu verkehren, dessen Mutter sie nicht geheiratet haben. Wenn die uneheliche Mutter es nicht will, hat der uneheliche Vater in den meisten westlichen Ländern auch heute noch kein Umgangsrecht mit seinem Kind. Selbst wenn die Mutter des Kindes stirbt, kann er das Sorgerecht nicht erstreiten. Es kommt dann vielleicht zu Menschen, die er verabscheut oder nicht einmal kennt, aber ein Recht, es zu sehen, hat er auch jetzt noch Auch diese Verfügung stammt aus der Blütezeit des sogenannten Patriarchats, und man darf wohl sagen, daß die Justiz das Verbrechen noch nie so effizient gefördert hat.

Und dieses Verbrechen ist, wie gesagt, perfekt. Perfekt, weil es in keinem Gesetzbuch steht, und perfekt, weil man es auch dann nicht verfolgen könnte, wenn es offiziell als Straftat gälte: ES HANDELT SICH UM DIE VORSÄTZLICHE, OHNE SEINE ZUSTIMMUNG UND AUS NIEDEREN BEWEGGRÜNDEN ERFOLGTE „SCHWÄNGERUNG“ EINES MANNES. DA IN EINEM SOLCHEN FALL DEM OPFER, WENN AUCH INDIREKT, SEXUELLE GEWALT ANGETAN WURDE, SOLLTE MANN DIETAT KONSEQUENTERWEISE ALS SEXUELLE VERGEWALTIGUNG DES MANNES BEZEICHNEN. SIE IST EIN EBENSO BRUTALES UND VERABSCHEUUNGSWÜRDIGES VERBRECHEN WIE DIE VERGEWALTIGUNG DER FRAU, UND WAHRSCHEINLICH IST SIE HÄUFIGER.

Um die sexuelle Vergewaltigung der Frau von der des Mannes zu unterscheiden, sollte man von aktiver und passiver Vergewaltigung sprechen. Den die beiden Vergehen sind vor allem im Tathergang voneinander verschieden und ließen sich aus juristischer Sicht vielleicht so definieren:

Aktive Vergewaltigung ist der erzwungene Sexualverkehr mit eine Person des weibllichen (seltener auch des eigenen) Geschlechts, der zu Ziel hat, den eigenen Seuxaltrieb zu befriedigen. Die auf das Oper ausgeübte Gewalt fällt hier mit dem Zeitpuntk der Tat zusammen (wenn maneinmal von den Fällen absieht, in denen eine Vergewaltigung zur Schwangerschaft führt).

Passive Vergewaltigung ist der nicht erzwungene Sexualverkehr mit eine Person des männlichen Geschlechts, der zum Ziel hat, materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen. Ein materieller Vorteil wäre zum Beispiel Versorgung, ein immaterieller die druch die Existenz eines Kinder erzwungene Lebensgemeinschaft mit der Täterin. Die auf ihn ausgeübte Gewalt empfindet der Vergewaltigte erst,wenn die Tat längst vorüber ist.

Wenn man die beiden kriminellen Handlungen von ihren Konsequenzen her vergleicht, fallen folgende Unterschiede auf:

Während das Opfer einer männlichen Vergewaltigung in keinem fortschrittlichen Land gezwungen wird, die Frucht des Verbrechens auszutragen, kann dem Opfer einer weiblichen Vergewaltigung nicht gleiches gestattet werden: Der Mann muß das Kind bekommen, das hier die Folge der vorsätzlich an ihm verübten Gewalttat ist.

Während man den männlichen Vergewaltiger für Jahre hinter Gitter bringt und seine Reputation – zu Recht – für immer ruiniert, könnte man für den weiblichen Vergewaltiger solches nicht einmal in Betracht ziehen: Wer sollte die Kinder aufziehen?

Während man vom Opfer einer männlichen Vergewaltigung niemals verlangen wird, mit dem Täter später gesellschaftlich zu verkehren, ist ein an seinen Kindern interessierter Mann dazu angehalten, mit der Täterin ein Leben lang freundschaftlichen Kontakt zu pflegen, weil er andernfalls sein Kind ja nicht einmal zu sehen bekäme.

