Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die verrechtlichten Beziehungen

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 07:47 (vor 5453 Tagen)
bearbeitet von Mus Lim, Friday, 18.12.2009, 07:57

Die verrechtlichten Beziehungen

In einer Ehe gibt es nicht zwei, sondern viele Vertragspartner. Man heiratet nicht nur einen Partner, sondern mehrere. Der wichtigste Vertragspartner ist der Staat, der über seine "Vertragsklauseln" (etwa 1000 sich oft ändernde Paragrafen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe/Trennungsdetails) ebenfalls in ein ganz neues Verhältnis zu den Ehepartnern tritt.
Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.[1]

Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind.[1]


Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider betont, dass (private) Familie und staatliches Gesetz schlecht zueinander passen. Das verbindende Prinzip der Familie sie die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Er zeigt, dass eine Familie sich über soziale Bindungen und nicht über Rechtsverhältnisse organisiert. Der (demokratische?) Staat hat mit dem Familienrecht, entgegen dem Subsidiaritätsprinzip die Familie entmachtet und ihr den körperschaftlichen Status genommen. Er hat die Familienverhältnisse völlig verrechtlicht und dadurch die Menschen als Rechtssubjekte vereinzelt. Die Ordnungsmacht beansprucht jetzt auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt.[2]

Damit dürfte sich die romantische Vorstellung, die Beziehung eines Mannes zu seiner Ehefrau würde auf Liebe basieren, als naive Illusion erweisen.


Der Jurist Joachim Wiesner konstatiert, dass es im Familienrecht keine Regelung gibt, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde. Statt dessen schüttet der Staat über die Sozialämter Steuergelder aus zur Sicherung der Familienzerstörung, obwohl "die Sozialhilfe die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen (soll)". Wiesner hat herausgearbeitet, dass das 1977 in Kraft getretene Ehescheidungsrecht erst Verhaltensweisen auslöst, die bei einem der beiden Ehepartner das Ziel der zwischenzeitlichen oder endgültigen Familien- und Ehezerstörung haben. Eine Ingangsetzung der vorsätzlichen Ehezerstörung führt - wegen des gesetzesimmanenten Automatismus - immer zum "Erfolge". Das Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, wird vom Staat extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich geregelt. Die Ehe wird damit rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte Sozialform - eine unter anderen.[3]

Angesichts eines Staates, der die Familie nicht schützt, sondern familiäre Bindungen in Rechtsverhältnisse umwandelt; angesichts einer Gesellschaft, die unter der Einwirkung des Feminismus die Frau als Opfer feiert und den Mann als Täter und Gewalttäter diskreditiert; und angesichts eines Rechtssystems, das es ermöglicht Ehemänner für normalen ehelichen Beischlaf der Vergewaltigung und Väter für den Umgang mit seinen Kindern des Kindesmissbrauchs zu kriminalisieren, ist folgendes Szenario nicht undenkbar.


Männer haben unter den heutigen Bedingungen den Müttern ihrer Kinder untertänigst ihren Willen zu tun, weil eine Frau dem Mann jederzeit (sinngemäß, auch unausgesprochen) sagen können:

"Wenn Du nicht machst, was ich Dir sage, lass' ich mich scheiden, setz' Dich vor die Tür, behalte das Haus und MEINE Kinder, zwinge Dich für mich und die Kinder zu arbeiten, zu zahlen und die Kinder siehst Du trotzdem nie wieder!"


Eine Ehe zu führen ist nur möglich, wenn es gelingt, die Autonomie der Familie zu wahren und den Staat vollkommen draußen zu lassen. Für den Mann ist das allerdings mit einem unkalkulierbar hohen Risiko verbunden. Nach Jahrzehnten feministischer Gesetzgebung und Rechtspraxis ist es erstaunlich leicht und risikolos für Frauen geworden, Ehemänner und Familienväter zu Samenspendern und Zahleseln zu degradieren. Die Waffenungleichheit ist immens. Der Mann steht in Zweifelsfall alleine da, während die Frau die geballte Macht des Staatsapparates (Jugendamt, Gerichtsvollzieher, etc.) und ein gut organisiertes Frauennetzwerk steht.

