Mann klagt gegen Krankenhaus wegen ungewollter Beschneidung
Mann klagt gegen Krankenhaus wegen ungewollter Beschneidung
In einer Klinik in Troisdorf sollte bei einem Mann ein Abszess am Penis operativ entfernt werden. Als der Eingriff beendet war, stellte der 50-Jährige allerdings fest, dass der verantwortliche Arzt bei ihm eine Zirkumzision durchgeführt hatte.
Jetzt verlangt der Patient vom Krankenhaus eine Entschädigungszahlung in Höhe von 20.000 Euro. Er begründet die Forderung mit der Tatsache, dass das Fehlen der Vorhaut sich für ihn negativ auf die Qualität des Liebesspiels auswirkt.
Mit der Entschädigung will der Mann eine operative Rekonstruktion der Vorhaut finanzieren, für die man Gewebe der Mundschleimhaut verwenden würde. Die Klinik hat einen Behandlungsfehler eingestanden, will aber nur 8.000 Euro zahlen.
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Thomas,
01.12.2006, 21:16
- Geburtsrecht - Gast, 01.12.2006, 22:19