Während das Opfer einer männlichen Vergewaltigung niemals gezwungen wird, später für den Unterhalt des Täters aufzukommen – nach Möglichkeit wird es für die Tat entschädigt – muß das Opfer einer weiblichen Vergewaltigung gerade dieses tun. TextEs ist dem vergewaltigten Mann sogar anzuraten, die Täterin zu ehelichen, weil er nur so das Recht erhält, mit der Frucht dieses Verbrechens, die immerhin sein Sohn oder seine Tochter sein wird, als Vater zu verkehren.

Während die Opfer der Vergewaltigung durch den Mann in der Regel jung sind und der Unterschicht entstammen – hier hat man die wenigsten Mittel, sich zu schützen -, trifft die Vergewaltigung durch die Frau Männer jeder Altersgruppe, wobei hier die Opfer jedoch vorzugsweise den mittleren und gehobenen Kreisen angehören. Zeugungsfähige Männer mit besonders hohem Einkommen oder Sozialprestige werden auch im fortgeschrittenen Alter noch zu Opfern. Statistisch gesehen sind also wohlhabende Frauen und arme Männer am wenigsten gefährdet.

Na und, dann zahlt er eben, lautet hier ein gängiger Kommentar: Er hat ja auch sein Vergnügen gehabt, oder? Dem ist entgegenzuhalten, daß es zwar undwahrscheinlich, aber immerhin möglich ist, daß auch die Täterin am Tathergang ihre Freude hatte. Und daß heute kein ethisch denkender Mann und keine Feministin einer Frau zumuten würde, ein Kind auszutragen, für das sie sich nicht aus freien Stücken entschieden hat. Dies allein schon im Interesse des ungeborenen Kindes, für dessen Glück dies die denkbar schlechteste Voraussetzung wäre.

Außerdem ist ja gerade für sensible Männer hier nicht das Finanzielle ausschlaggebend. Die Folge des niemals gesühnten Verbrechens an seiner Person ist das Leben eines neuen Menschen – eines Menschen, der sein Kind ist und dies für immer bleiben wird -, doch dieser Akt der Schöpfung geschah ganz ohne seine Einwilligung!

Vielleicht wollte dieser Mann aus prinzipiellen Erwägungen keine Kinder. Vielleicht wollte er schon Kinder, aber nicht zu diesem Zeitpunkt: Er hat noch nichts erlebt, fühlt sich zu jung, um soviel Verantwortung zu tragen. Vielleicht sehnt er sich sogar nach Kindern, aber nicht von der Täterin. >Die Mutter seiner Kinder«, jahrelang hat er sie sich vorgestellt – und jetzt ist es die!

IST EIN SCHRECKLICHERES GEFÜHL DER OHNMACHT VORSTELLBAR ALS DAS EINES AUF SO BRUTALE WEISE UM SEINE TRÄUME GEBRACHTEN MENSCHEN? IST EINE GEMEINERE DEMÜTIGUNG DENKBAR ALS DIESE UNTER DEM MANTEL DER ZÄRTLICHKEIT VOLLBRACHTE INFAMIE? GIBT ES EINEN ALPTRAUM, DER, WIE DIESER, EIN LEBEN LANG DAUERT?

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Der Maskulist
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Familienpolitik

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Maesi, Tuesday, 15.12.2009, 22:26 (vor 5456 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim

Im Gesetz und in der durch das Gesetz normierten Sozialwirklichkeit haben
Recht und Sittlichkeit ihren Platz verloren.

Die Justiz ist es, die das Vertrauen des Bürgers in die „Normative Kraft
des Rechts“ zerstört, zugleich – und berechtigterweise – in die Justiz
selbst.

Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte
Sozialform – eine unter anderen.

Das sind auch fuer mich die Kernsaetze aus Prof. Wiesners Arbeit. Sie kommentieren die voellig verdrehte Rechtslage in Bezug auf Ehe/Familie sehr treffend.