Das geht soweit, dass ein Mann als Hausbesitzer davon Abstand nehmen sollte, mit einer "Freundin" zusammenzuziehen. Spätestens in ein bis zwei Jahren unterstellt der Staat eine "eheähnliche Gemeinschaft" und die "Freundin" erhält durch das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, unter Vortäuschung einer Straftat den Hausbesitzer aus seinem eigenen Eigentum entfernen zu lassen. Das ist der Sieg des Kommunismus (Enteignungsgedanke) über den Kapitalismus (Leistungsträger).

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[1] TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
[2] Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 28-32
[3] Joachim Wiesner: "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts", Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985

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Das Familienoberhaupt

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 07:57 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Das Familienoberhaupt

Am 29. Juli 1959 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) per Urteil das Familienoberhaupt abgeschafft.

Das wirft zwei Fragen auf:
* Da das Familienoberhaupt existiert(e), welche Funktion hat(te) es?
* Und wenn es eine Funktion hatte, kann man es so einfach abschaffen?

Hier soll aufgezeigt werden, welche fatale Entwicklung für die Familie mit der Abschaffung des Familienoberhaupts in Gang gesetzt wurde.

Im Altertum und Mittelalter waren Familie und Staat getrennt. Der Staat ist menschheitsgeschichtlich eine junge Einrichtung, die sich aber mehr und mehr des Menschen in jeder Lebenslage bemächtigt hat. Das Haus war der Ort der Familie, die Hausgemeinschaft bestand aus dem Hausvorstand, der Frau, die Kinder dazu Angestellte, Knechte und Mägde, im Altertum in begüterten Familien auch Sklaven.

Der pater familias hatte die Hausgewalt, die potestas. Es herrschte im Haus allerdings keine Rechtlosigkeit oder Willkür. Das Haus war ein Ort der Sittlichkeit, aber eben nicht der Gesetzlichkeit. Im Hause gab es keine Rechtsverhältnisse, sondern Familienverhältnisse. Diese waren in drei Ebenen strukturiert: Mann - Frau, Eltern - Kinder, Herr/Herrin - Knechte/Mägde. Häusliche Angelegenheiten, also die Familienverhältnisse, konnten nicht vor einem Gericht verhandelt werden. Die Hausgemeinschaft - und damit die Familie - war somit autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens, der Öffentlichen Ordnung. Nur der Hausvorstand (pater familias) war Mitglied bzw. Repräsentant der Hausgemeinschaft gegenüber der Öffentlichen Ordnung (res publica).

Die Einheit von Haus und Familie und die Trennung derselben vom Staat hat sich lange gehalten. Hegel sieht in der Rechtsphilosophie (§§ 169 ff.) die Familie als (selbständige) Person, durch "den Mann als ihr Haupt vertreten" (§ 171), die der Staat größtmöglich gegen die Willkür der Auflösung schützen müsse (§ 163). Noch unter dem Grundgesetz gab es die väterliche Gewalt in der Familie, die an dem Gleichberechtigungsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 2) gescheitert ist, in letzter Konsequenz erst 1961.

"Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."

Damit hat der Gesetzgeber die Familie enthauptet und de facto handlungsunfähig gemacht. Das war der erste und auch zugleich entscheidende Schlag gegen die Familie. In diesem Sinne war das "Gleichberechtigungsgesetz" verfassungswidrig, weil Art. 6 Abs. 1 GG den "besonderen Schutz der Familie durch die staatliche Gemeinschaft verlangt. Um der Empörung vom mitlesenden Frauenrechtler vorzubeugen: Um der Gleichberechtigung genüge zu tun hätte das Familienoberhaupt auch dem weiblichen Geschlecht geöffnet werden können. Ehepaare hätten sich dann bei der Eheschließung urkundlich auf ein Familienoberhaupt müssen. Die Abschaffung des Familienoberhaupt jedoch schafft ungeklärte Machtverhältnisse innerhalb der Familie. Damit ist Zerstörung nur eine Frage der Zeit und die anhaltend hohen Scheidungszahlen bestätigen das.

