Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Rainer ⌂, Tuesday, 05.01.2010, 16:23 (vor 5434 Tagen)

Hallo

Aus der Düsseldorfer Tabelle ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wie viele Kinder kann ein Mann sich leisten. Ich habe zur besseren Einsicht die Zahlbeträge durch den Prozentanteil den ein Kind vom Einkommen des Mannes kostet ersetzt. Berechnet vom Mittelwert des "von bis" Einkommens.

Prozentuale Kosten eines Kindes vom Einkommen des Mannes

Stufe   Einkommen      0-5 Jahre       6-11 Jahre       12-17 Jahre
        von   bis      neu    alt      neu    alt       neu    alt
1         0 - 1500    30,0%  26,5%    36,3%  32,0%     44,5%  39,3%;
2      1501 - 1900    14,2%  12,6%    17,1%  15,1%     20,9%  18,5%;
3      1901 - 2300    12,2%  10,9%    14,7%  13,0%     17,9%  15,9%;
4      2301 - 2700    10,9%   9,7%    13,1%  11,6%     15,9%  14,1%;
5      2701 - 3100    10,0%   8,8%    11,9%  10,5%     14,5%  12,8%;
6      3101 - 3500     9,5%   8,4%    11,3%  10,0%     13,8%  12,1%;
7      3501 - 3900     9,2%   8,1%    10,9%   9,6%     13,2%  11,6%;
8      3901 - 4300     8,9%   7,9%    10,6%   9,3%     12,7%  11,2%;
9      4301 - 4700     8,7%   7,7%    10,3%   9,1%     12,4%  10,9%;
10     4701 - 5100     8,5%   7,5%    10,0%   9,0%     12,0%  10,7%;


Bei dieser Betrachtung taucht auch die Frage auf: Warum werden die Unterhaltsbeträge Anteilmäßig erhöht. Ein steigendes Einkommen des Mannes ist doch bereits in der Einstufung berücksichtigt?

Eine Erhöhung des Kindesunterhaltanteils vom Einkommen bedeutet damit immer auch eine Kürzung des (eigenen) Unterhaltes des Mannes. Davon ist bei Bekanntgabe von Erhöhungen in der Düsseldorfer Tabelle aber nie etwas zu vernehmen.

Gehen die "schlauen Bürokraten" davon aus, dass auch in den Familien die Anteile sich verschieben? Die Düsseldorfer Tabelle ist doch angeblich die bürokratische Fortsetzung der familiären Situation.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Oliver, Tuesday, 05.01.2010, 16:40 (vor 5434 Tagen) @ Rainer

Erschreckende Prozentzahlen, bis fast die Hälfte.

Seit Jahrzehnten steigen die Sätze, obwohl seit über 20 Jahren real die Einkommen sinken.

Das ist die offizielle Plünderung des Mannes für die FRAU, weil ja erst ab der Volljährigkeit das Kind das Geld bekommt. Vorher nur die Frau.
Was die damit macht und ob sie es fürs Kind verwendet ist ihre freie Entscheidung.

Bitte auch nicht die Ex-Unterhalts-Kosten vergessen. Die kommen bis zur Pfändungsgrenze noch oben drauf.

Wie ich mich erinnere wird bei EINEM Kind auch 1-2 Stufen höher angesetzt in der Tabelle.

Selbst der eigene Anwalt hat kaum Interesse an niedrigeren Unterhaltszahlungen, da sich der Streitwert immer daran bemisst.

Mehr Unterhalt bedeutet höheres Einkommen des Anwalts.

Auch hier geht es vorrangig gegen Männer, die ja auch noch die Scheidung bezahlen dürfen.

Moderne Sklaven-Plünderungen a la feminism!

--

Liebe Grüße
Oliver


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Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Adam, Tuesday, 05.01.2010, 16:56 (vor 5434 Tagen) @ Oliver

Menschenskinder! Da hilft es, seine Kinder selbst zu erziehen und die Ex sich verwirklichen lassen. Da kann sie nix abgreifen.

