Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frankreich plant Gesetz gegen Mobbing in der Ehe

Z, Thursday, 25.02.2010, 13:03 (vor 5387 Tagen)

Heute morgen im DLF gehört:

Frankreich plant ein Gesetz gegen psychische Gewalt in der Ehe. Wenn sich Mann und Frau wiederholt beleidigen oder beschimpfen, soll man künftig Klage einreichen können.

Das Gesetz ist offenbar immerhin geschlechtsneutral formuliert. Der Beitrag im DLF ist es allerdings nicht und stellt ein Musterbeispiel an feministischer Propaganda dar, wie man sie auch beim DLF inzwischen leider regelmässig zu hören bekommt.

Nachzulesen hier.

Frankreich plant Gesetz gegen Mobbing in der Ehe

Horst, Thursday, 25.02.2010, 13:18 (vor 5387 Tagen) @ Z

Wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus? Wird hier die Beweislast umgekehrt?

Frankreich plant Gesetz gegen Mobbing in der Ehe

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 14:00 (vor 5387 Tagen) @ Horst

Wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus? Wird hier die Beweislast
umgekehrt?


Die Beweislast wird höchstwahrscheinlich stark vereinfacht, ähnlich wie bei Vergewaltigungen werden wahrscheinlich Atteste von Ärzten über seelische Qualen der Frau bei erreichen des Status "Opfer" erlauben einen Täter zu benennnen um ihn dann abzuurteilen.


Aber Atteste und Gutachter müssen nichteinmal sein, auch ein paar bewusste Falschaussagen kann sich Frau ab un dzu leisten, wie dieses Revionsverfahren zeigt:


Kurz zusammenfassend für die leseunwilligen: Anklage wegen Vergewaltigung. Mann gibt zu Nebenklägerin gegen Willen an Handgelenk festgehalten zu haben um sie zu küssen. Danach erfolgte laut seiner Aussage freiwilliger Beischlaf. OpferIN verneint dies, der Beischlaf wäre erzwungen worden, hat aber bei der vorgerichtlichen Beweisaufnahme hinsichtlich des Tatablaufs bewusst gelogen und gibt dies auch zu, wird vom Gericht als "naiv, reifeverzögert, sowie mit äusserst schwacher kognitiver Begabung" charakterisiert, hat obendrein keine nachweisbaren Verletzungen am Genitalbereich. Und die Moral von der Geschicht? Mann veruteilt zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft (natürlich ohne Bewährung).

Was beim Folgeprozess herauskam der mit anderen Richtern beim LG Trier

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/07/2-390-07.php


Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine hiergegen eingelegte Revision hat mit der Sachrüge Erfolg, so dass es auf die Verfahrensrüge nicht ankommt.

...

Der Angeklagte hat eingeräumt, die Nebenklägerin zunächst auch an den Handgelenken festgehalten und auf eine Couch gedrückt zu haben, um ihr gegen ihr Sträuben einen - flüchtigen - Kuss zu geben und seine Hände um ihre Taille zu legen. Ob auch das nachfolgende Entkleiden der Nebenklägerin und die Beischlafshandlung gegen den - für den Angeklagten erkennbaren - Willen der Nebenklägerin erfolgten und mit Gewalt erzwungen wurden, ist dagegen von den Beteiligten widersprüchlich geschildert worden.

...