Dabei blieb es allerdings nicht. In einem zweiten Schlag wurde die Scheidung bestehende Ehen forciert. Mit der Reform des Ehescheidungsrechtes von 1977 wurde zur Rechts- und Sozialwirklichkeit in Deutschland, dass jeder aus der Ehe aussteigen kann, der will: Gründe dafür braucht er nicht. Die Familienrecht deklamierte "Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft" (§ 1353, Abs. 1, BGB) wird dadurch zur Leerformel gemacht. Dazu wird ein Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, seinerseits extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich geregelt. Eine Ehe kann nun jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden, die Schuldfrage wurde abgeschafft, der Mann (Männer sind immer an allem schuld) wird zur Finanzierung der Familiendemontage verpflichtet.

Schließlich hat der Gesetzgeber in einem dritten Schritt 1979 den Gewaltbegriff (elterliche Gewalt) durch den der (elterlichen) Sorge ersetzt und damit der Familie die Ordnungsmacht abgesprochen. Damit war die Familie endgültig zu einer privaten Wohlfühlveranstaltung degradiert. Familiengewalt ist wie Staatsgewalt die Möglichkeit und Befugnis, Ordnung zu schaffen, zu befrieden, nicht etwa wesentlich die zur vis, dem körperlichen Zwang, sondern die potestas.

"Die Ordnungsmacht beansprucht jetzt auch in der Familie allein der Staat."

Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt. Die meisten Abgeordneten werden nicht geahnt haben, dass sie die Verfassung in ihren Grundlagen verändern würden, als sie die elterliche Gewalt abschafften. Schließlich hat es auch das Bundesverfassungsgericht nicht bemerkt. Der gutmenschliche Zeitgeist war durchgreifender als das Staatsrecht. Aber auch in den Lehrbüchern des Familienrechts findet man nichts zu dieser Problematik, geschweige denn in den Lehrbüchern zum Staatsrecht.[1]

Keine Firma kann auf Dauer bestehen, wenn die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Niemand wollte eine Kreuzfahrtreise machen, wenn auf dem Schiff nicht ein Kapitän die alleinige Entscheidungsgewalt und Verantwortung für Schiff, Ladung, Passagiere und Besatzung hätte. Wer wollte in ein Flugzeug ohne Flugkapitän steigen, wenn zu erwarten wäre, dass Pilot und Pilotin in kritischen Phasen Geschlechterfragen und Gleichberechtigungsprinzipien diskutieren würden. Wie stünde eine Armee ihrem Gegner gegenüber, wenn ungeklärt bliebe, wer die Kommandogewalt hat. Jeder Staat hat genau einen Staatspräsidenten, jede Expedition genau einen Expeditionsleiter und auch im Gerichtssaal hat genau ein Richter das Sagen. Da es naiv wäre zu glauben, dass ausgerechnet die Familie ohne Haushaltsvorstand funktionieren könne, darf unterstellt werden, dass mit der Abschaffung des Familienoberhaupts die Zerstörung der Familie bezweckt wurde.


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[1] Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 28-30

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Das Familienoberhaupt

roser parks, Friday, 18.12.2009, 12:01 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Keine Firma kann auf Dauer bestehen, wenn die Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.

Fehlt hier nicht?

Das Familienoberhaupt

Max, Fliegentupfing, Friday, 18.12.2009, 12:41 (vor 5453 Tagen) @ roser parks

Keine Firma kann auf Dauer bestehen, wenn die Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.


Fehlt hier nicht?

... Ja. "Nicht" fehlt. Es muß heißen " ... nicht klar geregelt ..."