Kindererziehung ist eben nicht Frauensache. Wer das nach wie vor glaubt, muß eben zahlen. Unbelehrbar.

Adam

Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Flohgast @, Tuesday, 05.01.2010, 17:04 (vor 5434 Tagen) @ Adam

Menschenskinder! Da hilft es, seine Kinder selbst zu erziehen und die Ex
sich verwirklichen lassen. Da kann sie nix abgreifen.

Kindererziehung ist eben nicht Frauensache. Wer das nach wie vor glaubt,
muß eben zahlen. Unbelehrbar.

Adam

Adam,

melde dich bei mir.
Ich gebe dir alle nötigen Informationen und du sorgst dafür,
das mein Sohn zu mir kommt!


Gruß
Flohgast

Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Lösungsanbieter, Tuesday, 05.01.2010, 17:27 (vor 5434 Tagen) @ Flohgast

Kann ich Dir auch bei helfen, wenn Du bereit bist die Existenz Deiner Ex einigermaßen zu zerstören, keine Angst alles rechtlich nicht angreifbar und frei von jeglicher physischer Gewalt, leider funktioniert es z.Z. in D. nur in Ausnahmefällen auch mal anders.

Männer müssen lernen wieder härter zu werden, sonst tanzen ihnen die Frauen auch in Zukunft auf dem Kopf rum.

Was brauchst Du für Unterstützung?

ajk, Tuesday, 05.01.2010, 17:47 (vor 5434 Tagen) @ Flohgast

Was würde Dir helfen? Wie kann man Unterstützen?

/ajk

--
Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Adam, Tuesday, 05.01.2010, 18:39 (vor 5434 Tagen) @ Flohgast

melde dich bei mir.
Ich gebe dir alle nötigen Informationen und du sorgst dafür,
das mein Sohn zu mir kommt!

Sorry, wenn er einmal weg ist, ist es freilich zu spät. Da hilft/hätte geholfen, ihn erst gar nicht weg zu lassen. Die Alte soll allein ausziehen. Zur Selbstverwirklichung sind Kinder nur lästig.

Adam

Unfug, Du hast keine Ahnung was alles geht.

Lösungsanbieter, Tuesday, 05.01.2010, 18:48 (vor 5434 Tagen) @ Adam

- kein Text -

Großmäulige Ankündigung - kein Text!

Adam, Tuesday, 05.01.2010, 19:03 (vor 5434 Tagen) @ Lösungsanbieter

Wie ich das liebe.

Laut gackern, aber dann das Ei nicht legen....

Adam

Was möchtest Du gerne wissen?

Lösungsanbieter, Tuesday, 05.01.2010, 19:05 (vor 5434 Tagen) @ Adam

- kein Text -

Was alles geht, natürlich.

Adam, Tuesday, 05.01.2010, 22:54 (vor 5434 Tagen) @ Lösungsanbieter

- kein Text -

Was alles geht, natürlich.

Lösungsanbieter, Wednesday, 06.01.2010, 09:07 (vor 5433 Tagen) @ Adam

Die sieben Haupkriterien:

1) Tod

2) mittelschwere bis schere körperliche und oder geistige Einschränkgungen durch Krankheit, Unfall oder fremde Gewalt

3) bestimmte psychische Erkrankungen

4) diverse Straftaten

5) Misshandlung des Kindes

6) Drogen- oder Alkoholprobleme

7) schädliches Verhalten, wie Prostitution, Pornobizz, schlechte Gesellschaft etc.

(Reihefolge nach Effektivität)

Wenn davon etwas zutrifft hat der Vater gute Karten, das alleinige Sorgerecht zu erlangen, sofern nicht auch gegen ihn etwas vorliegt/vorlag, ansonsten kann das dann auch für die Kinder in einer Pflegefamilie oder im Heim enden.

Was aber wenn nun nichts zutrifft, dann muss halt konstruiert werden.

Punkte 1), 2) und 5) scheiden dabei aus, da sie in der Konstruktion mit dem Gesetz kollidieren und meiner Meinung nach auch moralisch nicht vertretbar sind.