Es gaebe zwei Wege, aus diesem Dilemma herauszufinden:

1. die Advokaten insgesamt aus Ehe und Familien herauszuhalten (siehe weiter unten die beiden Strategien zur Risikominimierung) oder

2. die Wiederherstellung der vornehmsten richterlichen Aufgabe der Wahrheizfindung, wodurch nicht zuletzt auch Maenner vermehrt wieder Vertrauen in die Familienrechtsstrukturen fassten, von denen sie eine einigermassen gerechte Beurteilung erwarten koennten.

Ein Gericht, das saemtliche relevanten Indizien und Beweise von vornherein bei der Gerichtsverhandlung aussen vor laesst, hat nichts weniger als seine ethische Berechtigung verloren. Wozu das Theater einer Gerichtsverhandlung inszenieren, wenn gar nicht wirklich Gericht gehalten wird sondern anstelle der Wahrheit nur noch rein abstrakt-rechtsdoktrinaere Erwaegungen einer Juristenkaste die Urteilsfaellung bestimmen?

Die Antwort ist verblueffend einfach: sehr viele Juristen werden durch Scheidungs- und Familienrechtsstreitigkeiten in Lohn und Brot gebracht. In der ueberwaeltigenden Mehrheit dieser Gerichtsfaelle koennen die Anwaelte jedoch wenig Geld verdienen, weshalb sie nur ueber einen grossen Umsatz von Gerichtsfaellen adaequate Gewinne erwirtschaften koennen. Gleichzeitig muss aber der juristische Arbeitsaufwand moeglichst gering gehalten werden, weil ansonsten die magere Gewinnmarge sich aufgrund 'ueberhoehter' KIosten sehr schnell in einen Verlust verwandelt.

Das geltende Scheidungsrecht, minimiert den anwaltlichen und richterlichen Aufwand, der sonst durch umfassende Beweis- und Indizienaufnahme/-wuerdigung sowie durch die dafuer notwendigen Recherchen viel zu hoch waere, als dass Anwaelte noch gewinnbringend geschaeften koennten. Ausser bei einer geringen Anzahl von Scheidungen Reicher, bei denen es um hohe Summen und dadurch entsprechend fette Anwaltshonorare ginge, faende sich kein Anwalt mehr, der bei verlustbringenden 08-15-Scheidungen Mandate uebernaehme. Quizfrage: welche akademische Fachrichtung ist in den Parlamenten zumeist in der relativen Mehrheit? Antwort: die Jurisprudenz. Das bestehende Scheidungsrecht ist optimal auf die Beduerfnisse der Anwaelte abgestimmt. Und da die eine sehr starke Lobby in Parlamenten und in den Judikativen haben, wird sich daran auch wenig aendern.

Soziale Konsequenzen:
Die Fallgruben und Tretminen des deutschen (und nicht nur des deutschen) Familien- und Scheidungsrechts sind in diesem und anderen Foren hinlaenglich bekannt. Ich bin ueberzeugt davon, dass immer mehr Maenner zwar nicht so genau Bescheid wissen, aber nichtsdestotrotz intuitiv ahnen, dass vieles faul ist in diesen Gesetzesbuechern. Dass inzwischen eine beachtliche Minderheit der Maenner die Konsequenz daraus zieht, gar keine Familie mehr zu gruenden, ist ein klares Indiz dafuer, dass es sich so verhaelt.

Das geltende Familien- und Scheidungsrecht noetigt die Maenner geradezu, sich eine erfolgreiche Strategie zurechtzulegen, mit der sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen koennen. Eine davon ist die totale Zeugungsverweigerung: keine Ehe/Familie --> keine Unterhaltspflichten, keine Sorgerechts-, Kindesumgangs- und sonstige Scheidungsfolgenstreitigkeiten. Eine andere Strategie ist die konsequente Selektion der Frauen nach Ehetauglichkeit und nach guten Charaktereigenschaften, womit man(n) die Gefahr des Ehescheiterns oder zumindest von desastroesen familienrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen der Mann aufgrund der Ausformung der Gesetze sowieso den kuerzeren zieht, minimiert; letztere ist mit erheblichem Aufwand belastet und weist natuerlich ein hoeheres Risikopotential aus als erstere, weswegen sie von den Maennern wohl wesentlich seltener gewaehlt wird. Beide Strategien gruenden auf derselben prinzipiellen Vorgehensweise, naemlich die Advokaten aus dem Privatleben herauszuhalten.