Fehlt nicht - Max

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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Stimmt. Danke!

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 15:01 (vor 5453 Tagen) @ roser parks

Keine Firma kann auf Dauer bestehen, wenn die Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.


Fehlt hier nicht?

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Hervorragender Beitrag - Applaus!

Max, Fliegentupfing, Friday, 18.12.2009, 12:39 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Exakt so ist es.

Thumbs up ... äh ... down - Max

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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Die verrechtlichten Beziehungen

Stefano, Friday, 18.12.2009, 13:13 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento masculista. continua così.

Die verrechtlichten Beziehungen

Max, Fliegentupfing, Friday, 18.12.2009, 13:35 (vor 5453 Tagen) @ Stefano

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo
contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento
masculista. continua così.

Übersetzung (ungefähr): Ich schreibe aus Italien meine freundlichen Komplimente für diesen optimalen Beitrag. Ich möchte sagen, daß das ein guter Beitrag für die Männerbewegung ist. Macht so weiter. - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Was man beim Busfahren alles lernt! :-)

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 18.12.2009, 13:36 (vor 5453 Tagen) @ Max

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo
contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento
masculista. continua così.


Übersetzung (ungefähr): Ich schreibe aus Italien meine freundlichen
Komplimente für diesen optimalen Beitrag. Ich möchte sagen, daß das ein
guter Beitrag für die Männerbewegung ist. Macht so weiter. - Max

"Masculista" bedeutet "Männer"? ;-)

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Was man beim Busfahren alles lernt! :-)

Max, Fliegentupfing, Friday, 18.12.2009, 13:42 (vor 5453 Tagen) @ Nihilator

"Masculista" bedeutet "Männer"? ;-)

... Erbsenzähler ;-)

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Was man beim Busfahren alles lernt! :-)

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 18.12.2009, 13:54 (vor 5453 Tagen) @ Max

... Erbsenzähler ;-)

Il contadore di piselli? :-)

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Was man beim Busfahren alles lernt! :-)

Max, Fliegentupfing, Friday, 18.12.2009, 14:04 (vor 5453 Tagen) @ Nihilator

Il contadore di piselli? :-)

... si. (Übersetzung: Ja.)

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Hoch die internationale Solidarität - mal anders.

Movemen @, Friday, 18.12.2009, 13:44 (vor 5453 Tagen) @ Max

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo
contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento
masculista. continua così.


Übersetzung (ungefähr): Ich schreibe aus Italien meine freundlichen
Komplimente für diesen optimalen Beitrag. Ich möchte sagen, daß das ein
guter Beitrag für die Männerbewegung ist. Macht so weiter. - Max

Die int. Vernetzung lässt noch zu wünschen übrig.

Die verrechtlichten Beziehungen

Stefano, Friday, 18.12.2009, 13:47 (vor 5453 Tagen) @ Max

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo
contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento
masculista. continua così.


Übersetzung (ungefähr): Ich schreibe aus Italien meine freundlichen
Komplimente für diesen optimalen Beitrag. Ich möchte sagen, daß das ein
guter Beitrag für die Männerbewegung ist. Macht so weiter. - Max

die Ubersetzung ist etwas maschinell ;-) sinceri complimenti bedeutet aufrichtige Komplimente. ottimo ist nicht optimal (falscher Freund), sondern hervorragend.

Moechte noch sagen, Deutschland ist nicht allein, in Italien ist die Lage kaum anders. Auch hier ist Feminismus in Politik und Gesellschaft stark vertreten. Ein Unterschied ist nur, dass bei uns eine hubsche Frauenministerin in Person von Mara Carfagna ihr Unwesen treibt.

Die verrechtlichten Beziehungen

Schlechtmensch, Friday, 18.12.2009, 17:52 (vor 5452 Tagen) @ Stefano

scrivo dall' Italia e ti faccio i sinceri complimenti per questo ottimo
contributo. devo dire che sei stato un buon acquisto per il movimento
masculista. continua così.