Bei 3), 6) und 7) aber läßt sich was machen, 4) stellt je nach Konstruktion einen Sonderfall dar.

Was alles geht, natürlich

Christine ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 10:57 (vor 5433 Tagen) @ Lösungsanbieter

Wenn davon etwas zutrifft hat der Vater gute Karten, das alleinige
Sorgerecht zu erlangen, sofern nicht auch gegen ihn etwas vorliegt/vorlag,
ansonsten kann das dann auch für die Kinder in einer Pflegefamilie oder im
Heim enden.

Das Schlimme ist doch, das es keine einheitliche Rechtssprechung gibt, was natürlich Vor- und Nachteile hat. Selbst wenn sich ein Vater tadellos verhält, gibt es keine Gewähr, das im schlimmsten Falle die Kinder zu ihm kommen. Ein Urteil des OLG Brandenburg habe ich dazu kürzlich veröffentlicht. Darin heißt es:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Angesichts o.g. Tatsache frage ich mich, was wohl passiert wäre, hätte der Vater von Anfang an auf das alleinige Sorgerecht gepocht?

Des weiteren hat es schon Urteile gegeben, wo der Vater sich jahrelang um seine Kinder überwiegend gekümmert hat, sogar als Hausmann tätig war und trotzdem hat die Mutter die Kinder zugesprochen bekommen. 2 Väter haben dazu in diesem Forum schon einiges geschrieben.

Es gibt im deutschen Familienrecht nun mal keine Gewähr für einen Vater, seine Kinder umfangreich erziehen zu können.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Roslin, Tuesday, 05.01.2010, 19:35 (vor 5434 Tagen) @ Adam
bearbeitet von Roslin, Tuesday, 05.01.2010, 19:42

Menschenskinder! Da hilft es, seine Kinder selbst zu erziehen und die Ex
sich verwirklichen lassen. Da kann sie nix abgreifen.

So einfach ist das ja nicht.
Das Paar vereinbart EINVERNEHMLICH, er arbeitet Vollzeit, sie Teilzeit, weil er, was immer noch die Regel ist, in einer Sparte arbeitet, in der man mehr verdient.

Frauen wählen ja ihre Berufe mehr nach Neigung, weniger nach Verdienst.
Weil sie es sich leisten können.
Weil es nach wie vor Aufgabe der Männer ist, für Frauen und Kinder zu zahlen.
Und weil Frauen das wissen, das wollen, danach handeln, danach ihre Partner wählen.
Darum wählen Männer ihren Beruf mehr nach Verdienst als nach Neigung.

Also verdient, wenn 2 sich verpaaren, er in der Regel mehr als sie, also arbeitet er voll, sie Teilzeit und übernimmt dafür die Kinderbetreuung, hauptsächlich, freiwillig.
So ist es bereits durch die unterschiedliche Berufswahl der Männer und Frauen, durch ihr Partnerwahlverhalten (Mann will jung und hübsch, Status/Verdienst eher egal - Frau will statushoch/einkommensstark, jung und hübsch eher egal) vorentschieden.

Die Weichen werden da ganz früh gestellt.

Kommt es zur Scheidung, wird sein Beitrag zur Familie, die Erwerbsarbeit, gegen ihn gewendet: Sie ist die Hauptbezugsperson, also bekommt sie die Kinder, er darf den Versorger geben und den Wochenendpapa, wenn sie will und er Glück hat.

Es nützt also nichts, seine Kinder selbst erziehen zu wollen, solange Müttern automatisch im Scheidungsfall die Kinder zugesprochen werden, weil er sich ja weniger um sie gekümmert hat als Haupterwerber.
Dass er sich gar nicht mehr um die Kinder kümmern konnte als eingespannter Haupterwerber, dass das Ganze einvernehmlich so abgesprochen war unter der Voraussetzung, dass man als Paar zusammen bleibt, das interessiert doch alles nicht.