So oder so: das rechtlich konstruierte System 'Ehe und Familie' zerstoert sich in unserer Gesellschaft auf lange Sicht selbst. Einerseits, indem immer weniger Familien gegruendet werden und andererseits, indem Familien in Parallelgesellschaften entstehen, die sich ganz bewusst nicht in das geltende System der dahinschwindenden, wenn auch jetzt noch dominierenden Rechtskultur einbinden lassen. Dass gleichzeitig eine jahrhundertelang gewachsene soziale Familienkultur grossflaechig mitzerstoert wird, muss man unter Kollateralschaden subsumieren. Schade! Aber die politischen und juristischen Sozialarchitekten haben das heute geltende Rechtssystem nun mal in dieser Form installiert und die Gesellschaft hat es in ihrer grossen Mehrheit goutiert, also muessen wir alle die Folgen dafuer tragen. Dem soziokulturellen Untergang der Familie koennte man nur entgegentreten, indem man die zweite der obenerwaehnten beiden Strategien waehlte. Das aber kann nur jedes Individuum fuer sich selbst entscheiden - und es braucht selbstverstaendlich immer genau zwei integre Persoenlichkeiten (Mann und Weib), die sich ganz gezielt fuer eine Ehe entscheiden.


Gruss

Maesi

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Maesi, Tuesday, 15.12.2009, 22:30 (vor 5456 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihi

Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte
Sozialform – eine unter anderen.


Und das Ehe - u. Familienrecht sowie die dazu gehörende Rechtsprechung
sind so gestaltet,


...und der Roslin ist so gestaltet, daß er alles, aber wirklich auch alles
mit der Evolution erklärt. Hab ich Hunger, freß ich mich voll heute? Es ist
die Evolution und mein Bestreben, bei den Weibern zu landen!

Ob Stiefpapa sich wie ein Vater um seine zwei Kleine kümmert, alles kein
Thema, es sind ja nicht seine Gene. Und die wollen wir doch, wie jedes
Vieh, um jeden Preis weitergeben?

Du tust Roslin IMHO unrecht, nihi. Er schreibt hier weniger von der biologischen Evolution als vielmehr von der kulturellen/sozialen Evolution. Biologische Evolution findet im Zeitrahmen von tausenden von Generationen also in einem fuer einen normalen Menschen voellig unueberschaubaren Zeitrahmen statt. Die gesellschaftlichen Entwicklungen ueber zwei, drei oder meinetwegen zehn Generationen (seit Einfuehrung der juristisch konstruierten Zivilehe) hinweg haben hingegen keinen nennenswerten Einfluss auf die biologische Evolution des Menschen. Der Mensch hat die auf der Erde einzigartige Faehigkeit seine biologischen Instinkte bis zu einem gewissen Grad seiner ratio unterzuordnen. Diese Faehigkeit ist zugleich Segen und Fluch. Sie bringt sowohl mannigfaltige Kulturen hervor als auch die von Menschen gemachten Zerstoerungen, die die Kulturen heimsuchen.

Weißt, Roslin, die Femis mit ihren Theorien machen mir Gänsehaut. Du
allerdings nicht weniger. Diese ach so rationale Sicht ist
menschenverachtend, Kamerad. Du driftest ab, habe ich das Gefühl.

Mir graut weniger vor Roslins kuehl-rationaler Sicht als vielmehr vor dem, was sich in der Wirklichkeit abspielt. Roslin ist allenfalls der Bote, der die Nachricht ueberbringt, und an seine Botschaft mag man glauben oder nicht. Ihn (virtuell) zu koepfen hat aber keinen Einfluss auf die Wirklichkeit.