Ciao Stefano,
benvenuto nel Forum giallo mi farebbe molto piacere leggerti spesso quí.
Cordiali saluti da un leccese ;-D

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Ich glaube, also bin ich kein Affe

Eine Enteignung findet (noch) nicht statt.

Adam, Friday, 18.12.2009, 14:17 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Das geht soweit, dass ein Mann als Hausbesitzer davon Abstand nehmen
sollte, mit einer "Freundin" zusammenzuziehen. Spätestens in ein bis zwei
Jahren unterstellt der Staat eine "eheähnliche Gemeinschaft" und die
"Freundin" erhält durch das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, unter
Vortäuschung einer Straftat den Hausbesitzer aus seinem eigenen Eigentum
entfernen zu lassen. Das ist der Sieg des Kommunismus (Enteignungsgedanke)
über den Kapitalismus (Leistungsträger).

Das ist nicht richtig. Von Enteignung kann in diesem Falle keine Rede sein. Zieht die Freundin in sein Haus, so wird sie es, sofern er das will, wieder verlassen müssen. Freilich legt das sog. Gewaltschutzgesetz (mit der üblichen rechtswidrigen Umkehr der Beweislst) unverhältnismäßig Macht in ihre Hände. So zu tun, als könne Sie sich auf diese Weise aber die Immobilie aneignen, ist barer Unsinn. Selbst wenn der Mann Hausverbot bekommt (schlimm genug), so gilt dies nur vorüberhgehend. Sein Eigentum behält er, und sie wird in der Zwischenzeit ausziehen müssen.

Adam

Träumer!

Joe, Friday, 18.12.2009, 14:43 (vor 5453 Tagen) @ Adam

Das ist nicht richtig. Von Enteignung kann in diesem Falle keine Rede
sein. Zieht die Freundin in sein Haus, so wird sie es, sofern er das will,
wieder verlassen müssen. Freilich legt das sog. Gewaltschutzgesetz (mit der
üblichen rechtswidrigen Umkehr der Beweislst) unverhältnismäßig Macht in
ihre Hände. So zu tun, als könne Sie sich auf diese Weise aber die
Immobilie aneignen, ist barer Unsinn. Selbst wenn der Mann Hausverbot
bekommt (schlimm genug), so gilt dies nur vorüberhgehend. Sein Eigentum
behält er, und sie wird in der Zwischenzeit ausziehen müssen.

Du hast doch keinen blassen Schimmer, wovon Du redest.

Weißt Du eigentlich, wie schwer es ist, wildfremde Leute aus seinem Eigentum entfernen zu lassen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen? Die können da, gut geschützt vom deutschen "Rechtsstaat" jahrelang wohnen und alles verwüsten.

Und glaubst ernsthaft, eine "gewaltgeschützte" Frau wird Mann leichter los? Der Eintrag im Grundbuch nützt ihm doch nur insofern etwas, als daß er Schuldner der Grundsteuer und anderer kommunaler Abgaben ist.

Überspitzt formuliert

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 15:31 (vor 5453 Tagen) @ Joe

Adam hat dahingehend recht, dass ich überspitzt formuliert habe. (Enteignung steht aber auch in Klammern.)

Natürlich muss die Freundin das Haus wieder räumen, sie hat ja keinen Mietvertrag. Aber per Hausverbot aus seinem eigenen Eigentum (und sei es nur auf Zeit) entfernt zu werden, ist ja nun schlimm genug.

Auch kann sie die Zeit nutzen, und die gesamte Wohnungseinrichtung zu räumen.
ER muss dann einen Anwalt zahlen, um das zurückzufordern. Er wird dann im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass alles ihm gehörte (sie könnte ja in den zwei Jahren die Wohnung neu hergerichtet haben und behaupten, dies und jenes mit eigenem Geld angeschafft zu haben.) Kaufbelege lassen sich in der Zeit der Wegweisung auch beseitigen, es sei denn, er war so schlau und hat die Kaufbelege in einem Schließfach deponiert.