Frau bekommt die Kinder, auch wenn Mann jetzt, nach der Trennung, "plötzlich" gerne hälftig geteilte Obsorge hätte.
Das wird ihm als Geiz ausgelegt:

"Aha. Vorher die ganze schwere Last mit den Kindern der armen Frau zuschieben (Frauen, die guten, sind ja immer Opfer. Sie opfern sich für Kinder, nicht, dass noch jemand auf die Idee käme, sie WOLLTEN Kinder, nein, sie OPFERN sich für Kinder - nur dafür kann man Kompensation verlangen, für's Opfern, nicht für's Vergnügen) und jetzt, nach der Trennung, jetzt, wo's richtig teuer wird für den feinen Herren, jetzt plötzlich will er sich auch um die Kinder kümmern, der Schlawiner.

Natürlich nur, um den Unterhalt zu sparen, nur darum will er die hälftige Betreuung, aus keinem anderen Grund."

So unterstellt die deutsche DurchschnittsjuristIn es Vätern.
Denn Männer sind böse egoistisch, machtgeil, geldgeil.
Weiß man doch.
GAANZ im Gegensatz zu Frauen.
Die opfern sich bloß.
Die wollen nicht das alleinige Sorgerecht, um den Kindesunterhalt einzukassieren - das könnte man ja auch unterstellen - NEIN.
FRAUEN SIND NICHT SO!
DIE SIND GUT, SELBSTLOS UND OPFERWILLIG!!

Wie willst Du in diesem männerfeindlichen Klima, in diesem Familienrechtssystem als Vater Deine Kinder gleichberechtigt erziehen?
Das geht nur, wenn Du von vorneherein die Rolle des Hauptversorgers ablehnst.
Aber finde mal unter diesen Voraussetzungen eine Frau, die dann mit Dir Kinder will.
So gut wie unmöglich ist das.
DENN FRAUEN WOLLEN NICHT DIE HAUPTVERSORGERLAST FÜR DIE FAMILIE TRAGEN, in der Regel.
Das erwarten sie von Männern.
Und Männer, die sich darauf einlassen, haben im Scheidungsfall keine Chance, die Kinder zu bekommen, wenn sich rechtlich nichts ändert, wenn geteilte Sorge nicht die Regel wird, gesetzlich vorgeschrieben.

Deine Aufforderung, die Kinder doch einfach selbst zu erziehen, geht also in's Leere.

Selbst die Erziehung in die Hand nehmen!

Adam, Wednesday, 06.01.2010, 03:24 (vor 5433 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von Adam, Wednesday, 06.01.2010, 03:27

So einfach ist das ja nicht.
Das Paar vereinbart EINVERNEHMLICH, er arbeitet Vollzeit, sie Teilzeit,
weil er, was immer noch die Regel ist, in einer Sparte arbeitet, in der man
mehr verdient.

Da steckt das erste Problem. Einvernehmlichkeit braucht Vertrauen. Wer dieses Vertrauen angesichts der heutigen Lage aufbringt, macht einen Fehler.

Außerdem ist die Wahl eines Berufes, der mich als Mann den Kindern potentiell dauerhaft als Erzieher entzieht, nicht gut für meine Kinder. Also entweder auf Kinder verzichten oder anderen Beruf wählen. Wenn der zu wenig bringt, soll sie was verdienen. Zeit gibt's genug. Dazu gibt es Wasch- und Spülmaschienen. Zum Shoppen besteht kein Zwang.

Wie willst Du in diesem männerfeindlichen Klima, in diesem
Familienrechtssystem als Vater Deine Kinder gleichberechtigt erziehen?
Das geht nur, wenn Du von vorneherein die Rolle des Hauptversorgers
ablehnst.

Siehe oben. Hauptversorger meinetwegen, aber nur, wenn man es sich leisten kann, dabei eine angemessene Zeit daheim zu verbringen.

Das erwarten sie von Männern.

Von mir nicht. Sonst kriegt sie mich nicht. Das hat bislang noch jede verstanden.

Und Männer, die sich darauf einlassen, haben im Scheidungsfall keine
Chance, die Kinder zu bekommen, wenn sich rechtlich nichts ändert, wenn
geteilte Sorge nicht die Regel wird, gesetzlich vorgeschrieben.