So oder so wird jede widernatuerliche Entwicklung, zu der hin wir durch unsere Faehigkeit, die ratio ueber die biologischen Instinkte zu stellen, in der Lage sind, langfristig wieder korrigiert werden. Es sind schon viele Reiche in der menschlichen Kulturgeschichte entstanden und wieder untergegangen und vermutlich ist jetzt unser Wohlfahrtsreich in Europa und anderswo an der Reihe; nichts ist von Ewigkeit in unserer Welt.

Weise und vernuenftig ist es, seine ratio im Einklang mit der Natur anzuwenden. So gesehen ist unsere Gesellschaft alles andere als durch Weisheit und Vernunft geleitet. Gottlos halt, wie Nick es zu formulieren pflegt...


Gruss

Maesi

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 15.12.2009, 23:29 (vor 5456 Tagen) @ Maesi

Hallo Maesi!

Du tust Roslin IMHO unrecht, nihi.

Ja, kann schon sein. Es geht mir nur ziemlich auf den Sack, zu allem und jedem ständig die Evolution hervorzukramen und so alles zu erklären. Die Medien sind übervoll davon, das ist eine richtige Modeerscheinung.

Ich bezweifle diese Aussagen ja noch nicht einmal generell. Mir ist klar, daß sehr vieles davon richtig ist. Wäre es nicht so - warum sollte ich ein so kompromißloser Gegner des Genderismus sein?

Es nervt eben nur manchmal, und es birgt auch Gefahren. Denn wenn eh alles vorherbestimmt ist durch die Gene, Hormone usw., welche Gedanken soll man sich da noch über seinen individuellen und den gesellschaftlichen Gestaltungsspielraum machen? Genau dies abzuwürgen, dafür wird vulgäre Evolutionsbiologie doch benutzt. Du schreibst selbst, daß der Mensch die wunderbare (mehr oder weniger) und einzigartige Eigenschaft besitzt, zumindest teilweise seine Ratio über seine Instinkte zu stellen. Bequeme biologistische Erklärungen hindern ihn daran.

Mir graut weniger vor Roslins kuehl-rationaler Sicht als vielmehr vor dem,
was sich in der Wirklichkeit abspielt. Roslin ist allenfalls der Bote, der
die Nachricht ueberbringt, und an seine Botschaft mag man glauben oder
nicht. Ihn (virtuell) zu koepfen hat aber keinen Einfluss auf die
Wirklichkeit.

Ich köpfe ihn doch nicht, ich schätze ihn weiterhin als teilweise brillanten Schreiber, und ich habe seinen Beiträgen schon manch für mich Interessantes entnommen. Nur manchmal denke ich, er übersteigert die Sache etwas, und manchmal nervt es eben wirklich.

@Roslin: ich hoffe, Du bist mir nicht ernstlich böse. Es war eine emotionale Reaktion aus der momentanen Stimmung heraus.

So oder so wird jede widernatuerliche Entwicklung, zu der hin wir durch
unsere Faehigkeit, die ratio ueber die biologischen Instinkte zu stellen,
in der Lage sind, langfristig wieder korrigiert werden. Es sind schon viele
Reiche in der menschlichen Kulturgeschichte entstanden und wieder
untergegangen und vermutlich ist jetzt unser Wohlfahrtsreich in Europa und
anderswo an der Reihe; nichts ist von Ewigkeit in unserer Welt.

Es sieht ganz danach aus, leider und zum Glück. Leider, weil ich finde, daß wir durchaus sehenswerte zivilisatorische Vorstellungen zur Reife entwickelt haben. Zum Glück, weil das mit einer beispiellosen Dekadenz einhergeht.