Die Nebenklägerin, die das Landgericht als "naiv" und "reifeverzögert" charakterisiert (UA S. 6) und der es eine "äußerst schwache kognitive Begabung" (UA S. 18) zuschreibt, hatte zunächst ein ungewöhnliches und vom Landgericht zutreffend als "ambivalent" bezeichnetes Verhalten gezeigt, als sie den ihr zuvor unbekannten Angeklagten, der sie auf der Straße ansprach, zu einem Spaziergang und dann in seine Wohnung begleitete und dort auch verblieb, als sie bemerkte, dass seine Ehefrau entgegen seinen vorherigen Angaben nicht anwesend war. Nach den Geschehnissen in der Wohnung des Angeklagten hatte sie sich von diesem nach Hause fahren lassen. Den Ablauf des Geschehens schilderte sie gegenüber ihrem Freund und ihrem Vater, bei der Anzeigeerstattung, zwei polizeilichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung in jeweils unterschiedlichen Varianten. Zunächst berichtete sie, sie sei gewaltsam entführt und geschlagen worden; einen Geschlechtsverkehr bestritt sie. Bei einer späteren Vernehmung schilderte sie in Einzelheiten, wie der Angeklagte sie gewaltsam entkleidet habe. Die - bewusste - Unrichtigkeit dieser Aussagen räumte sie in der jeweils folgenden Vernehmung ein. Körperliche Verletzungen oder Spuren konnten an ihr nicht festgestellt werden; auch ihr Hymen war nicht beschädigt.

...

Der Angeklagte hat dagegen bei seiner polizeilichen und einer nachfolgenden ermittlungsrichterlichen Vernehmung sowie in der Hauptverhandlung eine - in sich nicht unstimmige - detaillierte Schilderung der Geschehnisse in seiner Wohnung vorgetragen, wonach er das durchweg ambivalente und widersprüchliche Sträuben der Nebenklägerin gegen zunehmend intensive Berührungen durch Drängen und Überreden überwunden und die sexuellen Handlungen letztlich mit ihrer Zustimmung und ohne Einsatz von körperlicher Gewalt erreicht habe.

...

Konstant geschildert hat die Nebenklägerin nach den Urteilsfeststellungen letztlich nur die Unfreiwilligkeit der sexuellen Handlungen. Entgegen der Annahme des Landgerichts wurde diese Behauptung aber nicht schon durch die Einlassung des Angeklagten gestützt, er habe die Zeugin zunächst an den Handgelenken festgehalten und auf eine Couch gedrückt, um sie zu küssen. Nach der Einlassung des Angeklagten wurden nämlich durch diese Nötigung keine sexuellen Handlungen im Sinne von § 184 f Nr. 1 StGB erzwungen; die nachfolgenden sexuellen Handlungen hat er als einverständlich geschildert. Daher findet die Erwägung des Landgerichts, wenn der Angeklagte einräume, die Nebenklägerin beim Versuch, sie zu küssen, festgehalten zu haben, so könne daraus "nur der Schluss gezogen werden, dass auch seine nachfolgenden sexuellen Handlungen gegen den Willen der Zeugin erfolgt sind, weshalb die Angaben der Zeugin der Wahrheit entsprechen" (UA S. 27), in den vom Tatrichter dargelegten Beweisanzeichen keine ausreichende Grundlage.

...

2. Der Senat kann nicht ausschließen, dass der Tatrichter ohne die genannten Rechtsfehler zu einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin gelangt wäre.


Ob die Besonderheiten des Falls unter Umständen Anlass auch zur Zuziehung eines Sachverständigen geben können, wird der neue Tatrichter auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung aller Beweisanzeichen zu entscheiden haben. Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich eine solche Notwendigkeit allerdings nicht schon ohne Weiteres aus dem Umstand der Beweissituation "Aussage gegen Aussage".

Nochwas

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 14:19 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: "Hallo, können wir heute abend Sex machen?"
...
Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht. [aber das macht natürlich nichts, wie wir aus dem vorher genannten Urteil wissen, das medizinische Gutachten dient nur dazu die Schuld des Mannes zu verstärken, nicht jedoch ihn zu entlasten. Es kann die Klinge des Schwertes der Fraue nur schärfen, nicht jedoch abstumpfen]
...
Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Die Angeklagte war zur Tatzeit noch kurz vor ihrem 21. Geburtstag. Mit der Begründung dass sie sich als allein lebende Mutter selbst zurechtfände wurde das Erwachsenen-Strafrecht angewandt. Das Sorgerecht für den zweijährigen Sohn liegt noch immer bei beiden Elternteilen.


http://www.badische-zeitung.de/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

Jedem sollte hiermit klar sein in was für einem perversen Land wir leben. Der Mann wäre schon fast in U-Haft gewesen, höchstwahrscheinlich auch verurteilt worden, und was kriegt Schlitzi als Strafe? 80 Tagessätze...nach ERWACHSENENstrafrecht wohlgemerkt.