Manchmal schon. Eher jedenfalls als diejenigen, die meinen, für Kinder seien Frauen zuständig.

Deine Aufforderung, die Kinder doch einfach selbst zu erziehen, geht also
in's Leere.

Nein nicht also. Das folgt nämlich nicht. Ich kenne durchaus einige Väter, die den Kontakt zu ihren Kindern nicht verloren haben, die ihre Kinder hauptsächlich erziehen, deren Adressen auch die Adressen ihrer Kinder sind, während deren Exen sich woanders selbst verwirklichen. Das gilt etwa auch für mich. Das sind aber alles solche, die sich auf sog. anfängliche "Einvernehmlichkeit" nicht eingelassen und sich der Kinder angenommen haben statt zu meinen, Mama sei dazu noch immer die beste.

Adam

Erhöhung der Unterhaltssätze um 13% ist ein absoluter Skandal!

Oliver, Wednesday, 06.01.2010, 07:08 (vor 5433 Tagen) @ Adam
bearbeitet von Oliver, Wednesday, 06.01.2010, 07:16

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5741056/Unterhalt-fuer-Trennungskinder-steigt-deutlich.html
[image]

Interessante Kommentare bis hin zu BLUTIGEN REVOLUTIONS-AUFRUFEN!!!!!
,-)

Ausgequetscht sagt:
Die Erhöhung der Unterhaltssätze um 13% ist ein absoluter Skandal!

1. Welcher Unterhaltszahler hat im letzten Jahr denn 13% mehr Lohn erhalten?


Ex-Öko sagt:
Habe schon länger auf diese Meldung gewartet und auch durch Fragen bei geschiedenen Arbeitskollegen festgestellt, daß niemand bisher informiert war.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz "soll Familien mit Kindern besserstellen". Aber was passiert hier? In zertrennten Familien werden die Unterhaltspflichtigen (im überwiegenden Fall sind das Väter) fast vollständig dafür zur Kasse gebeten:

Wir müssen netto 13 % mehr zahlen!
*******************************************

Woher soll das kommen? Die durchschnittlichen Lohnerhöhungen der letzten 10 Jahre zusammen geben das nicht her! Aus dem um rund 1000 EUR erhöhten Freibetrag? Augenwischerei: Der wirkt sich nur bei Besserverdienenden (ab ca. 35.000 EUR zu versteuerndem Einkommen) und dann auch nur im Rahmen des Spitzensteuersatzes aus. Das sind vielleicht 10 EUR im Monat aber nicht 100, wie durchschnittlich für 2 Kinder pro Monat mehr zu zahlen ist.

Für mich z.B. bedeuten die 13% bei 2 Kindern, daß effektiv ein Zehntel des gesamten jetzt noch verfügbaren Nettoeinkommens (nach Abzug der bisherigen Unterhaltszahlungen) wegfallen. Das ist existenzgefährdend! Obwohl ich mehr als o.g. 35.000 versteuern muß...

Für viele wird Arbeiten zukünftig einfach unakzeptabel, auch Unterhaltsflucht wird zunehmen.

Wollen die Politiker einen Aufstand der Väter und eine blutige Stürmung des Reichstages?

Können die nur noch schlampige Gesetze hinklatschen?


Schön langsam ists wirklich existenbedrohend, als deutscher Mittelstandmichel sich einer Frau näher als 10m zu nähern - das könnte schon als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" mit lebenslänglicher U-Pflicht gerichtlich anerkannt werden...

So kann man sicher keine sozialen/gesellschaftlichen Probleme lösen, dass man Fehlentwicklungen durch gerichtliche Verurteilung am Fliessband ausbügelt - irgendwann wird dieses System zusammenbrechen müssen -
die Michel-Geburtenrate liegt de facto schon unter 1,0 bei den Nettozahlermicheln...

--

Liebe Grüße
Oliver


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Was soll denn dieser Beitrag an dieser Stelle??