Denn eine Gesellschaft ist doch immer so gut, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht? Das hab ich irgendwo gelesen, kann sogar sein, daß es ein von Femis verwendeter Spruch ist, aber ich denke, da ist schon was dran. Die Schwächsten (i.S.v. nicht selbständig lebensfähigen, hilfsbedürftigen) sind Kinder, Alte und Behinderte. Letztere euthanasieren wir per Spätabtreibung auf Steuerzahlerkosten. Alte outsourcen wir in Pflegeheime. Hat man früher ihre Lebensweisheit und Besonnenheit geschätzt, taugen sie heute nur noch als Objekte des Spotts: Stützstrümpfe tragende, nichtsnutzige ZDF-Gucker, nicht werberelevant.
Kinder leiden unter Scheidungen, Patchwork-"Familien", Alleinverziehenden und gar unter Homo-"Eltern". Unsere Gesellschaft bildet sich zwar ungeheuer viel ein auf ihre Humanität, aber gerade wo es darauf ankommt, versagt sie kläglich.

Warum das so ist? Freiheit und Verantwortung widersprechen einander, sie müssen abgewogen werden. Alles dürfen und nichts müssen ist zwar schick, aber es gibt eben auch Opfer dabei. Die fallen, trotz verlogener "Kindeswohl"-Diskussionen, komplett durch den Rost. Es interessiert doch keine Sau, ob Kinder lebenslang krank werden an einer Trennung ihrer Eltern, dieses Recht MUSS ganz einfach sein, ohne Rücksicht auf Verluste. Mit den Schäden geht man um, indem man sie für inexistent erklärt.

Btw, eine Frage. Du bist doch Schweizer? Wie ist das bei euch mit Abtreibungen, Spätabtreibungen und der Finanzierung geregelt?

Weise und vernuenftig ist es, seine ratio im Einklang mit der Natur
anzuwenden.

Das sind meine Worte. :-)

Ich kann mich gegen meine Instinkte stemmen, sie vielleicht sogar besiegen. Z.B. als Frau, indem ich dem Manne gleich oder gar auf seinem Feld besser zu sein versuche. Glücklich macht das nicht; es ist ein permanenter innerer Konflikt, der verschleißt. Seht euch doch die verhärmten, haßzerfressenen, misanthropischen Femanzenfunktionärinnen an!

Wieviel besser ist es da, den Einklang zu suchen zwischen instinktivem und rationalem Handeln! Männer wollen gern Frauen beschützen und auch versorgen, Frauen wollen gern Kinder bekommen und aufziehen und ein schönes Heim gestalten, das liegt beiden Geschlechtern im Blut. Im Schnitt natürlich. ;-)
Wie pervers und menschenverachtend ist eine Weltanschauung, die es darauf anlegt, all das verächtlich zu machen? Die Frauen einredet, sie müßten sich dafür schämen, ein "Heimchen" (übrigens ein Ungeziefer) zu sein?

Und das alles wegen der Befindlichkeiten von ein paar bedauernswerten Mißgebildeten und psychisch Gestörten. Man kann den Wert und Zustand einer Gesellschaft vielleicht auch daran bemessen, inwieweit sie bereit ist, solchen Exemplaren hinterherzulaufen.

So gesehen ist unsere Gesellschaft alles andere als durch
Weisheit und Vernunft geleitet. Gottlos halt, wie Nick es zu formulieren
pflegt...

Wie verdammt wahr! Was halten sich Menschen für klug, die Gott abgeschafft (und sich selbst vermeintlich in seine Position gehievt) haben. War das Interview mit dieser Grünen in Kopenhagen da nicht anschaulich?

Dumm, abgrundtief dumm, in Wirklichkeit. Gläubig noch dazu. Und aufgrund fehlender Demut außerstande, ihre Dummheit auch nur ansatzweise zu erkennen.

Es gab auch Weisheit vor Christus, "erkenne dich selbst" lautet ein Spruch aus dem antiken Griechenland. Man kann genausogut die Weisheit der Buddhisten oder der Indios hernehmen. Ich bin außerstande, wie Nick Christus und Gott als tatsächliche und einzige Wahrheit anzunehmen. Aber ich erkenne die lebenswichtige Funktion dieser Institution. Ich empfinde es als beispiellose Barbarei mir (und anderen Menschen) gegenüber, atheistisch aufgezogen worden zu sein, ich fühle mich wie amputiert oder verkrüppelt deshalb. Ich würde das meinem Kind nicht antun wollen.


Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Von der Sachinformation zum Geschwafel ...

Holger, Wednesday, 16.12.2009, 00:18 (vor 5456 Tagen) @ Shorty

Wer soll sich dieses selbstverliebte, belehrende Geschwelge eigentlich
durchlesen? Kurz und bündig ist der Mann!

Idioten sollten es nicht lesen, Shorty. Sie begreifen nichts. Deshalb nennt man sie Idioten, Shorty.

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 16.12.2009, 00:26 (vor 5456 Tagen) @ Maesi

Das geltende Familien- und Scheidungsrecht noetigt die Maenner geradezu,
sich eine erfolgreiche Strategie zurechtzulegen, mit der sie die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen koennen. Eine davon ist die totale
Zeugungsverweigerung: keine Ehe/Familie --> keine Unterhaltspflichten,
keine Sorgerechts-, Kindesumgangs- und sonstige
Scheidungsfolgenstreitigkeiten. Eine andere Strategie ist die konsequente
Selektion der Frauen nach Ehetauglichkeit und nach guten
Charaktereigenschaften, womit man(n) die Gefahr des Ehescheiterns oder
zumindest von desastroesen familienrechtlichen Auseinandersetzungen, bei
denen der Mann aufgrund der Ausformung der Gesetze sowieso den kuerzeren
zieht, minimiert; letztere ist mit erheblichem Aufwand belastet und weist
natuerlich ein hoeheres Risikopotential aus als erstere, weswegen sie von
den Maennern wohl wesentlich seltener gewaehlt wird.

Maesi, Widerspruch!

Erstens sind beide Optionen derzeit keineswegs gesetzeswidrig. Selbstverständlich darf man Zeugung verweigern und auch Frauen selektieren. Ich halte es auch für schwer machbar, dies zu kriminalisieren, will aber natürlich nichts ausschließen.
Ein Weg des Feminats, dem zu begegnen, ist die Entindividualisierung von Versorgung und Elternrecht und sogar von Zeugung. Denn die Benachteiligung von häßlichen, widerlichen, lesbischen Weibern muß natürlich abgebaut werden. Die von häßlichen, widerlichen Männern, die nie einen Fick erwischen, natürlich nicht. Menschenwürde ist ans Geschlecht gebunden.
Es gibt Samenbanken, es gibt eine Unterhaltskasse und es gibt Jugendämter als Vormund des Vormundes. Alles natürlich sehr sozial gemeint im Einzelfall, aber verheerend in seiner gesamtgesellschaftlichen Steuerungswirkung. Und gewollt. Die Ansage ist: Frau, auf einen Mann bist Du nicht angewiesen.

Zweitens wählen Männer bisher keineswegs häufiger Zeugungsverweigerung! In Deutschland bleiben ca. ein Drittel der Männer lebenslang kinderlos, in der Schweiz wird es vermutlich ganz ähnlich sein?
Die meisten aber stürzen sich durchaus voller Optimismus in Ehe und Vaterschaft. Oder werden gestürzt.

Da ist die beschworene Biologie nach wie vor stärker als aller Verstand. Und der Verstand allzuoft nur eine Rechtfertigungsfindungsmaschine. Die Instinkte entscheiden, oder das "Reptiliengehirn", und die Ratio findet die dazu passenden Erklärungen. Weil diese eine Frau ja doch ganz anders ist. Weil mann doch zu seiner Verantwortung stehen muß. Weil, noch abstrakter, der Fortbestand der Gesellschaft, die Rentenkassen usw. gesichert werden müssen. Usw. Wir Menschen sind schon sehr klug, unser Verstand ist überragend! Er findet noch für jedes bekloppte Handeln rationale, eingängige, nachvollziehbare Begründungen.

Jetzt red ich biologistisch wie Roslin, oder? ;-)

So oder so: das rechtlich konstruierte System 'Ehe und Familie' zerstoert
sich in unserer Gesellschaft auf lange Sicht selbst.

