Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen

Christine ⌂, Friday, 01.12.2006, 15:33 (vor 6949 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 370 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Fr, 01. Dezember 2006 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr

1. Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen gefordert
Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll den Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung erheblich verbessern. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/3542). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass weltweit 130 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt worden sind und laut Unicef-Studie aus dem Jahr 2005 jährlich drei Millionen Opfer dieses grausamen Rituals dazukommen. Dabei könne die Todesrate durch Genitalverstümmelung bis zu 30 Prozent betragen. Andere, langfristige Folgen der Beschneidung seien oftmals Infektionen, lebenslange Schmerzen, Depressionen und Psychosen. Neben gravierenden Beeinträchtigungen der Sexualität bei Frauen könnten durch die Genitalverstümmelung lebensgefährliche Komplikationen für Mutter und Kind bei Geburten auftreten.

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 sei es gelungen, bereits eine drohende Genitalverstümmelung als eigenständigen Asylgrund anzuerkennen, so die Fraktion. Vielfach werde aber sogar in Europa an der Praxis der Genitalverstümmelung festgehalten. So seien nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes und der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" in Deutschland etwa 30.000 Frauen und Mädchen davon betroffen oder bedroht. Um in Deutschland lebende Migrantinnen vor einer Genitalverstümmelung zu schützen, sei vor allem eine für alle Beteiligten eindeutige Rechtslage "unabdingbar". Darüber hinaus müsse aber auch auf EU-Ebene sichergestellt werden, dass Länder, in denen Genitalverstümmelung in einem nicht unerheblichen Ausmaß stattfindet, nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen.

Gefordert wird eine ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung als Straftatbestand nach Paragraf 226 des Strafgesetzbuches. So sei dies in Europa von Schweden, Großbritannien, Norwegen, Belgien, Dänemark, Spanien, Österreich und Italien geregelt worden. Da aber selbst ein explizites Verbot allein die Praxis der Genitalverstümmelung nicht beenden werde, müsse mit Kampagnen über die körperlichen und seelischen Folgen weiblicher Verstümmelung und über die Rechtslage informiert werden. Durch ergänzende Aufklärungskampagnen müsse es zu einem Umdenken kommen. Notwendig sei auch eine bessere Beratungsinfrastruktur für betroffene oder bedrohte Frauen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Ende 2004 mit einem wegweisenden Urteil, wonach der Staat in das Sorgerecht der Eltern und in diesem Fall in das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingreifen darf, sei deshalb auch bei möglichen Ausweisungsentscheidungen gegen die Eltern potenzieller Opfer von Genitalverstümmelung zu beachten, heißt es in dem Antrag.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen

FemKritiker, Friday, 01.12.2006, 16:03 (vor 6949 Tagen) @ Christine
bearbeitet von FemKritiker, Friday, 01.12.2006, 16:07

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll den Schutz von Mädchen und
Frauen vor Genitalverstümmelung erheblich verbessern.

Gut so.
Und Jungen sollen weiterhin ungeschützt bleiben?

Gefordert wird eine ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung als
Straftatbestand nach Paragraf 226 des Strafgesetzbuches. So sei dies in
Europa von Schweden, Großbritannien, Norwegen, Belgien, Dänemark, Spanien,
Österreich und Italien geregelt worden.

Das ist eine der wenigen positiven Dinge, die ich mal aus dem Feminat Schweden gelesen habe (Quelle verloren): Dort wurde auch die Beschneidung von Jungen gesetzlich sehr eingeschränkt. Eigentlich ist sie in Deutschland ja auch verboten, aber die Gesetze gegen Körperverletzung werden anscheinend bisher nur angewandt, wenn es sich um Mädchen handelt.

(Und ich könnte immer noch kotzen bei dem Gedanken, dass
die WHO die männliche Beschneidung fördern will.)

Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen

Conny, NRW, Friday, 01.12.2006, 20:14 (vor 6949 Tagen) @ Christine

Andere, langfristige Folgen der Beschneidung seien oftmals Infektionen, lebenslange Schmerzen, Depressionen und Psychosen. Neben gravierenden Beeinträchtigungen der Sexualität bei Frauen könnten durch die Genitalverstümmelung lebensgefährliche Komplikationen für Mutter und Kind bei Geburten auftreten.

Was? Die grünen WeiberInnen wollen Sex? Mit wem denn bald noch, wenn die so weiter machen?

Das paßt gerade dazu, was ich heute mitsamt eines Flugblattes geschenkt bekam: Ein Kondom. Auf dem Flugblatt steht oben "Vertrauen ist ... .... wenn's hinterher kein böses Erwachen gibt.". Ich mußte den Verteilern gleich sagen, daß ich vor Aids im Gegensatz zur Vaterschaft so gut wie keine Angst habe. Die Chance Vater zu werden ist denke ich ein vielfaches höher als mit Aids angesteckt zu werden.

Na ja, das Kondom kann ich wegwerfen, da ich es eh nicht mehr brauchen werde. Ich habe hier noch weitere Kondome liegen, die sicher schon über dem Haltbarkeitsdatum sind. 12 Stück sind noch originalverpackt.

Eigentlich müßte man aus der Forderung nur Frauen und Mädchen durch Erwachsene und Kinder ersetzen und die Forderung wäre ok.

Na ja, die Frau weiß heute vom hygienische Vorteil von beschnittenen Männern, aber die Nachteile kennt sich nicht.

Freundliche Grüße
Conny

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