Adam, Wednesday, 06.01.2010, 13:23 (vor 5433 Tagen) @ Oliver

- kein Text -

Was wurde da gerechnet?

Movemen, Tuesday, 05.01.2010, 18:10 (vor 5434 Tagen) @ Rainer

Wie bist Du auf die Werte gekommen? Gleich der erste liegt bei 30% von 1.500 Eur. Nach der D-Tabelle 2010 steht in der Spalte 0 - 5 Jahre der Wert 317 Eur, macht für mich 21,13 %. Wo ist der Fehler?

Mittelwert des Einkommens!

Rainer ⌂, Tuesday, 05.01.2010, 18:50 (vor 5434 Tagen) @ Movemen

... Wo ist der Fehler?

Im Beitrag habe ich geschrieben:
Berechnet vom Mittelwert des "von bis" Einkommens.

Rainer

--
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Was wurde da gerechnet?

Roslin, Tuesday, 05.01.2010, 18:58 (vor 5434 Tagen) @ Movemen

Wie bist Du auf die Werte gekommen? Wo ist der Fehler?

Rainer hat vom Mittelwert der Von-Bis-Einkommen aus gerechnet, also mit 750 Euro bei 0-1500 Euro z.B.

Äh, ja, Rainer war schneller:)

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

guest, Niedersachsen, Tuesday, 05.01.2010, 18:43 (vor 5434 Tagen) @ Rainer

Bei dieser Betrachtung taucht auch die Frage auf: Warum werden die
Unterhaltsbeträge Anteilmäßig erhöht. Ein steigendes Einkommen des
Mannes ist doch bereits in der Einstufung berücksichtigt?

Na, um den Ausbeutungsfaktor zu erhoehen, ist doch klar.

Dabei ist es auch nicht wichtig, dass immer mehr Mangelfaelle generiert werden, dafuer gibts ja verschaerfte Sklaverei per "gesteigerter Erwerbsobliegenheit".

MfG

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Lösungsanbieter, Tuesday, 05.01.2010, 18:50 (vor 5434 Tagen) @ guest

Dabei ist es auch nicht wichtig, dass immer mehr Mangelfaelle generiert
werden, dafuer gibts ja verschaerfte Sklaverei per "gesteigerter
Erwerbsobliegenheit".

Die kann Mann auch leicht umgehen, ist halt die Frage was er bereit ist dafür zu tun.

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Movemen, Tuesday, 05.01.2010, 19:59 (vor 5434 Tagen) @ Lösungsanbieter

Die kann Mann auch leicht umgehen, ist halt die Frage was er bereit ist
dafür zu tun.

Ein bißchen konkreter würde uns allen den Abend versüßen.

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Lösungsanbieter, Wednesday, 06.01.2010, 08:47 (vor 5433 Tagen) @ Movemen

Ein bißchen konkreter würde uns allen den Abend versüßen.

Nun vielleicht den Tag...

Also, es geht darum was man im Extremfall tun kann, also dann wenn die Alte Dich finanziell bis auf die Unterhose auszieht und Du die Kinder sowieso über kurz oder lang dauerhaft nicht mehr kontaktieren darfst, das muss ja nicht in allen Fällen so laufen, aber leider läuft das viel zu oft so in D.

Lege Dir eine Krankheit zu, die Dir keiner widerlegen kann.

Am besten ist zu diesem Zwecke ein Psycholeiden, aber die meisten dieser Art sind nur was für Leute die sich damit auskennen, der Laie legt sich einfach eine Suchterkrankung zu, hier bieten sich Spielsucht, aber besser Alkoholismus an, beide nach ICD 10 anerkannt.

Da kann dann die Olle toben wie sie will, Du bist krank und damit hat es sich mit ihren Forderungen und der evtl. staatl. Zwangsarbeit.

Somatsiche Leiden eigenen sich weniger, da oft leicht widerlegbar oder nicht ausreichend, es sei denn es bestehen tatsächlich gravierende zumindest im Ansatz oder fortgeschritten.