Nein! Du hast selbst sehr gut belegt, daß das keine Selbstzerstörung ist. Es ist gewollt, beruht auf geschäftlichen Interessen oder auch auf politisch/gesellschaftlichen (seitens der LesbostalinistInnen).
Im Grunde müßte lediglich die Mehrheit der familienorientierten Menschen der Minderheit der Homos, Femis, Karrierefrauen, die Macht aus der Hand nehmen. Es ist ja nicht so, daß sie dazu nicht in der Lage wäre. Aber sie dämmert in einem propagandistisch befeuerten Koma dahin, hat jeden Mut verloren, hat Angst vor Nazi-Vorwürfen (sh. Eva Herman) und ist bequem geworden. Es läuft doch auch so, und das im individuellen Fall sogar ganz angenehm...

Dem
soziokulturellen Untergang der Familie koennte man nur entgegentreten,
indem man die zweite der obenerwaehnten beiden Strategien waehlte. Das aber
kann nur jedes Individuum fuer sich selbst entscheiden - und es braucht
selbstverstaendlich immer genau zwei integre Persoenlichkeiten (Mann und
Weib), die sich ganz gezielt fuer eine Ehe entscheiden.

Das ist schon richtig. Doch obwohl ich selbst erst geschrieben habe, Gesetze seien nicht alles, sind sie doch unabdingbare Voraussetzung jeder Änderung.

Machen wir uns nichts vor: der Staat (oder vorher "die Gesellschaft") hat die Ehe immer bestimmt und benutzt. Zu seinem Nutzen (denn Versorgung war dadurch individuell, und Kinder waren garantiert), welcher aber der Nutzen aller ist. Die Ehe war immer ein Vertrag (das bedeutet das Wort in seinem althochdeutschen Ursprung). Verläßliche Versorgung für die Frau, für die Kinder, verläßliche Haushälterei und auch Sexualität für den Mann. Bis daß der Tod sie scheidet. Eine ewige, unauflösliche Verbindung, da mußte man durch, auch wenn es nicht immer nur schön war. Und so unschön es im Einzelfall gewesen sein mag, aneinander gekettet zu sein: es war zumindest ein Klima, in dem man Kinder in die Welt setzen konnte. Verläßlichkeit.

Mit heutigem Scheidungsrecht ist die Ehe nicht angekratzt, sondern völlig sinnlos geworden. Verläßlichkeit existiert ja gerade nicht mehr. Man schließt einen Vertrag, aber der eigentliche Vertragsgegenstand ist staatlicherseits von vornherein ausgeschlossen. Oder nein, nicht ganz: er ist für einen Vertragspartner erhalten geblieben. Versorgung der Frau ist staatlich garantiert und wird mit aller Härte des Gesetzes durchgesetzt. Für den anderen Vertragspartner gibt es nichts, nicht den kleinsten Vorteil, den eine solche Verbindung für ihn hätte. Lediglich das Sorgerecht, welches in deutscher entkernter Form einen Dreck wert ist, haben die Antiunterscheidungsbeauftragten (die sonst noch jedes Gesetz nach Ungleichbehandlungen von ehelichen und nichtehelichen Kindern durchgegrast und ganz munter geändert haben) erhalten. Bis jetzt.

Wenn meine Süße mich fragt, ob ich sie heiraten will, fällt die Antwort schwer. Ich kann doch nicht sagen, daß ich ihr mißtraue oder ein Scheitern für möglich halte. Ich glaube es ja selbst auch nicht. Aber das Verlangen ist doch ein etwas Unbilliges: um eines romantischen Vorgangs willen, für ein paar wenige Rechte (Name, Sorgerecht) einen Vertrag vor dem Staat schließen, der so einseitig ist? Und dessen Inhalte der Staat -es ist oft genug passiert- jederzeit nachträglich ändern kann? Auf der Basis würde ein halbwegs zurechnungsfähiger Mensch nicht einmal einen geringwertigen Kaufvertrag abschließen!
Darum: kirchlich heiraten, eine wirkliche Ehe, ein aufrechtes Versprechen: gern. Legalisiertes staatliches organisiertes Verbrechen - niemals!


Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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