Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslang für Baby Mörderin im 2. Verfahren

Timothy, Friday, 26.02.2010, 20:24 (vor 5386 Tagen)

Nachdem sie im ersten Verfahren noch zu 8 Monaten auf Bewährung wegen fahrläössiger Tötung verurteilt wurde, muss die 33 jährige Mörderin nun mindestens 15 jahre in den Bau....

Sie habe ihr Baby beruhigen wollen und dafür an sich gedrückt, dann habe es aufgehört zu atmen...Eine liebende Mutter würde bei einem Versehen hier sofort den Notarzt rufen, aber was macht die gute? Richtig, sie steckt das Kind in einen Müllbeutel und verstaut es hinten im Kofferraum, und all das nachdem sie das Kind unter falschen Namen im Krankenhaus zur Welt brachte.

Dieses Urteil ist natürlich ein absoluter Ausnahmefall. Babymörderinnen werden schliesslich fast nie wegen Mordes verurteilt, obwohl sich ihre Taten immer gegen arg und wehrlose Opfer richten. Tötet man einen Menschen während er schläft, so ist das Mord da Heimtücke erfüllt ist, tötet man ein Baby das sie so oder so nicht wehren kann, ist es meist nur Totschlag.

http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E9FEC9B4435514119B108578B54008B1A~ATpl~Ecommon~Scontent....


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