Abtreibungsarzt siegt vor Gericht
Dienstag, 28. November 2006
Kein "Babycaust"
Abtreibungsarzt siegt vor Gericht
Abtreibung darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mit dem nationalsozialistischen Massenmord gleichgesetzt werden. Nach einem mehr als siebenjährigen Rechtsstreit gab das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg der Unterlassungsklage eines Arztes gegen Abtreibungsgegner recht. Diese hatten die Tätigkeit des Nürnberger Mediziners als "Kindermord im Mutterschoß" bezeichnet und auf Flugblättern den Vergleich gezogen: "damals: Holocaust, heute: Babycaust". In ihrem Urteil stützen sich die Richter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 2006.
Der Arzt hatte im Nürnberger Klinikum Nord Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Abtreibungsgegner hatten ihn im Oktober 1997 in Flugblättern als "Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder" bezeichnet. Einer Unterlassungsklage gegen diese Äußerungen gab das Landgericht Nürnberg-Fürth im Februar 1999 Recht. Die Verantwortlichen der Aktion legten Berufung beim Oberlandesgericht ein und bekamen im September 2000 Recht. Der Arzt erhob Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, das das OLG-Urteil zum Teil aufhob.
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