Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht...

Mann, Tuesday, 22.12.2009, 13:57 (vor 5503 Tagen)

Schon sicher öfter hier Thema, aber ich finde dieses Pamphlet erreicht neue Höhen im Bereich Männerverachtung, also Menschenverachtung und Hetze gegen Männer.

http://anonym.to/?http://www.emma.de/dossier_maennergewalt_2010_1.html

Dazu der passende Thread im Forum:

http://anonym.to/?http://www.emma.de/forum.html?&view=single_thread&cat_uid=1&conf_uid=19&thread_uid=...

Frage an evtl. RAs hier, ist solches und was sich Emma bzw. ihre Herausgeberin A.S. so leistet und geleitet hat nicht nach Recht in D. strafbar, erfüllt es nicht zumindest z.T. den Tatbestand der Volkverhetzung?

In §130 StGB ist zu lesen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (...)

Ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass o.g. Vorsetzungen doch mehr als einmal in der Form erfüllt sein müssten um eine A.S. und ihre ErfüllungsgehilfInnen vor ein Strafgericht zu zerren - oder sollte ich lieber meinen Glauben an den Rechtsstaat D. endgültig begraben, ist doch bekannt, dass sie statt dessen in diesem Land bereits zwei mal mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde.

Eine A.S. verknackt von deinem Deutschen Gericht, wäre doch ein schöner Sieg für die Männerbewegung, bitte unterstüzt mich dabei uns allen diesen Traum zu erfüllen.

Ein Mann

Damit es deutlicher wird,...

Mann, Tuesday, 22.12.2009, 14:27 (vor 5503 Tagen) @ Mann

Habe ich mal das Wort "Mann" durch "Ausländer" und das Wort "Frau" durch "Deutsch" ersetzt und noch ein paar andere Wörtchen entsprechend.

http://anonym.to/?http://www.emma.de/dossier_maennergewalt_2010_1.html

Dann liest es sich so:

Aktuelles Heft > Dossier: Ausländergewalt

EMMA Winter 2010

DAS DOSSIER
Ausländergewalt

Das erste Deutschenhaus eröffnete 1976 seine Pforten in Berlin und galt damals noch als Kuriosum. Heute gibt es allein in Deutschland 358 überfüllte Deutschenhäuser, die um bessere Finanzierung kämpfen. Jede zweite Bewohnerin kommt heute aus dem nordisch westlichem Kulturkreis oder Ostdeutschland. DER ST(...) besuchte das Deutschenhaus Gelsenkirchen und eine Kölner Rechtsmedizinerin, die im Rahmen eines Modellprojektes Misshandlungen gerichtsfest dokumentiert. Ein Ausländer erzählt über weinende Ausländer im Anti-Gewalt-Training. Korrespondentin Suzanne Krause berichtet über das erste französische Ausländerhaus für Schläger. Und was macht eigentlich heute Lorena Bobbitt, die 1993 ihrem Ausländer den Penis abschnitt?

Das Dossier DER ST(...) 1/2010

* Dossier: Ausländergewalt
Von überfüllte Deutschenhäusern, weinenden Ausländern im Anti-Gewalt-Training, das erste Ausländerhaus für Schläger.

* Deutschenhäuser
Das erste Deutschenhaus eröffnete 1976. Heute gibt es allein in Deutschland 358 überfüllte Deutschenhäuser.

* Paradebeispiel Österreich
Die WienerInnen waren die Ersten, die ein vorbildliches Gewaltschutzgesetz hatten – jetzt gehen sie weiter.

* Nicht länger wegsehen
An der Berliner Charité ist die Betreuung von Misshandlungs-opfern Routine, inspiriert vom Projekt „Deutschenzimmer“.

* Beweise sichern
Die misshandelte Deutschen sollte die Spuren der Gewalt gerichtsfest aufzeichnen lassen, rät die Rechtsmedizinerin.

* Wir sammeln fürs Deutschenhaus
Das war damals, Ende der 1970er Jahre, selbstverständlich für eine Feministin wie Mikich.

* Rihannas Message an die Mädchen
Ihr Ex-Freund Chris Brown zerschlug ihr aus Eifersucht das Gesicht. Seither redet der Popstar über die Ausländergewalt.

* Lorenas Aufbruch
1993 schnitt sie ihrem Ausländer den Penis ab. Heute schickt sie ­Therapeutinnen ins Deutschenhaus.

* Ein Ausländerproblem
Immer öfter schicken Staatsanwälte Deutschenschläger nicht ins Gefängnis, sondern ins Anti-Gewalt-Training.

* Erfolg mit der Null-Toleranz-Politik
Bisher mussten die Deutschen Partner gewalttätiger Ausländer aus der Wohnung flüchten – jetzt gibt es ein Ausländerhaus.