Fehler: Stufe 1: 901 - 1500

Mus Lim ⌂, Tuesday, 05.01.2010, 20:27 (vor 5434 Tagen) @ Rainer

Prozentuale Kosten eines Kindes vom Einkommen des Mannes

Stufe   Einkommen      0-5 Jahre       6-11 Jahre       12-17 Jahre
        von   bis      neu    alt      neu    alt       neu    alt
1         0 - 1500    ...

Korrekt mit Selbstbehalt:
Stufe 1: 901 - 1500

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Das ist kein Fehler

Rainer ⌂, Tuesday, 05.01.2010, 21:13 (vor 5434 Tagen) @ Mus Lim

Korrekt mit Selbstbehalt:
Stufe 1: 901 - 1500

Korrekte Tabelle:
Stufe 1: 0 - 1500

Wenn der Selbstbehalt in der Tabelle berücksichtigt würde, dann stände er auch in der Tabelle. Er wird aber erst im Anhang als Möglichkeit erwähnt. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass dieser Selbstbehalt auch Null oder negativ sein kann. Stichwort "fiktives Einkommen". Das ist auch der Grund warum die Bürokraten den Selbstbehalt in der Tabelle unterschlagen.

Deshalb ist meine Betrachtung real. Ich habe mir das mit dem Selbstbehalt schon vor dem Verfassen des Ursprungsbeitrages durch den Kopf gehen lassen.

Rainer

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Stichwort "fiktives Einkommen"

Mus Lim ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 12:24 (vor 5433 Tagen) @ Rainer

Von fiktivem Einkommen kann aber auch nur fiktiver Unterhalt gezahlt werden.

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Es muss trotzdem 901 - 1500 heißen

Mus Lim ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 13:36 (vor 5433 Tagen) @ Rainer

Wenn der Selbstbehalt in der Tabelle berücksichtigt würde, dann stände er
auch in der Tabelle. Er wird aber erst im Anhang als Möglichkeit erwähnt.
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass dieser Selbstbehalt auch Null
oder negativ sein kann. Stichwort "fiktives Einkommen". Das ist auch der
Grund warum die Bürokraten den Selbstbehalt in der Tabelle unterschlagen.

Es muss trotzdem 901 - 1500 heißen, weil sich das Einkommen des Mannes (auf das die Tabelle angewandt wird) aus Nettoeinkommen inkl. fikitv zugerechneten Anteilen besteht.

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Fehler: Stufe 1: 901 - 1500

tut nichts zur sache, Tuesday, 05.01.2010, 23:10 (vor 5434 Tagen) @ Mus Lim

Prozentuale Kosten eines Kindes vom Einkommen des Mannes

Stufe   Einkommen      0-5 Jahre       6-11 Jahre       12-17 Jahre
von   bis      neu    alt      neu    alt       neu    alt
1         0 - 1500    ...

Korrekt mit Selbstbehalt:
Stufe 1: 901 - 1500

Ficktives Einkommen? (absichtlich falsch geschrieben)

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Rosi, Wednesday, 06.01.2010, 00:27 (vor 5434 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer!
Ist das nun der Brutto- oder der Nettoverdienst des Vaters, wovon die Düsseldorfer Tabelle
ausgeht?
FG Rosi

Wieviel Kinder kann ein Mann sich leisten?

Rainer ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 00:55 (vor 5434 Tagen) @ Rosi

Einkommen ist beim Unterhalt immer das Nettoeinkommen, also das Geld das tatsächlich hereinkommt.

Rainer

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Geld, das tatsächlich hereinkommt

Mus Lim ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 12:25 (vor 5433 Tagen) @ Rainer

Einkommen ist beim Unterhalt immer das Nettoeinkommen, also das Geld
das tatsächlich hereinkommt.

Rainer

"Geld, das tatsächlich hereinkommt" schließt aber "Fiktives Einkommen" aus. ;-)

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Geld, das tatsächlich hereinkommt

Rainer ⌂, Wednesday, 06.01.2010, 14:25 (vor 5433 Tagen) @ Mus Lim

"Geld, das tatsächlich hereinkommt" schließt aber "Fiktives Einkommen"
aus. ;-)

Das wurde auch schon beim BGH berücksichtigt. Es gibt einen Beschluss der die Möglichkeit eines fiktiven Einkommens grundsätzlich ausschließt. Urteil habe ich aber auf die schnelle nicht.