Nochwas

U-Haft, Thursday, 25.02.2010, 14:42 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Jedem sollte hiermit klar sein in was für einem perversen Land wir leben.
Der Mann wäre schon fast in U-Haft gewesen, höchstwahrscheinlich auch
verurteilt worden, und was kriegt Schlitzi als Strafe? 80 Tagessätze...nach
ERWACHSENENstrafrecht wohlgemerkt.

Vor allem U-Haft - wer da rein kommt, noch dazu mit einem solchen Tatvorwurf, dessen Selbstmordrisiko steigt schlagartig dramatisch an. Statistisch jedenfalls.

Da könnte man schon sagen, dass derartige Falschaussagen, deren Urheberinnen eben diese erhöhte (Lebens-)Gefährung der Zielperson ja ganz bewusst in Kauf nehmen, Verbrecherinnen sind, die weg gesperrt gehören.

Nochwas

Horst, Thursday, 25.02.2010, 15:34 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Jedem sollte hiermit klar sein in was für einem perversen Land wir leben.
Der Mann wäre schon fast in U-Haft gewesen, höchstwahrscheinlich auch
verurteilt worden, und was kriegt Schlitzi als Strafe? 80 Tagessätze...nach
ERWACHSENENstrafrecht wohlgemerkt.

Diese Geschichte beweist doch nur, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss. Nicht immer findet sich eine solche SMS. Die Beweislast ist umgekehrt zu einem in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblichen "Dem Angeklagten ist die Schuld seiner Tat zweifelsfrei zu beweisen".

Es ist schokierend. Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?

Justitia ist weiblich

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 25.02.2010, 16:08 (vor 5387 Tagen) @ Horst

... Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?

Justitia ist weiblich und bevorzugt diese Sichtweise: Lieber 100 unschuldige Männer im Knast als 1 Schuldiger frei.
Außerdem kommt es nicht auf tatsächliche Vergewaltigung an, sondern auf tatsächlich empfundene. Es hatte schon seinen Sinn, als in früheren Zeiten vor Gericht die Aussage einer Frau weniger wert war als die eines Mannes.

Viele Grüße
Wolfgang

Rechtsstaatprinzip

Horst, Thursday, 25.02.2010, 17:13 (vor 5387 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

... Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?


Justitia ist weiblich und bevorzugt diese Sichtweise: Lieber 100
unschuldige Männer im Knast als 1 Schuldiger frei.
Außerdem kommt es nicht auf tatsächliche Vergewaltigung an, sondern
auf tatsächlich empfundene. Es hatte schon seinen Sinn, als in
früheren Zeiten vor Gericht die Aussage einer Frau weniger wert war als die
eines Mannes.

Viele Grüße
Wolfgang

In der Verfassung steht das keineswegs so.

Das Rechtsstaatprinzip gehört zu den elementaren Prinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsstaat ist ein Staat in dem die staatliche Gewalt umfassend rechtlich gebunden und verfasst ist. Das Rechtsstaatsprinzip bindet sämtliche staatliche Gewalt unmittelbar. Es ist Staatsformmerkmal der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsstaat ist auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustandes gerichtet.

Der Begriff tauchte erstmals bei Robert von Mohl in seinem Buch Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates (1832-1834) auf und wird als Gegensatzbegriff zum "aristokratischen" Polizeistaat verwendet.