* Auge in Auge mit Fritzl
Die österreichische Psychiaterin Dr. Heidi Kastner war im Fritzl-Prozess die vom Gericht ­bestellte Gutachterin.

Die werden sich nie ändern

Knödelvertilger, bei Alice vor der Todeszelle, Tuesday, 22.12.2009, 15:36 (vor 5503 Tagen) @ Mann

und der Beweis ist dieses fortwährende, realitätsferne Beharren auf diese Sicht der Dinge und der dazugehörige pflichtschuldige Buckel-Thread.

Und in diesem System wird eher Holger Apfel für seine Verdienste bezüglich der Ausländerpolitik mit einem Bundesverdienstkreuz mit Brillianten und Schwertern geehrt, als dass eine A.S. wegen Volksverhetzung verurteilt wird.

Das ist eben das jetzige System. Aber irgendwann fällt diese Rotte und dann wird sie tief fallen.

Darauf müssen wir alle mit aller Kraft hinarbeiten.

Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht...

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 22.12.2009, 15:30 (vor 5503 Tagen) @ Mann

... ist solches und was sich Emma bzw. ihre
Herausgeberin A.S. so leistet und geleitet hat nicht nach Recht in D.
strafbar, erfüllt es nicht zumindest z.T. den Tatbestand der
Volkverhetzung ...

Frauen dürfen das, sie sind bekanntlich Opfer. Das Manifest zur Vernichtung der Männer ist hierzulande auch völlig OK.

Viele Grüße
Wolfgang

Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos

Mirko, Tuesday, 22.12.2009, 15:39 (vor 5503 Tagen) @ Mann

Fakten zu Häuslicher Gewalt:

MANNdat: "Täter Mann, Opfer Frau?"

oder:

WikiMANNia: Häusliche Gewalt

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos

Knödelvertilger, Tuesday, 22.12.2009, 15:41 (vor 5503 Tagen) @ Mirko

Fakten

Fakten? Belästige die Emmas doch bitte nicht mit solchen Kleinigkeiten. Also wirklich!

Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht...

Robert ⌂, München, Tuesday, 22.12.2009, 16:24 (vor 5503 Tagen) @ Mann

Schon sicher öfter hier Thema, aber ich finde dieses Pamphlet erreicht neue
Höhen im Bereich Männerverachtung, also Menschenverachtung und Hetze gegen
Männer.

...

Frage an evtl. RAs hier, ist solches und was sich Emma bzw. ihre
Herausgeberin A.S. so leistet und geleitet hat nicht nach Recht in D.
strafbar, erfüllt es nicht zumindest z.T. den Tatbestand der
Volkverhetzung?

Einerseits hast du recht. Andererseits würde so ne Anzeige die Popularität der Emma ziemlich steigern (auch ne negative Schlagzeile erhöht den Bekanntheitsgrad). Weiss nicht so recht, ob letzteres wünschenswert wäre ...

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Für "Freunde der Omma" / des Absurden Theaters

Marloway, Tuesday, 22.12.2009, 17:00 (vor 5503 Tagen) @ Mann
bearbeitet von Marloway, Tuesday, 22.12.2009, 17:15

Heute morgen lief ein geiler Comic-Strip (Animation) auf Tele 5. Irgendwie weckten einige Szenen starke Assoziationen an Frau Alice S. und damit, wie es wohl in den Redaktionsräumen der EMMA zugehen muß. (Die drei "stygischen Schwestern" wissen Rat: "Frau" muß ja nicht jede Kröte fressen, die einem vorgesetzt wird!) Die lustichsten Szenen rausge-"chopt": 1 2 3 4 5 6 7 Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Plot des Films von wirklich rührender Mutterliebe handelt. Eine Liebe, an die man die Mütter in Deutschland immer wieder mit dem Strafrecht erinnern muß: Ganzer Film

OMMA Vol. 2 (Man hat ja sonst schon nichts zu lachen im Leben)

Marloway, Tuesday, 22.12.2009, 19:37 (vor 5503 Tagen) @ Marloway
bearbeitet von Marloway, Tuesday, 22.12.2009, 19:45

Nachschlag Helge: Geh doch deine OMMA mal besuchen (wenn dich deine MAMA schon nicht liebt)! Dein ewiges Nein geht mir auf den Sack!

§130 StGB=Strafrechtliche Generalklausel

Ausschußquotenmann, Tuesday, 22.12.2009, 19:17 (vor 5503 Tagen) @ Mann

Der Tatbestand ist so offen, dass man dort natürlich auch solche Auswüchse drunter subsumieren könnte.
Das ist aber von den Entscheidungsträgern nicht gewollt. Erst recht nicht von denen in schwarzer Robe unter der sich oft eine rote femifaschistische SoziMöse versteckt.

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