Ich habe aber von einem anderen Fall erfahren, ein verheiratetes Paar trennt sich, er finanziert mit seiner Arbeitskraft ein Haus, per Scheidungsurteil bekommt sie die Hälfte des Hauses, er wird (auch infolge überhöhter Unterhaltsforderungen) zahlungsunfähig, seine Haushälfte muss zwangsversteigert werden, sie beleiht ihre Haushälfte und ersteigert damit seine Haushälfte.

Fazit: SIE besitzt das ganze Haus, ER besitzt alle Schulden in Höhe von rund einer Million (das Haus war nicht abbezahlt).

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich.

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Überspitzt formuliert

Movemen, Saturday, 19.12.2009, 01:05 (vor 5452 Tagen) @ Mus Lim

Fazit: SIE besitzt das ganze Haus, ER besitzt alle Schulden in Höhe von
rund einer Million (das Haus war nicht abbezahlt).

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich.

Wenn der Fall besser belegbar ist, könnte man den Sachverhalt sehr gut nutzen. Aber so glaubt einem das wieder keiner. Schade, irgendwie.

Movemen, Skeptologe, dritter Dan.

SIE besitzt das ganze Haus, ER besitzt alle Schulden

Mus Lim ⌂, Saturday, 19.12.2009, 09:16 (vor 5452 Tagen) @ Movemen

Fazit: SIE besitzt das ganze Haus, ER besitzt alle Schulden in Höhe von
rund einer Million (das Haus war nicht abbezahlt).

Der Zahnarzt Ullrich Knabe (50) besaß eine Praxis in Stollberg, die heute unter Insolvenzverwaltung steht. Seine damalige Frau, die nach der Wende ihren Chefposten in der Textilindustrie verloren hatte, führte die Buchhaltung der Praxis. Das Paar besaß ein Haus, "jedem gehörte eine Hälfte", erzählt Knabe. Die Kreditverträge - mit dem Geld wurde der kostspielige Umbau finanziert - unterschrieb jedoch allein Ullrich Knabe. "Als wir uns trennten, begann mein finanzielles Desaster", erzählt der Mediziner. Ihre "extrem hohen" Unterhaltsforderungen, seine Ahnungslosigkeit mit den Firmenfinanzen sowie die Zinsbelastungen ließen den Arzt in die Pleite rutschen. Als er Insolvenz anmeldete, ergab sich eine perfekte Ausgangslage für "eine skrupellose Aktion". Knabe beschreibt den Hergang so: Seine Frau habe ihre Haushälfte mit einer Hypothek belastet. Mit dem geliehenen Geld kaufte sie schließlich seinen Teil billig aus der Insolvenz heraus. Das Ergebnis: Ihr gehörte das komplette Haus und ihm die gesamten Schulden, knapp eine Million Euro.

Partnerschaft: Frauen strotzen vor intriganter Kreativität, Focus Nr. 26 (2008)

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Überspitzt formuliert - in der Tat.

Adam, Saturday, 19.12.2009, 03:05 (vor 5452 Tagen) @ Mus Lim

Auch kann sie die Zeit nutzen, und die gesamte Wohnungseinrichtung zu
räumen.

So ist es richtig und habe ich auch nichts dagegen.

Adam

Phantast!

Adam, Saturday, 19.12.2009, 03:02 (vor 5452 Tagen) @ Joe

Du hast doch keinen blassen Schimmer, wovon Du redest.

Und Du hast keine Manieren.


Weißt Du eigentlich, wie schwer es ist, wildfremde Leute aus seinem
Eigentum entfernen zu lassen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen?

Aber natürlich. Ich vermiete seit Jahren Immobilien. Also entrüste Dich mal etwas leiser und fundierter.

Die können da, gut geschützt vom deutschen "Rechtsstaat" jahrelang wohnen
und alles verwüsten.