Im einzelnen umfasst Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz:


den Vorrang von Verfassung und Gesetz (Artikel 20 Absatz 3 GG): Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns
den Vorbehalt des Gesetzes
die Gewaltenteilung (Gewaltenteilungsprinzip als Funktionentrennung)
den Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt :Die Gewährleistung von Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte
den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 GG)
den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Artikel 101 GG)
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Verwirklichung der materiellen Gerechtigkeit im Einzelfall
die Bestimmtheit von Rechtsvorschriften
den Schutz des Vertrauens auf den Bestand von Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen und die Rechtssicherheit im übrigen
die strafrechtlichen Rechtsgrundsätze des Schuldprinzips der Unschuldsvermutung der nulla poena sine lege (Artikel 103 Absatz 2 GG) und des ne bis in idem (Artikel 103 Absatz 3 GG).

Praktisch bedeutet die Unschuldsvermutung, dass bis zum Beweis des Gegenteils der Beschuldigte eines Strafverfahrens als Unschuldiger gilt. Der Angeklagte hat keineswegs seine Unschuld zu beweisen.

Die Unschuldsvermutung...

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 17:23 (vor 5387 Tagen) @ Horst

...gilt für dich als Mann im Bereich "Vergewaltigung" jedoch nur solange, wie keine Frau ihr schlimmstes Schwert, das Wort, gegen dich erhebt, und auch sonst nur bedingt.

Die Feministinnen sagen jeder Mann ist ein potenzieller Vergewaltiger, folglich bist auch du nur bedingt unschuldig, Bewährung auf Lebenszeit. Jede Frau die raffiniert und durchtrieben genug ist, kann deine Bewährung widerrufen lassen!

Die Unschuldsvermutung...

Horst, Thursday, 25.02.2010, 17:26 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Die Feministinnen sagen jeder Mann ist ein potenzieller Vergewaltiger,
folglich bist auch du nur bedingt unschuldig, Bewährung auf Lebenszeit.
Jede Frau die raffiniert und durchtrieben genug ist, kann deine Bewährung
widerrufen lassen!

Ich sehe ja auch, dass es praktisch so gehandhabt wird. Aber wo ist die Legitimation dazu?

Ich meine, Juristen sind immer auf jede Kleinigkeit bedacht. Hier jedoch handelt es sich um Grundprinzipien der Verfassung! Wieso hat da niemand Verfassungsklage eingereicht?

Die Unschuldsvermutung...

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 25.02.2010, 18:10 (vor 5387 Tagen) @ Horst

Ich meine, Juristen sind immer auf jede Kleinigkeit bedacht. Hier jedoch
handelt es sich um Grundprinzipien der Verfassung! Wieso hat da niemand
Verfassungsklage eingereicht?

Weil sie ebenso aussichtslos ist, wie eine Klage gegen A.S wegen Volksverhetzung. Vermutlich wird die Klage nicht einmal zu gelassen.

Aber vielleicht versuchst Du es einmal? Ist kostenlos - soweit ich weiß.


Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Die Unschuldsvermutung...

Holger, Thursday, 25.02.2010, 18:33 (vor 5387 Tagen) @ Horst

Such Dir mal meine Artikel 'von der sittlichen Verpflichtung zum Faustrecht' hier im Forum zusammen. Vielleicht geht Dir dann ein Licht auf.

Multiple Ursachen...

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 18:50 (vor 5387 Tagen) @ Horst

...gilt für dich als Mann im Bereich "Vergewaltigung" jedoch nur

solange,

wie keine Frau ihr schlimmstes Schwert, das Wort, gegen dich erhebt,

und

auch sonst nur bedingt.

Die Feministinnen sagen jeder Mann ist ein potenzieller Vergewaltiger,
folglich bist auch du nur bedingt unschuldig, Bewährung auf Lebenszeit.
Jede Frau die raffiniert und durchtrieben genug ist, kann deine

Bewährung

widerrufen lassen!


