Gratis-Taxis für Oldenburger Frauen!
email an:
oberbuergermeister@stadt-oldenburg.de;
Sehr geehrter
Prof. Dr. Gerd Schwandner,
ich möchte Sie höflich darauf aufmerksam machen dass laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07
die Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten zugunsten einer ehrenamtlich Tätigen Person rechtens ist.
Bitte überprüfen Sie doch einmal diese Einsparmöglichkeiten in Zeiten knapper Kassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
xxxx
PS:
Aufmerksam auf die sexistischen männerverachtenden Umtriebe ihrer Frauenbeauftragten wurde ich durch das Frauentaxi wo Buben ab 14 Jahren ausgeschlossen sind, obwohl sie am häufigsten Opfer von Straftaten werden. Statistisch weit weit vor den Frauen.
Bei Mord und Totschlag - vollendet und versucht - waren 62,7 Prozent der Opfer männlich, bei Raub sogar 67,8 Prozent. In der Öffentlichkeit wird jedoch i.d.R. nur Gewalt gegen Frauen thematisiert.
http://www.jurablogs.com/de/maenner-sind-opfer-war-doch-schon-immer-klar-oder
Die überschlägigen Taxikosten von ca. 25000 Euro sind auch mehr als die Portokasse in heutigen knappen Zeiten.
Vielen Dank
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Steuerzahler,
18.02.2010, 19:51
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Ein Leser,
18.02.2010, 19:58
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Steuerzahler,
18.02.2010, 20:22
- Gratis-Taxis für Oldenburger Frauen! - Steuerzahler, 18.02.2010, 22:14
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Steuerzahler,
18.02.2010, 20:22
- Gratis-Taxis für Oldenburger Frauen! - Auch_Steuerzahler, 18.02.2010, 20:14
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Gobelin,
18.02.2010, 20:26
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Goofos,
19.02.2010, 11:14
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- Vorsicht, Bild von Frauenbeauftragter mit Angst vor sexuellen Blicken - Rainer, 20.02.2010, 03:38
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Goofos,
19.02.2010, 11:14
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Ein Leser,
18.02.2010, 19:58