Übrigens gilt dies auch für die private Nutzung eines Firmenwagens. Hier darf ein Gericht nicht sagen der Wert der Privatnutzung hat einen bestimmten Betrag und der wird zum Nettoeinkommen dazu gerechnet. Das wird zwar gemacht, ist aber nicht zulässig. Bei mir wurde das auch versucht. Die Gegenseite konnte aber nicht beweisen, dass durch die private Nutzung des Firmenwagens ein Geldzufluss stattfindet, also eine tatsächliche Einsparung stattfindet (z.B. weil ich dafür meinen Privatwagen abschaffen konnte). Eine Anrechnung darf aber auch dann nur in Höhe der tatsächlich eingesparten Kosten stattfinden. Alle, die von mir diesen Tip bekamen, sind damit auch durchgekommen.

Rainer

--
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Geld, das tatsächlich hereinkommt

Andreas12765, Thursday, 07.01.2010, 01:42 (vor 5433 Tagen) @ Rainer

ich finde es eine bodenlose Frechheit in Krisenzeiten die unterhaltspflichtigen Vätern wieder so abzuzocken.

Wo bitte ist da die Gerechtigkeit?

Ich verdiene als Geringverdiener (trotz abgeschlossenem Studium)jedes Jahr immer weniger, alles wird jedes Jahr teurer, man(n) kann sich ja bald nicht mal mehr den Sprit zur Arbeit leisten.

Die Bürokraten die diese Gesetze und Beträge beschließen haben anscheinend genau wie die Politiker jeglichen Bezug zur Realität verloren.

Ich verdiene mit harter Arbeit und Notdienst 1300 Euro netto und muß jetzt 334 Euro für ein 12 jähriges Kind zahlen!

Das kann es doch nicht sein.

Man lebt ja ewig nur am Existenzminimum.

Warum fragt sich eigentlich keiner wie die Väter mit dem bischen Geld klarkommen sollen?

Wenn mein Geld wenigstens noch in mein Kind investiert würde seitens der Mutter, leider ist dem nicht so, das bekommt fast garnichts von ihr.

Kann man denn nicht gegen die Erhöhung klagen, wenn man sich mit mehreren zusammenschließt?
Andreas

Hey Leute, da fragt einer nach "Gerechtigkeit" :-P

Mus Lim ⌂, Thursday, 07.01.2010, 08:46 (vor 5432 Tagen) @ Andreas12765

Wo bitte ist da die Gerechtigkeit?

Gerechtigkeit ist auf der kapitalistischen Klaviatur kein abrufbarer Akkord!

Und überhaupt, benachteiligt sind immer nur Fragen (Femi-Klagekultur: Ich bin schon da!)

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Wieviel Germanisten braucht man um eine Glühbirne zu wechseln?

A Stranger in a strange World @, Friday, 08.01.2010, 11:33 (vor 5431 Tagen) @ Andreas12765

Neun.
Einen, der die Glühbirne wechselt und acht, die fragen, wie er an den tollen Job gekommen ist.

Ich verdiene als Geringverdiener (trotz abgeschlossenem Studium)

Lösung 1: Hättest du eben was ordentliches gelernt.

Ich verdiene mit harter Arbeit und Notdienst 1300 Euro netto und muß jetzt
334 Euro für ein 12 jähriges Kind zahlen!

Lösung 2: Wenn man sich ein Kind nicht leisten kann, sollte man einfach keines zeugen.

Kann man denn nicht gegen die Erhöhung klagen, wenn man sich mit mehreren
zusammenschließt?

Warum sollte das möglich sein?
Findest du etwa, dass für dein eigenes Kind 334 Euro zuviel sind?
Wieviel würdest du denn freiwillig für dein eigenes Kind rausrücken?

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