Ich sehe ja auch, dass es praktisch so gehandhabt wird. Aber wo ist die
Legitimation dazu?

Die mehr oder weniger bewusste Legitimation dazu ist, dass eine Vergewaltigung dem Grunde nach in einer großen Zahl der Fälle nicht zu beweisen ist und das Rechtssystem Frauen trotzdem vor sexuellen Übergriffen schützen muss. Das dabei die wahrscheinlich höchste Anteilige Zahl von Fehlurteilen im Rechtssystem entstehen, nimmt man in Kauf.

Meiner Meinung nach gehört das Rechtssystem in diesem Bereich grundsätzlich reformiert. Ich resperktiere das Frauen vor solcherlei Übergriffen geschützt werden müssen, sehe aber gleichzeitig das Recht des einzelnen Mannes als genauso stark an. Es müsste ein System geben welches bei den Fällen in denen von einer Täterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann, und die heute noch zu einer Verurteilung führen, eine "bedingte Schuld" oder ähnliches feststellt verbunden mit einer Bewährung, und nur bei solchen Fällen die "volle" Verurteilung vornimmt, in denen tatsächlich "Vernünftige Zweifel schweigen", so wie es das Rechtssystem offiziell vorgibt.

Das Rechtssystem selber ist also der Fehler. Es kennt nur schuldig oder unschuldig, nicht aber bei unklarer Schuld die Verwarnung, zum Schutz der Opfer einerseits und zum Schutz der Angeklagten andererseits.

Ich meine, Juristen sind immer auf jede Kleinigkeit bedacht. Hier jedoch
handelt es sich um Grundprinzipien der Verfassung! Wieso hat da niemand
Verfassungsklage eingereicht?

Weil du gegen die Auslegung des Rechts die über Jahrzehnte entstanden ist nicht wirklich Klage einreichen kannst. Auch ist der Themenbereich "vorgetäuschte Vergewaltigung" und seine Motive, Häufigkeit, Fehlurteilshöhe nicht hinreichend erforscht, und das bisschen was an "Lowbudget" Studien dazu gemacht wurde, bei weitem nicht so verbreitet. Es gibt Studien aus den USA die soweit ich mich erinnere nahelegen das 50% der Frauen die wegen sexuellen Übergriffen Anzeige erstatten lügen, aber sowas ist nicht verbreitet und kein Verfassungsrichter kann alles Wissen zu dem Thema haben. Dafür wäre er auf Stellungnahmen von Organisationen angewiesen die ganau so etwas erforschen, und staatlich anerkannt sind, aber die gibt es nicht wirklich. Stattdessen gibt es immer wieder neue Opferzentrierte Studien was sexuelle Gewalt angeht, und die Feministinnen haben ein gesellschaftliches Klima geschaffen, indem es den meisten Rechtsbediensteten gar nicht mehr möglich ist, das Thema offen aufs Tableau zu bringen.


Der Schutzgedanke für die Opfer, das mangelnde Wissen über die Höhe der tatsächlichen Falschbezichtigungen, sowie das politisch gewollte Klima leiten dann auch Verfassungsrichter dazu, rechtsstaatliche Prinzipien "anzupassen".

"Recht" hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun

Rainer ⌂, Thursday, 25.02.2010, 19:19 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Der Schutzgedanke für die Opfer, das mangelnde Wissen über die Höhe der
tatsächlichen Falschbezichtigungen, sowie das politisch gewollte Klima
leiten dann auch Verfassungsrichter dazu, rechtsstaatliche Prinzipien
"anzupassen".

Man sollte sich vom Gedanken trennen das "Recht" etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat. Das "Recht" war - und ist - schon immer ein Machtsystem.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Freie Beweiswürdigung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 26.02.2010, 00:34 (vor 5387 Tagen) @ Horst

Ich sehe ja auch, dass es praktisch so gehandhabt wird. Aber wo ist die
Legitimation dazu?