Falsch. Allerdings kostet eine Räumungsklage unverschämt viel Geld. Wer noch keine angestrengt hat, der sollte vielleicht mit Hörensagen etwas vorsichtiger sein.


Und glaubst ernsthaft, eine "gewaltgeschützte" Frau wird Mann leichter
los? Der Eintrag im Grundbuch nützt ihm doch nur insofern etwas, als daß er
Schuldner der Grundsteuer und anderer kommunaler Abgaben ist.

Unfug. Es ist lächerlich den idiotischen Übertreibungen des Feminismus mit der gleichen Idiotie begegnen zu wollen, nur weil man dann lauter Empörung schreien kann.

Das Mädel, das in meinem Hause mit mir wohnt, zieht aus, wenn ich das will. Noch. Das könnte sich freilich ändern. Aber von Enteignung zu sprechen, ist sachlich schlich falsch. Und es ist gewollt falsch; denn dem Ausgangsposter ist das - da kann man wohl ganz sicher sein - nur allzu bewußt.

Adam

Falsch oder politisch inkorrekt?

Mus Lim ⌂, Saturday, 19.12.2009, 09:25 (vor 5452 Tagen) @ Adam

Aber von Enteignung zu sprechen, ist sachlich schlicht falsch.
Und es ist gewollt falsch; denn dem Ausgangsposter ist das -
da kann man wohl ganz sicher sein - nur allzu bewußt.

Es ist weder sachlich falsch noch gewollt falsch,
sondern lediglich überspitzt formuliert.

Eine Vertreibung, auch eine zeitlich begrenzte, ist eine Einschränkung des Verfügungs- und Besitzrechtes.
Es kann auch Vertreibung die Vorstufe einer Enteignung sein.

Nicht selten geraten Männer infolge einer Scheidung in der Pleite und verlieren "Haus und Hof".
Rein rechtlich wird das dann zwar "politisch korrekt" als normale "Pleite" oder "Zahlungsunfähigkeit" gehandelt und nicht als "Enteignung".

Ich will aber gar nicht "politisch korrekt" sein (das sind die anderen), wenn ich davon spreche, dass das Geschäft der Opfer- und Scheidungsindustrie die Enteignung des Mannes ist.

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Falsch oder politisch inkorrekt?

Joe, Saturday, 19.12.2009, 15:58 (vor 5452 Tagen) @ Mus Lim

Aber von Enteignung zu sprechen, ist sachlich schlicht falsch.
Und es ist gewollt falsch; denn dem Ausgangsposter ist das -
da kann man wohl ganz sicher sein - nur allzu bewußt.


Es ist weder sachlich falsch noch gewollt falsch,
sondern lediglich überspitzt formuliert.

Manche Pudel glauben es noch nicht einmal dann, wenn sie es selbst erleben. Wie der Fachbegriff für diese Form der psychischen Erkrankung heißt, weiß ich allerdings nicht.

Falsch oder politisch inkorrekt?

Christine ⌂, Saturday, 19.12.2009, 16:07 (vor 5452 Tagen) @ Joe

Manche Pudel glauben es noch nicht einmal dann, wenn sie es selbst
erleben. Wie der Fachbegriff für diese Form der psychischen Erkrankung
heißt, weiß ich allerdings nicht.

Adam hat die rechtliche Lage erklärt, Mus Lim die moralische und jetzt kannst Du bestimmt erklären, was an der rechtlichen Erklärung psychisch krank ist, oder?

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Falsch oder politisch inkorrekt?

Joe, Saturday, 19.12.2009, 17:12 (vor 5451 Tagen) @ Christine

Manche Pudel glauben es noch nicht einmal dann, wenn sie es selbst
erleben. Wie der Fachbegriff für diese Form der psychischen Erkrankung
heißt, weiß ich allerdings nicht.


Adam hat die rechtliche Lage erklärt,

Rein rechtlich gibt es auch Umgang mit den eigenen Kindern. Wie die Praxis aussieht, weißt Du selbst.