Die nennt sich 'freie Beweiswürdigung'.
Und so ein Gericht findet weibliche Kullertränen allemal überzeugender als so'n bärtigen Kerl.

Viele Grüße
Wolfgang

Nochwas

Erneuerter, Thursday, 25.02.2010, 16:08 (vor 5387 Tagen) @ Horst


Es ist schokierend. Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?

Aus demselben Grund, warum Prof. Amendt Leibwächter braucht, Esther Vilar und Erin Pizzey emigrieren mussten.

Der politische Gegner ist so hochgradig gewalttätig wie die SA in ihren besten Tagen, scheut keine Lüge und keinen Rufmord.

Und man selbst hat Familie, Freunde, einen Beruf, ein Leben. Möchte nicht jeder riskieren.

Nun ja

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 16:58 (vor 5387 Tagen) @ Horst

Diese Geschichte beweist doch nur, dass der Angeklagte seine Unschuld
beweisen muss. Nicht immer findet sich eine solche SMS. Die Beweislast ist
umgekehrt zu einem in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblichen "Dem
Angeklagten ist die Schuld seiner Tat zweifelsfrei zu beweisen".

Es ist schokierend. Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?

Weil die Betrachtung geschlechtsspezifischer Problematiken den Feministinnen überlassen wird, und die schweigen alles tot (im besten Fall).

Was wir im (deutschen) Rechtssystem haben ist das was die Feministinnen als strukturelle Diskriminierung bezeichnen, sofern es Frauen trifft. Gesetze die auf den ersten Schein in Ordnung wirken (beispielsweise kann man für eine Falschaussage im normalfall 5 Jahre in den Bau geschickt werden), genauso muss dem Mann die Schuld bewiesen werden, bei genauerer Betrachtung jedoch den Mann aufs ärgste benachteiligen, um die Frauen zu schützen.

Das viele Fehlurteile dabei sind, nimmt man stillschweigend in Kauf. Früher galt vor Gericht noch der Grundsatz das Aussagen von Frauen in vielen Fällen mit Vorsicht zu geniessen sind, da diese häufiger als Männer zu hoher Emotionalität und hinterhältiger Rachsucht neigen.

Heutzutage gilt das umgekehrte Prinzip. Der Mann ist es der böse ist, und die Frau das personifizierte gute.


Beides gehört abgeschafft! Weder der eine noch die andere sollte glaubwürdiger sein. Bevor ein Mann wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt wird, sollte die Schuld genauso sicher sein, wie bei jedem anderen Delikt. Wenn dies zur Folge hat das viele echte Vergewaltigungen straffrei ausgehen, dann ist das der Tribut, den ein Rechtsstaat zu zollen hat.

Frankreich plant Gesetz gegen Mobbing in der Ehe

Z, Thursday, 25.02.2010, 14:24 (vor 5387 Tagen) @ Timothy

Die Beweislast wird höchstwahrscheinlich stark vereinfacht, ähnlich wie
bei Vergewaltigungen werden wahrscheinlich Atteste von Ärzten über
seelische Qualen der Frau bei erreichen des Status "Opfer" erlauben einen
Täter zu benennnen um ihn dann abzuurteilen.

Vielleicht wird man auch anfangen, Überwachungskameras in Privatwohnungen zu installieren ? Wer weiss ?

Aber ernsthaft - ein solches Gesetz dringt schon gefährlich weit in die Privatsphäre ein. Wo kommt man hin, wenn Gezänk zwischen Ehepartnern strafbar ist und von Rechts wegen verfolgt wird ?

Dabei könnte ich mir vorstellen, dass von solch einem Gesetz sogar eher Männer profitieren könnten (wenn es wirklich fair angewandt wird), da in Hinblick auf Beschimpfungen und Psychoterror Frauen bekanntlich sehr versiert sind. Der Effekt könnte dann sein wie in Österreich bei der Einführung einer Stelle, bei der man sich wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung beschweren kann. Die war ursprünglich für Frauen gedacht, wurde dann aber mehrheitlich von Männern in Anspruch genommen, wodurch eine Reihe von Benachteiligungen von Männern aufgedeckt wurden...

Übrigens kenne ich durchaus Männer, die zu Hause bei angespannter Situation mit der Partnerin immer eine Digitalkamera griffbereit haben, zwecks Beweisführung...

Eigentlich müßte das Gesetz "Denunziantentum-Förderungsgesetz" heißen

Christine ⌂, Thursday, 25.02.2010, 14:46 (vor 5387 Tagen) @ Z

oder anders ausgedrückt: Gesetz zur Förderung des Denunziantentums.
Es erweitert das übliche "Nachbarn denunzieren" auf den innerfamiliären Bereich, also eigentlich eher eine typisch deutsche Angelegenheit
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

"Denunziantentum-Förderungsgesetz"

Mus Lim ⌂, Thursday, 25.02.2010, 16:38 (vor 5387 Tagen) @ Christine

Och, ChrisTine, doch nicht die Dinge so offensichtlich beim Namen nennen ...
Das hat das Wahrheitsministerium gar nicht so gerne ...

--
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Warum gerade in Frankreich ?

Z, Thursday, 25.02.2010, 19:33 (vor 5387 Tagen) @ Christine

oder anders ausgedrückt: Gesetz zur Förderung des Denunziantentums.
Es erweitert das übliche "Nachbarn denunzieren" auf den innerfamiliären
Bereich, also eigentlich eher eine typisch deutsche Angelegenheit
[image]

Stimmt. Deshalb fragt man sich auch, wieso gerade in Frankreich mit seinen Gleichheits- und Freiheitsidealen auf einmal solche totalitaristischen Entwicklungen stattfinden. Noch dazu unter Sarkozy, ich hätte mir sowas eher unter einer sozialistischen Regierung vorstellen können.

Kann sich das jemand erklären ? Hat generell jemand eine Ahnung (aus persönlicher Erfahrung), was eigentlich in Frankreich vor sich geht und wie sich die Situation dort im Vergleich zu Deutschland darstellt ?

Warum gerade in Frankreich ?

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 22:48 (vor 5387 Tagen) @ Z

Kann sich das jemand erklären ? Hat generell jemand eine Ahnung (aus
persönlicher Erfahrung), was eigentlich in Frankreich vor sich geht und wie
sich die Situation dort im Vergleich zu Deutschland darstellt ?

Sicher weiß ich es nicht, aber was ich weiß ist das die Gewerkschaften in Frankreich verdammt stark sind im Vergleich zu Deutschland, und ich bin mir sicher das sie genauso stark femninistisch unterwandert sind. Wir haben zur Zeit immer noch die Wirtschaftskrise und die Gewerkschaften wollen ruhig gestellt werden.

Weil dieser Crétin voll unter dem Pantoffel von seiner Ollen steht...

Ein Mann, Friday, 26.02.2010, 11:36 (vor 5386 Tagen) @ Timothy

- kein Text -

Der Staat hat sich aus dem Privatleben soweit wie irgend möglich rauszuhalten!!!

Ein Mann, Thursday, 25.02.2010, 15:00 (vor 5387 Tagen) @ Z

- kein Text -

Damit ist alles gesagt! (kT)

Sophie X, Thursday, 25.02.2010, 15:10 (vor 5387 Tagen) @ Ein Mann

- kein Text -

So ist es! (kT)

Mus Lim ⌂, Thursday, 25.02.2010, 16:39 (vor 5387 Tagen) @ Sophie X

- kein Text -

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Dreht Sarkozy an seinem eigen Strick? (KT)

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 25.02.2010, 18:14 (vor 5387 Tagen) @ Z

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