Stockholm-Syndrom?

Mus Lim ⌂, Saturday, 19.12.2009, 18:11 (vor 5451 Tagen) @ Joe

Manche Pudel glauben es noch nicht einmal dann, wenn sie es selbst
erleben. Wie der Fachbegriff für diese Form der psychischen

Erkrankung

heißt, weiß ich allerdings nicht.


Adam hat die rechtliche Lage erklärt,


Rein rechtlich gibt es auch Umgang mit den eigenen Kindern. Wie die Praxis
aussieht, weißt Du selbst.

ChrisTine und Joe, Ihr habt ja beide recht. *bussi*

Joe, vielleicht nennt man das Verständnis mit dem Feind/Entführer/Peiniger das Stockholm-Syndrom?!??

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PS

Mus Lim ⌂, Saturday, 19.12.2009, 18:13 (vor 5451 Tagen) @ Joe

Manche Pudel glauben es noch nicht einmal dann, wenn sie es selbst
erleben. Wie der Fachbegriff für diese Form der psychischen

Erkrankung

heißt, weiß ich allerdings nicht.


Adam hat die rechtliche Lage erklärt,


Rein rechtlich gibt es auch Umgang mit den eigenen Kindern. Wie die Praxis
aussieht, weißt Du selbst.

Wenn sich an meiner Formulierung und Wortwahl solche Diskussionen entzünden, dann habe ich genau richtig geschrieben!

Mein Buchprojekt soll ja Widerspruch und Diskussionslust auslösen!!! *freu*

--
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PS

Christine ⌂, Saturday, 19.12.2009, 18:32 (vor 5451 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim,

Wenn sich an meiner Formulierung und Wortwahl solche Diskussionen
entzünden, dann habe ich genau richtig geschrieben!

Mein Buchprojekt soll ja Widerspruch und Diskussionslust auslösen!!!
*freu*

Diese Freude gönne ich Dir. Für mich war Dein Text eigentlich klar und Adam hatte ja zurecht geschrieben "Eine Enteignung findet (noch) nicht statt"

Du selbst hattest (Enteignungsgedanke) geschrieben und aus diesem Grund gab es für mich nichts zu reklamieren. Was daraus dann folgte, war halt nicht mehr so klar.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Enteignungsgedanke

Mus Lim ⌂, Saturday, 19.12.2009, 18:43 (vor 5451 Tagen) @ Christine

Du selbst hattest (Enteignungsgedanke) geschrieben und aus diesem
Grund gab es für mich nichts zu reklamieren.

Offenbar löst das ein Kribbeln unter den Fingernägeln aus.
Soll es ja auch. ;-)

Was daraus dann folgte, war halt nicht mehr so klar.

Was daraus dann folgt, ist eine Frage, die in einem Diskurs geklärt werden müsste.

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Was für ein geiler Beitrag! (oT)

x, Friday, 18.12.2009, 14:18 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

Die verrechtlichten Beziehungen - Nachtrag

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 15:06 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Der Staat hat den Mann nicht nur vom Familienoberhaupt zum Zahlesel degradiert, sondern auch die Frau zur unbeschränkt herrschenden Entscheidungsträgerin gemacht. Damit ist die Frau de facto zum Familienoberhaupt geworden, was aber nicht offen gesagt werden kann, weil die Abschaffung des männlichen Familienoberhauptes 1959 mit der Gleichberechtigung begründet worden ist. Allerdings gibt es da auch ein paar Unterschiede. Das männliche Familienoberhaupt musste die Familie beschützen, Verantwortung übernehmen und das Familieneinkommen sicherstellen. Das weibliche Familienoberhaupt darf (mit staatlicher Unterstützung) die Familie zerstören, braucht keine Verantwortung übernehmen, den Schutz des Mutter-Kind-Idylls übernimmt der Staat und für die Finanzierung darf ein männlicher Zahlesel aufkommen.

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